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watsme

Anfänger

Registrierungsdatum: 25. Juni 2008

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1

Freitag, 18. Juli 2008, 11:46

CZ-FS bei vorläufigem Entzug der Fahrerlaubnis in D

in meinem französichen FS (v.1991) wurde aufgrund einer
Trunkenheitsfahrt der Vermerk "über den vorläufigen Entzug der
Fahrerlaubnis in der BRD" angebracht.

Eine Verhandlung und dann eine wahrscheinliche Sperrfrist stehen noch aus.

Kann ein in dieser Zeit in der CZ erteilter FS (vor 5 Monaten
beantragt)bis zu Verhängung einer Sperrfrist hier Gültigkeit haben ?

und hat dieser FS dann nach Ablauf der Sperrfrist wieder Gültigkeit ?

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2

Freitag, 18. Juli 2008, 12:42

nein!

im laufenden Verfahren beantragst Du einen CZ EUFS!
das heisst,Du hättest dann 2 davon!
auch wenn Du indem F FS nur einen Eintrag bekommst,das Du in D nicht mehr fahren darfst,würde das auch den CZ EUFS betreffen!

Du müsstest erstmal auf Deinen F FS verzichten und dann einen neien EUFS machen!

wenn bis dahin aber noch keine Speerfrist gemacht wurde,machen se die ja dann verständlicher Weise auf dem CZ EUFS!
und in einer Speerfrist darfst eh keinen machen!

also alles in allem...F FS behalten und in EU weiter fahren ausser in D! oder eben F FS verzichten zurück schicken und nach der D Speerfrist einen EUFS woanders neu machen!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

watsme

Anfänger

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3

Freitag, 18. Juli 2008, 14:47

danke, heisst das, dass ich den franz. FS mit Sperrvermerk behalte, bis eine noch zu erwartende Sperrfrist dann abgelaufen ist - dann kann aich mit dem F Fs wieder fahren ?

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4

Freitag, 18. Juli 2008, 20:59

Hi watsme,

sorry hab mal ne Frage, wo hast du deinen Führerschein gemacht in Frankreich oder D?
Wie geht dass denn in einem F Schein ein Sperrvermerk für D? Wer macht denn sowas?

LG :wink:

watsme

Anfänger

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5

Sonntag, 27. Juli 2008, 16:08

Den FS habe ich in Frankreich gemacht, der Eintrag wurde vom Amtsgericht gemacht

Paule

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6

Sonntag, 27. Juli 2008, 16:15

In welchem Land lebst du ? F oder D?

watsme

Anfänger

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7

Sonntag, 27. Juli 2008, 16:21

F FS - CZ FS

ich lebe in D -
dass dumme ist jetzt, das Amtsgericht begnügt sich nicht mit dem Eintrag, sondern will das Dokument einziehen

Paule

Menschlich

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8

Sonntag, 27. Juli 2008, 16:47

Also du hast in Frankreich einen Eu-FS gemacht, lebst jetzt wieder in DE und bist betrunken gefahren? Wieso hast du dann vor 5 Monaten in CZ ein Eu-Schein beantragt?
Wieviel Promile hattest du denn?
Bist du Deutscher oder Franzose?

Joschi

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9

Sonntag, 27. Juli 2008, 17:55

Wenn du in Deutschland wohnst kann es meines wissens schon sein das dir das AG deinen Schein einzieht, würdest du hingegen noch in -F- leben und wohnen wäre nur eine Sperre für -D- zum eintragen weil -D- dir als Franzose nicht verbieten kann das du in -F- die Straßen unsicher machst. Du wohnst in -D- also dürfen sie das. Ein neuer Schein aus PL oder CZ ist erst dann interessant wenn ein Fahrverbot und die Sperre in -D- abgelaufen ist. Darfs ja wärend des Fahrverbots keinen Schein machen(auch bei Sperre) Ein Fahrverbot verbietet dir das Fahren auf deutschen Straßen. Egal woher der Schein stammt. Klar???
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink: