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tarabas68.de

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21

Mittwoch, 21. März 2007, 18:04

Re: Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

Rolf | T~ARBAS68 | ohne MPU
na da will ich doch mal die eine oder andere frage hier im forum beantworten, kommen ja doch mehrere anfragen ( über mein forum(s) sowie E-Mail, und zu finden sind wir ja auch recht gut,... habe uns gestern nacht mal bei GOOGLE auf die Startseite, der kostenlosen anzeigen gepackt, zu finden unter : ohne mpu ! da findet man denn auch das eine oder andere !
dort werde ich ( gerne auch hier, sollte es nicht gelöscht werden :- ) einige aktuelle urteile über die einziehung von tschechischen eu führerscheinen berichten.
hintergrund ist das nationale recht, gestützt auf die 3. führerscheinrichtlinie.
zu dieser führerscheinrichtlinie, fakt und richtig ist, das dise erst IN KERNPUNKTEN, ab 2013 greift !!!

ABER, ausgenommen ist die sogenannte meldepflicht | 185 tageregelung | 2. wohnsitz !!!
hier greift EU Recht sowie Nationales Recht !!!
jedes land in der eu ist dazu verpflichtet, die meldepflich einzuführen und auch um zu setzen,... tschechien hat dieses erst am 01.07.2006 getan, auf druck der EU.
wer seinen führerschein also vor dem 1.7.2006 erworben hat, der hat auch einen legalen, rechtssicheren eu führerschein, welcher nicht ( siehe 3. führerscheinrichtlinie ) angezweifelt werden darf !!!

aber,
wer keine anmeldung hat, nicht einen 2. wohnsitz in tschechien hat, der verstösst gegen geltendes eu recht sowie gegen nationale deutsch rechtssprechung !

ein studentenausweis gilt als beleg dafür das meine eine schule besucht hat,

dennoch ist man nicht an|gemeldet... hat somit keinen 2. wohnsitz !

FOLGE = aberkennung der fahrerlaubnis !

wir von tarba~s68 haben zur zeit mit den rechtsanwälten herrn rechtsanwalt dr. säftel ( erstritt das urteil vor dem eugh am 29.4.2004 ) sowie herrn rechtsanwalt seefeldt ( in detmold - fachanwalt verkekrsrecht | syndikus des adac pp. ) mehrere verfahren vor verwaltungsgerichten | oberverwaltungsgerichten in dieser sache und die gerichte entscheiden fast gleich,...

keine anmeldung, keinen 2. wohnsitz,
= keinen gültigen führerschein !!!
Aberkennung des rechtes, deutsche strassen zu nutzen !

was da hilft ???

schnell, seriös anmelden! ( 2. wohnsitz )
keine wohnung wo schon 150 leute angemeldet sind, denn das KBA ( kraftfahrtbundesamt ) stellt amtshilfe gesuche, lässt adressen überprüfen...

besuch eines fachanwalte für verkehrsrecht, welcher sich mit der 3. führerscheinrichtlinie aus kennt....

eine fachliche beratung die hilft, am ende viel geld zu sparen !

einen seriösen anbieter finden, der schnell, günstig, legal eine anmeldung für sie macht ... preise von 300.- bis 900.- euro sollten da in ordnung sein...

ganz wichtig !!!
bestehen auf einen dienstleistungsvertrag nach dem BGB ( deutschem bürgerlichem gesetzbuch ), denn sollten sie mal probleme bekommen, haben sie einen deutschen ansprechpartner, welcher haften muss, bei anbieter aus dem eu - ausland ist das schwieriger, das dort wieder nationales recht gilt !

Für alle, die momentan ihren Führerschein - mit ordentlicher 2. Wohnsitz Anmeldung machen, haben, ...
wenn Sie eine seriöse agentur haben, NICHT zu befürchten !!!

Legale Anmeldung, 2. wohnsitz, ordentliche Prüfung
= rechtssicherer - unanfechtbarer
EU Führerschein !!!

Rolf Herbrechtsmeier | Tarabas68 | ohne MPU

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PRIMO

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22

Samstag, 8. Dezember 2007, 18:39

Also,jetzt noch mal zum Thema Fs vor oder während der Sperre!!

habe ebend nochmals mit einem Anwalt gesprochen,der auch wie die anderen meinte,das mein PL-FS,der vor der Sperre ausgestellt wurde,nach der Sperre wieder gültigkeit in DE hat!!

Wurde wegen Fahren ohne FE verurteilt--18 Monate sperre--(wegen gefäschten PL-FS),hatte noch vor der Sperre einen Originalen PL-FS ausgestellt bekommen,das Gericht und FSST weiss nichts von dem neu ausgestellten PL-FS!!

3 Anwäte und 2 EU-FS-Vermittler(einer mein PL-FS Vermittler)sind der meinung das ich nach der Sperre mit meinen PL-FS wieder in DE fahren kann!!

es würde strittiger sein wenn ich den PL-FS in der Sperre erteilt bekommen würde...

Aber sicher bin ich mir immer noch nicht und bin am überlegen ob ich nochmals eine EU-FS nach der Sperre mache,da ich ja auch für 1-2 Jahre nach Mallorca ziehe,aber da bin ich mir wieder nicht sicher,weil meine Sperre bis mitte 2009 geht,wegen dem 19.1.2009...und em inkrafttreten...oder ob ich doch bis zum 19.1.2009 die möglichkeit habe einen EU-FS zu erwerben??

mfg primo

PRIMO

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23

Samstag, 8. Dezember 2007, 18:43

meintze ob ich doch die Möglichkeit hätte bis zum 19.1.2013 einen EU-FS zu erwerben..
der Anwalt ,mir dem ich ebend geredet habe,meinte ich soll nichts machen ausser die Sperre abzuwarten..

primo

der Sachse

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24

Samstag, 8. Dezember 2007, 18:52

Hi
Ist jetzt zwar OT, aber trotzdem. Primo, du bist grade dabei ein ganz heißes Eisen anzufassen. Egal was dir ein Anwalt erzählt, so ist es doch möglich das dies ein Gericht anders sieht und dir wieder eins drüber zieht. Ehrlich gesagt würde ich an deiner Stelle den Fs. so machen wie es deutsche Behörden nun mal wollen. Bei dir ist der Hintergrund eben noch etwas anders als bei "normalen" EUFs Inhabern.
Gruß.der Sachse

Epox

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25

Samstag, 8. Dezember 2007, 19:08

@primo,
ich frage mich gerade,wieviele EU-Führerscheine braucht man eigentlich
als EU-Bürger,denke mal es reicht doch einer,außerdem ist auch nur einer erlaubt,deswegen kannst du dir das schenken,noch einen EU-FS
zu erwerben,damit wird leider die Problematik an der Sache ,auch nicht verbessert.Ob du mit deinem noch vorhandenen PL-FS,nach Ablauf deiner Sperrfrist fahren kannst,möchte ich nicht beurteilen,da ich nicht
alle Details, in deinem Fall kenne. :greubel:

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

PRIMO

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26

Samstag, 8. Dezember 2007, 20:17

da mir die Richterin schonmal gesagt hat,das sie der ffst anweisung geben wird oder so ählich,das sie mir keinen fs mehr austellen sollen,oder es sich zumindest haarscharf überlegen sollten,und ich Angst habe das es so kommt,möchte ich es mit einem EU-Fs weiter versuchen..

ist alles dumm gelaufen,aber z.b ein Freund der mit mir zusammen den gefälschten fs machte bekam nur ein freispruch...usw.

PRIMO

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27

Samstag, 8. Dezember 2007, 20:34

@Epox,du schreibst in meinem Fall,möchtest du es nicht beurteilen ob ich nach der Sperre wieder fahren kann,weil du nicht die Details in meinem Fall kennst....d.h das es nach deiner meinung nach es Fälle gibt,wo es geht bzw. das es grundsetzlich geht??


@sachse

trotzallem wollte ich eigentlich die MPU auch nebenbei machen,aber eigentlich ist es doch kein Fahren ohne FE wenn ich mit meinem PL-FS nach der Sperre fahre,was ich eigentlich vor habe(wenn ich nicht auf mallorca bin,wenn da alles klappt,wie ich es mir vorstelle),würde mich z.B darüber freuen,wenn ich z.b wie ein kumpel von mir ne MPU Auflage bekäme,bis dahin mein Fs behalten dürfte,mnur bei nich bestehen den Fs abgeben müsste oder bzw. die NU bestehen würde naja,will euch nicht nerven,ist jawohl auch OT,aber thx für eure Antworten...


gute fahrt mfg primo