NEINMal anderst rum, Ich bin Fernfahrer und fahre viel ins Ausland und habe jetzt mal gerechnet und bin zu folgendem Schluß gekommen. In -D- kann ich also keinen Motorradführerschein machen weil ich letztes Jahr nur ca. 70Tage in Deutschland war. Körperlich gesehen. Laut Papiere Wohne ich fest in Deutschland, seit über 40 Jahre, da ich aber nur ca. 70 Tage Körperlich anwesend war/bin wäre ein in -D- erworbener FS illegal da ich ja keine 185 Tage in Deutschland war.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »charly« (19. April 2008, 11:54)
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" hat. Und der steht einfach, (von der EU so gewollt) jedem frei.Egal wo ich jetzt den Schein fürs Motorrad mache, er ist illegal erworben da ich im Ausstellerstaat keine 185Tage Körperlich anwesend war. Was soll ich jetzt tun Charly ????? Soll ich meine Arbeit Kündigen das ich meinen Schein machen kann?
Asrael
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Aber jetzt zurück zum eigentlichen Knackpunkt deiner Aussage, wie bekomme ich jetzt legal einen Motorradführerschein???
In Europa gibt es kein Land in dem ich mich 185 Tage dauernd aufhalte, b.z.w. am Stück aufhalte. bin bestenfalls mal ein paar Tage in einem Land und velasse es dann wieder für eine oder 2 Wochen. Ist im internationalen Fernverkehr so üblich. Daher kann ich meinen Motorradschein nirgends Legal machen.
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Allein durch den Besitz eines (echten) EUFS weise ich das nach. Das ist alles.
Die ist ja erst 1999 eingeführt worden.was macht Charly eigentlich wenn D die 15 Jahre Verjährung abschaffen????
Aus Deiner Sicht und aus Sicht des ausstellenden Staates vielleicht.Genau so sieht das aus.Wen der EU-FS ausgestellt ist gilt das als Nachweiß für die Einhaltung der Erteilungsvorraussetzungen,gemäß der EU-FS Rilli.
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Hätte man der D-FEB die Überprüfung des Wohnsitzes bzw. des Lebensmittelpunktes erlaubt
Und die Fakten werdet ihr irgendwann schon noch entsprechend präsentiert bekommen.Hier zählen Fakten,und nicht irgendwelches,hätte ,wen und aber.Deutschland hat in der EU,keine Sonderrechte und das ist auch gut so.Würdest du dich auch nur Ansatzweise mit dem EU-Recht be-
fassen,wäre deine Auffassung bestimmt eine andere.
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Z. B. MPU-Auflage trotz EU-FS aus CZ oder PL, wenn bisher in D eine MPU-Auflage aufgrund des entsprechenden Vergehens notwendig gewesen wäre.
Asrael
unregistriert
Ob ich ihn dann vor Ablauf der Tilgungsfrist überhaupt auf deutschen Straßen benutzt hätte, steht auf einem anderen Stück Papier.vielleicht wäre es besser gewesen, wenn charly damals seinen EU-FS bekommen hätte, dann könnte er auch mit dem Auto herumfahren und hätte nicht soviel Zeit hier zu schreiben.![]()
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