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Wizard76

Anfänger

Registrierungsdatum: 28. April 2008

Beiträge: 2

1

Montag, 28. April 2008, 19:03

Führerschein Einzug als Pfand ?

Hallo,

ich habe eine Frage: meine Frau hat Ihren Führerschein gemacht und ich habe mich masslos über die Geldabzocke Politik in der Fahrschule geärgert, aber dort keinen Ärger gemacht weil meine Frau das nicht wollte (um den launen des Fahrlehrers=Besitzer nicht ausgeliefert zu sein). Immer wenn er sagte wir sollen wieder Geld einzahlen haben wir dies auch sofort getan. Es gab nie Probleme mit der Zahlung, was er auch gesagt hat.

Jetzt hat Sie den Führerschein bestanden und er hat Ihr den einfach weggenommen und gesagt: "Den nehme ich als Pfand bis du den Rest bezahlt hast."

Darf er das ? Ist das nicht eine Amtsanmaßung ? Darf nicht nur eine deutsche Behörde den Führerschein "wegnehmen" ? 80% sind bezahlt und er weiss dass er Ende der Woche das Geld bekommt.

Kann man Ihn jetzt für diese weitere Frechheit wenigstens eins auswischen ? Anzeige o.ä. ? Hatte jemand schon sowas ?

Echt die Krönung was die sich mittlerweile rausnehmen. Schonmal vielen Dank für eure Antworten !

Gruß
Charly

ande

unregistriert

2

Montag, 28. April 2008, 19:27

lol - wenn ich was uebersehen haben dann sry. aber sage uns doch erstmal wo sie ihren schein gemacht hat. und sollte es ein schein aus russland sein <- z.b. kann d den nicht so einfach einziehen. das aussteller land ja und ein abzocker auch ....

also, wann und wo hat sie den scheinn gemacht. welche fs waere auch nett das zu erfahren. fragen uber fragen bevor antworten kommen :wink:

Wizard76

Anfänger

Registrierungsdatum: 28. April 2008

Beiträge: 2

3

Montag, 28. April 2008, 20:25

Sorry, hatte ich nicht deutlich genug gemacht mit der deutschen Behörde.

Sie hat den Führerschein in Deutschland gemacht, ... ganz normal .... und bestanden .... direkt nach der Prüfung hat sie sich den einfach wegnehmen lassen und der Prüfer vom TÜV hat nichts dazu gesagt ausser: "Gucken Sie mich nich so an, dass machen heutzutage viele Fahrschullehrer"

Am liebsten würd ich den ja wegen Amtsanmaßung oder irgendwas anzeigen, einfach nur um ihm mal eins auszuwischen - genug Frechheiten hat der sich ja erlaubt. Ich habe Ihr gesagt soll sie halt die 2-3 Tage ohne Führerschein fahren - haben tut sie ihn ja nur nicht im portemonnaie , kostet ja nur n paar Euro wenn Sie ohne angehalten wird. Geht mir halt ums Prinzip , dass die so einen Mist mit ihren Schülern abziehen.

Das Ausstellerland kann den Führerschein einziehen, das ist mir klar. Aber ein Fahrlehrer ist in meinen Augen keine Behörde und nur diese darf mir den wegnehmen , alles andere wäre Diebstahl oder wie ich das schimpfen soll ; wollte nur mal fachkundige Meinungen dazu hören.

Einmal hatte ich einen Unfall den ein Mofafahrer im leichtsinn verursacht hat und flüchten wollte - den habe ich gestellt und er hat mir freiwillig seinen Ausweis gegeben womit ich zur Polizei bin - die haben mich da halb geköpft warum ich einen fremden Ausweis einfach so "genommen" habe ...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Wizard76« (28. April 2008, 20:30)


hessen-frank

Fortgeschrittener

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Beiträge: 397

4

Montag, 28. April 2008, 20:49

Hallo,

lies Dir mal den Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule durch (das kleingedruckte). Ansonsten würde ich erst mal nichts machen, zahlen und den Führerschein abholen. Danach würde ich mich beim Fahrlehrerverband beschweren, ich denke es kommt aber leider nicht viel dabei rum.

Gruss
Frank

Joschi

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5

Montag, 28. April 2008, 21:42

Meiner Ansicht nach hat sich der Fahrlehrer da sogar Strafbar gemacht. Hat immerhin deiner Frau gegen ihren willen etwas weg genommen. Hätte er es bei mir gemacht hätte ich ihm eine Gescheuert das er sich gedreht hätte wie ein Bohrer in der Bohrmaschiene. Wie will deine frau jetzt Autofahren?? Wenn Sie die Pappe nicht dabei hat zahlt Sie, wenn der Scheriff nen schlechten Tag hat. Ich würde in dem Fall einen auf Drecks.. machen und ihn eiskalt anzeigen weil es ein Dokument ist das nur ein Scheriff und die Zuständige Behörde "einkassieren" darf aber bestimmt nicht ein windiger fahrlehrer. :motz:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

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6

Dienstag, 29. April 2008, 12:20

Meiner Meinung ist das Unterschlagung.

Ein FS ist genauswenig von einer Privatperson pfändbar, wie ein Peso oder Reisepass.

Na ja, fahren darf sie wenigsten. Max. zehn EUro starfe.



Gruss Fred :wink:
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hessen-frank

Fortgeschrittener

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Beiträge: 397

7

Dienstag, 29. April 2008, 22:10

Hallo,

der Führerschein wird vom Prüfer nach bestandener Prüfungsfahrt an den Erwerber/Prüfling übergeben. Rechtlich darf der Führerschein nicht von der Fahrschule einbehalten werden, da das nur durch die Führerscheinstelle, der Polizei, Staatsanwaltschaft oder einem Gericht erlaubt ist.

Wenn die Fahrstunden noch nicht beglichen wurden, kann die Fahrschule sie aber auch gerichtlich einklagen (Mahnbescheid usw..), aber den Führerschein darf sie nicht als 'Pfand' behalten!

Gruss
Frank

Pioneer

unregistriert

8

Mittwoch, 30. April 2008, 02:11

Das kann praktischerweise so ablaufen: Zahlen, FS abholen und solange ruhig verhalten.

Sowie man den FS in der Hand hat, kann man gegen die Fahrschule Anzeige erstatten wegen Diebstahl und Nötigung. Letzteres in dem Zusammenhang, das die Aushändigung des FS von der Zahlung abhängig gemacht wurde. Das wäre der strafrechtliche Bereich.

Privatrechtlich wäre auch zusätzlich eine Schadenersatzklage möglich, betreffend aller Kosten, die durch die Entwendung des FS entstanden sind. Da ist dann etwas Phantasie gefragt, um einige Kosten zu produzieren, die aus diesem Grund angefallen sind.

Weitere Möglichkeiten sind, wie @hessen-frank schon erwähnt hat, die Beschwerde beim Fahrlehrerverband und zusätzlich beim Gewerbeaufsichtsamt. Letzteres ist eigentlich immer sehr wirkungsvoll, obwohl man als Beschwerdeführer das nicht so erfährt, aber die Fahrschule hat Probleme, die in Wiederholungsfällen bis zum Lizenzentzug gehen können.

Weitere Möglichkeit ist eine Anzeige in der Tageszeitung, in der man allen Betroffenen rät, bei dieser Fahrschule immer erst bis zum letzten Cent zu bezahlen, da sie sonst den FS widerrechtlich einbehalten. Das ist immer sehr werbewirksam. :lol: Nur sollte man dann textlich unbedingt genau bei den Fakten bleiben, da es sonst sehr schnell umschlagen kann.

Wenn man Zeit und Interesse daran hat, dieser Fahrschule mal auf die Füße zu steigen, wären das die Möglichkeiten, die mir augenblicklich dazu einfallen.

Ist aber schon mehr Hobby, da es weder rechtlich noch finanziell viel bringen wird, nur die Fahrschule gerät reichlich ins Schwitzen und wird sich derartige Verhaltensweisen zukünftig genau überlegen und wohl eher unterlassen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (30. April 2008, 08:55)


Joschi

Profi

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9

Donnerstag, 1. Mai 2008, 09:25

ZITAT von Pioneer: Privatrechtlich wäre auch zusätzlich eine Schadenersatzklage möglich,
betreffend aller Kosten, die durch die Entwendung des FS entstanden
sind. Da ist dann etwas Phantasie gefragt, um einige Kosten zu
produzieren, die aus diesem Grund angefallen sind.

Die Kosten hochkitzeln ist ja wohl kein Problem. Habe keinen Schein in der Tasche und darf nicht fahren, also fahren wir TAXI ! ne lange Disconacht und mit dem Taxi zum einkaufen und zu Arbeit, mit dem Taxi zum Eisessen. Da sind gleich mal ein paar hundert Euro beim Teufel. Aber das dann vor Gericht einklagen wird ein Fall für sich. Recht haben und Recht bekommen sind ja 2 Paar stiefel. Kennen es ja wie manche Gerichte bei uns Urteilen.
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

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