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ande

unregistriert

1

Freitag, 28. März 2008, 18:35

Tilgunsfristen und Cz-Führerschein

hi

ich habe mal zu dem thema ne kurze frage.

kurz meine delikte. (aus meiner fuehrerscheindatei)

1: 1990 Rechtskraeftiger entz. der klasse A
2: 1994 isolierte speere 1 jahr wegen fahren ohne fahrerlaubniss.
3: 1999 antrag gestellt auf fs (mpu-auflage) - antrag zurueckgezogen
4: 2006 antrag gestellt auf fs (mpu-auflage) - antrag nicht zurueckgezogen - vermerk: versagung der NE - klassen B+M+S+L

mal kurz zusammengefasst.

punkt 2 ist eine sammelklage von 3 delikten. alkohol war immer im spiel.
PKW habe ich nie besessen nur klasse A. 1993 gefahren ohne fuehrerschein mit autos und 1994 verurteilt. ab letztes delikt von 1993 nie mehr auffaellig geworden im strassenverkehr oder privat.

nun bekomme ich in ein paar wochen mein CZ FS. ich habe hier was gelesen von antraege mit auflage der mpu die nicht gemacht wurde und der antrag auch nicht zurueckgezogen wurde. so wie bei mir unter punkt 4: das genaue datum ist xxxxx2006 und in der letzen zeile -ablauf probezeit- steht: bis xxxx.2006 durch LABO Berlin.

meine frage. sollte ich den akt noch schliessen lassen, ist er sogar geschlossen, oder solle ich mir darueber keine gedanken machen. ich habe da kein plan ob es ueberhaubt noch ne bedeutung hat.

thx fuer antworten

genaue Daten auf Userwunsch gelöscht.

Gruß.der Sachse

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »der Sachse« (4. April 2008, 20:14)


charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 333

2

Freitag, 28. März 2008, 18:48

@ ande

Deine Akte wurde bereits 2006 mit der Versagung der FE durch die FEB geschlossen.

Dadurch beginnt nun ab 2006 die Tilgungsfrist von neuem zu laufen.

Das bedeutet Du hast erst wieder 2021 für die D-FEB eine weiße Weste.

Viel besser wäre es gewesen den Antrag in 2006 auch wieder zurück zu nehmen.

Dann wäre die Geschichte 2009 getilgt gewesen.

LG
charly
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (28. März 2008, 18:52)


ande

unregistriert

3

Freitag, 28. März 2008, 19:01

lol - das wusste ich bis dato noch nicht das sowas auswirkungen hat, wenn ich den antrag nicht zurueck ziehe. egal, kann man nix machen. dann steht der rotz eben bis 2021 drinne.

thx fuer antwort :spitze:

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 333

4

Freitag, 28. März 2008, 19:07

lol - das wusste ich bis dato noch nicht das sowas auswirkungen hat, wenn ich den antrag nicht zurueck ziehe. egal, kann man nix machen. dann steht der rotz eben bis 2021 drinne.

thx fuer antwort :spitze:
Nimms nicht auf die leichte Schulter. Schließlich gilt der CZ-Schein nur zehn Jahre. Somit mußt Du 2018 den verlängern lassen.

hättest Du 2006 den Antrag zurück gezogen und somit die Akte in den Urzustand versetzt, dann hättest Du den CZ-FS 2018 problemlos in D verlängern lassen können. Durch die Versagung bleibt Dir dies verwehrt, denn wenn Du es trotzdem versuchst dann kommt gleich wieder die MPU-Aufforderung nach derzeitiger Rechtslage auf den Tisch.

Was denkst Du warum ich bis dato bei der D-FEB noch nie einen Antrag auf Neuerteilung nach Entzug gestellt habe. Nur wegen der MPU-Auflage und der Tilgungsfrist. Und ich werde in dieser Hinsicht auch nicht unternehmen. Sonst habe ich 2012 keine weiße Weste.

LG
charly
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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »charly« (28. März 2008, 19:15)


ande

unregistriert

5

Freitag, 28. März 2008, 19:21

ok, aber ich werde doch wohl die 10 jahre meine ruhe haben mit dem fs wenn ich weiterhin sauber bleibe. und in 10 jahre kann noch viel passieren. bis dahin hat deutschland die EUGH so genervt, das deutschland auferlegt wird, die mpu abzuschaffen. naja, kleiner traum von mir :greubel:

Nina

Anfänger

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Beiträge: 24

6

Samstag, 29. März 2008, 13:42

Die MPU

Die MPU in Deutschland wird bleiben wie das Ahmen in der Kirche, also immer schön vorsichtig und den Kontrollen aus dem Weg fahren.
Sonst kann es Euch so wie mir ergehen.
Nutzungsuntersagung des CZ FS .
Ihr könnt mir glauben die Behörden werden immer rigeroser wenn es um ausländische FS geht, also vorsicht :greubel:

Meiderich

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 19. Januar 2007

Beiträge: 14

Wohnort: [VERBORGEN]

7

Samstag, 29. März 2008, 14:13

Habe mein Schein in D 2004 abgeben müssen. Bisher habe ich keinen mehr rückgefordert. 2007 habe ich EU-FS gemacht. Wurde mein Schein automatisch 2006 aus den Akten der FBH gelöscht (nach 2 Jahren) ? Bin zu faul nachzulesen ! Danke für eine Antwort !
[VERBORGEN]

Epox

Pressestelle (Moderation)

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Beiträge: 2 968

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

8

Samstag, 29. März 2008, 14:41

@meiderich,

nö,der liegt schön abgeheftet,in deiner Führerscheinakte,womöglich noch mit einer Büroklammer dran.ich hab das schon in meiner Führerscheinakte gesehen,da lag sogar noch der graue Lappen bei :D

gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

ande

unregistriert

9

Samstag, 29. März 2008, 15:24

RE: Die MPU

Die MPU in Deutschland wird bleiben wie das Ahmen in der Kirche, also immer schön vorsichtig und den Kontrollen aus dem Weg fahren.
Sonst kann es Euch so wie mir ergehen.
Nutzungsuntersagung des CZ FS .
Ihr könnt mir glauben die Behörden werden immer rigeroser wenn es um ausländische FS geht, also vorsicht :greubel:
naja, ich sehe das bissel anders. bin eher der meinung das es in den anderen laendern frueher oder spaeter mpu's wie pilze aus dem boden schiessen und das die leute dann dort hingehen. ich werde in D keine MPU machen, werde eher das land verlassen. kann ja nicht sein das sie mich nach 15 jahre immer noch bestrafen wollen, bloss weil ich verpeilt habe den antrag von 2006 zurueckzuziehen.

egal, warum hast du nun die NU bekommen ???

edit: also mit der mpu meine ich eine vergleichbare wie in D. mein fahrlehrer in CZ der gut deutsch konnte sagte mir die woche, dass es in 2009 wohl weiter geht mit dem eu-fs. ich habe aber nicht nachgefragt. aber ich vermute, dass es die mpu ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »ande« (29. März 2008, 15:43)


charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 333

10

Samstag, 29. März 2008, 17:40

Habe mein Schein in D 2004 abgeben müssen. Bisher habe ich keinen mehr rückgefordert. 2007 habe ich EU-FS gemacht. Wurde mein Schein automatisch 2006 aus den Akten der FBH gelöscht (nach 2 Jahren) ? Bin zu faul nachzulesen ! Danke für eine Antwort !
Nein, die Tilgung kann bis zu 15 Jahre - je nach Vergehen - dauern.

Um Deinen Fall beurteilen zu können, sollte wir alle Angaben zum Entzugsgrund haben.

LG
charly
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (29. März 2008, 18:05)


stefan30m

unregistriert

11

Donnerstag, 3. April 2008, 16:41

Hmmm. Ich war das letzte mal 2004 bei der Führerscheinstelle...Hab dann ein Schreiben vom Tüv mit termien bekommen, mich dort aber nie blicken lassen.

Heisst das jetzt, das bei mir die Tilgungsfrist auch erst abläuft wenn ich den Antrag zurücknehme 8| ?

Und wenn ja, kann ich das schriftlich machen. Ich denke halt das es doch sehr auffällt, da ich sehr grenznah wohne.
Ich dachte das verläuft sich irgendwann im Sand :S

MFG Stefan

charly

Moderator

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Beiträge: 5 333

12

Donnerstag, 3. April 2008, 16:46

Wegen was musstest Du 2004 den Schein abgeben?

LG
charly
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stefan30m

unregistriert

13

Donnerstag, 3. April 2008, 16:53

@ charly. Bischen zutief ins Glas geschaut. Aber hat das damit was zu tun :?:
Abgegeben hab ich nen 2003...
MFG Stefan

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 333

14

Donnerstag, 3. April 2008, 17:02

Wenn Du in 2004 den Antrag von selber zurückgezogen hast, dann verjährt Dein Vergehen 2018

Wenn Du den Antrag nicht zurück gezogen und einen ablehnenden Bescheid in 2004 von der FEB erhalten hast dann verjährt Dein Vergehen erst ab Datum des ablehnend Bescheids. Somit dann erst igendwann in 2019.

Verjährungsfrist bei ALK generell 5 Jahre (Anlaufhemmung) + 10 Jahre (Tilgungsfrist) = 15 Jahre ab Rechtskraft

Jeder Antrag auf Neuerteilung nach Entzug mit ablehnendem Bescheid, weil die MPU nicht vorgelegt wurde lässt die Tilgungsfrist von neuem beginnen. Nur bei einer Antragsrücknahme durch den FS-Antragsteller läuft die Tilgungsfrist weiter als wäre nichts gewesen.

Das bedeutet für Dich:
Pass schön auf den jetzigen Lappen auf, sonst kann bei Eignungszweifeln innerhalb der 15 Jahre Tilgungsfrist sofort wieder ne MPU-Aufforderung auf den Tisch kommen.

LG
charly
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (3. April 2008, 17:11)


stefan30m

unregistriert

15

Donnerstag, 3. April 2008, 17:16

Wenn Du in 2004 den Antrag von selber zurückgezogen hast, dann verjährt Dein Vergehen 2018
Nein hab ich nicht.

Wenn Du den Antrag nicht zurück gezogen und einen ablehnenden Bescheid in 2004 von der FEB erhalten hast dann verjährt Dein Vergehen erst ab Datum des ablehnend Bescheids. Somit dann erst igendwann in 2019.
Ich bin einfach nicht zur MPU gegangen und hab seit dem nie mehr was von dennen gehört. Auch keinen Ablehnenden Bescheid

Verjährungsfrist bei ALK generell 5 Jahre (Anlaufhemmung) + 10 Jahre (Tilgungsfrist) = 15 Jahre ab Rechtskraft

Das bedeutet pass schön auf den jetzigen Lappen auf, sonst kann bei Eignungszweifeln sofort wieder ne MPU-Aufforderung auf den Tisch kommen.
Das da nix mehr passierte wegen alk oder auch nur falsch parken ist eh klar.
Ähm, ich hab den Schein noch nicht, aber die 185 Tage mit Wohnsitz sind rum, und bleiben auch bestehen. Ich warte eigendlich nur noch auf das Urteil vom EUGH

LG
charly


MFG Stefan

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 333

16

Donnerstag, 3. April 2008, 17:26

Ich bin einfach nicht zur MPU gegangen und hab seit dem nie mehr was von dennen gehört. Auch keinen Ablehnenden Bescheid
Das kann normalerweise nicht sein.

Meine Empfehlung:
Zieh den Antrag schnellstens zurück.Wenn noch kein ablehnender Bescheid vorliegt ist die Tilgung gehemmt.
Oder forder erst mal in Flensburg beim KBA einen Auszug aus dem VZR an. Dann siehst Du wann die Geschichte getilgt ist. Evtl. könnte sogar auch der offene Antrag noch drin stehen.
Das da nix mehr passierte wegen alk oder auch nur falsch parken ist eh klar.
Ähm, ich hab den Schein noch nicht, aber die 185 Tage mit Wohnsitz sind rum, und bleiben auch bestehen. Ich warte eigendlich nur noch auf das Urteil vom EUGH
Ob das Sinn macht.

Ich weis nicht.

Wenn dann zieht man das Ding gleich am Stück durch.

LG
charly
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stefan30m

unregistriert

17

Donnerstag, 3. April 2008, 17:32

Oder forder erst mal in Flensburg beim KBA einen Auszug aus dem VZR an. Dann siehst Du wann die Geschichte getilgt ist. Evtl. könnte sogar auch der offene Antrag noch drin stehen.


Werd ich morgen gleich machen

Ob das Sinn macht.


Nun ja, auf die paar Tage hin oder her kommt es auch nicht mehr an. Sollte das Urteil eine Katastrophe werden, hab ich zumindest die Kohle für die Fahrschule gespart.

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 333

18

Donnerstag, 3. April 2008, 17:38

Werd ich morgen gleich machen
Hier der Link zum Formular:
http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRe…ularVZRneu1.pdf

Brauchst nur ausdrucken und ausfüllen. Wenn Du einen aktuellen Reader für PDF hast kannst auch zuerst ausfüllen und dann ausdrucken. Kopie vom Perso beifügen und ab in den Postkasten.

LG
charly
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (3. April 2008, 18:56)