schnellmpu
unregistriert
wird er hat aufgeklärt. es gibt auch andere hotlines, 24/7/365, wo dir sofort geholfen wird. jut, wird wohl auch so um 'nen fuffi herum kosten, aber der ist dann wenigstens einigermassen sinnvoll "investiert" - soviel bzgl. rechtsanwalt Marc N. Wandt.
Zitat
wenn der Polizist das vorne auf dem EU-FS stehende Ausstellungsdatum zum Maßstab nimmt, und das hinten stehende (alte!) Erteilungsdatum ignoriert.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »schnellmpu« (17. Januar 2009, 11:34)
Pioneer
unregistriert
Das wird funktionieren, aber gerade in diesem Fall davon abhängig sein, ob in PL im Feld 12 die Kennzahl 70 eingetragen wird, die zu einer weiteren Verfolgung und somit zur Urausstellung führt.@franzhermann:
wenn du einen cz-fs mit d-ws hast, dann in polen in einen polnischen -logisch- schein umschreiben lassen.
schnellmpu
unregistriert
Wie wird in diesem Fall die Auswirkung auf die Anerkennung in D ausfallen, da alle Daten behördenbekannt sind ?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mogwai« (24. Februar 2009, 02:42)
Registrierungsdatum: 5. August 2008
Geschlecht: Männlich
Beruf: Kaufmann
Führerschein aus: CZ mit CZ-WS seit 2004
, wenn er doch im FS eingetragen ist. Das haben Sie bei mir auch versucht, bin aber garnicht darauf eingegangen.......habe denen nur mitgeteilt , ob Sie der derzeitigen Rechtssprechung nicht ganz folgen können
.
Zitat
Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit den Artikeln 7 Absatz 1 Buchstabe b und 9 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins mit der Begründung zu verweigern, dass der Inhaber des fraglichen Führerscheins nach den Informationen, über die der erstgenannte Mitgliedstaat verfügt, zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats und nicht im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats der Ausstellung des Führerscheins gehabt habe.
// Steckbrief Registrierungsdatum: 8. September 2006
Zitat
Wenn die Behörden eines Mitgliedstaats einen Führerschein gemäß Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 91/439 ausgestellt haben, sind die anderen Mitgliedstaaten nicht befugt, die Beachtung der in dieser Richtlinie aufgestellten Ausstellungsvoraussetzungen nachzuprüfen. Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte (Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 53, sowie Zerche u. a., Randnr. 50).
Registrierungsdatum: 18. September 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Deutschland, Rumänien, Österreich, Ungarn, immer gerade da wo man mich in Ruhe lässt
Beruf: Reaktortechnikhalbkreisingenieur
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ronne« (25. Februar 2009, 11:55)
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