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1

Mittwoch, 9. Juli 2008, 14:26

Vorlagefragen an EUGH

einige Vorlagefragen stehen ja noch aus!
bin mal gespannt,wie dort dann nun entschieden wird?

sollte es so sein,das jeder einzelne bis zum EUGH gehen muss,damit dieser jeden Fall einzeln beurteilt???
das kann ja ned wirklich im Interresse der EU sein!

C-4/08 http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/fo…0&Submit=Suchen

C-225/07 http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/fo…0&Submit=Suchen

C-1/07 http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/fo…0&Submit=Suchen


C-321/07 http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/fo…0&Submit=Suchen
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »hyberface« (9. Juli 2008, 15:02)


marco069

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2

Mittwoch, 9. Juli 2008, 14:39

@Hyperface

Um was geht es denn jetzt schon wieder, bei den Vorlagefragen und wann ist denn mit Urteil zu rechnen ?

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3

Mittwoch, 9. Juli 2008, 14:57

na lies doch...eigentlich um das selbe!

auch der selbe Zeitraum in etwa!

hier könnte nur Fehlschlagen,das einer 2 FS hat!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

marco069

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4

Mittwoch, 9. Juli 2008, 15:02

Deine Links gehen ja leider nicht, SORRY hat sich erledigt

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5

Mittwoch, 9. Juli 2008, 15:03

habs gerade ausgebessert :knips:
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Pat27cgn

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6

Mittwoch, 9. Juli 2008, 15:08

Kann mir eigentlich nicht vorstellen das der EuGH das nochmal verhandelt den er hat ja bereits alles gesagt in seinem Urtel.

marco069

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7

Mittwoch, 9. Juli 2008, 15:18

Au man o man, die D-Behörden haben für mich persönlich echt ne Meise :vogel:

Haben die nichts besseres zu tun, als ständig den EUGH mit Ihren Fragen zu nerven ?

Wann kommen denn wohl die Urteile ?

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8

Mittwoch, 9. Juli 2008, 18:23

nehme mal an,das der EUGH das noch streichen wird...da ja nu alles gesagt ist!
das einzigste was noch passieren könnte,von D aus,das D noch den EU WS als Hauptwohnsitz vom EUGH bestätigt haben will!

dann hätten se alles ja erreicht und kein EUFS wäre bis zu diesem Tage mehr sicher!
ausser es tritt der Bestandschutz ein,was wir mal hoffen wollen!

aber das wird sich ja in nächster Zeit zeigen,wenn die ersten VG und OVG ihre Entscheidungen hier in D sprechen,wie sie das EUGH Urteil vom 26.06.08 interpretieren!

mich wunderts noch immer,das nix vom Ministerium oder Herrn Tiefensee,zu diesem Thema zu lesen ist!? :ka:
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

KloPpY

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9

Mittwoch, 9. Juli 2008, 18:25

RE: Vorlagefragen an EUGH

Kann es sein, dass es hier darum geht, dass Sozialleistungen erhalten worden sin, obwohl sich der FS-Inhaber nicht im Leistungsbezogenem Land aufhielt?
Irgendwie ist mir die SAnfrage auch nach dem 3 mal lesen nicht klar. Ausstellerland schien ja hier Poln zu sein.

Auch wenn es größten Teils um das gleiche geht (Niederlassungsfreiheit in Verbindung mit Rechtsmißbrauch),
wie bereits im letzten Termin, muss es ja zu einem Beschluss kommen, oder nicht?

Ansonsten gehts ja wieder nur um Rechtsmißbrauch. Dass man den EU-FS nicht während der deutschen Sperrzeit erhalten soll und
dass man nur einen FS haben darf, sollte nun inzwischen jeder wissen und dem entsprechend die Rili einhalten. Was jetzt ehe die Ausstellerstaaten vorab prüfen.


Link korrigiert Asrael

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Asrael« (9. Juli 2008, 20:51)


Asrael

unregistriert

10

Mittwoch, 9. Juli 2008, 20:45

Also auch dort geht es um den Erwerb mit Sperrfrist in D-da dieses auch in Polen nicht möglich ist gehe ich davon aus das dieser aus einem anderen EU Land ist.Vom Erwerb in Polen kann man dort nichts lesen.
Das einzigste wo man auf dieser Site über Polen was lesen kann ist aber ein Sozialfall der vorm EUGH abgehandelt werden muß.

KloPpY

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11

Mittwoch, 9. Juli 2008, 21:51

Das einzigste wo man auf dieser Site über Polen was lesen kann ist aber ein Sozialfall der vorm EUGH abgehandelt werden muß.
Danke Asrael. Aber genau dieses meine ich. Hat die Anfrage nicht auch mit EU-FS und SR (Beziehen von Leistungen) zu tun?
:bh:

Asrael

unregistriert

12

Mittwoch, 9. Juli 2008, 22:40

Nein diese anfrage hat überhaupt nichts mit EU Fuehrerscheinen zu tun-sondern nur mit dem Bundesversorgungsgesqetzt das sind zwei verschiede Angelegenheiten.
Sieht man auch an die Namen der Kläger Sozialfall=Weyhermüller und EU Fuehrerschein=Möginger

KloPpY

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13

Sonntag, 13. Juli 2008, 08:38

Okay. Danke für die Aufklärung Asrael. Bei dem Amtsdeutsch sieht doch kaum noch einer durch.
Da benötigt man beinahe schon nen Dolmetscher. Aber zum Glück haben wir Dich ja hier im Forum. *fg*

Schönen Sonntag noch :macht: