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ein bayer

Anfänger

Registrierungsdatum: 12. Januar 2008

Beiträge: 22

1

Dienstag, 29. Juli 2008, 19:14

EU-FS aus Cz von Problemlogistik

Hallo habe seit 2004 einen FS-Klasse B aus Cz. Jedoch mit D Wohnsitz.
Was würdet Ihr mir jetzt raten was ich machen soll.
Ich hatte den im FS im Okt. 2004 erhalten. Hatte Ihn bei der Problemlogistik gemacht.
Angeblich hatten die uns ja für 1 Jahr in Cz angemeldet.
Mein FS Entzug liegt ja auch schon gut über 10 Jahre zurück (12 Jahre).
Fahre ja schon fast 4 Jahre ohne auffällig gewesen zu sein.
Wer kann helfen ?
Es müste doch bestimmt einige geben die einen D-WS im FS haben.
Was macht Ihr den jetzt alle?

Registrierungsdatum: 28. Juli 2008

Beiträge: 33

2

Dienstag, 29. Juli 2008, 19:20

Hallo!



Ich bin auch am überlegen,umschreiben zu lassen! Lies mal den Tread: LRA schreibt EU FS um! Gruß Peter!

realist

Anfänger

Registrierungsdatum: 19. November 2007

Beiträge: 23

Wohnort: Bayern

Führerschein aus: CZ

3

Dienstag, 29. Juli 2008, 20:17

Hallo, ich habe das gleiche Problem, nämlich einen CZ Schein aus ´05 - leider mit D Adresse unter Punkt 8. Ich hatte aber das Glück das ich bei einer (für diese Branche) "seriösen" Fahrschule damals den FS gemacht habe. Die haben mir ein paar Tage nach dem letzten Eugh Urteil einen Brief geschrieben und mir eine "Wohnsitz auffrischung" für 350.- Euro (der Preis für externe- also Leute die ihren Schein bei einer anderen Fahrschule gemacht haben ist 500.- Euro-) angeboten. Da ich kurz nach dem Eugh Urteil Panikanfälle hatte und verschiedene Szenarien bis hin zu Umschreiben in einen anderen EU Land (in meinen Fall Slowakei- der Anbieter wollte dafür 2000.-Euro) in Betracht gezogen hatte, bin ich vor 3 Wochen natürlich nach CZ gefahren und habe bei der Ausländerpolizei den "neuen" Wohnsitz angemeldet. Ich würde Dir raten so schnell wie möglich rüber zu fahren und einen neuen Wohnsitz in Deinen Schein eintragen zu lassen (dann ist der Führerschein erst mal Wasserdicht). Die Prozedur bei der Auländerbehörde in CZ dauert aber einige Zeit (mir wurde gesagt so um die 60 Arbeitstage), wenn Du Dir danach bei der Führerscheinbehörde einen neuen Schein (mit der heißbegehrten CZ Adresse unter Punkt 8 ) holen willst, kannst Du das ganze ein wenig beschleunigen wenn Du eine Gebühr für schneller Bearbeitung (umgrechnet 25.- Euro) bei der Behörde bezahlst. Dann hast Du den neuen Führerschein in einer Woche (ohne diese Gebühr von 25 Euro dauert es ca. 2 Wochen)

Gruß nach Bayern

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »realist« (29. Juli 2008, 20:35)


Joschi

Profi

Registrierungsdatum: 7. November 2007

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Wohnort: Nähe Passau

Beruf: Fernfahrer

Führerschein aus: A-B-C-BE-CE

4

Dienstag, 29. Juli 2008, 22:07

Würde erst mal nachfragen ob eine Umschreibung nötig ist weil damals gab es noch keie CZ Adresse im Schein. War ja nicht pflicht das man da nen WS hatte.
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

hessen-frank

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 6. Mai 2007

Beiträge: 397

5

Dienstag, 29. Juli 2008, 22:49

Hallo,

sicher ist keine Umschreibung nötig, er will aber unter Punkt 8 den D-WS aus seinem Schein raushaben und dafür dann den neuen CZ-WS eingetragen bekommen. Im Hinblick auf das neueste Urteil nicht unbedingt blöd.

Gruss
Frank

Pioneer

unregistriert

6

Mittwoch, 30. Juli 2008, 00:19

Da bin ich nun aber gänzlich anderer Ansicht.

Die Adressenänderung der genannten CZ-FS ist geradezu zwingend erforderlich und das besser gestern als morgen, es sei denn, jemand glaubt ernsthaft, das D-FEBen die "Kann-Bestimmung" aus den letzten EuGH-Entscheidungen auch nur in Erwägung ziehen.

Das ist dann aber hemmungsloser Optimismus und absolutes Schönreden der tatsächlichen Situation, um es mal freundlich auszudrücken.

Derartige Ansichten habe ich hier im Forum zwar schon gelesen, aber da ich kein Prediger bin, der sich gebetsmühlenartig wiederholt, erspare ich mir ein ständiges Eingehen auf derartige Beiträge, solange nicht die Gefahr besteht, das User dadurch falsche Schlüsse ziehen können.

In dieser Hinsicht sehe ich auch schon den ersten Thread eines dieser "Optimisten" hier im Forum: "Jetzt isser wech - un nu?"

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (30. Juli 2008, 00:27)


ein bayer

Anfänger

Registrierungsdatum: 12. Januar 2008

Beiträge: 22

7

Mittwoch, 30. Juli 2008, 17:25

Kann mir evtl. mal eine eine Adresse zukommen lassen die das möglichst schnell
und evtl. auf Kostengründen für mich erledigen können?

Das wäre echt Klasse

Pioneer

unregistriert

8

Mittwoch, 30. Juli 2008, 20:04

Schreib mal eine PN an @ Urquell oder @ der Sachse.

Die beiden haben sich bereits mit dem Problem beschäftigt und wohl auch eine Lösung gefunden für die betreffenden CZFS.

Paule

Menschlich

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9

Samstag, 2. August 2008, 12:43

Was ich mich hier auch Frage, insbesondere weil UQ und Sachse so eindeutig auf die 185 Tage verweisen bei einer Umschreibung oder Änderung im CZ-Schein.
Was passiert wenn ich in ein Eu-Land ziehe und nach einem Monat meinen Führerschein verliere? Darf ich dann 5 Monate laufen oder Geldbuße zahlen bei einer Kontrolle? Wieso sollte ich dann keine ersatzausstellung bekommen und zwar so schnell wie möglich? :denk:

Urquell

unregistriert

10

Samstag, 2. August 2008, 16:23

Was ich mich hier auch Frage, insbesondere weil UQ und Sachse so eindeutig auf die 185 Tage verweisen bei einer Umschreibung oder Änderung im CZ-Schein.

@ paule

ich denke wir hatten schon mal das Thema!
Eu-konform ausgestellter FS mit WS, heißt 185 Tage warten,Ausnahme gibt es natürlich auch: Arbeitsaufnahme,Rentner usw...
Nur dann ist der ausstellende Staat verpflichtet und bereit Änderungen durchzuführen!
Bei Verlust und ohne WS ist laufen angesagt,wie du es nennst !!
Urquell :CZ Fan:

der Sachse

unregistriert

11

Samstag, 2. August 2008, 18:01

Was ich mich hier auch Frage, insbesondere weil UQ und Sachse so eindeutig auf die 185 Tage verweisen bei einer Umschreibung oder Änderung im CZ-Schein.


@Paule, denkst du wenn es nicht nötig wäre würden wir das nicht anbieten? Der Ws uber 185 Tage muss eh genommen werden, folglich würde das auch genau so viel kosten. Wenn wir sagen würden das es schneller geht, würden wir mit Sicherheit mehr Kunden kriegen, die aber nicht schneller Ihren umgeschriebenen Schein.
....mal so zum :greubel: :wink:

castor

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12

Sonntag, 3. August 2008, 00:04

Zitat

Eu-konform ausgestellter FS mit WS, heißt 185 Tage warten,Ausnahme gibt es natürlich auch: Arbeitsaufnahme,Rentner usw...
Nur dann ist der ausstellende Staat verpflichtet und bereit Änderungen durchzuführen!


@Urquell

Wie sieht die Ausnahme aus, die bei Arbeitsaufnahme bzw.Rentnern gemacht wird?
[VERBORGEN]

Urquell

unregistriert

13

Sonntag, 3. August 2008, 09:15

Wie sieht die Ausnahme aus, die bei Arbeitsaufnahme bzw.Rentnern gemacht wird?

@ castor

ganz einfach,Du mußt Dich wirklich hier niederlassen,Deine Rente hier beziehen oder hier wirklich arbeiten! Mit diesen Papieren zum Magistrat und ein FS kann sofort ausgestellt werden!
Urquell

castor

[VERBORGEN]

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14

Sonntag, 3. August 2008, 10:48

@Urquell

Frage: Gesetzt der Fall, ich hätte einen CZ-WS, die DE-Rentenversichrungsanstalt überweist meine Rente auf ein CZ-Bankkonto, ich als richtig niedergelassen gelte?
[VERBORGEN]

EU Fan

Schüler

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Führerschein aus: CZ mit CZ-WS seit 2004

15

Donnerstag, 9. Oktober 2008, 12:32

Frage: Gesetzt der Fall, ich hätte einen CZ-WS, die DE-Rentenversichrungsanstalt überweist meine Rente auf ein CZ-Bankkonto, ich als richtig niedergelassen gelte?


Meine Meinung, es gibt kein richtig oder nicht richtig Niedergelassen. Du kannst in ganz Europa ein Konto eröffnen und darauf Einzahlungen eingehen lassen. Genauso mit dem Wohnsitzprinzip. Das ist mit der Niederlassungsfreiheit ganz klar geregelt. Du kannst zeitgleich in mehreren EU-Ländern einen WS haben, ohne den Nachweis erbringen zu müssen weshalb.