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Epox

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1

Montag, 17. März 2008, 13:08

Anfrage an einen RA,bezüglich: "Annerkennung einer spanischen Fahrerlaubnis"

Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Lord Vader

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2

Dienstag, 18. März 2008, 21:15

Absoluter Müll was er da sagt... :lach: Mehr kann ich da nicht sagen, sorry... Auch wenn ich eine ESP FE habe.....ob CZ, PL, oder einen sonstige EU Faherlaubnis besitze, muss diese anerkannt werden. (Wenn die Vorschriften natürlich in dem jeweiligen Land ordnungsgemäß eingehalten worden sind) Auch der ganze Text was da rüber kommt ist in meinen Augen "veraltet"....go Home :tuut:
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Epox

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3

Dienstag, 18. März 2008, 21:42

Gehe mit dieser Rechtsauskunft auch nicht Konform,schießen sich jetzt schon die RA,auf den Rechtsmißbrauch ein? :ka:
Die USA haben Barack Obama,
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Baron

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4

Dienstag, 18. März 2008, 21:42

Da gebe ich Lord Vader absolut recht!
Wie kann ein Anwalt eine solche Antwort geben?Der Mann ist seit jahren in Deutschland abgemeldet und in Spanien mit allem angemeldet,scheint ja sogar da zuwohnen,ich sehe da keinen Rechtsmißbrauch-solange er es den evetl.ermittelnden Behörden
nicht auf die Nase bindet das er in Deutschland keine Chance mehr gesehen hat und blabla,solange er sagter ist wegen z.B.Arbeit nach Spanien ist der Schein sicher!
-Wer heute den Kopf in den Sand steckt,wird morgen mit den Zähnen knirschen-

Lord Vader

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5

Dienstag, 18. März 2008, 22:41

Da gebe ich Lord Vader absolut recht!
Wie kann ein Anwalt eine solche Antwort geben?


Null Ahnung....zu viel Alkohol, Drogen im Spiel...abhacken. Hört sich für mich an wie "Korruption"". Vielleicht sollte man diesen RA mal diverse Urteile wo nicht älter sind als 3 Monate alt unter die Nase halten.

Oder besser noch, dem Verfassungsschutz vorzulegen um mal zu zeigen, dass auch "online"-Auskünfte strafbar sind. Achwas besser noch dem EuGH, dem hätte ich Lust eins auszwischen, der RA weiss ja gar nicht, was er dem Probaten antut damit . :bumm: Sollte man sich mal schlau machen, wie weit er sich mit dieser Aussage aus dem Fenster gelegt hat. RA hin od. her. Deutschland, dass Bangladesch Europas mittlerweile echt man. :motz:
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Baron

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6

Freitag, 21. März 2008, 11:52

Naja Tatsache ist das der Rewchtsanwalt keine ahnung hat,und viele User und vorallem die Mitglieder hier im Forum von dieser Materie diesem Anwalt Nachhilfe geben könnten.
@Sachse: Wäre das nicht ein Job für dich?HAHA lass dich aber gut bezahlen Anwälte habens ja!
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7

Freitag, 21. März 2008, 19:50

Hallo :wink: ,

darf man auch mal Schellen gegen den Uhrzeigersinn verteilen :bäh: ?



Wenn das kein Rechtsmissbrauch ist, was dann? :bw:

Natürlich, wenn die Dtl,-Fsst nichts von dem Umtausch mit bekommt, was solls.

Aber wenn ja, ist es sogar meines erachtens Fahren ohne F-Schein.

Es geht doch darum, hat der Fs-Inhaber eine erneuerlich Eignungsprüfung absolviert? (In Form einer MPU, oder einer Praktischen Prüfung im EU Ausland-mit Gesundheits-Check und so weiter)

Also in diesem Fall würde ich dem Anwalt Recht geben, denn er darf ja nicht sagen "Verschleiern Sie den Umtausch und sagen sie es war ein Neu-Erwerb )ist ja warscheinlich auf dem EU-FS vermerkt). Absolut Korrekt



Sorry< :bumm:





oder? Bin bereit für die Contra-Schelle :bäh:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MAN-O-FRED« (21. März 2008, 20:01)