@ Oberklops
Zu 1.
Es ist mir nur bekannt,daß in Einzelfällen,bei Verstößen der Erteilung der CZ EU-FS von den Behörden zurück verlangt wird!!
Zu 2.
Da CZ nicht so D-hörig ist,verlassen sie sich auf die Angaben der Bewerber,sollten diese Unrichtig sein,weiß ein jeder wie es um seinen Schein steht!!
Übrigens,früher ließ man die Bewerber eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben!
Zu 3.
Seit dem 01.04.08 (kein Aprilscherz) ist nur die Anmeldung bei der Ausländerbehörde mit der WS Berechtigung bis zur FS-Ausstellung notwendig! ( Führungszeugnis, Verkehrsregisterauszug sind entfallen) sowie ärztliche Untersuchung und Fahrschulanmeldung,dies reicht für die Prüfung!!
Geburtsnummer wird erst bei der FS-Ausstellung benötigt!
Zu 4.
Dazu ist ein WS notwendig,welcher in der Regel mit € 500,- zu Buche steht und von mir nur mit einer Erweiterung ,( E zu B,oder A) angeboten wird,kann aber auch erst wieder nach 185 Tagen erfolgen!
Mir ist in diesem Zusammenhang auch bekannt, es werden ,sogenannte " Verlustmeldungen" gemacht!
Zu 5.
Kenne keine Info -Seite die diese Fragen beantwortet!
Nur ich persönlich lehne es ab Visapflichtige Bewerber zur Fahrausbildung in CZ zu nehmen!
Hinweis,des eventuellen Aufenthaltsrechts in D
Hoffe konnte Deine "Neugier" stillen!
Urquell