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bergluft

Anfänger

Registrierungsdatum: 6. September 2008

Beiträge: 45

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Wien

41

Donnerstag, 23. Oktober 2008, 11:56

Man erklärt Dir einmal - D-MPU OE-VPU, die holen sich den KBA Auszug - Du erfragst das ein zweites ein drittes und ein viertes Mal.
Danke für deinen nette antwort, lieber Oberklops-stellt sich nur die frage, wer hier jetzt unqualifizierte beiträge schreibt!!
das ding ist: wenn du meine frage richtig lesen würdest/könntest, dann würdest du merken, dass ich diese frage nie gestellt habe, geschweige denn drei oder vier mal! ich habe drei fragen gestellt du hast mir drei mal nicht zufriedenstellende antworten gegeben. und entschuldige bitte, dass sich nicht jeder so gut mit der thematik auskennt wie du, für manchen ist dieses "beamtendünkel", wie du es nennst, auf den ersten blick nicht so leciht nachvollziehbar. kannst stolz sein, dass DU es verstanden hast, nachdem es teil deines berufes ist.

danke an paule, er hat meine frage beim ersten anlauf zufriedenstellend beantwortet.


habe mich jetzt mal bei der fahrschule angemeldet und werde sehen was passiert. ich denke auch, vpu oder mpu spielt keine rolle, also werde ich wohl um eine mpu nicht rum kommen. grade bezüglich der neuen regelung was die 2 jahre ohne führerschein betrifft wird die mpu jetzt sowieso wieder attraktiver, bin da gespannt wie nach dem 29. oktober in einzelfällen enstcheiden wird!.

ohighlander

Schüler

Registrierungsdatum: 17. Juli 2008

Beiträge: 148

Geschlecht: Männlich

Beruf: kaufm. Angestellter

42

Donnerstag, 23. Oktober 2008, 12:36

grade bezüglich der neuen regelung was die 2 jahre ohne führerschein betrifft wird die mpu jetzt sowieso wieder attraktiver


das ist genau der Punkt, wo man erst sehen wird, wie es sich entwickelt. Meine positive Erfahrung (Seite 2) war 1998 und ist somit nicht mehr ganz aktuell - aber ich denke die Aussage von Paule trifft es auf den Punkt - Wo ist Dein Lebensmittelpunkt? :VL:
Wer zum Risiko bereit ist, geht oft sehr weit, um nicht zu
kurz zu kommen



bergluft

Anfänger

Registrierungsdatum: 6. September 2008

Beiträge: 45

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Wien

43

Donnerstag, 23. Oktober 2008, 15:07


grade bezüglich der neuen regelung was die 2 jahre ohne führerschein betrifft wird die mpu jetzt sowieso wieder attraktiver


das ist genau der Punkt, wo man erst sehen wird, wie es sich entwickelt. Meine positive Erfahrung (Seite 2) war 1998 und ist somit nicht mehr ganz aktuell - aber ich denke die Aussage von Paule trifft es auf den Punkt - Wo ist Dein Lebensmittelpunkt? :VL:
mein lebensmittelpunkt ist auf jeden fall österreich. MUSS hier bezüglich uni mindestens 8 monate des jahres anwesend sein. das kann ich auch nachweisen, ich denke bei einem auslandsstudium ist die beweisführung nicht so schwierig!

ja, ich denke seit 1998 hat sich einiges geändert, aber ich habe mich jetzt mal bei der fahrschule angemeldet und werde sehen was passiert! denke mit der wohnsitzregelung bin ich auf der sicheren seite, sollten sie tatsächlich keine vpu fordern!

erni

Anfänger

Registrierungsdatum: 14. November 2008

Beiträge: 1

44

Freitag, 14. November 2008, 19:44

wie lange dauert es wenn ich im nachhinein eienen CZ Wohnsitz eintragen lassen will

:hä?: hallo alllerseitz habe einen CZ Fühererschein aus 2006 mit Wohnsitz Deutschland Verkehrsamt HH sagt mir der ist hier in HH nicht gültig wo und wie kann ich das ändern lassen ????? und wenn ich jetzt einen CZ wohnsitz mache bekomme ich dann auch erst in 185 eienen neuen CZ führerschein?????? michael_scherff@yahoo.de :DK:

der Sachse

unregistriert

45

Freitag, 14. November 2008, 20:01

und wenn ich jetzt einen CZ wohnsitz mache bekomme ich dann auch erst in 185 eienen neuen CZ führerschein?????


Nicht ganz, 185 Tage Wohnsitz, danach wird der neue Fs beantragt. Wenn du die Geburtennummer direkt beim Ministerium beantragst(brauchst du) , ist die auf jeden Fall auch rechtzeitig da.Alternativ kannst du deinen Schein auch in Polen umschreiben lassen, das geht schneller. Da der Fs schon bekannt ist, nutzt dir eine Umschreibung aber recht wenig, da müsste schon eine Erweiterung gemacht werden um relativ sicher zu sein.

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

46

Samstag, 15. November 2008, 02:41

Erni, damit Du es verstehst - in CZ bekommst Du einen neuen FS. In PL einen Umgeschriebenen, da ist auf der RS (Rückseite) die NUmmer des Alten zu erkennen. UNd ein pfiffiger dt. Rennleiter kann den Zusammenhang erkennen und könnte den Weg der Klage bestreiten mit seinem Dienstherren gegen den pl. Aussteller. Ob er den gewinnt - reine Spekulation, gabs noch nicht, aber wir sind hier ja von dt. Rennleitern und FEBen wenig Gutes gewohnt. Deshalb der Tip - wenn - denn CZ. :Polenfan: :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

maztaz

Anfänger

Registrierungsdatum: 5. November 2008

Beiträge: 10

Geschlecht: Weiblich

Führerschein aus: CZ

47

Samstag, 15. November 2008, 17:09

Hallo Oberklops,

habe ich das richtig verstanden - wenn CZ FS noch unbekannt bei Rennleitung dann umschreiben in Polen - geht schneller Ansonsten besser neuer

Cz FS?

der Sachse

unregistriert

48

Samstag, 15. November 2008, 17:57

Nicht nur der Polizei sollte er unbekannt sein, auch der FEB, dann ist die Umschreibung möglich und Sinnvoll

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

49

Samstag, 15. November 2008, 18:40

Genau - der Sachse, obwohl nicht immer vor Ort, antwortet fast immer korrekt, die jahrelange Forumerfahrung und das unentwegte Studium der aktuellen Gesetze - also verzeiht , wenn ich dann nicht nochmal antworte, wenn er schon was geschrieben hat. :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Gallier

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007

Beiträge: 1 348

50

Sonntag, 16. November 2008, 23:08

FEB Nürnberg meint weiterhin daß man in D über den ganzen Zeitraum von 185 Tagen abgemeldet sein muß wenn man sich die 185 Tage in einem anderen EU Land anmeldet um ne FE zu machen!
Tut man das nicht und bleibt in D gemeldet ist der Führerschein/Fahrerlaubnis aus dem Eu Ausland nicht gültig in D.
So soll es in der FEV stehen meinte der Herr der die Akten "Führerscheintourismus" abarbeitet...
Lieber stehend sterben als knieend leben

Pioneer

unregistriert

51

Montag, 17. November 2008, 05:29

Mit der Ansicht wird der Tourismus- "Experte" in Nürnberg aber eine Bruchlandung nach der anderen erleben.
Entweder hat er das so darzustellen, gemäß interner Anweisung, oder er glaubt das wirklich, dann ist der Mann leider in der Abteilung für geistige Tiefflieger. Bei beiden genannten Möglichkeiten auf jeden Fall ein Spitzenplatz für ihn in Bürgerverdummung. :AT:

Mit der lausigen Argumentation kann er noch nicht mal ein OVG in D mehr überzeugen und in einigen Wochen auch kein VG mehr.
Im Übrigen dürfte er sich hier auf die noch nicht in Kraft getretene Änderung der FEV, §28, § 29 im Zusammenhang mit § 11 der 3. EU-Rili beziehen, in der D sein gesammtes Wunschdenken darstellt und damit natürlich im krassen Gegensatz zur EU-Rili steht. :jojoj:

Mal wieder Märchenstunde beim BVM und damit vorprogrammierte Prozeßverluste beim EuGH, natürlich alles mit Steuergeldern, man hat es ja. :motz:
Etwas mehr Realitätssinn hätte ich dem BVM eigentlich schon zugetraut, denn kein Verkehrsrechtsexperte dort reimt sich freiwillig derartigen Schwachsinn zusammen, wenn er nicht unter dem Druck von Lobbyisten und/oder Politikern steht, und als Vorgabe hat, zu einem im Grunde unmöglichen Ergebnis zu kommen. Dieser ganze Vorgang ist derart platt und schwachsinnig, das hätte weitaus gefährlicher kommen können. :VL2:

Die Tendenz der letzten Urteile ist ganz klar Richtung EU-Recht ausgefallen, genau genommen kenne ich aus der letzten Zeit überhaupt kein anderes Urteil mehr. Einige Gerichte entscheiden zwar ungern gemäß EuGH, aber sie machen es, weil es geltendes Recht ist und sie es daher auch müssen. :bild: