Verklagt werden soll die Bundesrepublik Deutschland,die anscheinend die Anerkennung von EU-FS verwährt die nach dem 19.01.09 ausgestellt werden(die dem EU-Muster entsprechen).
Hierbei beruft man sich auf den Artikel 13 ,der sich mit der Gleichwertigkeit von "nicht nach dem EU-Muster ausgestellten FS" befaßt.
gruss Epox