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Blatt.Pik

Anfänger

Registrierungsdatum: 9. Mai 2008

Beiträge: 3

1

Freitag, 9. Mai 2008, 18:11

Kann ich trotz MPU mit bulgarischen Führerschein fahren?

Hallo zusammen,

meine Sache ist recht kompliziert, deshalb hoff ich dass mir jemand weiter helfen kann.

Ich habe einen bulgarischen Führerschein, den ich 1998 in Bulgarien gemacht habe. Damals wollte ich diesen in einen deutschen FS umschreiben lassen, was damals nicht ging, da ich meinen Hauptwohnsitz hier in Deutschland hatte. Deshalb habe ich den damals neu machen müssen.

Nun wurde mir der deutsche Führerschein entzogen und ich muss eine MPU machen (keine Sperrfrist).

Meine Frage ist: Kann ich nun, bis ich meinen deutschen Führerschein wieder erlangt habe, mit dem bulgarischen Führerschein hier in Deutschland fahren? Bulgarien gehört ja mittlerweile zur EU.
Oder ist dies nicht möglich, da ich ja meinen Wohnsitz immer noch hier habe.

Würd mich freuen, wenn da jemand ne eindeutige Antwort darauf hat.

Epox

Pressestelle (Moderation)

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2

Freitag, 9. Mai 2008, 18:29

du solltest auf keinen fall mit deinem Bulgarischen FS fahren,das wäre FoFE.Solange du deinen Wohnsitz in D hast ,sind auch die D-Behörden für dich zuständig.da nützt es auch nichts,das Bulgarien jetzt in der EU ist.Eine Möglichkeit wäre.das du einen wohnsitz in Bulgarien hast und den bulgarischen FS,in einen bulgarischen EU-FS umschreiben läßt,natürlich unter der Einhaltung der 185 Tage-Regelung.Somit wäre dieser auch in D gültig,noch besser wäre eine Erweiterung des bulgarischen FS.Solltest du aber eine MPU machen wollen,wären meine Ratschläge hinfällig.

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

hessen-frank

Fortgeschrittener

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3

Freitag, 9. Mai 2008, 18:32

Hallo,

also ich würde sagen es geht nicht, da Du bis zum Entzug der D-Fahrerlaubnis immer im Besitz von 2 Führerscheinen warst und das geht rechtlich eigentlich nicht.

Ansonsten das was epox geschrieben hat.

Gruss
Frank

Gast

Fortgeschrittener

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4

Freitag, 9. Mai 2008, 23:06

Hier ist schon über einen ähnlichen Fall diskutiert worden. Nur ist der User damals schwarz gefahren. Für mich aber der gleiche Fall. Wie es ausgegangen ist, wissen wir nicht. Der User hat sich nicht mehr gemeldet.
Ich glaube der bulgarische FS nützt dir gar nichts, weil er schon vor dem Entzug gemacht wurde und deshalb nicht anerkannt werden braucht. Auf einen neuen Umtauschen wird auch nichts bringen. Wie es mit einer Erweiterung aussieht weiß ich nicht. Es ist blaube ich noch kein Fall bekannt, ob dann der FS anerkannt wird. Obwohl es sicher schon einiger versucht haben werden.

L. G. Gast

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5

Freitag, 9. Mai 2008, 23:33

Die Sperre gilt auf jeden Fall. Und bei einer MPU, auch darüber hinaus. Der BU-Fs gilt nur noch im Ausland. Da die Sperre auf die FE ausgelgt ist die gerade in Gerbrauch ist. Wenn du zufällig zwei hast, (was ja nicht erlaubt ist) bezieht6 sich die sperre auf beide, und die Mpu auflage auch.

Da hilf nur neu Erteilung. keine Umschreibung "imho"
Every time you feeds a troll... God kills a kitten! Please, think of the kitten....

Blatt.Pik

Anfänger

Registrierungsdatum: 9. Mai 2008

Beiträge: 3

6

Samstag, 10. Mai 2008, 14:57

Erstmal danke für die Hinweise.

Ja, aber so ganz versteh ich das immer noch nicht. Ich hab einen bulgarischen und einen deutschen FS. Ich glaub kaum das der Deutsche Staat das Recht hat mir meinen Bulgarischen FS zu entziehen. Diesen habe ich ja rechtmäßig in Bulgarien erworben..

Ist es nicht eher so, das die Verwaltungsbehörden höchstens an meiner Fahreignung zweifeln können und mir deshalb den Gebrauch des bulgarischen FS nachträglich mit Hinweis auf Nichteignung untersagen. Dies haben Sie ja noch nicht getan. Sie haben mir lediglich den deutschen FS entzogen. Den bulgarischen dürften Sie mir ja m. E. garnicht entziehen.. Und so ganz mit dem Wohnsitz versteh ich das auch nicht. Ich darf ja nach neuem EU-Recht mit einem Drittland-FS überall in der EU fahren, ohne diesen umschreiben zu müssen.

Nach einem Urteil des EuGH ist ja ein Staat verpflichtet einen ausländischen Führerschein anzuerkennen.

hessen-frank

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 6. Mai 2007

Beiträge: 397

7

Samstag, 10. Mai 2008, 15:41

Hallo,

Du hattest einen bulgarischen und einen deutschen FS gleichzeitig. Das geht rechtlich nicht, da jede Person nur eine Fahrerlaubnis besitzen darf! Glaubst Du wirklich das es in D möglich ist mit Deinem D-FS zu fahren und wenn der halt entzogen wird, holst Du Deinen bulgarischen FS aus der Schublade und fährst dann mit dem. Wie schon geschrieben, gilt Dein bulgar. FS höchstens in Resteuropa aber nicht mehr in D.

Wenn Du EU-Recht zitierst, dann solltest Du auch darauf achten was die EU zum Thema Führerscheinbesitz vorschreibt.

Anderes Beispiel:

Wenn Du einen bulgarischen EU-FS in D bei den Behörden in einen DEU-FS umschreiben läßt (insofern das geht), mußt Du den bulgarischen abgeben und dieser wird an die ausstellende Behörde in Bulgarien zurückgeschickt. Und dann hast Du nur noch einen FS und zwar den deutschen.

Gruss

Frank

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hessen-frank« (10. Mai 2008, 18:23)


Gast

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 17. Mai 2006

Beiträge: 340

8

Sonntag, 11. Mai 2008, 17:53

Ja, aber so ganz versteh ich das immer noch nicht. Ich hab einen bulgarischen und einen deutschen FS. Ich glaub kaum das der Deutsche Staat das Recht hat mir meinen Bulgarischen FS zu entziehen. Diesen habe ich ja rechtmäßig in Bulgarien erworben..
Du hast deinen FS in Bulgarien rechtmäßig erworben und das war auch dazumals kein Problem und auch richtig, weil Bulgarien damals noch nicht in der EU war. Nachdem jetzt Bulgarein in der EU ist, müßtest du den bulgarischen FS abgeben und dir die Klassen die du in D nicht hast in den deutschen FS eintragen lassen. Entzogen wird er dir nicht. So sieht es aus wenn man keine Straftat begangen hat.


Ist es nicht eher so, das die Verwaltungsbehörden höchstens an meiner Fahreignung zweifeln können und mir deshalb den Gebrauch des bulgarischen FS nachträglich mit Hinweis auf Nichteignung untersagen. Dies haben Sie ja noch nicht getan.
Die D Behörden zweifeln an deiner Fahreignung. Sonst hättest du keine MPU Auflage. Der Gebrauch des bulgarischen FS braucht dir nicht nachträglich untersagt werden, weil in der FEV steht das ein FS der vor einer Straftat ausgestellt wurde nicht anerkannt wird. §28 (4) 3. Hier nachzulesen.


Ich darf ja nach neuem EU-Recht mit einem Drittland-FS überall in der EU fahren, ohne diesen umschreiben zu müssen.
Mit einem FS aus einem Drittland nicht. Nur mit einem FS aus einem EU Land. Mit einem FS aus einem Drittland darfst du nur eine bestimmte Zeit fahren und mußt ihn dann umschreiben lassen. Es werden aber nicht alle FS aus Drittländern umgeschrieben. Manche nur mit Auflagen und manche gar nicht.


Nach einem Urteil des EuGH ist ja ein Staat verpflichtet einen ausländischen Führerschein anzuerkennen.
Wie oben schon geschrieben. Das gilt nur bei FS aus EU Ländern, wenn du nach dem Erwerb nichts gegen dich vorliegt in D.

L. G. Gast

kleksi

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Wohnort: nürnberg

Beruf: maler und lackierer

Führerschein aus: Emalig CZ jetzt D!!!!! seit 4 jahren !!

9

Sonntag, 11. Mai 2008, 19:21

Du kannst Überall Fahren nur nicht in D,weil da hast du eine straftat begangen!!

gruss kleksi
Alles ist Drin :momo:

Blatt.Pik

Anfänger

Registrierungsdatum: 9. Mai 2008

Beiträge: 3

10

Dienstag, 13. Mai 2008, 17:04

Ok. danke für den guten rat. werd dann wohl doch auf den füherschein verzichten müssen...

schnellmpu

unregistriert

11

Dienstag, 27. Mai 2008, 01:56

die antworten sind zum grössten teil nicht korrekt.
es ist nicht rechtens 2 eu-führerscheine zu besitze, bulgarien war damals aber noch nicht mitglied der eu.
demzufolge ist das auch kein eu-führerschein. du könntest einen wohnsitz in bulgarien anmelden und deinen führerschein dann dort gegen einen bulgarischen eu-führerschein tauschen. dann hättest du eine eigentlich gültige fahrerlaubnis. warum eigentlich? weil ich nicht weiss, ob in einem solchen fall dann vermerkt wird, dass dieser führerschein im tausch gegen das dokument, was schon vor dem einzug deiner deutschen fahrerlaubnis ausgestellt wurde. wenn das so ist musst du deinen bulgarischen eufs in einen eufs eines anderen landes eintauschen (nochmal wohnsitz), aber auf dem steht dann, dass du diese fahrerlaubnis im tausch gegen einen fs, den du nach der sperrfrist erworben hast, bekommen hast. dieser weg geht definitiv.

vielleicht ist soviel aufwand aber auch gar nicht nötig. es gibt firmen/vermittler die z.b. russische führerscheine in polnische umschreiben. das geht weil zwischen den ehemaligen warschauer pkt staaten spezielle diesbezügliche verträge bestehen. aber nicht vergessen in erfahrung zu bringen ob das ausstellungsdatum des nicht-eu-bulgarien-fs vermerkt wird - das ist das k.o.kriterium.

viel glück, bzw. erfolg.

p.s.:jeder bulgare der mit einem alten bulgarienführerschein in der eu fahren will muss ihn zuerst gegen eine bulg. eu fahrerlaubniss tauschen. so ist das vielleicht verständlicher (@ die antworten über meiner).

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »schnellmpu« (27. Mai 2008, 02:20)


Asrael

unregistriert

12

Dienstag, 27. Mai 2008, 07:01

Diese ganze umtauscherei von nicht in EU FS in einen EU FS bringt überhaupt nichts erstens liegt es daran das die alte FS Nr auf den neuen EU FS eingetragen wird und zweitens wird man immer sehen können wann erstmals die Klassen erteilt wurden sind dann steht z.b. auf der Rückseite hinter B 1998 und auf der Vorderseite prangt das Datum von 2008.Da die Eignungszweifel jetzt meinetwegen 2007 waren darfst du mit diesen EU FS hier in D keine Fahrzeuge führen und das wird dann unter FoFE geführt(neue Eignungszweifel).

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Asrael« (27. Mai 2008, 07:04)


Pioneer

unregistriert

13

Mittwoch, 28. Mai 2008, 00:20

:momo: Ich habe noch nirgendwo gelesen, das ein alter FS umgetauscht werden muß in das neue EUFS-Format.

Alle alten FS eines jeden EU-Landes sind weiterhin gültig und durch den EU-Beitritt der neuen Mitgliedsländer automatisch zu EUFS geworden. :bild:

Zu einem Umtausch wird lediglich geraten, um sicherzustellen, das eine Anerkennung im EU-Ausland auch gegeben ist, da viele unterschiedliche FS-Dokumente in der EU bestehen, trotzdem bleiben alle alten Formate zunächst weiterhin gültig.

Das Problem im vorligenden Fall ist ganz einfach, wie @Asrael auch schon ausgeführt hat, das neue Eignungszweifel nach dem Erwerb des FS entstanden sind. Damit ist der alte bulgarische FS dann letzlich ungültig und da hilft auch keine Umschreibung, in welchem EU-Land auch immer, weiter. Er bleibt einfach ungültig in D. :Klo:

Hier hilft also nur ein neu erworbener EUFS oder eine MPU. Alles andere ist Unfug und gleichzeitig FoF und damit strafbar. :!:

schnellmpu

unregistriert

14

Mittwoch, 28. Mai 2008, 08:24

Diese ganze umtauscherei von nicht in EU FS in einen EU FS bringt überhaupt nichts erstens liegt es daran das die alte FS Nr auf den neuen EU FS eingetragen wird

deswegen der doppelte umtausch - es wird immer nur die nummer des letzten FS in den neuen eingetragen. ;)

Zitat


und zweitens wird man immer sehen können wann erstmals die Klassen erteilt wurden sind dann steht z.b. auf der Rückseite hinter B 1998 und auf der Vorderseite prangt das Datum von 2008.Da die Eignungszweifel jetzt meinetwegen 2007 waren darfst du mit diesen EU FS hier in D keine Fahrzeuge führen und das wird dann unter FoFE geführt(neue Eignungszweifel).

das verstehe ich jetzt nicht so ganz, kann aber natürlich sein.

schnellmpu

unregistriert

15

Mittwoch, 28. Mai 2008, 08:33

:momo: Ich habe noch nirgendwo gelesen, das ein alter FS umgetauscht werden muß in das neue EUFS-Format.

Alle alten FS eines jeden EU-Landes sind weiterhin gültig und durch den EU-Beitritt der neuen Mitgliedsländer automatisch zu EUFS geworden. :bild:


nein. es ist richtig, dass sie gültig sind und du mit dem roten brd-fs überall in europa fahren kannst, es ist aber kein eu-fs. auch darfst du mit dem ganz alten grünen brd-fs in westeuropa fahren. dieses 'recht' beruht aber auf 'verträgen' und einer speziellen (ich glaube "genfer") konvention.

Zitat


Zu einem Umtausch wird lediglich geraten, um sicherzustellen, das eine Anerkennung im EU-Ausland auch gegeben ist, da viele unterschiedliche FS-Dokumente in der EU bestehen, trotzdem bleiben alle alten Formate zunächst weiterhin gültig.


hier schreibst du es ja selber - um sicherzustellen, dass der bulgarische führerschein im ausland (brd) anerkannt wird ist es ratsam ihn in das eufs format umzutauschen. glaub' mir mal - einen schein, auf dem nur in bulgarisch "führerschein" steht (noch nicht mal englisch oder französisch) erkennt hier ganz sicher NIEMAND an. ur die unmittelbaren nachbarn bzw. der ex-ostblock.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »schnellmpu« (28. Mai 2008, 09:01)


schnellmpu

unregistriert

16

Mittwoch, 28. Mai 2008, 09:05

in diesem fall geht es darum, zu verschleiern, dass die nichteingezogene fahrerlaubniss ursprünglich früher erteilt wurde als die eingezogene. mit einem doppelten umtausch schafft man das evtl.

Asrael

unregistriert

17

Mittwoch, 28. Mai 2008, 19:19

Das kannst du auch mit der doppelten umschreibung vergessen denn es wird immer auf der Rückseite das Ersterwerbsdatum stehen,somit brauch man sich über das Thema garnicht mehr zu äußern denn der Ersterwerb lag vor den erneuten Eignungszweifeln.