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Medusa

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21

Montag, 12. Januar 2009, 21:13

Hättest Du das Pech den F FS zu verlieren, müßte auf dem Ersatz aus F die Schlüsselzahl

71 Duplikat des Führerscheins Nummer ... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE - Unterscheidungszeichen)

eingetragen werden. Ob dann auch noch die

70 Umtausch des Führerscheins Nummer ... ausgestellt durch ... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE - Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11)

erneut eingetragen würde ..
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

schnellmpu

unregistriert

22

Montag, 12. Januar 2009, 21:14

bei einer neuerteilung hat sie da nicht zu stehen. steht sie da - ist es keine richtige neuerteilung.

Maverickssss

Fortgeschrittener

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23

Montag, 12. Januar 2009, 21:16

soweit ich das weiss steht da nur das Ausstellungsdatum der Prüfung wie jetzt auch !

charly

Moderator

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24

Montag, 12. Januar 2009, 21:18

bei einer neuerteilung hat sie da nicht zu stehen. steht sie da - ist es keine richtige neuerteilung.
Es gibt 3 eigentlich 3 Arten einer Führerscheinerteilung

1. Ersterteilung oder Neuerteilung nach Entzug (ohne Schlüsselzahl)
2. Umschreibung eines FS (Schlüsselzahl 70)
3. Duplikat eines FS (Schlüsselzahl 71)

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Gallier

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25

Montag, 12. Januar 2009, 21:43

Naja, da der Fall ja nur fiktiv ist werden wir es wohl nie erfahren wie es in Real sein wird...
Trotzdem Danke für die Beteiligung!

Kann natürlich weiter diskutiert werden drüber-vielleicht macht es ja so irgendjemand...
Lieber stehend sterben als knieend leben

Paule

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26

Dienstag, 13. Januar 2009, 01:42

Normal ist das richtig. Es gab aber auch Fälle, in D., wo dies nicht eingetragen wurde. Mit ein bißchen Glück in einer französischen FEB ..


Könnte das evtl. auch daran liegen, das schon mal eine DE-Fe exestiert hatte? :denk:

Weil mir ist das nur in solchen Fällen bekannt.

Medusa

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27

Dienstag, 13. Januar 2009, 11:27

Nein, bei mir steht die 71 auch im FS. Zugleich war man so nett, das Ausgabedatum des dt. FS als FE Erteilungsdatum einzutragen ;-)

Was eingetragen wird hängt wohl von der Tagesform und Laune des jeweiligen FEB MAs ab ..
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Paule

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28

Dienstag, 13. Januar 2009, 18:35

Dann hast du Praktisch eine Neuerteilung (zumindestens die Klassen) mit SN 71. (Duplikat/Ersatzausstellung)?? :(lol):

Das von Behörden die alle Scheine auf den Kopf stellen. :klatsch:

Wie soll man sich das den logisch erklären? 71.er Schein wo die Ausstellung das gleiche Datum wie die Erteilung hat? :greubel:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (13. Januar 2009, 18:40)


Medusa

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29

Dienstag, 13. Januar 2009, 19:35

Ich würde auch auf dem Standpunkt beharren, daß mir von D. eine FE erteilt wurde. Die ehemalige CZ FE wurde wohl aus historischen Gründen erwähnt ;-))

(Die Schlüsselzahl ist aber die 70 - mein Fehler)
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Gallier

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30

Montag, 19. Januar 2009, 18:43

Will jetzt mal bissle rumspinnen :hä?:

Mal angenommen der Franzose lässt grad seine CZ-FE mit D-WS in eine F-FE umschreiben, bzw. die Franzosen holen sich grade Aukunft aus der CZ...
Was wäre wenn der Franzose hier in D die nächsten Tage angehalten wird (Polizeikontrolle)?
Sollte er sagen daß er grad umschreiben lässt oder besser nichts erwähnen?
Nichts erwähnen denk ich wär auch ned optimal, da er ja noch den CZ Schein mit D-WS einstecken hat und NOCH in D gemeldet ist...

Wie seht ihr das?
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Paule

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31

Montag, 19. Januar 2009, 20:43

Entweder nicht fahren, oder nicht anhalten. So sehe ich das. :wink:

Deine Auswahl; sind beide nicht optimal! :pfiff:

Pioneer

unregistriert

32

Montag, 19. Januar 2009, 20:48

oder nicht anhalten.
Das paßt schon und hoffen, das der Sprit bis zur Grenze reicht. :lach:

Gallier

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33

Montag, 19. Januar 2009, 21:26

Also sollte er bis er den F Schein in der Tasche hat nicht mehr fahren in D?
Könnte er sich nicht mit dem 2. Hauptwohnsitz und der beantragten Umschreibung vor einer Festsetzung und Anzeige wegen FoFe oder sogar Beschlagnahme der Cz-FE retten?
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Paule

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34

Montag, 19. Januar 2009, 22:59

Gallier, du stellst Fragen, dir glaub ich nicht mal dem Tiefensee seine Spezalisten beantworten könnte.

Gehe immer vom schlimmsten aus.

"Wenn die Maus keine Löscher in der Wand findet, dann fängt sie die Katz" (made by Paule) :KL: