Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Registrierungsdatum: 18. September 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Deutschland, Rumänien, Österreich, Ungarn, immer gerade da wo man mich in Ruhe lässt
Beruf: Reaktortechnikhalbkreisingenieur
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hessen-frank« (10. Mai 2008, 18:23)
Du hast deinen FS in Bulgarien rechtmäßig erworben und das war auch dazumals kein Problem und auch richtig, weil Bulgarien damals noch nicht in der EU war. Nachdem jetzt Bulgarein in der EU ist, müßtest du den bulgarischen FS abgeben und dir die Klassen die du in D nicht hast in den deutschen FS eintragen lassen. Entzogen wird er dir nicht. So sieht es aus wenn man keine Straftat begangen hat.Ja, aber so ganz versteh ich das immer noch nicht. Ich hab einen bulgarischen und einen deutschen FS. Ich glaub kaum das der Deutsche Staat das Recht hat mir meinen Bulgarischen FS zu entziehen. Diesen habe ich ja rechtmäßig in Bulgarien erworben..
Die D Behörden zweifeln an deiner Fahreignung. Sonst hättest du keine MPU Auflage. Der Gebrauch des bulgarischen FS braucht dir nicht nachträglich untersagt werden, weil in der FEV steht das ein FS der vor einer Straftat ausgestellt wurde nicht anerkannt wird. §28 (4) 3. Hier nachzulesen.Ist es nicht eher so, das die Verwaltungsbehörden höchstens an meiner Fahreignung zweifeln können und mir deshalb den Gebrauch des bulgarischen FS nachträglich mit Hinweis auf Nichteignung untersagen. Dies haben Sie ja noch nicht getan.
Mit einem FS aus einem Drittland nicht. Nur mit einem FS aus einem EU Land. Mit einem FS aus einem Drittland darfst du nur eine bestimmte Zeit fahren und mußt ihn dann umschreiben lassen. Es werden aber nicht alle FS aus Drittländern umgeschrieben. Manche nur mit Auflagen und manche gar nicht.Ich darf ja nach neuem EU-Recht mit einem Drittland-FS überall in der EU fahren, ohne diesen umschreiben zu müssen.
Wie oben schon geschrieben. Das gilt nur bei FS aus EU Ländern, wenn du nach dem Erwerb nichts gegen dich vorliegt in D.Nach einem Urteil des EuGH ist ja ein Staat verpflichtet einen ausländischen Führerschein anzuerkennen.
schnellmpu
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »schnellmpu« (27. Mai 2008, 02:20)
Asrael
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Asrael« (27. Mai 2008, 07:04)
Pioneer
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Ich habe noch nirgendwo gelesen, das ein alter FS umgetauscht werden muß in das neue EUFS-Format.
schnellmpu
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Diese ganze umtauscherei von nicht in EU FS in einen EU FS bringt überhaupt nichts erstens liegt es daran das die alte FS Nr auf den neuen EU FS eingetragen wird
Zitat
und zweitens wird man immer sehen können wann erstmals die Klassen erteilt wurden sind dann steht z.b. auf der Rückseite hinter B 1998 und auf der Vorderseite prangt das Datum von 2008.Da die Eignungszweifel jetzt meinetwegen 2007 waren darfst du mit diesen EU FS hier in D keine Fahrzeuge führen und das wird dann unter FoFE geführt(neue Eignungszweifel).
schnellmpu
unregistriert
Ich habe noch nirgendwo gelesen, das ein alter FS umgetauscht werden muß in das neue EUFS-Format.
Alle alten FS eines jeden EU-Landes sind weiterhin gültig und durch den EU-Beitritt der neuen Mitgliedsländer automatisch zu EUFS geworden.![]()
Zitat
Zu einem Umtausch wird lediglich geraten, um sicherzustellen, das eine Anerkennung im EU-Ausland auch gegeben ist, da viele unterschiedliche FS-Dokumente in der EU bestehen, trotzdem bleiben alle alten Formate zunächst weiterhin gültig.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »schnellmpu« (28. Mai 2008, 09:01)
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