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Epox

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1

Montag, 4. Februar 2008, 14:21

Die Führerschein-Missbrauchsverordnung

So wie es der ADAC verlauten ließ,soll die Die Führerschein-Missbrauchsverordnung am 1.März od.1.April 08 eingeführt werden.

Zitat

1. März/1. April: Die Führerschein-Missbrauchsverordnung soll dem sogenannten „Führerschein-Tourismus“ endgültig einen Riegel vorschieben.


Zu finden auf der Seite des ADAC
Die USA haben Barack Obama,
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Epox

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2

Montag, 4. Februar 2008, 14:30

Na ob diese Verordnung,mit der EU-Rilli vereinbar ist,dürfte wohl
Stark in Zweifel gezogen werden.
Und wenn ich schon lese " soll eingeführt werden".Also wieder,reines Wunschdenken,oder die wollen wieder mit EU-Recht kollidieren.
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ersguterjunge

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3

Montag, 4. Februar 2008, 15:11

Beitrag gelöscht da es hauptsächlich um einen Link zu einem Automobilclub ging, und dieser in seinem Impressum ausdrücklich darauf hinweist das die Seiten nicht verlinkt werden dürfen. Wenn ich nur den Link gelöscht hätte,wäre der Sinn dieses Beitrags nicht mehr gegeben gewesen.

Gruß.der Sachse
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Epox

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4

Dienstag, 5. Februar 2008, 18:14

Die Führerschein-Missbrauchsverordnung

Neues aus der evtl. bevorstehenden "Führerschein-Missbrauchsverordnung"

Zitat

Ziel dieser Verordnung ist es den missbräuchlichen Erwerb von Führerscheinen im EU-Ausland durch eine Änderung des § 28 Abs. 4 FeV zu verhindern. Die Führerscheinmissbrauchsverordnung soll voraussichtlich im Frühjahr 2008 in Kraft treten.

Die Nichteinhaltung des Wohnsitzprinzips (s.o.) soll in Zukunft nur dann zu einer Nichtanerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland führen, wenn der Verstoß aus dem ausländischen Dokument selbst erkennbar ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn lediglich ein Wohnsitz im Inland bestand.

Zudem ist geplant, die ausländische Fahrerlaubnis dann nicht anzuerkennen, wenn sie während einer bestehenden Sperrfrist erteilt oder rechtsmissbräuchlich erworben wurde.
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5

Dienstag, 5. Februar 2008, 18:24

Diese sogenannten Rechtsexperten,meinen zu Wissen,das eine
Änderung der FEV,so mir nichts dir nichts inerhalb von ein paar wochen
umzusetzen ist.

Das Sie § 28 FEV abändern müssen,lese ich jetzt zum ersten mal,
da aber dieser §,so oder so nicht EU-Konform ist,wäre dieses auch
richtig.
Vor einem Jahr konnte man noch lesen das eben § 28 FEV,nicht
abgeändert werden muß.

alles sehr seltsam :greubel:
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Lord Vader

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6

Dienstag, 5. Februar 2008, 21:04

Zitat

Original von Epox
Diese sogenannten Rechtsexperten,meinen zu Wissen,das eine
Änderung der FEV,so mir nichts dir nichts inerhalb von ein paar wochen
umzusetzen ist.

Das Sie § 28 FEV abändern müssen,lese ich jetzt zum ersten mal,
da aber dieser §,so oder so nicht EU-Konform ist,wäre dieses auch
richtig.
Vor einem Jahr konnte man noch lesen das eben § 28 FEV,nicht
abgeändert werden muß.

alles sehr seltsam :greubel:

So sieht es aus Epox !
Dies geht schon so seit 2004, jetzt haben wir 2008, der ADAC ist korrupt und ausserdem steckt er mit der BRD unter einer Decke. Also da geb ich net mehr viel drauf was da drinsteht, sorry.
Wobei sie mit Sicherheit andere gute KFZ Tipps für Laien haben, aber sonst...... :lach: Der ACE ist mir da lieber :knips:
Glauben heisst nicht zu Wissen !!
Allzeit Gute, stressfreie, Alkohol und drogenfreie Fahrt wünscht Lord Vader !

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lord Vader« (5. Februar 2008, 21:06)