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Epox

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Samstag, 28. Juni 2008, 11:15

Presseberichte zum Urteil des EUGH vom 26.6.2008

Presseberichte zum Urteil des EUGH vom 26.6.2008

Zitat


EU erschwert Führerscheintourismus

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat das Ausweichen ehemaliger Trinker auf eine Führerscheinprüfung im Ausland erschwert. Nur wer seinen Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands hat, darf die dort möglicherweise laxere Prüfung ablegen.
Luxemburg - Dann allerdings muss Deutschland den neuen Führerschein auch ohne die hierzulande vorgeschriebene medizinisch-psychologische Untersuchung ("Idiotentest") anerkennen. Das entschieden die obersten EU-Richter am Donnerstag.

Im aktuellen Streitfall ging es um fünf Deutsche aus Sachsen und Baden-Württemberg, die ihren deutschen Führerschein verloren hatten, weil sie unter Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren waren. Sie hatten sich Ersatz in Tschechien besorgt, um den "Idiotentest" zu vermeiden. Das ist laut EuGH-Urteil zulässig, wenn das andere Mitgliedsland den neuen Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist ausstellt.

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Führerscheintourismus Fahrerlaubnisprüfung Idiotentest Europäischer Gerichtshof
zu SPIEGEL WISSEN
Allerdings ist es nach Ansicht des Gerichtshofes für die Sicherheit des Straßenverkehrs unerlässlich, dass die Führerschein-Inhaber nur einen einzigen ordentlichen Wohnsitz haben. Deutschland könne die Anerkennung der tschechischen Führerscheine deshalb ablehnen, wenn aus der Fahrerlaubnis selbst oder aus Informationen der tschechischen Behörden zweifelsfrei hervorgehe, dass die Inhaber nicht in Tschechien lebten.

Der ausstellende Mitgliedstaat muss laut EuGH überprüfen, ob die Mindestvoraussetzungen für die Ausgabe eines Führerscheins gegeben sind. Daneben gelte der Grundsatz, wonach jeder Mitgliedstaat generell die von einem anderen EU-Staat ausgestellten Scheine ohne jede vorherige Formalität anerkennen muss.

Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 sowie C-334/06 und C-336/06.
Quelle:http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,562265,00.html
Die USA haben Barack Obama,
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Epox

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2

Samstag, 28. Juni 2008, 11:19

Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Schwere Zeiten für Führerschein-Touristen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dem Führerschein-Tourismus deutscher Verkehrssünder einen Riegel vorgeschoben. Die deutschen Behörden müssen einen Führerschein aus einem anderen EU-Staat nicht anerkennen, wenn der Inhaber bei der Ausstellung eindeutig in Deutschland lebte, urteilte der Gerichtshof.

Europäischer Gerichtshof in Luxemburg (Foto: picture-alliance / dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Europäischer Gerichtshof in Luxemburg ]
Der EuGH äußerte sich zu Klagen von fünf Autofahrern aus Sachsen und Baden-Württemberg, deren tschechische Führerscheine in Deutschland nicht anerkannt wurden. Die örtlichen Behörden begründeten ihre Entscheidung damit, dass den Betroffenen diese wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauchs entzogen worden waren. Nach deutschem Recht ist die Wiedererteilung des Führerscheins in solchen Fällen nur bei einem günstigen medizinisch-psychologischen Gutachten möglich, das die Kläger jedoch nicht vorweisen konnten.http://www.tagesschau.de/multimedia/bild…_v-gross4x3.jpg

Die Richter erklärten diese Begründung zwar für unzulässig: Die EU-Führerscheinrichtlinie lasse einerseits nicht zu, dass die Anerkennung eines ausländischen Führerscheins von einem medizinisch-psychologischen Gutachtens abhänge.

Andererseits sehe die Richtlinie ausdrücklich vor, dass nur jene Bürger Führerscheine bekämen, die in dem betreffenden Mitgliedsstaat wohnen. Da in den tschechischen Führerscheinen der Kläger deutsche Wohnorte angegeben seien, müssten diese Fahrerlaubnisse in Deutschland folglich nicht anerkannt werden.

(AZ: C-329/06,C-343/06 und C-334 bis 336/06)
Quellle:http://www.tagesschau.de/ausland/eugh14.html
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Oberklops

Zauberlehrling

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3

Samstag, 28. Juni 2008, 23:45

Eine sehr einseitige Berichterstattung. Die Fakten sprechen für sich, die Medien reagieren auf das Ergebnis, so wie sie können, um das Ziel des völlig unfähigen Schwachmaten Tiefensee vage zu erhalten.
Der EUGH ist auf NICHTS Wesentliches, wie von D. gefordert eingegangen - weder auf die MPU, noch auf die MPU nach Rückkehr ins Herkunftsland mit dem EU-Fs aus einem anderen Land. Weil es selbstverständlich ist. Weil sie D. schon 3 mal gesagt haben - wenn ein EU-FS unter Einhaltung der Bestimmungen ausgestellt wurde ist er anzu erkennen. Es war schon lange klar_ steht im Ausstellerland CZ eine deutsche Adresse - sind die Bestimmungen nicht eingehalten worden. ist der FS während der Sperrzeit ausgestellt- sind die Bestimmungen nicht eingehalten worden (alter kalter Kaffe) :kuck:

Zitat

"Die Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, es unter Umständen wie denen der Ausgangsverfahren abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung, die sich aus einem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat außerhalb einer für den Betroffenen geltenden Sperrzeit ausgestellten Führerschein ergibt, und somit die Gültigkeit dieses Führerscheins anzuerkennen, solange der Inhaber dieses Führerscheins die Bedingungen nicht erfüllt, die nach den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaats für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug einer früheren Fahrerlaubnis vorliegen müssen, einschließlich einer Überprüfung der Fahreignung, die bestätigt, dass die Gründe für den Entzug nicht mehr vorliegen."

Deutschland darf also diese Führerscheine eindeutig aberkennen. :kuck:

Zitat

"Unter denselben Umständen verwehren diese Bestimmungen es einem Mitgliedstaat jedoch nicht, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte."

Aber auch nur dann. Und wenn D. meint (wie einer meiner Kunden aus Pf-BW berichtete) auch andere FSe kontrollieren zu müssen, darf nicht einmal während dieser Überprüfung das Fahren untersagt werden: :kuck:

Zitat

" Die Art. 1 Abs. 2 sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 in der durch die Verordnung Nr. 1882/2003 geänderten Fassung verwehren es einem Mitgliedstaat, der nach dieser Richtlinie verpflichtet ist, die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, diese Fahrberechtigung vorläufig auszusetzen, während der andere Mitgliedstaat die Modalitäten der Ausstellung dieses Führerscheins überprüft. Dagegen verwehren es diese Bestimmungen unter denselben Umständen einem Mitgliedstaat nicht, die Aussetzung der Fahrberechtigung anzuordnen, wenn sich aus den Angaben im Führerschein oder anderen von diesem anderen Mitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen ergibt, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie vorgeschriebene Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war."

Das gesamte Urteil - übrigens unter Niederlassungsfreiheit abgehandelt - wer Interesse hat: :kuck:
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/fo…=&resmax%20=100
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (29. Juni 2008, 11:50)


Oberklops

Zauberlehrling

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Beiträge: 1 589

4

Sonntag, 29. Juni 2008, 00:08

Nochmal ohne amtsdeutsch - und ich hoffe für alle verständlich. D. hat gefragt und wieder die Antwort bekommen, alle EU-FSe, die ordentlich unter Einhaltung der Bestimmungen der EU ausgestellt wurden, sind anzuerkennen.
Die CZ hat bis 06/2006 die 185 Tage Reglung überhaupt nicht akzeptiert, wenn ein Deutscher mit deutscher Adresse ein Dokument wie einen FS haben wollte - hat er es bekommen - mit dt. Adresse. Diesen Verfahrensfehlter bezahlen einige Landsleue jetzt, aber sind immerhin schon 5 Jahre damit gefahren - also die Hälfte seiner Gültigkeit - und so teuer war er ja auch nicht. :spitze:
Dass sich allerdings ein Land darüber aufregt, dass es selbst bis heute überhaupt nicht für nötig erachtet, eine Adresse in seine mittlerweile auch EU-Fse zu schreiben, zeigt alles: :bumm:
Dummheit, Arroganz und Ignoranz. An der Spitze dieses Sauhaufens Hr. Tiefensee, nach Scharping einer der unfähigsten Politiker, die die Welt je gesehen hat. :bumm:
Und dann wieder diese Diskussion über Wohnsitze "außerhalb" Deutschlands. Diese Penner haben den Krieg 1945 verloren und versuchen jetzt immer noch, über ihre Landesgrenzen hinaus zu verwalten und zu bestimmen. So herrlich loyal wie hier einige User zu Deutschland lieb Vaterland schreiben (wahrscheinlich weil sie einen Dauer-Ehrenplatz bei Vera am Mittag bekommen) - wenigstens genauso stolz sollten bitte die Besitzer eines EU-FSes sein, der nicht aus D. stammt. Denn der hat ( von denen aus CZ vor 06/06 mal abgesehen) immer eine ordentliche Adresse. (Deutsche gar keine) Er hat,auch im Gegensatz zum Deutschen, wie von der EU gefordert, das 2. Lichtbild zur Erkennung, die Wasserzeichen und Fälschungsmerkmale. Er hat natürlich nicht, wie in D. solche Klassen wie Krankenfahrstühle und Mopeds usw - überall setzen sich die Jungs und Mädels ab 18 auf ein Moped und fahren damit los, weil sie nämlich dann einfach volljährig sind, ausser im Land der Bildzeitung. Und in der Akte jedes Einzelnen, die auf der ausstellenden Behörde - eingetragen unter 4c auf der VS - kiegt, sind die Nachweise über den rechtskräftigen Erhalt abgelegt, u.a. auch der Nachweis über die Einhaltung des ordentlichen Wohnsitzes. :momo: Dort dürfen die Deppen gern nachfragen - nicht den Eu-FS -Besitzer, der muss sich nicht rechtfertigen - das macht schon seine ausstellende Behörde für ihn. :klatsch: In diesem Sinne - auch wenn die Idioten sich nach der 4. Klatsche als schlechte Verlierer zeigen :tuut: allzeit gute Fahrt
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

KloPpY

Fortgeschrittener

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5

Montag, 30. Juni 2008, 09:29

Es war mir wieder ein Festivall gewesen Deinen Beitrag zu lesen Oberklops. Deine Vergleiche sind erste Sahne. :spitze:

Weiter so! Bis bei Vera am Mittag :gassi:

Greeetzleins