Hallo Ihr, muss doch nochmal mitmischen. Vorrangig werden in unserem Zusammenhang natürlich die EU-KV und Geldkarte für den Erhalt der Bürgerkarte benötigt. Man weist nach, man hat eigenes Geld und eine akzeptierte KV hat, man wird also nicht zum nationalen Sozialfall und der Staat muss für einen aufkommen. Anbei sei bemerkt, dass die polnische Sozialhilfe z.Zt. 60 € beträgt und man seine Arbeitskraft täglich dem Bürgermeister zur Verfügung stellen muss - ggf. Laub harken, Strasse kehren usw usw - also sicher auch nicht erstrebenswert für einen dt. Hartz IV -Empfänger.
Zum dt. Jobcenter @ Pioneer, ich habe es erlebt, dass Umzüge in die Schweiz und nach Spanien bezahlt werden, Hauptsache man hat den Empfänger aus der Statistik. Ich halte persönlich dabei das gesamte System in Deutschland für völlig überholungsbedürftig in jeglicher Hinsicht; Schweden, Dänemark und andere EU-Staaten haben da weit progressivere und gerechtere Systeme.
Und um auf die Misere der Versicherer einzugehen, wenn eine gesetzliche Versicherung den Besuch beim ausländischen Zahnarzt nicht nur empfiehlt, sondern befürwortet und bezahlt, die deutschen fachleute dann auswandern und im kranken System die eigenen Institutionen nicht loyal und heimatverbunden handeln, wenn die Volksverbundenheit völlig abhanden geht - da ist Loyalität dem Amt gegenüber in Bezug auf die freie Wohnsitznahme und eine freiwillige Meldung über Ländergrenzen hinweg vom Betroffenen selbst nicht nur unangemessen, sondern einfach nur bescheuert.

Nette Grüsse
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.