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Zitat
Deutschland kann jedoch die Anerkennung dieser Führerscheine verweigern, wenn sich aus dem tschechischen Führerschein oder aus Informationen aus der Tschechischen Republik ergibt, dass diese Staatsangehörigen zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Führerscheine ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in der Tschechischen Republik hatten.
, aber die "Hoheitsaussage" des ausstellenden Staates: Richtlinienverstoß wg. falschem WS, wird akzeptiert. Die Verwendung eigener Erkenntnisse zur Mißachtung des Hoheitsaktes Erteilung, bei Aussage des ausstellenden Staates: WS bei uns, ist eine andere Geschichte = Carvalho.
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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Ein guter Anwalt weis wie das formuliert sein muss damit die Akte wieder sauber ist. Wenn derartiges im Verfahren schon vorgetragen ist würde ich es rügen mit dem Hinweis auf das BGH - Urteil und das Protokoll der Bundesratssitzung. Bessere Referenzen in einem Gerichtsverfahren gibt es nicht.
möchte mal wissen wie Ihr das seht
Registrierungsdatum: 28. März 2006
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Führerschein aus: mit und ohne -:)
(Rechtssache C-445/08)

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