Mittwoch, 23. Mai 2012, 21:01 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

netanyahoo

Anfänger

Registrierungsdatum: 16. Juli 2007

Beiträge: 19

Geschlecht: Männlich

Wohnort: RLP

Beruf: ebay - Händler

Führerschein aus: Cz

1

Samstag, 21. Februar 2009, 10:59

Gültigkeit EU-FS Ausstellungsdatum nach dem 19.01.2009

Folgende Sachlage:


Als Deutscher CZ - FS mit CZ Wohnsitz

Ausstellungsdatum (4a) : 27.01.2009 (am Ausstellungsdatum nicht in D gemeldet)
185 - Tage - Frist eingehalten

Rückseite:

B: 17.05.2006
C: 20.06.2006
CE: 27.01.2009
A: 27.01.2009

2006 keine Sperrfrist mehr (schon jahrelang abgelaufen), keine MPU - Anordnung (da kein Antrag auf Wieder- bzw. Neuerteilung gestellt) ergo keine bestandskräftige Untersagung der Verwaltungsbehörde, letzte Verurteilung war 2002 mit Sperrfrist


Wie seht ihr die Rechtslage bzw Gültigkeit(ist nicht fiktiv)?
Lieber Universaldillettant als Fachidiot

Medusa

Profi

Registrierungsdatum: 11. Februar 2007

Beiträge: 653

2

Samstag, 21. Februar 2009, 11:11

Das vordere Ausstellungsdatum kann lästig werden bei Kontrollen, mehr wohl nicht.

Kompliziert wird es hinten .. Prognose: B und C werden anerkannt, CE und A jedoch nicht. Mögliche Folge: erwischt man Dich mit A oder CE = (FoFE), könnte ein findiger FEB MA auch Eignungszweifel für die B und C konstruieren .. . Denke so in Richtung Rechtsstreue .. o. a.
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 334

3

Samstag, 21. Februar 2009, 11:14

Ich sehe es auch so wie Medusa.

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 968

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

4

Samstag, 21. Februar 2009, 11:29

Ich sehe das nicht wie Medusa,

hier handelt es sich um eine FE-Erweiterung,nicht um eine Neuerteilung,diese basiert auf einer FE die vor dem 19.01.09 ausgestellt wurde,somit bestand also kein vorheriger Entzug,somit greift auch Artikel 11 der Rili nicht.
Alle Klassen sollten somit anerkannt werden.

gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Medusa

Profi

Registrierungsdatum: 11. Februar 2007

Beiträge: 653

5

Samstag, 21. Februar 2009, 11:40

Interessanter Aspekt. Die Fahrerlaubnis A als Erweiterung der Fahrerlaubnis B sehe ich aber als etwas weit hergeholt :knips:

Jede Fahrerlaubisklasse stellt m. E. eine eigene Fahrerlaubnis da ( http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_06.php )
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 968

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

6

Samstag, 21. Februar 2009, 12:22

Es geht aus meiner Sicht nicht darum ,ob die FE nun einzeln gesehen werden muß oder im gesamtem,es bestand bei der Erweiterung kein Entzug,da eine FE vorhanden war,also sollte Artikel 11 nicht greifen.

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Medusa

Profi

Registrierungsdatum: 11. Februar 2007

Beiträge: 653

7

Samstag, 21. Februar 2009, 12:56

Kein Entzug im Sinne der Sperrfrist. Aus D. Sicht aber ein 15 Jahre Entzug. Stimme Dir jedoch zu, in Deiner Weise kann man es auch betrachten, wenn man will. Will D.?
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Pioneer

unregistriert

8

Samstag, 21. Februar 2009, 14:05

Die Frage ist doch, gibt es nur eine FE, die als Basis dient und zusätzliche Klassen werden damit als Erweiterung dieser FE betrachtet oder entsteht durch Erwerb einer zusätzlichen Klasse paralell dazu eine neue und eigenständige FE. :greubel:

Ein Indiz für eine generelle FE sehe ich in der Tatsache, das zum Erwerb der Klasse C ein Vorbesitz der Klasse B erforderlich ist, aber wirklich etwas im Sinne einer gesetzlichen Regelung dazu habe ich bisher nicht gefunden. :denk:

Medusa

Profi

Registrierungsdatum: 11. Februar 2007

Beiträge: 653

9

Samstag, 21. Februar 2009, 14:40

3. EU Führerscheinrichtlinie

Englisch:

Zitat

5. (a) No person may hold more than one driving licence;


Deutsch hingegen:

Zitat

5. a) Jede Person kann nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein.
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Pioneer

unregistriert

10

Samstag, 21. Februar 2009, 15:11

Das ist schon eigenartig, hier von Führerscheinen zu sprechen, da doch gerade in D so gern auf die Trennung zwischen FS und FE hingewiesen wird.
Das heißt dann, für mehrere Klassen gibt es auch mehrere FE, dokumentiert durch nur einen FS, oder, es gibt nur eine FE, dokumentiert durch nur einen FS, die mehrere Klassen beinhaltet. Irgendwie wird mir das nicht richtig klar, wie es zu sehen ist. :greubel:

Die Klärung dieser Sachlage dürfte aber Voraussetzung sein, um die Frage des TE zur Erteilung und Gültigkeit einzelner Klassen mit gemischtem Erwerbsdatum vor und nach dem 19.1.09 zu beantworten. :denk:

Registrierungsdatum: 23. September 2007

Beiträge: 893

11

Sonntag, 22. Februar 2009, 02:47

Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass bei einer Führerscheinerweiterung und einer Anerkennung der bisherigen Klassen auch die neue Klasse automatisch anerkannt wird.

Insofern sollte alles in Butter sein. Wenn allerdings rauskommen sollte, dass der umgetauschte Führerschein einen deutschen Wohnsitzeintrag hatte und deshalb in D ungültig war, könnte es Probleme geben. Wobei nach meiner Meinung von einer Anerkennungspflicht auch bei Erteilung nach dem 19.1. auszugehen ist.

Pioneer

unregistriert

12

Sonntag, 22. Februar 2009, 23:27

Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass bei einer Führerscheinerweiterung und einer Anerkennung der bisherigen Klassen auch die neue Klasse automatisch anerkannt wird.


Hats du dazu ein Urteil oder Az. :sd21:

Das interessiert mich dann schon, auch aus persönlichen Gründen. :wink:

Registrierungsdatum: 23. September 2007

Beiträge: 893

13

Montag, 23. Februar 2009, 01:44

BVerwG 3 C 54.04 vom 17.11.05

Das wesentliche steht in den Randziffern 25 bis 27.
Deckt sich meiner Meinung nach mit der Argumentation von Epox.

Pioneer

unregistriert

14

Dienstag, 24. Februar 2009, 06:24

:DK: Genau das hatte ich gesucht - und nun ja auch gefunden. :D-bla:

EU Fan

Schüler

Registrierungsdatum: 5. August 2008

Beiträge: 58

Geschlecht: Männlich

Beruf: Kaufmann

Führerschein aus: CZ mit CZ-WS seit 2004

15

Dienstag, 24. Februar 2009, 14:10

Meines Erachtens ist es auch so, FS RILI Konform in 2006 erworben mit CZ-WS, Erweiterung in dem Ausstellerland CZ. Deutschland kann ja jetzt wohl nicht erwarten, was ja auch rechtlich überhaupt nicht geht, dass man seine FS Klassenerweiterung hier in Deutschland macht. :NÄ: .......nur dass sie Dir dann wieder eine MPU auferlegen können, dass wäre ja der absolute Hammer :böse:

Medusa

Profi

Registrierungsdatum: 11. Februar 2007

Beiträge: 653

16

Dienstag, 24. Februar 2009, 18:38

Deutschland kann ja jetzt wohl nicht erwarten, was ja auch rechtlich überhaupt nicht geht, dass man seine FS Klassenerweiterung hier in Deutschland macht.

Nö, die EU (Führerscheinrichlinie) erwartet, daß Du sie an Deinem Lebensmittelpunkt machst :lach: :wink:
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

airmax-2009

unregistriert

17

Sonntag, 5. April 2009, 11:14

19.01.2009

Wen man sein Wohnsitz hat und der FS original ist, kann das datum 19.01 nix bewirken......

Oder???? Was meint ihr ihr besserwisser :sf122:

Medusa

Profi

Registrierungsdatum: 11. Februar 2007

Beiträge: 653

18

Sonntag, 5. April 2009, 14:51

Ich sage da nur -> Steckbrief :knips:
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Ähnliche Themen