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Paule

Menschlich

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1

Dienstag, 31. März 2009, 14:54

Ein Kunde vom Säftel erzählt:

Zitat

Hallo die Herrn
Ich war ebenfalls mit einem CZ-FE unterwegs.Es ging ca.4 Jahre gut.Aber das schlechte gewissen holt einen sehr schnell ein wen die Polizei hinterher fährt bzw.kontrollen durchführen.Irgendwann bekamm mein zuständiges LA Wind davon das ich im besitz einer CE-FE bin.Und ab da ging es erst mal richtig los.Es folgten 5 Gerichtsverhandlung durch einen Anwalt aus dem Frankenthal der ja schon gewisse Urteile vor dem EU-Gericht durchbrachte.Dabei sollte man etwa gut versichert sein bzw.über das nötige Kleingeld verfügen.Mein zuständiges LA hat zwar 5 mal die Verhandlungen verloren,aber sie gaben sie sich nicht geschlagen.Anfang Dezember flatterte wieder ein Wisch vom LA bei mir ein das meine CZ-FE nicht anerkannt wird.Sollte in den nächsten Tagen die FE nicht beim LA vorliegen werde sie per hohe Geldstrafen und Polizei abgeholt werden.Auch wurde nochmals ausdrücklich verwießen die CZ-FE in der BRD zu benützen da es eine Straftat wäre.Also kurbelte ich erst mal meinen Rechtsanwalt wieder an.Mein damaliger Führerscheinvermittler meinte er könne mir einen neuen Führerschein mit einen CZ Wohnsitz besorgen.Natürlich für einen unkosten Beitrag von 1000€
Ich konnte mir jetzt nen neuen CZ FE ausstellen lassen und mit einem schlechten gewissen weiter fahren,oder eher den schweren Weg über die MPU machen.
Ich entschied mich für die MPU.Was da alles raus gekommen ist sind schon fast Stasimetoden.Mein CZ-FE wurde entstempelt für 135€!!!!!!!!Meine Akte war so dick wie 3 Telefonbücher von Berlin.Sogar ein FAX sah ich vom Bundeskraftfahramt das in die CZ ging ob ich dort in der Fahrschule war.Der Oberhammer war der Amtsleiter meines zuständigen LA.Der wollte mir noch richtig eine rein würgen weil er ja 5 mal vor Gericht verloren habe.Der wollte mir ein Drogenproblem unterstellen und mich erst mal zu nen Kurs schicken.
Tja!!!!!Ich hatte es ihm ganz anderst Heim gezahlt.Am 9 Januar machte ich meine MPU bei einem sehr netten Institut für 402€ und am 21.Februar holte ich meinen Deutschen Führerschein ab.
Es ist ein schönes gefühl mit einer DE_FE zu fahren.Vorallem ist es ehrlicher und um einiges billiger.
Nachdem ein neues Gesetzt im Oktober 2008 in kraft getreten ist sollten sich viele überlegen ob sie nicht einfach eine MPU machen.Auch für diejenigen die ihre FE schon vor über 2,3,oder 6 Jahren verloren hatten.Auch was mich nervt ist die tatsache das man mit einer CZ-FE in eine Schublade gesteckt wird.Nach dem Motto.Mit der CZ-FE weiterhin besoffen unterwegs zu sein.Es müssen auch einige so unterwegs sein weshalb die Gesetzte alle Monate geändert werden was eine Ausländische FE betrifft.Ich kann euch nur eins raten.Lasst die Finger von diversen EU-FE.Die Vermittler sind nicht nett euch gegenüber sondern wollen nur euer Geld.Noch dazu ist es ein absoluter betrug was da alles betrieben wird.Ich habe das hier geschrieben für solche die eine MPU umgehen möchten.
Für die,die eine CZ-FE haben abelliere ich.Geht zu euren zuständigen LA oder Führerscheinstelle und beantragt eine Zuerkennung bzw.Neuerteilung einer Deutschen FE.Wen ihr euch sicher seit ein KFZ zu führen dann steht doch einer MPU nichts im Wege.Oder?


