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zu b) Ohne Erweiterung, nur mit einer WS-Änderung sollte es eigentlich auch funktionieren, da der FS dann Rili-konform ist, aber hier wird es zeitliche Probleme geben, den WS zu ändern, bevor die NU erteilt wird.
Der Führerschein wird nicht dadurch Richtlinienkonform indem man
nach dessen Ausstellung einen Wohnsitz im Ausstellerstaat begründet.
Kann das so jemand bestätigen?
Denn dann wäre mein Plan ja für die Katz und die NU hat dann auch auf den neu ausgestellten FE mit CZ WS Bestand :-(
dieser führerschein wird dadurch tatsächlich nicht richtlinienkonform, es kann eine nutzungsuntersagung geben. der neue schein auf dem dann die cz adresse draufsteht ist es aber. fangen die cz-behörden wirklich von neuem an die 186 tage zu zählen wenn man einen schon existierenden cz-fs einfach nur aktualisiert, auch wenn es nur die anschrift ist?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »schnellmpu« (12. September 2008, 05:26)