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Epox

Pressestelle (Moderation)

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1

Dienstag, 5. Februar 2008, 12:28

Verbotsirrtum der Verwaltungsgerichte

Zitat

Schwetzingen, den 04.02.2008

Ein Verbotsirrtum kann unvermeidbar sein, wenn gleichrangige Obergerichte eine Unrechtsfrage unterschiedlich entschieden haben, und es für den Angeklagten nicht zumutbar ist, das möglicherweise verbotene Verhalten bis zur Klärung der Rechtsfrage zu unterlassen. Für den Inhaber der Fahrerlaubnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates, die während des Laufs einer Sperrfrist gemäß § 69a StGB erteilt wurde, kann es dann unzumutbar sein, von dieser nach Ablauf der Sperrfrist in Deutschland keinen Gebrauch zu machen, wenn die Klärung der Rechtsfrage, ob § 28 Abs. 4 Nr. 4 FEV seiner Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland entgegensteht, noch nicht absehbar ist.


Quelle:http://www.anwaltssuchdienst.de/anwalt-t…=1543;b=3805/78
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Jochen

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2

Mittwoch, 6. Februar 2008, 08:46

Soll das etwa bedeuten , wenn einer wärend der Sperrfrisst in CZ oder PL seinen Schein macht und ein VG in Deutschland sagt das wäre OK und er darf nach seiner Sperfrisst damit fahren giltet das automatisch für alle?? :ka: So versteh ich es. :bäh:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

Pioneer

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3

Mittwoch, 6. Februar 2008, 18:33

Hört sich zumindest so an und hat ja auch eine gewisse Logik.
Nur ob das wirklich weiterhilft bei den eben hier erwähnten differrierenden Urteilen der VGs ist wohl noch nicht getestet.
Es gibt ja hier im Forum genug Urteile, die notfalls mit der Brechstange nach der Ansicht des jeweiligen Gerichts hingebogen worden sind um das gewünschte Ergebnis zu erhalten. Dabei wird die tatsächliche Rechtslage nur insoweit berücksichtigt, als das man mit hergesuchten Argumenten eine Umgehung versucht. :motz:

Jochen

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4

Mittwoch, 6. Februar 2008, 23:56

Aber es hat den Vorteil das man wenn man sich mal Ärger mit den Behörden einhandelt :motz: etwas vorlegen kann auf das ich mich berufen kann. Habe ein Urteil vom ........... und danach habe ich mich gerichtet. Woher soll ich was anderes wissen. Kann dem einen oder anderen bestimmt mal irgendwie helfen.
Sagen wir so, Schaden dürfte es nicht :klatsch:
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