Diskussionsaufruf: EU-FS und Wohnsitz, verschiedene Fälle
Ich habe hier mal die verschiedenen Fälle zusammengetragen, die im Zusammenhang mit EU-FS und Wohnsitz im FS und momentanem Wohnsitz im Lichte der aktuellen Rechtsprechung auftreten können, und würde dies gerne hier zur Diskussion stellen. Im Ergebnis könnte hier eine Zusammenfassung (FAQ) entstehen.
Fälle:
A) Nach FE-Entzug in D:
1) EU-FS mit eingetragenem WS in CZ, kein WS in D (abgemeldet)
- bei erneutem Delikt:
NU befristet, Eintrag im FS, freie Fahrt im Ausland. Nach Ablauf der Sperre Aufhebung der NU für D ohne MPU.
2) D-FS, kein WS in D (abgemeldet)
- bei erneutem Delikt:
FE-Entzug befristet, FS-Entzug befristet, keine freie Fahrt im Ausland. Nach Ablauf der Sperre FS zurück ohne MPU.
3) EU-FS mit eingetragenem WS in CZ, WS in D (wieder gemeldet)
- bei erneutem Delikt:
FE-Entzug befristet, FS-Entzug befristet, keine freie Fahrt im Ausland. Nach Ablauf der Sperre FS zurück mit MPU, da Eignungszweifel.
B) Vor FE-Entzug in D (gleich mit 18 z. B. in CZ gemacht)
1) s. o.
2) entfällt
3) s. o.
Zusätzlich: im Fall B 1 entfällt die Gefahr, bei nicht KFZ-bezogenen Eignungszweifeln (s. "Parkbankfall") eine MPU ablegen zu müssen, da keine Fahrerlaubnisbehörde zuständig ist. Da diese Fälle in letzter Zeit häufiger auftreten, ist dies ein nicht zu vernachlässigender Vorteil. Wer weiß schon mit 18, in welche Situation er einmal gerät. Außerdem entfallen bei Ersterwerb des EU-FS natürlich sämtliche Unwägbarkeiten bzgl Fristen der 3. FS-Richtlinie.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »annizierhut« (25. Juli 2008, 11:54)