Es gibt eine interne Anweisung nach 10 Jahren Prüfung zu verlangen.In Unterbayern und Oberbayern beträgt diese 10 Jahre in Franken 15 Jahre. Es ist den Behörden bekannt, dass sich viele Ummelden um dieser Regelung zu entgehen.
Diese Regelung hat schon eine gewisse Berechtigung, da sich in 10-15 Jahren doch in jeder Hinsicht viel geändert hat. (Verkehrsregeln, Fahrzeugtechnik, persönliche Fähigkeiten) Es gibt natürlich auch dazu entsprechende Gegenargumente, aber insgesamt halte ich die Anweisung für vertretbar und gleichzeitig werden dem Ermessensspielraum (Willkür) der einzelnen FEB Grenzen gesetzt, das sehe ich schon positiv.
Befremdlich wirkt da eher das Zusammenspiel mit anderen Regelungen, durch die diese Zeiträume erst ermöglicht und dann überschritten werden, wie Tilgungsfristen etc. Im Zusammenhang gesehen wirkt das Ergebnis dann schon merkwürdig, nur ursächlich ist nicht diese Anweisung an die FEBen.
ie eine solche Anweisung rechtens sein soll ist mir unklar.Überleg mir ev. dagegen zu klagen.
Ob sie immer einer gerichtlichen Überprüfung standhält ist schwer zu beurteilen, weil es hier eben auch gewichtige Gegenargumente gibt, aber ich denke, in der überwiegenden Zahl aufgrund der dahinterstehenden und einleuchtenden Logik schon.
Von einer Klage rate ich ab, der Ausgang wäre mir persönlich zu unsicher, es sei denn, man ist Hobbyprozessierer.
Lt. Auskunft aus dem Schwabenland soll eine Anforderung aus Bayern keinen Einfluß auf deren Entscheidung haben.Muß halt neu Zahlen.
Wie séht Ihr das ?
Das ist doch nicht wirklich eine Frage, das ist der Weg, günstiger, schneller und einfacher geht es doch nicht mehr.