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Medusa

Profi

Registrierungsdatum: 11. Februar 2007

Beiträge: 653

1

Sonntag, 18. Januar 2009, 14:39

Artikel 13 Führerscheinrichtlinie / Aquivalenzen / Um was geht es dabei

Zur 2. EU Führerscheinrichtlinie gibt es eine "Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000 über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von Führerscheinen". Daraus wird vielleicht klarer, um was es bei Artikel 13 der neuen Führerscheinrichtlinie geht:

http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/sg…2000&nu_doc=275
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

schnellmpu

unregistriert

2

Sonntag, 18. Januar 2009, 15:46

in dem artikel geht es um die äquivalenzen, die du IMO schon richtig erkannt hast. aber das ist nicht so wichtig. es hat keine bedeutung, dass der entscheidende satz ausgerechnet in diesem artikel steht. warum er ausgerechnet dort gelandet ist...... nein, dazu später. viel später.

Medusa

Profi

Registrierungsdatum: 11. Februar 2007

Beiträge: 653

3

Sonntag, 18. Januar 2009, 16:27

.. es hat keine bedeutung, dass der entscheidende satz ausgerechnet in diesem artikel steht. warum er ausgerechnet dort gelandet ist......

Natürlich nicht - die Verkehrsexperten von 27 EU Ländern haben sich nichts dabei gedacht, und waren einfach nur ein bißchen schusselig :knips:
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chincha1

Anfänger

Registrierungsdatum: 2. Juli 2008

Beiträge: 17

4

Sonntag, 18. Januar 2009, 16:28

Aber das sind doch Akademiker, die diese Texte der Richtlinie erstellt haben - und dazu auch noch Juristen... - die schreiben doch nicht irgendwelche wichtigen Sätze halt irgendwo in die Richtlinie, ohne sich was dabei zu denken....und wenn es unter Art. 13 um Äquivalenzen geht, dann bezieht sich dieser Satz doch wohl offensichtlich auch darauf...es ist doch keine unwillkürliche Aneinanderreihung irgendwelcher Sätze, die sich jeder dann so zurechtrücken kann, wie es ihm gerade so passt.

schnellmpu

unregistriert

5

Sonntag, 18. Januar 2009, 16:39

Aber das sind doch Akademiker, die diese Texte der Richtlinie erstellt haben - und dazu auch noch Juristen... - die schreiben doch nicht irgendwelche wichtigen Sätze halt irgendwo in die Richtlinie, ohne sich was dabei zu denken....und wenn es unter Art. 13 um Äquivalenzen geht, dann bezieht sich dieser Satz doch wohl offensichtlich auf den ersten blick auch darauf...es ist doch keine unwillkürliche Aneinanderreihung irgendwelcher Sätze, die sich jeder dann so zurechtrücken kann, wie es ihm gerade so passt.

das nicht hervorgehobene ist alles so, wie du sagst.

Medusa

Profi

Registrierungsdatum: 11. Februar 2007

Beiträge: 653

6

Sonntag, 18. Januar 2009, 16:50

Statt noch einmal darauf einzugehen rate ich den Usern lieber, sich eine eigene Meinung dazu zu bilden, und auch Interessenskonflikte dabei zu berücksichtigen :knips:
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