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Asrael

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41

Sonntag, 13. Juli 2008, 21:08

Ich denke das Kapper Urteil haben andere Richter entschieden als das brandaktuelle Urteil,aber egal ob es sein kann oder eben nicht.Ich bin der Meinung bei dem User wo die Akte zb. wg Punkte geöffnet wird dann kommt eine NU und es bleibt dann nur noch der Weg zum EUGH jedes VG/OVG wird sich auf das aktuelle EUGH Urteil stützen.Bis es soweit ist haben schon sehr viele FS Benutzer eine NU kassiert.Aber ich denke das sollten wir im Internen bereich weiter diskutieren

marco069

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42

Sonntag, 13. Juli 2008, 21:32

@asreal

Auch wenn es andere Richter waren, müßen sie bei einer gleichen linie bleiben.

wir schauen mal was mit den alten FS passiert. Eins ist klar, wenn etwas kommen sollte, bin ich der erste der einen Brief bekommt, weil ich A auf einen Dorf wohne und B meine FSST seit ca. 2 jahren weiss, das ich einen D-WS drin habe.

Werde euch berichten wenn ich Post bekomme

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »marco069« (13. Juli 2008, 21:36)


Pioneer

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43

Dienstag, 15. Juli 2008, 01:55

Um mal einige Punkte hier in das richtige Licht zu rücken: :momo:

Das der EuGH jetzt tendenziell anders entschieden hat als im Fall Kapper steht ihm zu.

Das nennt sich Fortbildung des Rechts und ist kein Widerspruch in sich, sondern eine normale juristische Entwicklung.
Gleichzeitig ist damit klargestellt, was derzeit geltendes Recht ist, und Kapper ist nur noch Geschichte, auch wenn es einigen nicht gefällt und etwas ungerecht treffen mag. :Ma: Anmerkung: :ot: Sonst würde in Hessen heute noch die Todesstrafe vollstreckt.

Das D jetzt die Gelegenheit wahrnimmt, alle, soweit bekannten, EU-FS mit deutscher Adresse so schnell wie möglich mit einer NU für D zu versehen, bedarf keiner hellseherischen Fähigkeiten, sondern nur etwas Lebenserfahrung. :greubel:

Das ist der einzige Punkt, den D beim EuGH sammeln konnte, nachdem alles Andere voll gegen die Wand gefahren wurde, und diesen Punkt werden sie, schon allein aus Prestigegründen, voll ausnutzen. Einige FS-Inhaber mag eine zeit lang noch die Bequemlichkeit in den deutschen Amtsstuben schützen, aber mittelfristig sind diese FS nicht zu halten. ;(

Ein Vorgehen gegen diese NU ist dann auch eher aussichtslos.

Der EuGH ist nicht zuständig, da sich D im von ihm selbst geschaffenen rechtlichen Raum damit auch völlig korrekt bewegt, jedenfalls sehe ich derzeit keinen Ansatzpunkt dafür.

Eine latente Annerkennung bisheriger FS mag wohl in vielen Fällen vorgelegen haben, ist aber irrelevant, da nicht beweisbar, oder mit der Behauptung vom Tisch zu fegen, auf endgültige Rechtssicherheit durch den EuGH gewartet zu haben, um keine ungültigen Verwaltungsakte zu erlassen. :soldat:

Der verbleibende Weg ist ausschließlich, das ausstellende EU-Land auf Umschreibung, Schadenersatz etc. zu verklagen, da nicht Rili-konforme Dokumente entgegen der bestehenden Rechtslage erstellt wurden. :bild:
Das könnte allerdings auch jeder D-FS-Besitzer mit D machen, da hier nicht mal ansatzweise ein Rili-konformer FS erstellt wird. :lach:
Auf diese Ergebnisse wäre ich dann wirklich gespannt. :whistling:

marco069

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44

Dienstag, 15. Juli 2008, 08:28

@Pionier

Das heist also, nehmen wir mal an, wenn in 2 Jahren z.b. wieder ein Urteil vom EUGH gefällt würde und diese Richter entscheiden z.b. aus irgendwelchen Gründen, wieder anders als die jetzigen was den WS angeht, dann würde wieder dieses Recht bestanden haben ?

