ande
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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »der Sachse« (4. April 2008, 20:14)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (28. März 2008, 18:52)
Nimms nicht auf die leichte Schulter. Schließlich gilt der CZ-Schein nur zehn Jahre. Somit mußt Du 2018 den verlängern lassen.lol - das wusste ich bis dato noch nicht das sowas auswirkungen hat, wenn ich den antrag nicht zurueck ziehe. egal, kann man nix machen. dann steht der rotz eben bis 2021 drinne.
thx fuer antwort![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »charly« (28. März 2008, 19:15)
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ande
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naja, ich sehe das bissel anders. bin eher der meinung das es in den anderen laendern frueher oder spaeter mpu's wie pilze aus dem boden schiessen und das die leute dann dort hingehen. ich werde in D keine MPU machen, werde eher das land verlassen. kann ja nicht sein das sie mich nach 15 jahre immer noch bestrafen wollen, bloss weil ich verpeilt habe den antrag von 2006 zurueckzuziehen.Die MPU in Deutschland wird bleiben wie das Ahmen in der Kirche, also immer schön vorsichtig und den Kontrollen aus dem Weg fahren.
Sonst kann es Euch so wie mir ergehen.
Nutzungsuntersagung des CZ FS .
Ihr könnt mir glauben die Behörden werden immer rigeroser wenn es um ausländische FS geht, also vorsicht![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »ande« (29. März 2008, 15:43)
Nein, die Tilgung kann bis zu 15 Jahre - je nach Vergehen - dauern.Habe mein Schein in D 2004 abgeben müssen. Bisher habe ich keinen mehr rückgefordert. 2007 habe ich EU-FS gemacht. Wurde mein Schein automatisch 2006 aus den Akten der FBH gelöscht (nach 2 Jahren) ? Bin zu faul nachzulesen ! Danke für eine Antwort !
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (29. März 2008, 18:05)
stefan30m
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?Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (3. April 2008, 17:11)
stefan30m
unregistriert
Wenn Du in 2004 den Antrag von selber zurückgezogen hast, dann verjährt Dein Vergehen 2018
Nein hab ich nicht.
Wenn Du den Antrag nicht zurück gezogen und einen ablehnenden Bescheid in 2004 von der FEB erhalten hast dann verjährt Dein Vergehen erst ab Datum des ablehnend Bescheids. Somit dann erst igendwann in 2019.
Ich bin einfach nicht zur MPU gegangen und hab seit dem nie mehr was von dennen gehört. Auch keinen Ablehnenden Bescheid
Verjährungsfrist bei ALK generell 5 Jahre (Anlaufhemmung) + 10 Jahre (Tilgungsfrist) = 15 Jahre ab Rechtskraft
Das bedeutet pass schön auf den jetzigen Lappen auf, sonst kann bei Eignungszweifeln sofort wieder ne MPU-Aufforderung auf den Tisch kommen.
Das da nix mehr passierte wegen alk oder auch nur falsch parken ist eh klar.
Ähm, ich hab den Schein noch nicht, aber die 185 Tage mit Wohnsitz sind rum, und bleiben auch bestehen. Ich warte eigendlich nur noch auf das Urteil vom EUGH
LG
charly
Das kann normalerweise nicht sein.Ich bin einfach nicht zur MPU gegangen und hab seit dem nie mehr was von dennen gehört. Auch keinen Ablehnenden Bescheid
Ob das Sinn macht.Das da nix mehr passierte wegen alk oder auch nur falsch parken ist eh klar.
Ähm, ich hab den Schein noch nicht, aber die 185 Tage mit Wohnsitz sind rum, und bleiben auch bestehen. Ich warte eigendlich nur noch auf das Urteil vom EUGH
stefan30m
unregistriert
Oder forder erst mal in Flensburg beim KBA einen Auszug aus dem VZR an. Dann siehst Du wann die Geschichte getilgt ist. Evtl. könnte sogar auch der offene Antrag noch drin stehen.
Ob das Sinn macht.
Hier der Link zum Formular:Werd ich morgen gleich machen
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (3. April 2008, 18:56)
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