Mittwoch, 23. Mai 2012, 20:13 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 968

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

1

Dienstag, 16. September 2008, 21:51

Diskussionsthread zum Urteil des OVG NRW vom 25.08.2008

Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Surcouf

Anfänger

Registrierungsdatum: 11. August 2007

Beiträge: 52

Geschlecht: Männlich

2

Dienstag, 16. September 2008, 22:12

Das bestätigt genau das, was wir befürchtet haben. D-Wohnsitz im CZ-Papier, alles im Eimer... Und so haben die FEB´s ´nen schönen Aufhänger :böse: . Wollen mal hoffen, dass jetzt die Hetzjagd nicht losgeht.

Pioneer

unregistriert

3

Mittwoch, 17. September 2008, 00:39

Das Ergebnis ist wohl eher wie erwartet und wenn man mal von den zeitlich unterschiedlichen Rechtslagen absieht, in soweit auch korrekt.
Ich bin allerdings der Ansicht, das hier nicht mit dem letzten EuGH-Urteil für einen Zeitraum argumentiert werden kann, der davor lag und eine andere Rechtslage ergab, und damit automatisch auch eine grundsätzlich andere Haftungsfrage, aber derart feine Unterschiede will dieses Gericht mit Sicherheit nicht sehen.
Da vergleichen die Herren mal wieder ganz bewußt Äpel mit Birnen, um die Darstellung zu vermeiden, das hier eine D-Behörde schlicht Mist gebaut hat, und das hat sie definitiv, auch wenn es sich mal wieder um einen echten Härtefall handelt bei der Promillezahl und als Wiederholungstäter, aber das ist eher ein moralischer und kein rechtlicher Aspekt in unserem ja so hochgelobten Rechtssystem.
Bei Staatshaftung scheint man doch gedanklich immer noch sehr zugeknöpft zu sein, da eine D-Behörde eigentlich prinzipiell keine Fehler macht, und wenn sich dann doch mal eine "Ungenauigkeit" einschleicht, wird das schon irgendwie argumentativ hingebogen.

Der Punkt 36 bringt mich allerdings zu der Auffassung, das hier einige Personen ihren Job schlicht nicht können.
Wenn man diese Begründung mal ungeschminkt umgangssprachlich übersetzt, heißt das nichts Anderes als:
Der EuGH kann uns mal kreuzweise, wir verhindern nach besten Kräften den EUFS und machen was wir wollen. Begründungen dafür fallen uns schon ein, und wenn es eben mal wieder, nicht gerade innovativ aber immer wieder gern benutzt, die gute alte Verkehrssicherheit ist.

Das ist in meinen Augen eine derart krasse Rechtsbeugung und ein Gedankengut aus einer Zeit von vor über einem halben Jahrhundert, Marke "Am deutschen Wesen soll die Welt genesen", das ausreichen sollte, solche Personen sofort in den Ruhestand zu versetzen. So eine unglaubliche Frechheit habe ich schon lange nicht mehr in einem Urteil gelesen.

Nun hat diese Passage keine Auswirkungen auf das doch etwas zweifelhafte Ergebnis, zeigt aber ganz klar die teilweise katastrophalen Gedankenmuster deutscher Rechtsprechung auf, die dann die wirre Gesetzgebung und völlige Überregulierung in allen Bereichen noch deutlich verstärken.
Da erwartet dann auch noch unser guter Staat ein Vertrauen in seine Organe. Für wie blöd hält der eigentlich seine Bürger?

andreas7zw

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 9. Juli 2009

Beiträge: 199

Geschlecht: Männlich

Beruf: Ing. Elektrotechnik

Führerschein aus: Deutschland; Frankfurt/Main

4

Mittwoch, 17. September 2008, 09:44

Hallo an alle,

jeder der aufmerksam im Forum unterwegs war konnte bereits Mitte 2007 absehen, das D-Wohnsitz in CZ-Führerschein Probleme verursacht.
Hätte der hier Betroffene lieber sein Geld in einen CZ-Wohnsitz angelegt. Nach 185 Tagen Austellung eines neuen Führerscheins mit CZ-Wohnsitz und Verlängerung der Gültigkeit auf wieder 10 Jahre.
Die Ausgangslage im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht wäre anders gewesen und die Erfolgsaussichten hätten sich erheblich verbessert.
Die Betroffenen sollten in unserem Forum mal lesen. Wer lesen kann ist im Vorteil !!!!! :wink: :wink: :klatsch: :klatsch:

Gruß Andreas

Pat27cgn

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 27. August 2007

Beiträge: 507

Geschlecht: Männlich

Führerschein aus: Aus CZ

5

Mittwoch, 17. September 2008, 11:16

@andreas7zw

Dem kann ich nur zustimmen

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 968

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

6

Mittwoch, 17. September 2008, 12:25

Zitat

Zitat aus dem Urteil:
Den teilweise in der deutschen Rechtsprechung und von dem Generalanwalt C. noch in seinen Schlußanträgen vom 14.Februar 2008 vertretenen Gesichtspunkten des"fortwirkenden Eignungsmangell"bzw.des Rechtsmißbrauchs sei eine Klare Absage erteilt worden.


Es ist schon beschämend,das D hier ,ihre eigens in den Schlußanträgen angeführten Argumentationen nochmals in einer Nationalen OVG-entscheidung,mit einbringen
muß.In der Entscheidung des EUGH vom 26.06.08,ist davon nichts mehr zu lesen,zumindest hatten die EUGH-Richter eine andere Urteilsfindung.
Wieso wird also so etwas mit aufgeführt,die Schlußanträge dienen nur dazu,dem EUGH bei seiner Urteilsfindung zu Unterstützen,nicht mehr aber auch nicht weniger.Dazu noch einen anderen Generalanwalt zu nennen,ist auch mehr als Peinlich für eine oberste Gerichtsbarkeit.
Also nichts neues,die EUGH-Rechtsprechung wird weiterhin,gedreht und gebogen,wie es den nationalen Gerichten in den Kram paßt.
Einzigst die Wohnsitzfrage scheint geklärt zu sein,die D ja ausreichend Mittel zu Verfügung stellt ,um geschätzt ca.8000-10000 CZ-FS für ungültig zu Erklären.
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

boelli134

Anfänger

Registrierungsdatum: 12. September 2008

Beiträge: 32

7

Freitag, 19. September 2008, 09:01

2008 OVG Oberverwaltungsgericht NRW,16 A 1200/07 Erscheinungsdatum:25.08.2008

Hi

Kann mir jemand sagen warum der jenige seine Klage verloren hat?

Er hat doch alle sachen erfüllt WS usw.



Gruß

der Sachse

unregistriert

8

Freitag, 19. September 2008, 09:21

Punkt 40 in der Urteilsbegründung ( Deutscher Ws im Fs)

boelli134

Anfänger

Registrierungsdatum: 12. September 2008

Beiträge: 32

9

Freitag, 19. September 2008, 11:44

Ah jetzt hab ich es gesehen!!!





Danke für die schnelle Antwort!