Quelle: MPU Forum

Paule

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2

Dienstag, 31. März 2009, 14:58

Das ist wohl einer der Kandidaten, aus dem letzten verlorenen Prozess von Säftel, wo dann schließlich das Wiedemann Urteil dazwischen kam.
Einigen wohl auch bekannt unter dem Spruch: Die Karawane wird weiter ziehen! :lach:

Paule

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3

Dienstag, 31. März 2009, 15:16

Dann mach ich hier mal den allein Unterhalter:

Jetzt wirds richtig interessant:

Zitat

Zitat

Zitat:
Original von Lupoentrada

Meiner meinung nach würden die Deutschen keinen großen aufstand betreiben wen einige Hernn mit ihren CZ-FE vernünftig umgehen würden.Aber die Behörden fühlen sich ja noch bestätigt wen sie solche Kameraden besoffen am Steuer erwischen.Oder etwa nicht?


Eher nicht. Es geht hier doch gar nicht um Verkehrssicherheit, die wird doch nur vorgeschoben, sondern um das Geschäft mit der MPU. So ein Vollalki, wie er von der MPU-Industrie immmer beschworen wird, schafft seinen FS in Polen jedenfalls nicht.

Man darf bei der ganzen Sache auch nicht vergessen, dass die deutschen FS-Behördenmitarbeiter selbst ein gewaltiges Interesse am Erhalt der MPU haben. Dieses ganze Prozedere "Antrag auf Wieder-/Neuerteilung prüfen", "Notwendigkeit eine MPU beizubringen feststellen", "Erhaltenes Gutachten auf Rechtsfehler prüfen", "Über Wieder-/Neuerteilung entscheiden", "Wiedersprüche bescheiden" etc. sichert auch dort die (besserbezahlten) Arbeitsplätze.

Was bleibt denn von so einer FS-Stelle noch übrig, wenn die nur noch Formulare für die Bundesdruckerei ausfüllen dürfen? Jedenfalls kaum noch Stellen im Bereich des gehobenen und höheren Dienstes. Und wenn diese erst mal weggefallen sind steht dann auch irgendwann die Besoldungsgruppe des Amtsleiters und dessen Stellvertreter in der Diskussion, da sich diese ja auch aus der Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter ableitet.

Eine ähnliche Situation gilt auch für die Beamten der Landes- und Bundesbehörden. Wenn die MPU wegfallen würde, hätten da einige ein Problem, den Bedarf für ihre Stelle zu begründen.

Es gibt nicht nur eine MPU-Industrie, sondern auch einen MPU-Verwaltungsapparat.

Gruss
Shagrat


-click-

:supi:

Tamino

Anfänger

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4

Dienstag, 31. März 2009, 15:21

Nachdem ein neues Gesetzt im Oktober 2008 in kraft getreten ist sollten
sich viele überlegen ob sie nicht einfach eine MPU machen.Auch für
diejenigen die ihre FE schon vor über 2,3,oder 6 Jahren verloren hatten.

Was für ein Gesetz ist 10/08 in Kraft getreten?
Ist alles was wir sehen oder scheinen, nur ein Traum innerhalb eines Traumes?

Paule

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5

Dienstag, 31. März 2009, 15:26

Der Wegfall von der 2 Jahresfrist! Wurde im Januar bei der 4.Verordnung nochmals überarbeitet. Das heißt heute also, wenn du den Führerschein wieder beantragst, bekommst du ihn ohne neue Prüfung insofern sich keine Kenntnisse ergeben was dagegen spricht das man noch in der Lage ist ein KFZ zu führen.

Zitat

§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. § 15 findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung.
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
(3) Eine Fahrerlaubnis ist nicht zu erteilen, wenn dem Bewerber zuvor in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist. Satz 1 gilt nicht, soweit die Gründe für die Entziehung nicht mehr bestehen.
(4) Zum Nachweis, dass die Gründe für die Entziehung nach Absatz 3 nicht mehr bestehen, hat der Bewerber eine Bescheinigung der Stelle, welche die frühere EU- oder EWR-Fahrerlaubnis im betreffenden Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt hatte, bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.
(5) Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9.


Zuvor war Absatz 2(v. m. unterstrichen) zeitlich auf 24 Monate begrenzt.

charly

Moderator

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6

Dienstag, 31. März 2009, 15:31

Was für ein Gesetz ist 10/08 in Kraft getreten?
zum 30.10.08 ist die geänderte FeV (Fahrerlaubnisverordnung) in Kraft getreten.

In diesem Zuge wurde der § 20 FeV entsprechend angepasst und somit die 2-Jahresfrist abgeschafft. Damit entfallen im Regelfall nach mehr als 2 Jahren Entzug die Prüfungen.

Bemühe mal die Suche, dann wirst Du entsprechende Informationen finden.

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Epox

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7

Dienstag, 31. März 2009, 18:17

Mein zuständiges LA hat zwar 5 mal die Verhandlungen verloren


Frage mich welche Instanz das nun war,bei 5.Vehandlungen,etwa das Weltverwaltungsgericht? :lach:



Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

mogwai

Fortgeschrittener

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8

Mittwoch, 1. April 2009, 22:19

Vielleicht ist das auch nur Angstmacherrei um die Leute zur MPU zu bewegen? Das dachte ich jedenfalls, als ich mir den Beitrag durch gelesen habe.

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Beiträge: 83

9

Donnerstag, 2. April 2009, 00:05

Der Wegfall von der 2 Jahresfrist! Wurde im Januar bei der 4.Verordnung nochmals überarbeitet. Das heißt heute also, wenn du den Führerschein wieder beantragst, bekommst du ihn ohne neue Prüfung insofern sich keine Kenntnisse ergeben was dagegen spricht das man noch in der Lage ist ein KFZ zu führen.
Das ist ja toll Paule, das wusste ich gar nicht. Das heißt, dass ich keine neue Prüfung machen muss, obwohl mein Führerschein schon über 15 Jahre weg ist ?
Kriege ich dann den alten wieder ? Mit 7,5 Tonnen KFZ + Motorrad ?

Das kann ich gar nicht glauben, irgendein Hindernis muss da doch sein ?

Ach ja und zur Lebensgeschichte oben, denke ich auch eher, das das mal wieder ein verzweifelter Versuch ist, die MPU schmackhaft zu machen.
Aber solange es schwarze Scharfe gibt hat die MPU-Industrie ein Alibi für ihr dasein, auch wenn zig1000 unschuldige darunter leiden müssen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Litvinov CZFS« (2. April 2009, 00:14)


Pioneer

unregistriert

10

Donnerstag, 2. April 2009, 01:29

obwohl mein Führerschein schon über 15 Jahre weg ist
Das ist eine Ermessensentscheidung der FSST und bedeutet im Ergebnis etwas Ähnliches wie Willkür. Kann also sein, das du deine alten Klassen wiederbekommst, wenn denen deine Nase nicht paßt, natürlich nicht, die entsprechende Begründung dafür oder dagegen ist absolut kein Problem.
Kommt auch noch auf das BL an, BY soll z.B. eine interne Frist von 10 Jahren haben.


Kriege ich dann den alten wieder ? Mit 7,5 Tonnen KFZ + Motorrad
Wenn du die FE zurückbekommst, dann mit den ehemals vorhandenen alten Klassen. Es muß nur im Antrag darauf geachtet werden, das vollständig beantragt wird und die Berücksichtigung des Lebensalters bei Klasse C1. Über 3,5 to. GG wird jetzt wie eine LKW-Klasse behandelt.

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Beiträge: 83

11

Donnerstag, 2. April 2009, 03:09

Die Willkür und ermessen Spielraum das ist schon sone Sache , gerade in meinen Fall sieht man dieses besonders. Ich verstehe auch das Gesetz nicht, wie man der Führerscheinbehörde soviel Macht geben kann, so das sie entscheiden können, wie es ihnen gerade in den Kram passt. Was mit Verkehrssicherheit oft im geringsten zu tun hat.