Also ehrlich, ich persönlich kann mir nicht vorstellen, das das so ist !

Pioneer

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45

Dienstag, 15. Juli 2008, 08:34

Genau so verhält es sich aber mit den Rechtssystemen und zwar weltweit, ob die Vorstellungskraft jedes Einzelnen dafür ausreicht oder nicht, ist wohl eher unerheblich. :knips2:

marco069

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46

Dienstag, 15. Juli 2008, 12:35

@Pionier

Das sich die Rechte und die Gesetze in laufe von jahren ändern ist mir wohl klar. Nur es gab bis jetzt noch nicht ein Gesetz oder Urteil was Rückwirkend greifte.

Wenn es heisen würde, FS ab dem 01.07.06 ohne WS in Teschechien braucht D nicht mehr anzuerkennen, ist das völlig ok, da es ab dem Datum das WS-Prinzip in Cz gab.

Aber doch nicht Rückwirkend.

Jahrelang war es ok und aufmal heist es April, April ?

der Sachse

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47

Dienstag, 15. Juli 2008, 14:12

Wenn es heisen würde, FS ab dem 01.07.06 ohne WS in Teschechien braucht D nicht mehr anzuerkennen, ist das völlig ok, da es ab dem Datum das WS-Prinzip in Cz gab.


Warum ab 1.7.06.? Tschechien ist am 1.5.04 der EU beigetreten, und genau ab da galt auch die 2 Führerscheinrichtlinie in Tschechien. Nicht zwei Jahr, nicht ein Jahr, nicht mal einen Tag später. Die Führerscheine die also nach dem 1.5.04. mit D-Ws ausgestellt wurden, waren NIE Richtlinienkonform erteilt worden. Man kann sich also auch bei der anerkennung nicht auf diese Richtlinie(n) berufen. Ein Bestandschutz wäre höchstens für Fs denkbar die vor dem Beitritt Cz in die EU ausgestellt wurden. Und zu deinem Argument der bisherigen Anerkennung. Sie wurden geduldet weil sie geduldet werden mussten, nicht anerkannt, und schon gar nicht offiziell

marco069

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48

Dienstag, 15. Juli 2008, 19:23

@sachse

Ganz einfach, weil alle Länder, die neu in die Eu eintreten, grundsätzlich 2 Jahre Zeit haben, richtlinien in Ihr nationales Recht umzusetzen. Da diese Richtlinie noch nicht umgesetzt war bzw. auch noch 2005 nicht umgesetzt sein mußte, gibt es FS mit D-WS.

2004 Eintritt, Zeit der Umsetzung der Richtlinie bis 2006

Das selbe ist es jetzt mit der 3.Richtlinie, die tritt zwar am 01.09.2009 in Kraft, ABER die Länder haben bis 2011 Zeit, sie in Ihr nationales Recht umzusetzen.

Genauso ist es wenn ein nicht Eu-Land in die EU eintritt. Es gelten grundsätzlcih immer 2 Jahre. Die Tschechische Regierung hat es ja sogar schriftlich bestätigt, das die Richtlinie im jahr 2005 noch nicht in nationales recht umgesetzt wurde.

Im übrigen sagst du, das die FS geduldet wurden, aber nicht offiziell ! Wie sieht es denn deiner Meinung nach aus, wenn tatsächlich ein CZ-FS mit D-WS in Flensburg zwecks Neuerteilung eingetragen wurde ? Das wäre für mich allerdings schon sehr Offiziell !

FG :wink:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »marco069« (15. Juli 2008, 19:54)


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49

Dienstag, 15. Juli 2008, 19:58

meine Meinung dazu!

der EUGH sagt ja nicht,das diese EUFS nicht gültig sind!!!
sondern...das D die eben nicht anerkennen braucht oder muss,wenn der Probant eben in D WS hatte und eine Fahreignung nachweisen muss!

da liegt der feine Unterschied und D wird das zu seinem Nutzen... nutzen!
weil eben nur ein Rilikonformerberechtigterweise erteilter EUFS,nicht von einem anderen Land abgelehnt werden darf und eben anzuerkennen ist,ohne wenn und aber!!!

so macht man sich keine Feinde und ist fein raus aus der Sache!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Urquell

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50

Dienstag, 15. Juli 2008, 20:10

Genauso ist es wenn ein nicht Eu-Land in die EU eintritt. Es gelten grundsätzlcih immer 2 Jahre. Die Tschechische Regierung hat es ja sogar schriftlich bestätigt, das die Richtlinie im jahr 2005 noch nicht in nationales recht umgesetzt wurde.


@
also diese schriftliche Bestätigung über die Richtlinie von 2005 nicht umgesetzt, würde mich stark interesieren,da im Gesetz 361/2000/geändert 2004 $ 110 Sbirka Zakon wurde bereits die WS Regelung aufgeführt!!
Urquell

marco069

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51

Dienstag, 15. Juli 2008, 20:15

@hyperface

Der gleichen Meinung bin ich ja auch.

Nur geht ja jetzt darum das "der Sachse " behauptet, die Richtlinie galt ab dem 01.05.04 in CZ und das ist definitiv nicht Wahr !Da jedes Land 2 Jahre Zeit hat und wo noch nichts ins nationale Recht umgesetzt war, kann ja auch sehr schwer etwas angewendet werden, wie z.b. die Richtlinie.

@Urquell

Die Ws-Regelung wurde zwar eingeführt, aber nur für sehr kurze Zeit bis ca. ende 04 ` Das weist du aber selbst am besten. Es gab nur ganz wenige Regierungsbezirke die einen WS verlangt haben.

Mit der schriftlichen Bestätigung meine ich das Schreiben, was die tschechische Regierung an den EUGH geschrieben hat und selbst bestätigt, das es zum Zeitpunkt der Erteilung dieser FS kein WS-Prinzip in CZ gab, sondern erst ab dem 01.07.06

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »marco069« (15. Juli 2008, 20:21)


Urquell

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52

Dienstag, 15. Juli 2008, 20:23

@ marco069
wollen wir es so zusammen fassen: der Sachse schreibt nicht die Wahrheit,auch meine Person schreibt nicht die Wahrheit,im CZ Gesetz steht nicht die Wahrheit,nur marco o69 kennt die Wahrheit :lach:

Urquell :CZ Fan:

marco069

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53

Dienstag, 15. Juli 2008, 20:35

@Urquell

Das ist blödsinn was du sagst.

Oder denkst du etwa sonst hätte sich die tschechische Regierung dazu geäußert ?

Die Antwort aus CZ beim EUGH kennst du bestimmt, was die WS-Regelung angeht, denke ich mal ? :wink:

Wenn es 2005 wie du sagst, der WS im Gesetz verankert war, dann wundert mich doch sehr diese Aussage der Tschechichen Regierung dazu ?

" Mit bei der Kanzlei des Gerichtshofs am 31. August 2007 eingegangenem Telefax hat die tschechische Regierung auf diese Fragen geantwortet, dass die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes, wie sie in der Richtlinie 91/439 vorgesehen sei, in die tschechische Rechtsordnung erst mit Wirkung ab 1. Juli 2006 eingefügt worden sei. Für die Zeit davor habe nach der tschechischen Regelung eine Fahrerlaubnis auch Personen erteilt werden können, die sich weder dauerhaft noch vorübergehend im Gebiet der Tschechischen Republik aufgehalten hätten. "

FG marco :)

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »marco069« (15. Juli 2008, 20:49)


Medusa

Profi

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54

Dienstag, 15. Juli 2008, 20:48

@sachse

Ganz einfach, weil alle Länder, die neu in die Eu eintreten, grundsätzlich 2 Jahre Zeit haben, richtlinien in Ihr nationales Recht umzusetzen.


