Mittwoch, 23. Mai 2012, 18:51 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 334

41

Samstag, 19. April 2008, 11:48

Mal anderst rum, Ich bin Fernfahrer und fahre viel ins Ausland und habe jetzt mal gerechnet und bin zu folgendem Schluß gekommen. In -D- kann ich also keinen Motorradführerschein machen weil ich letztes Jahr nur ca. 70Tage in Deutschland war. Körperlich gesehen. Laut Papiere Wohne ich fest in Deutschland, seit über 40 Jahre, da ich aber nur ca. 70 Tage Körperlich anwesend war/bin wäre ein in -D- erworbener FS illegal da ich ja keine 185 Tage in Deutschland war.
NEIN

Nehmen wir mal zum Vergleich das Steuerrecht heran, da dort auch die 185-Tage-Regelung gibt und es somit auf den Führerschein übertragbar ist.

Steuerrecht:
Du mußt nur in D Steuern zahlen, wenn du auch mehr als 185 Tage im Jahr Dich körperlich in D aufgehalten hast. Ansonsten ist das andere Land (z. B. CZ oder PL) für Dich steuerlich zuständig.

Führerscheinrecht:
Alle MPU-Flüchtlinge melden sich zwar für 185 Tage in CZ oder PL an und machen dort den Führerschein. Hab ich auch nix dagegen, solange sie sich auch körperlich für diese Zeit in diesem Land aufhalten.

Rein körperlich ist die Mehrheit derer aber nur max. 3 Wochen in dem Land. Somit bleibt weiterhin D für den Führerschein zuständig, weil man sich tatsächlich mehr als 185 Tage in D körperlich aufgehalten hat bzw. aufhält.

Vielleicht wird es jetzt klarer auf was ich schon die ganze Zeit hinaus will und bisher keiner kapieren wollte.

Jetzt kommt ihr gleich wieder mit dem Argument, das man innerhalb der EU zig Wohnsitze haben kann. Das bestreite ich ja gar nicht.

Jedoch muß man sich trotzdem körperlich (persönliche Bindung) mindestens 185 Tage in dem entsprechenden Land aufhalten und/oder dort Steuern (berufliche Bindung) bezahlen, damit das Land für die Person auch rechtlich zuständig wird. Nur ein Stück Papier für einen Wohnsitz in CZ oder PL ist nun mal nicht ausreichend um damit zu erreichen, daß CZ oder PL für die Person zuständig wird. Es ist dem deutschen Staat ja auch bekannt, daß die MPU-Flüchtlinge nur ca. 3 Wochen körperlich in CZ oder PL sind. Gleichzeitig wurde D durch den EUGH die Überprüfung des Wohnsitzes wegen der durch die MPU-Flüchtlinge vorgetäuschten Nichtzuständigkeit verboten.

Das ist der ganze Knackpunkt.

Jetzt wird halt versucht vor dem EUGH über die MPU wieder an die Zuständigkeit zu kommen.

Sollte sich der EUGH pro MPU entscheiden und somit D wieder durch die Hintertüre die Zuständigkeit für den EU-FS - egal aus welchem Land er stammt - bekommen, dann wird die Mehrheit der MPU-Flüchtlinge in D dumm da stehen. Entweder man legt innerhalb kürzester Zeit eine positive MPU vor oder man bekommt auf jeden Fall eine NU für die deutschen Straßen. Dann kann man zwar überall auf der Welt fahren aber nur eben in D nicht mehr.

Und sollte das Urteil sogar so ausfallen, daß D bei Nichtvorlage einer positiven MPU entziehen kann, dann wurden von jedem MPU-Flüchtling so geschwind mehr oder weniger ein paar Tausend Euros verbrannt.

LG
charly
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »charly« (19. April 2008, 11:54)


Registrierungsdatum: 18. September 2006

Beiträge: 821

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Deutschland, Rumänien, Österreich, Ungarn, immer gerade da wo man mich in Ruhe lässt

Beruf: Reaktortechnikhalbkreisingenieur

42

Samstag, 19. April 2008, 12:06

SLG zurück,

erstens, man zahlt die Lohnsteuern dort wo man Sie erwirtschaftet hat, Zinsertragsteuern zahlt man dort wo man wohnt (185 Tage). Ok das wird kompliziert. Schon daran siehst du das man das nicht vergleichen kann. :bumm:

Beim FS-Recht ist es so, das die Behörde zuständig ist wo man seinen "Lebensmittelpunkt :lach: " hat. Und der steht einfach, (von der EU so gewollt) jedem frei.

Da geht es eben nicht nur um 185 Tage "körperlich da sein", sondern auch um persönliche Bindungen usw. Und das kann kein Richter sagen wo diese Bindungen anfangen oder wo sie aufhören.

SSLG Fred
Every time you feeds a troll... God kills a kitten! Please, think of the kitten....

hessen-frank

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 6. Mai 2007

Beiträge: 397

43

Samstag, 19. April 2008, 12:33

Egal wo ich jetzt den Schein fürs Motorrad mache, er ist illegal erworben da ich im Ausstellerstaat keine 185Tage Körperlich anwesend war. Was soll ich jetzt tun Charly ????? Soll ich meine Arbeit Kündigen das ich meinen Schein machen kann?


Hallo charly,

Du hast zwar ein ausführliches Referat geschrieben, aber was sollte Joschi den Deiner Meinung machen? Darauf bist Du nicht eingegangen.

Gruss
Frank

Asrael

unregistriert

44

Samstag, 19. April 2008, 14:16

Ich sehe es ziemlich falsch wenn ich z.b in Frankfurt Oder über 2 Jahre arbeite dann bin ich ja Steuerpflichtig in D aber trotzalledem kann ich ja in Slubice (Polen) wohnen beweisbar eben mit einem Mietvertrag.Na Charly merkst du was es ist alles nicht so wie du es dir vorstellst du machst dir vieles viel zu einfach,jetzt brüllst du über diejenigen die vielleicht nur 3 Wochen körperlich in CZ oder PL waren aber dann frage ich dich was hattest du sogar vor mit dem Spanischen FS(ohne einen einzigen Tag in ESP).Es wird Zeit das du mal auf den Boden der Tatsachen zurück kommst,zuerst bist du 100% der Überzeugung das du deinen ESP FS bekommst was andere sagten war blödsinnig (komischerweise war es die realität) jetzt bist du auf dem Trichter das alle ausländischen EU FS illegal sind-und das nur weil es bei dir nicht geklappt hat wahrscheinlich sind alle EU FS Besitzer daran schuld das du immernoch Fußgänger bist.
Vorsicht da du schon mal einen FS Entzug hattest haben die Polizisten und FEB Mitarbeiter dich auf den Kicker und verfolgen dich wenn du deinen D FS irgendwann wieder hast-frei nach dem Motto irgendwann erwischen wir ihn wieder :lach:

Joschi

Profi

Registrierungsdatum: 7. November 2007

Beiträge: 569

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Nähe Passau

Beruf: Fernfahrer

Führerschein aus: A-B-C-BE-CE

45

Samstag, 19. April 2008, 14:23

Die Spedition wo ich Arbeite hat ihren Sitz in -A-, bin aber auch keine 185 Tage in -A- und auch nicht in -D-. Muß aber in -A- meine Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Bei einer Sped. in -D- , wo ich früher gefahren bin hat meine Steuern ans Passauer Finazamt abgeführt. Ich war fast nie in Deutschland aber da mußte ich auch Steuernzahlen. Steuern ( Lohnsteuer) zahle ich IMMER in dem Land in dem ich Arbeite. Soweit alles Klar. :) Aber jetzt zurück zum eigentlichen Knackpunkt deiner Aussage, wie bekomme ich jetzt legal einen Motorradführerschein??? :ws: In Europa gibt es kein Land in dem ich mich 185 Tage dauernd aufhalte, b.z.w. am Stück aufhalte. bin bestenfalls mal ein paar Tage in einem Land und velasse es dann wieder für eine oder 2 Wochen. Ist im internationalen Fernverkehr so üblich. Daher kann ich meinen Motorradschein nirgends Legal machen. :greubel:
Oder ??
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

Glücksritter

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 12. März 2007

Beiträge: 160

46

Samstag, 19. April 2008, 15:02

was macht Charly eigentlich wenn D die 15 Jahre Verjährung abschaffen????

Lebensabo bei Bus und Bahn kaufen???

Gruss Glücksritter
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen.
(Heiner Geissler, dt. Politiker, *1930)

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 968

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

47

Samstag, 19. April 2008, 15:17


Allein durch den Besitz eines (echten) EUFS weise ich das nach. Das ist alles.


Genau so sieht das aus.Wen der EU-FS ausgestellt ist gilt das als Nachweiß für die Einhaltung der Erteilungsvorraussetzungen,gemäß der EU-FS Rilli.
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 334

48

Samstag, 19. April 2008, 17:38

Ihr wollt es nicht verstehen:

Ein Lebensmittelpunkt ist dann definiert, wenn z. B. bei einem verheirateten MPU-Flüchtling auch die Frau und die Kinder (sofern vorhanden) in CZ oder PL an dem gleichen Wohnsitz angemeldet werden oder die beruflichen Bindungen (Arbeitsplatz, Arbeitsvertrag) in dem entsprechenden Land sind.

Aber derzeit kann die Mehrheit der MPU-Flüchlinge weder das eine noch das andere nachweisen, wenn es die ausstellenden Behörden verlangen würden.

Und um es noch deutlicher zu sagen:
All diejenigen die quasi auswandern - also sich in D abmelden und in CZ oder PL wieder anmelden und dann auch dort die mindestens 185 Tage leben, die haben ihren Lebensmittelpunkt in dem entsprechenden Land.

Alle anderen Lösungen sind nichts halbes bzw. auch nichts ganzes und werden somit immer in irgend einer Form angreifbar sein.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 334

49

Samstag, 19. April 2008, 17:51

was macht Charly eigentlich wenn D die 15 Jahre Verjährung abschaffen????
Die ist ja erst 1999 eingeführt worden.

Und außerdem schafft nur einer die 15 Jahre Tilgungsfrist, der die Zeit entweder aussitzt oder ne positive MPU vorlegen kann oder den Antrag noch rechtzeitig zurück zieht.

Jeder der eine Versagung von der FEB bekommt fängt wieder von vorne an mit 15 Jahre Tilgung. Wenn einer z. B. alle 10 Jahre ne negative MPU und dann anschließend die Versagung durch die FEB auf den Tisch bekommt, der kann von der FEB damit schon lebenslänglich gesperrt werden, da ja die Akte nie geschlossen und getilgt werden kann.

Beispiel:

Urteil 1997
reguläre Tilgung 2012
erste negative MPU und daraufhin Versagung 2007
erneute Tilgung 2022
zweite negative MPU und daraufhin Versagung 2017
erneute Tilgung 2032
usw.

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 334

50

Samstag, 19. April 2008, 18:06

Genau so sieht das aus.Wen der EU-FS ausgestellt ist gilt das als Nachweiß für die Einhaltung der Erteilungsvorraussetzungen,gemäß der EU-FS Rilli.
Aus Deiner Sicht und aus Sicht des ausstellenden Staates vielleicht.

Aber nie und nimmer aus Sicht der D-FEB.

Hätte man der D-FEB die Überprüfung des Wohnsitzes bzw. des Lebensmittelpunktes erlaubt, dann gäbe es gar keine oder nur sehr wenige EU-FS aus CZ oder PL. Weil die Mehrheit der derzeitigen MPU-Flüchtlinge dies niemals zweifelsfrei nachweisen könnte. Denn eine Supermarktadresse oder eine 3-Raumwohnung mit 25 gemeldeten Bewohnern kann nie und nimmer ein Nachweis über einen niet- und nagelfesten Wohnsitz für den Lebensmittelpunkt sein.

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 968

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

51

Samstag, 19. April 2008, 18:17

Hätte man der D-FEB die Überprüfung des Wohnsitzes bzw. des Lebensmittelpunktes erlaubt


Hier zählen Fakten,und nicht irgendwelches,hätte ,wen und aber.Deutschland hat in der EU,keine Sonderrechte und das ist auch gut so.Würdest du dich auch nur Ansatzweise mit dem EU-Recht be-
fassen,wäre deine Auffassung bestimmt eine andere.
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 334

52

Samstag, 19. April 2008, 18:28

Hier zählen Fakten,und nicht irgendwelches,hätte ,wen und aber.Deutschland hat in der EU,keine Sonderrechte und das ist auch gut so.Würdest du dich auch nur Ansatzweise mit dem EU-Recht be-
fassen,wäre deine Auffassung bestimmt eine andere.
Und die Fakten werdet ihr irgendwann schon noch entsprechend präsentiert bekommen.

Spätestens wenn sich Deutschland die Rechte der Führerscheinhoheit auf deutschen Straßen über den EUGH wieder erkämpft hat.

Z. B. MPU-Auflage trotz EU-FS aus CZ oder PL, wenn bisher in D eine MPU-Auflage aufgrund des entsprechenden Vergehens notwendig gewesen wäre.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 968

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

53

Samstag, 19. April 2008, 18:41

Z. B. MPU-Auflage trotz EU-FS aus CZ oder PL, wenn bisher in D eine MPU-Auflage aufgrund des entsprechenden Vergehens notwendig gewesen wäre.


Nach welcher EU-FS Rilli,soll so etwas möglich sein?Ist reines wunschdenkem Deinerseits,oder wie stellst du dir das vor,soll D der einzigste Staat in der EU sein,der die Möglichkeit hat,bei entzogenem FS,wieder zu erteilen.Es gibt keine Sonderrechte für D.Solltest du es noch nicht bemerkt haben,wir bewegen uns auf ein gemeinsames Europa zu,so mit gemeinsamer Verfassung,Gesetzen,Binnenmarkt und alles was sonst noch dazu gehört,da werden einige du zu sehr Deutsch denken,noch ein böses Erwachen erleben.
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Asrael

unregistriert

54

Samstag, 19. April 2008, 19:23

Vorallem wenn Charly seinen D FS irgendwann mal wieder hat dann hat ihn ja die D FEB und die Polizei auf dem Kiecker nach dem Motto irgendwann kriegen wir ihn und dann hat er erneute Eignungszweifel geliefert -weil er eben die MPU nie gemacht hat und somit seine Eignung niemals durch ein positives MPU Gutachten beigelegt hat.

Dann heißt erneut für unseren Charly wieder 15 Jahre mit Bus und Bahn fahren oder ein positives MPU Gutachten einbringen.
Es ist gut so das man D nicht die Überprüfung bei den ausländischen Behörden erlaubt hat denn wo kommen wir da hin -wir leben in einem Freien Europa und sind Freier EU Bürger dem nicht vorgeschrieben werden darf wo er zu leben hat-Charly deine Aussage ähnelt der Stasi-Macht

Charly du geilst dich ganz schön an den 3 Wochen auf ich sage dir na und -du hast es ohne einen einzigen Tag Aufendhalt in ESP versucht was dann ziemlich schief ging da man dich über den Rettich gezogen hat.

hessen-frank

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 6. Mai 2007

Beiträge: 397

55

Samstag, 19. April 2008, 19:50

Hallo,

vielleicht wäre es besser gewesen, wenn charly damals seinen EU-FS bekommen hätte, dann könnte er auch mit dem Auto herumfahren und hätte nicht soviel Zeit hier zu schreiben.
:lach:

Gruss
Frank


Sorry fürs :ot: ich denke es ist aber was wahres dran.

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 334

56

Samstag, 19. April 2008, 20:20

vielleicht wäre es besser gewesen, wenn charly damals seinen EU-FS bekommen hätte, dann könnte er auch mit dem Auto herumfahren und hätte nicht soviel Zeit hier zu schreiben. :lach:
Ob ich ihn dann vor Ablauf der Tilgungsfrist überhaupt auf deutschen Straßen benutzt hätte, steht auf einem anderen Stück Papier.

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.