Mittwoch, 23. Mai 2012, 19:44 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Linus28

unregistriert

21

Donnerstag, 18. September 2008, 19:54

@ dg87

ich lese hier oft was von "Tarnmodus".

Wat´n das?

Bei mir im Ort gibt es viele Polizisten, die im Nachberort ihren Dienst schieben.

Ich fahre morgens los,wenn ich einen sehe und kenne, grüsse ich ganz normal.................

Wenn ich den Tarnmodus einschalten würde, darf ich dann nur mit Sonnenbrille und Schlapphut fahren und hoffen dass mich niemand erkennt? (würde eh nicht funzen, bei der "Kiste" die ich fahre - ist halt hier auf dem Land bekannt wie ein "Bunter Hund" -).

Für meine Begriffe ist der"Tarnmodus" ausgemachter Blödsinn.

Lass mich aber gern berichtigen, da ich diesen Modus nicht kenne.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Linus28« (18. September 2008, 19:58)


Registrierungsdatum: 29. Mai 2007

Beiträge: 775

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bayern

Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!

22

Donnerstag, 18. September 2008, 20:05

aufm Dorf wo der Sheriff dein Schwager ist...fällt Tarnmodus natürlich aus! :lach:

hier gehts um Grossstädte,wo man die Beamten nicht kennt und Verwandt ist!

Nähe von Diskos meiden....gerade Nachts :knips:
nicht zur Wiesn mit dem Auto fahren!!! und schon garnicht 2 Maas Bier zu sich tanken!!!
angeschnallt fahren
nicht telefonieren mit Handy am Ohr!
nicht rasen und nicht schleichen!
blinken...ja...auch wenn man den Kreisverkehr verlässt!!! :lol:
vorallem nicht Nachts an der Tanke mit Kumpels und den Boxenludern laut Mucke hören!!! :lach:

und und und....
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

schnellmpu

unregistriert

23

Donnerstag, 18. September 2008, 20:11

zu gut deustch: so tun, als ob man noch gar nicht in der brd ist.
tarnmodus kann auch sein nur einmal im monat geld vom bankautomaten abheben, gerade an dem einzigen tag, an dem man die familie besucht (zählt nicht als unterbrechung der wohnsitznahme "dort"). inwiefern ein solcher tarnmodus notwendig ist müssen aber hauptsächlich diejenigen entscheiden, die den führerschein (unter einhaltung, aber...) vor ablauf der 185+1 tage ausgehändigt bekommen.

Linus28

unregistriert

24

Donnerstag, 18. September 2008, 20:37

@hyberface
die Sheriff´s sind nicht meine Schwäger, denn die haben mir ja damals den Lappen abgenommen - war auch in Ordnung-.

und da ich auf dem Lande wohne,

habe ich keine Probleme mit:

Disko´s des nachts........... ist halt Land,
naja, Wiesen gibt es hier auch............. nur bietet dort niemand Maas an...
ICH fahre immer angeschnallt!
Seit de, EU-FS halte ich doch tatsächlich an, wenn ich telefoniere ... vorher gab´s das nicht.

Ich halte mich im Verkehrsfluss.

Ich blinke grundsätzlich wenn ich aus dem Kreisverkehr fahre - es soll ja solche geben, die bein Einfahren Blinken - .......

Da mit dem nachts an der Tanke und vor ALLEM mit den Boxenludern................(BOAAH)...

gibt es hier nicht, da auf dem Lande!

Wo ist daher das Problem?

@schnellmpu

186 Tage sollten es schon sein.

P.S.
Obwohl O.T.
es hat Spaß gemacht, danke!

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

25

Donnerstag, 18. September 2008, 22:36


Ich blinke grundsätzlich wenn ich aus dem Kreisverkehr fahre - es soll ja solche geben, die bein Einfahren Blinken - .......

Hallo und fein, dass Du da alles so machst. Ich will aus Achtung des Kollegen T. nicht weiter auf die Schulung und Prüfung in CZ eingehen, aber eine Anmerkung sei erlaubt. Im Rahmen der "Europäisierung" sollen Kreisverkehre wie Kreuzungen angesehen werden - also wenn ich an der nächsten Kreuzung rechts oder links abbiegen will, sollte ich das anzeigen - mit anderen Worten es wird geblinkt, wenn man in den Kreisverkehr rein will.
Vergißt Du das z. Bsp. bei einer Fahrprüfung in PL - grober Fehler ! - Ansonsten schon nicht schlecht, Dein Threat...vor allem schön, dass das Forum und das "SINGEN und PREDIGEN" Wirkung zeigt :jipp: Nette Grüße
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

26

Donnerstag, 18. September 2008, 23:09

Medusa - geliebter Feind

Hallo - da issa wieder und schießt nochmal langsam nach vorn. Zu Anfang mal zwei Sachte mit der Linken:
Möginger ( EUGH 26.06.08 ) Zitat: Die Art. 1 Abs. 2 und 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht verwehren, es abzulehnen, die Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins anzuerkennen, wenn sein Inhaber im ersten Mitgliedstaat zum Zeitpunkt dieser Ausstellung einer Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis unterlag. Der Umstand, dass sich die Frage der Gültigkeit erst nach dem Ablauf dieser Sperrfrist stellt, hat hierauf keinen Einfluss.
Pressemitteilung Nr. 169/2008 des BGH, Zitat: Grundsätzlich sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ohne jede Formalität anzuerkennen. Sie dürfen dabei auch nicht von sich aus mit dem Ziel, die Anerkennung zu versagen, Ermittlungen anstellen, ob der betreffende Führerscheininhaber in dem Mitgliedstaat, in dem er die Fahrerlaubnis erworben hat, einen Wohnsitz hatte, wie es nach der Führerscheinrichtlinie Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis ist. Dies gilt auch dann, wenn dem betreffenden Führerscheininhaber im Inland zuvor die Fahrerlaubnis entzogen worden war und die neue Fahrerlaubnis nach Ablauf einer etwa verhängten Sperrfrist wiedererteilt worden ist.
Und ich ziehe mch etwas zurück und warte - nette Grüße derweil.
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Medusa

Profi

Registrierungsdatum: 11. Februar 2007

Beiträge: 653

27

Donnerstag, 18. September 2008, 23:53

Die bisherigen Urteile / Beschlüsse des EuGHs bezogen sich auf die 2., nicht auf die 3. EU Führerscheinrichtlinie. Wer mag kann also argumentieren "Was scheren mich die alten Urteile - neue Richtlinie, neues Spiel". Damit schafft man zumindest 2-3 Jahre Friedhofsruhe, bis zum Ausgang eines mögl. neuen Rechtsstreites vor dem EuGH.

Am 30.10.2008 tritt die 4. Änderung der FeV in Kraft, deren zwischenzeitlich nicht mehr anwendbarer §28.5, sowie 28.4, all die Zeiten überdauert haben, und in der überarbeiteten Fassung fröhlich weiter bestehen:

(gekürzt)

Zitat

(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR- Fahrerlaubnis, denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,

Zitat

(5) Das Recht, von einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einer der in Absatz 4 Nr. 3 und 4 genannten Entscheidungen im Inland Gebrauch zu machen, wird auf Antrag erteilt, wenn die Gründe für die Entziehung oder die Sperre nicht mehr bestehen. § 20 Abs. 1 und 3 gilt entsprechend.


Das der Gesetzgeber keine Änderung dieser Punkte für nötig erachtet zeigt einem FEB MA wohl deutlich, daß deren Anwendung erwünscht ist.

Eine Verwendung ab dem 30.10.2008 wäre jedoch vielleicht etwas verfrüht, denn der von D. durchgesetzte Passus in Artikel 11 der 3. EU Führerscheinrichtlinie wirkt erst ab dem 19.01.2009:

(gekürzt)

Zitat

Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden ist.


Wie würde man als Mitarbeiter einer Behörde reagieren? Dienst nach Dienstherrn, oder Dienst nach evtl. zukünftigen EuGH Urteilen?

Es mag sein, daß Artikel 11 der 3. EU Führerscheinrichtlinie, und damit die entsprechenden FeV Punkte irgendwann vom EuGH gekippt werden. Ein Hinweis in dieser Richtung fand sich ja erst kürzlich in der Randnummer 43 des letzten EuGH Beschlusses. Bis dahin dürften aber "interessante" Zeiten für EU-FE Erwerber mit Erwerbsdatum nach dem 19.01.2009 anbrechen. Altinhaber schützt letztlich auch nur der Präambelpassus Punkt 5. der 3. EU Führerscheinrichtlinie, denn auch bei Altfällen könnte man sonst "vorläufig" damit argumentieren, daß sich alle EuGH Urteile / Beschlüsse bisher nur auf altes EU Recht, gleich die 2. EU Führerscheinrichtlinie, bezogen.

Zitat

(5) Vor dem Beginn der Anwendung dieser Richtlinie erteilte oder erworbene Fahrerlaubnisse sollten unberührt bleiben.


Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel - für einen langen Weg. Bei der Konstellation möglicherweise Recht haben und möglicherweise Recht bekommen, sieht das noch übler aus. Insbesonders bei Führerscheinangelegenheiten in D.
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Medusa« (19. September 2008, 00:07)


Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

28

Freitag, 19. September 2008, 00:35

Immer wieder nett mit Ihnen. Bin etwas einfacher gestrickt und schweife mal ab.
Überall auf der Welt sind FS Fotos so, wie der Uniformierte den Autofahrer sieht. Steuer links mit linkem Ohr, rechts mit rechtem.
Auch die Dt. sollen bis 2013 einheitl. FSe vorweisen und bringen jetzt als Beitrag numerische (amer. terroristenfahnderraster-) Fotos. Toll. Von Adresse im FS übrigens keine Rede, nur von richtigen und falschen Adressen in FSen aus CZ - das ist so krank und hirnrissig - woanders hätten sie die Verantwortlichen weggeschlossen :bumm:
Was ist denn der FEB MA - ein Hirnie ?
Zugegeben, auch heute abend hat man in Hannover wieder einem Kunden von mir den FS geklaut ( Anzeige FO, weil in der Akte kein Verzicht, sondern MPU Anordnung stand, im SIS noch das V blinkte) Entegen meiner Ankündigung ließ ich ihn nicht im Regen stehn (ich sag immer wenn Du nicht verzichtest - ruf mich nachts nicht an und plärre wie ein Waschweib) sprach mit dem Beamten am Telefon. Ja er kennt das Urteil vom 26.06.
Er kennt Kapper, Halbritter, 2.+3. Rili, ja er weiß, dass der Staatsanwalt morgen oder übermorgen den FS wahrscheinlich wieder rausrücken wird und die Anzeige im Papierkorb landet. Aber er muss sie schreiben. Er hat keine andere Möglichkeit, es sei denn ich zeige ihm eine auf... Also dieser Mann hat einfach keine andere Chance- liegt aber auch an der Bequemlichkeit meines Kunden - und dem Tarnmodus Gerede und dem ganzen UNfug - Angriff war schon immer die beste Verteidigung (mein Kunde kriegt seinen FS aber auch so wieder die Tage, wahrscheinlich morgen ab 11)- aber im Verwaltungsrecht ist die Sache einfacher. Da der FEB MA sicher Dienst nach Vorschrift macht, wird er sich aber auch rückversichern, und nicht gnadenlos über jede von ihm kleinen Pimpf abgegebene Entscheidung eine EU-Kommission einberufen wollen - das wäre in meinen Augen schlicht Größenwahn.
Ich halte die Damen und Herren um HERRN Volker Kalus und Co. nicht für geistig minderbemittelt, ich glaube nicht, dass mit der längst fälligen und immer noch nicht aufgearbeiteten Version der FEV aus 1928 jetzt eindeutig wieder gegen EU-REcht verstoßen werden wird, indem sie den ganzen Schleim zum 5. Mal nach oben kaun, nichtmal mein Freund vom ADAC spricht mehr mit mir - wir wollten uns ja spätesten nach der EUGH Entscheidung sprechen, wegen meiner live im TV - Medusa - ich glaube es nicht. Dazu haben sie zu viel Klatschen gekriegt, dazu ist der Widerspruch in sich zu groß und die Auslegung in anderen Staaten durch (PL, CZ) und es heißt trotz allem darin, Zitat; ... im Einzelfall, nach Einberufung einer europäischen Kommission...Nette Grüße
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

29

Freitag, 19. September 2008, 02:07

Wenn jeder jetzt gesagt hätte, dass nichts passiert, wäre ich auf mögliche Probleme eventuell nicht informiert gewesen.
Trotzdem habe ich nach langem überlegen mich entschieden, einen EU-FS zu machen. Ich bin Deutsch --> Ich bin Europäer und will von meinem Recht auch ein nutzen haben. ...
Die Zeit bringt es und dann gehör ich halt zu diesen, wo ich den Neulingen nächstes Jahr sagen kann, was genau passiert ist nach dem 19.01, wenn die Behörde Wind bekommen hat.
Grüße dg87

Medusa - in unserer Diskussion hier ein Beispiel - wollen wir ne Umfrage machen zum Thema und fragen MPU in D. oder EU-FS im Ausland ? Übrigens @dg87 :ja:
Für Deine Entscheidung und für Leute mit geradem Rücken und aufrechtem Gang. Lieber stehend sterben als knieend leben :klatsch: Nette Grüße
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Medusa

Profi

Registrierungsdatum: 11. Februar 2007

Beiträge: 653

30

Samstag, 20. September 2008, 21:20

Ich sehe nicht, warum die FeV § 28. 4+5 ab dem 19.01.2009 europarechtswidrig sein sollen. Sie sin m. E. EU Konform bis der EuGH den Artikel 11 der 3. EU Führerscheinrichtlinie kippen sollte. Das einzige Problem an der Formulierung ist die Nichtausschließung von EU-FEs, die vor dem 19.01.2009 erteilt wurden. Vielleicht gibt es dazu aber interne Dienstanweisungen.

P.S. @Oberklops - ich bin EU-FE'ler, und nicht bei einer FEB. Wobei - vielleicht sollte ich mich da ja 'mal bewerben - hätte einige nette Ideen :lach:
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

31

Samstag, 20. September 2008, 21:48

Nein - Medusa, was ich über Dich nicht weiß, erzählen mir die, die ich kenne und die wiederum Dich kennen, aus anderen Foren z.Bsp - ich weiß schon relativ genau, wen ich da gegenüber habe. Ist nur so - HERR Volker Kalus (für die Laien, Leiter FEB aus dem Norden, hat sich öfter im Fernsehen gegen EU-FSe aus dem Ausland ausgesprochen und sich anderweitg blamiert) kommt hier nur als Gast, ebenso Udo Schäpe - Pressesprecher des ADAC - ich habe niemanden, mit einem IQ über einem Regenwurm, mit dem ich hier ein wenig das Für und Wider und vor allem Fakten diskutieren kann, und der nicht gerade auf meiner Seite ist. Die USer finden es spannend (schau mal auf die ZUgriffe) das Thema ist interessant, und Du steckst in der Materie so gut drin, stellst Dich z.T. durch objetives Zitieren so fast auf die andere Seite hin, dass man Dich einfach mal mißbrauchen muss. :tuut: Und:
Die NIchtausschließnung ist nicht das einzige Problem - der Artikel und die Fromulierung ist das Problem und der Widerspruch in sich. UNd natürlich die dt. Arroganz, die im Vorfeld so ein Theater machen - incl. vorbereitete Dienstanweisungen für den 26.06.08 (es sind alle ausl. EU-FSe mit dt. INhaber sofort einzuziehen) für GEsamtdeutschland , Platz in den Medien für die Sensation - und dann kam die Klatsche. :bumm:
Das Ding ist gegessen, der Bart ist ab, des Huhn gerupft. :KlSM:
Sicher, es gibt auch heute noch welche in Afrika oder im Amazonas welche, die Berechnungen anstellen, wobei sie als Grundlage haben, dass die Erde eine Scheibe ist. Aber ob sie das wirklich in Europa verkaufen könnten, ist doch fraglich. Auch kaum mit Hilfe der Bild (Angst, Haß, Titten und den Wetterbericht)
Und wie bitte - die liegen EU-Konform ? Schau mal bitte in die 3.EU-RiLi und sage mir, was die deutsche Kasperlekarte mit einem EU-FS gemein hat (abgesehen von den Sternen). Medusa, die regen sich über verkehrt eingetragene Wohnsitze auf und haben selbst überhaupt keinen drin stehen - ja wer sind die denn bitteschön - Gott ? :wurf: Grüsse - nette natürlich :P
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Medusa

Profi

Registrierungsdatum: 11. Februar 2007

Beiträge: 653

32

Samstag, 20. September 2008, 22:19

Die USer finden es spannend (schau mal auf die ZUgriffe) das Thema ist interessant, und Du steckst in der Materie so gut drin, stellst Dich z.T. durch objetives Zitieren so fast auf die andere Seite hin, dass man Dich einfach mal mißbrauchen muss. :tuut:


Da spiele ich doch gerne mit :knips: . Ich setze mich gern gedanklich auf die andere Seite des Schreibtisches - das erspart Überraschungen ..

Medusa, die regen sich über verkehrt eingetragene Wohnsitze auf und haben selbst überhaupt keinen drin stehen - ja wer sind die denn bitteschön - Gott ? :wurf: Grüsse - nette natürlich :P


Anders wird ein Schuh draus - weder die 2. noch die 3. EU Führerscheinrichtlinie verlangen zwingend einen Eintrag unter Punkt 8 (= Wohnsitz). Warum lassen die anderen EU Staaten, insbesonders die am FS Tourismus finanziell interessierten Länder .., den Punkt nicht auch einfach frei? Es hat keiner die CZ gezwungen, dt. WS dort einzutragen .. - ein leeres Feld wäre für beide Seiten besser gewesen ..
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 322

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

33

Sonntag, 21. September 2008, 00:06

In den Ost Länder war der FS schon immer auch ein Ausweis :tuut: Dokument! Wie zb auch in Nl! Daher ist in diesen Scheinen auch eine Adresse vermerkt! Punkt Acht beruht daher.

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

34

Sonntag, 21. September 2008, 00:21

Genau - man braucht sogar in manchen Ländern (CZ usw) bis heute noch 2 Dokumente um sich auszuweisen für bestimmte "Amtshandlungen", da man sich selbst wohl nicht traut (Kontoeröffnungen, Kreditvergabe usw) davon abgesehen, hat er (medusa) ja (knirsch) recht
:kuck: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site…0de00180060.pdf Im Anhang 3 d) 8. Wohnort, Wohnsitz oder Postanschrift (fakultativ);
und trotzdem: - was ist mit dem 2. Lichtbild, mit den typisch dt. KLassen für Krankenfahrstühlen usw
- wie kann man im Glashaus mit Steinen werfen ? Arroganz pur, diese Strolche... :bumm:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

35

Sonntag, 21. September 2008, 01:05

Erklärung für den Laien zum 19.01.09

Mir sei die Länge jetzt verziehen, aber die Zahl der Zugriffe - und wir haben, zumindest in meinen Worten, die Möglichkeit zu lesen, was andere dazu sagen:
Ich komme noch einmal auf den vielbesungenen Artikel 11. Abs. 4 der 3. EU-RiLi zurück und erläutere mal den Standpunkt und die Auslegung der nicht dt. Verkehrsämter mit denen ich und meine Kollegen zusammenarbeiten.
Der Artikel befasst sich mit Umtausch Entzug Ersetzung und Anerkennung.
Absatz 1 – Antrag auf Umtausch – eigenständige Prüfung des Ausstellerlandes auf Gültigkeit der einzelnen Klassen (nationale Unterschiede)
Absatz 2 – Umtausch
Absatz 3 – Umtausch – Ausstellung, alten FS zurück ans Herkunftsland
Absatz 4 – a) Ausstellung kann abgelehnt werden, wenn im Herkunftsland entzogen wurde
- b) Anerkennung der Gültigkeit der Ausstellung kann abgelehnt werden
- c) Ausstellung kann abgelehnt werden, wenn im Herkunftsland FS aufgehoben wurde
Die abc Unterteilung ist von mir, gern mal später nachlesen im Original, aber: Jeder Beamte, den wir bisher befragten, mit dem wir sprachen oder schriftlich kommunizierten, hatte folgende Meinung: a und c ist eine Kann - Bestimmung, die aber sicher eingehalten wird, vor allem warum?
Weil a b und c sich auf den Umtausch von FS`en beziehen.
Ein regulärer Neuerwerb (Ausstellung nach Ablauf einer mögl. Sperrzeit) kann nicht aberkannt werden, dass verstoße gegen alle EU-Rili`n.
Sie sind sich auf Grund der letzten Anträge bei dem irren Nachbarn aber nicht sicher, dass D. nichts desto trotz auf die glorreiche Idee kommen könnte, es trotzdem ein 5. Mal zu versuchen, zum eventuellen Ergebnis befragt, meinten sie einstimmig, der EUGH (die Kommission) wird das dann genauso müde belächeln, wie sie jetzt. :knips2: Nette Grüsse

:kuck: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site…0de00180060.pdf
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Medusa

Profi

Registrierungsdatum: 11. Februar 2007

Beiträge: 653

36

Sonntag, 21. September 2008, 08:53

Bis zum 19.01.2009 sind es ja auch kann Bestimmungen, denn Artikel 8.4 der 2. EU FE Richtlinie lautet:

Zitat

(4) Ein Mitgliedstaat kann es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde.

Ein Mitgliedstaat kann es ausserdem ablehnen, einem Bewerber, auf den eine solche Maßnahme in einem anderen Mitgliedstaat angewendet wurde, einen Führerschein auszustellen. ..


Erst ab dem 19.01.2009 ersetzt Artikel 11.4 der 3. EU Führerscheinrichtlinie den alten Artikel 8.4:

Zitat

4. Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einem Bewerber, dessen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde, einen Führerschein auszustellen.

Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden ist.
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

der Sachse

unregistriert

37

Sonntag, 21. September 2008, 09:12

Da der Eugh aber bereits die erste,milde, Variante in der 2 Fs-Rilie für nicht anwendbar erachtete, besteht ja wohl kein Zweifel dran was er zu dem "verschärften" Punkt in der 3 Rilie sagen wird :knips: Hätte der Eugh diesen Punkt in der 2 Rilie nämlich durchgehen lassen, dann gäbe es gar keinen Fs-Tourismus :wink:

Medusa

Profi

Registrierungsdatum: 11. Februar 2007

Beiträge: 653

38

Sonntag, 21. September 2008, 10:42

Da gehe ich auch von aus. Problem - der EuGH muß dazu erst wieder etwas sagen = Vorlagefrage + 1 - 2 Jahre. Strittig ist dabei, ob der Artikel 11.4 der 3. EU Führerscheinrichtlinie nur während Sperrfrist angewendet angewendet werden kann. Für "Insider" - mit der FeV Änderung hat D. ja dafür gesorgt, daß Opa dauerhaft im Koma bleibt, und nicht erlöst wird :knips:
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

der Sachse

unregistriert

39

Sonntag, 21. September 2008, 11:23

Für "Insider" - mit der FeV Änderung hat D. ja dafür gesorgt, daß Opa dauerhaft im Koma bleibt, und nicht erlöst wird :knips:


Ja, so ist es wohl auch beabsichtigt, wobei ich davon ausgehe das er, spätestens wenn eine Vorlagefrage bezüglich § 11 der 3 Rilie erfolgt, eine noch nie dagewesene Feuerbestattung erhält, wobei D sicher den schwärzesten Anzug trägt und die meisten Tränen vergießt . :lach:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »der Sachse« (21. September 2008, 17:25)


Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

40

Sonntag, 21. September 2008, 16:19

Und noch eins - zu dem gesamten Geschmiere der sogenannten Experten in den Medien, ich zitiere mal W. Churchill, der vor langer Zeit schon treffend bemerkte:
Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat. :knips: Grüsse - nette.

nächstes mal bitte nicht die blaue Farbgebung benutzen,ist für die Moderation vorbehalten.
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Epox« (21. September 2008, 16:24)