Rechtsquelle? Lt. EU Kommission galt die 2. EU Führerscheinrichtlinie unmittelbar ab Beitritt.
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Urquell

unregistriert

55

Dienstag, 15. Juli 2008, 20:52

@ marco069
nochmal und kein verdrehen der Tatsachen: das WS-Prinzip hate nichts mit dem EU Beitritt oder einer 2 jahres Frist zu tun!!!
Das Gesetz Nr. 361 mit seinem § 110 wurde von 2 Regierungsbezirken ( Pilsen u.Karlsbad) angefochten und bis zum Präsidentenerlass,für diese 2 Bezirke, außer Kraft gesetzt!!!

Das sind die Fakten!

Urquell

marco069

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56

Mittwoch, 16. Juli 2008, 00:04

@Urquell

Sorry.

1. Verdrehe ich keine Tatsachen, wenn ich behaupte, das die FS-Richtlinie noch nicht in nationales Recht 2005 umgesetzt wurde.

und

2. Weist du wohl mehr, als die tschechische Regierung ! Meines erachtens, sitzt die tschechische Regierung doch wohl in Prag und ist doch wohl auch für ganz Tschechien zuständig oder irre ich da ? :ka:

Das Schreiben kam von der tschechischen Regierung und nicht von irgendeinem Magistrat !!

" Mit bei der Kanzlei des Gerichtshofs am 31. August 2007 eingegangenem Telefax hat die tschechische Regierung auf diese Fragen geantwortet, dass die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes, wie sie in der Richtlinie 91/439 vorgesehen sei, in die tschechische Rechtsordnung erst mit Wirkung ab 1. Juli 2006 eingefügt worden sei. Für die Zeit davor habe nach der tschechischen Regelung eine Fahrerlaubnis auch Personen erteilt werden können, die sich weder dauerhaft noch vorübergehend im Gebiet der Tschechischen Republik aufgehalten hätten. "


danke fürs Gespräch

Epox

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57

Mittwoch, 16. Juli 2008, 03:49

Bei mir hat sich schon immer die Frage im Kopf festgesetzt,warum wurde den Tschechen keine Übergangsfrist für die Umsetzung der EU-Richtlinie eingeräumt.Schließlich bedarf es in einer moderenen
Demokratie auch einen gewissen Spielraum für die Umsetzug gewisser Regeln und Verordnungen(Bürokratie). :ka:

Gruß Epox :wink: :CZ Fan:
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58

Mittwoch, 16. Juli 2008, 06:54

1. Verdrehe ich keine Tatsachen, wenn ich behaupte, das die FS-Richtlinie noch nicht in nationales Recht 2005 umgesetzt wurde.


das genau ist ja der Punkt marco!

der EUGH sagt klar und deutlich,das D alle Rilikonformen EUFS anerkennen muss!
aber die nicht Rilikonformen,kann D eben mit Ihren innerstattlichen Maßnahmen auferlegen,um sie dann anzuerkennen!

da ist es eben vollkommen wurscht,ob ein Land die Rili umgesetzt hatte oder auch noch nicht!

da es nicht um die Gültigkeit hier geht,sondern um die Anerkennung Deutschlands!!!

Gültig sind sie ja alle,kein fahren ohne FS!

nur Deutschland darf eben genau für diese EUFS,ihre nationalen Gesetze noch anwenden!

da nützt es eben nichts,das ein EU Land die Regeln erst später umsetzte!

das ist eben dieses kleine "Türchen" was der EUGH D offen gelassen hat!

hier gehts nicht um die Gültigkeit eines EUFS,sondern um die Anerkennung in einem EU Land!

die Gültigkeit wurde ja nie in Frage gestellt,sonst dürfte man damit nirgends mehr inder EU fahren!

eigentlich ganz einfach zu verstehen!

gruss hyberface
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der Sachse

unregistriert

59

Mittwoch, 16. Juli 2008, 08:19

eigentlich ganz einfach zu verstehen!


Man muss es aber auch verstehen wollen. :wink:

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60

Mittwoch, 16. Juli 2008, 08:43

jo.... :wink:
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller