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sticky

Anfänger

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21

Sonntag, 11. Mai 2008, 10:35

...wir haben aber auch noch keine us-verhältnisse, in denen die beweislast umgekehrt ist, und ich für meinen teil denke mir einfach, solange ich keine neuen eignungszweifel liefere, hat die feb mom. keine rechtl. grundlage, etwas vorzubringen. (kann mir vorstellen, dass sie es versuchen, aber mit einem guten fachanwalt...). ich hoffe nur, dass nach dem neuesten eugh-entscheid auch ein datum x definiert wird, ab dem eu-fs bestandsschutz erhalten.
...bei leichten Depressionen hilft ein Bad mit ätherischen Ölen, bei schweren Depressionen ein Bad mit Fön...

Pioneer

unregistriert

22

Sonntag, 11. Mai 2008, 10:49

Na aber sehr weit entfernt sind wir davon auch nicht.
Was bedeutet dann das Argument Rechtsmißbrauch :greubel:
Faktisch sind diese Anfragen schon eine Beweislastumkehr, denn sonst würden sie sich nicht stellen.
Hat jemand einen EUFS erworben, dann ist der anzuerkennen, es sei denn, danach sind neue Eignungszweifel durch den Betroffenen herbeigeführt worden. Das ist eigentlich eine ganz klare Regelung.
Darum geht es hier aber nicht, sondern nur um die sogenannte Umgehung der MPU, bei der dann der FS-Inhaber nachweisen soll, aufgrund welcher Intention er den FS im EU-Ausland gemacht hat, und das geht D nun auch wieder absolut nichts an.

Pioneer

unregistriert

23

Sonntag, 11. Mai 2008, 10:54

Die Daten für den Bestandsschutz sind übrigens in der 3. Rili bereits enthalten und auch halbwegs klar geregelt.
Die jetzt anstehenden EuGH-Entscheidungen will D nur dazu verwenden, diese über einen Umweg wieder auszuhebeln, da es sonst mit NU-Erteilungen schon schwierig wird.

sticky

Anfänger

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24

Sonntag, 11. Mai 2008, 11:12

..ich glaube auch nicht, dass sie mit diesen anträgen durchkommen, es wäre für mich die scheibchenweise beschneidung demokratischer prinzipien und grundsätze (obwohl dies in anderen bereichen bereits schleichend geschieht, siehe bsp. vorratsdatenspeicherung od. nichtraucherschutzgesetz). was wären denn die konsequenzen? dass pauschal alle eu-fs ab dem 19.01.07 ungültig werden?
...bei leichten Depressionen hilft ein Bad mit ätherischen Ölen, bei schweren Depressionen ein Bad mit Fön...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sticky« (11. Mai 2008, 11:17)


Pioneer

unregistriert

25

Sonntag, 11. Mai 2008, 11:32

Die Konsequenzen werden sich nach dem Tenor der Entscheidung richten.
Wenn dem Schlußantrag des Generalanwalts so wörtlich gefolgt wird, sind alle EUFS bis auf verschwindend geringe Ausnahmen über diese Hintertür in Gefahr.
Aber davon ist nicht auszugehen, da in der Vergangenheit die Sachlage durch den EuGH aus EU-Sicht und nicht aus D-Sicht beurteilt wurde. Das wird vermutlich und hoffentlich auch so bleiben.
Die Standards müssen eben angepaßt werden um einen Ausgleich zu erreichen und das heißt für D, Senkung der Anforderungen und für andere Länder Erhöhung derselben.
Das wird hier in D auch lange erkannt sein, man beschäftigt sich aber noch mit Rückzugsgefechten, um den Wirtschaftszweig MPU solange wie möglich aufrecht zu erhalten.
Auf absehbare Zeit wird es meiner Meinung nach die MPU in der jetzigen Form nicht mehr geben.

Asrael

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26

Sonntag, 11. Mai 2008, 11:50

Auf absehbare Zeit wird es meiner Meinung nach die MPU in der jetzigen Form nicht mehr geben.
Der meinung schließe ich mich an,zumal man da dann auch überlegen muß sollte es irgendwann eine einheitliche MPU in Europa geben währe hier der Kostenpunkt auch noch interessant.
Da ich mir nicht vorstellen kann das ein Pole oder Tscheche in der Lage ist locker mal eben 400 Eus abzudrücken.
Zum einen währe hier zu bedenken das weder CZ noch PL den Euro haben,zum anderen ist es ja so das ein Arbeitnehmer in CZ oder Polen nicht so schnell 400 Eus verdienen.

Epox

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27

Sonntag, 11. Mai 2008, 12:18

So wie der EUGH kürzlich das deutsche Endsendegesetzt gekippt hat wird er auch eine deutsche FEV für nicht Rechtens ansehen,wenn diese nicht im Einklang mit der 3.EU-FS rilli steht.Zudem ist diese FEV- Novelle nur ein Entwurf und nicht mehr.Ich sehe schon, die langen Gesichter der D-Behörden,wenn diese überarbeitete Version der FEV nicht 100% der EU-rilli entspricht.Es ist doch immer das gleiche Spiel was D hier treibt,zuerst eine Richtlinie mit unterschreiben und danach sich nicht daran halten,oder sie so auszulegen wie es einem paßt.Die Liste ist Lang,wo D nach diesem Schema verfährt(Fall des Postmonopol,Entsendegesetz,Liberalisierung der Stromnetze,Anerkennung der EU-FS,CO²-Austoß bei PKW um nur einige zu nennen.Ziel und Zweck,eigene nationale Monopole zu sichern und nicht einmal zum Wohle des kleinen Bürger,der bleibt Außen vor.

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

kleksi

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28

Sonntag, 11. Mai 2008, 19:18

Hallo ich weiß z.b Das ein MPU in CZ :CZ Fan: 1150 € kostet :ws: .Drei Wochen vorher anmelden ein Tag in CZ beim Pshyologen der soll aber mit garantie sein :ka:

gruss kleksi
Alles ist Drin :momo:

hessen-frank

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29

Sonntag, 11. Mai 2008, 19:55

Hallo,

wann soll denn diese tolle Novelle Inkrafttreten? Habe mir den ganzen Mist durchgelesen, dass einzig positive was ich gefunden habe, ist das der FS jetzt nicht mehr einkassiert werden soll, da er ja weiterhin für Fahrten in Resteuropa gültig ist. Es kommt nur der Aufkleber mit dem durchgestrichenen D drauf.


@kleksi: Wo soll das denn in CZ sein? Meinst Du das Angebot von Baron?


Gruss

Frank

kleksi

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30

Montag, 12. Mai 2008, 07:12

In pilsen aber ich für die keine Werbung machen !!

gruss kleksi
Alles ist Drin :momo:

Pioneer

unregistriert

31

Dienstag, 13. Mai 2008, 07:25

@ Kleksi

Eine MPU mit Garantie in CZ ist aber eigentlich auch nichts anderes als eine MPU in D. Da gibt es auch eine Garantie, und zwar zum Durchfallen beim ersten Mal. :pfiff:
Beide Konstruktionen sind somit doch völliger Unfug und letztlich wird nur ein Irrsinn durch einen anderen ersetzt. :ka:
Es ist also nur ein Instumentarium, um die D-MPU zu umgehen und den FS-Erwerb zu beschleunigen und sicherer zu machen ohne weitere Zwecke zu erfüllen. :knips:
Sehr geschäftstüchtig, diese Osteuropäer. Jetzt machen sie D auf seinem ureigensten Gebiet schon Konkurrenz. Das gibt ja noch Preiskämpfe um Marktanteile. :lach:

Urquell

unregistriert

32

Dienstag, 13. Mai 2008, 09:40

In pilsen aber ich für die keine Werbung machen !!

gruss kleksi


@kleksi
wenn du schon keine Werbung machen willst ,so gib mir die Info per Pn oder mail!
Wie du ja weißt lebe ich hier und habe von einem solchen Angebot noch nichts gehört!! :greubel:

Urquell

julius20

Schüler

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33

Freitag, 23. Mai 2008, 20:42

Hallo zusammen,



habe mir gerade die Neuerungen mal im Detail angesehen und dabei folgendes gefunden:

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alt: :kuck:
§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis






(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung.

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Ein Verzicht auf die Prüfung ist nicht zulässig, wenn seit der Entziehung, der vorläufigen Entziehung, der Beschlagnahme des Führerscheins oder einer sonstigen Maßnahme nach § 94 der Strafprozeßordnung oder dem Verzicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind.

(3) Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5.



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Der markierte Teil heisst doch, wenn zwischen Entzug und Antrag auf Neuerstellung mehr als zwei Jahre vergangen sind, muß ich wieder hinter die Schulbank - oder?



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neu: :kuck:




12. § 20 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen.

b) In Absatz 3 wird die Angabe „Nr. 5“ durch die Angabe „Nr. 9“ ersetzt.

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Was soll das bedeuten? Können dann auch mehr als zwei Jahre dazwischen liegen?



Grüße

hessen-frank

Fortgeschrittener

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34

Freitag, 23. Mai 2008, 21:55

Der markierte Teil heisst doch, wenn zwischen Entzug und Antrag auf Neuerstellung mehr als zwei Jahre vergangen sind, muß ich wieder hinter die Schulbank - oder?


Hallo,

genau so ist es.

Gruss
Frank