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tarabas68.de

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1

Montag, 4. Dezember 2006, 14:05

Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

Wirklich interessant, ein Urteil wird in den nächsten Tagen erwartet!

Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgericht Minden
Sehr wichtiges Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Minden Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgericht Minden

Wie uns unser Rechtsanwalt mitteilte, sind vor dem Verwaltungsgericht in Minden 2 Verfahren im Zusammenhang mit dem Erwerb des EU Führerschein in Tschechien anhängig, welche mit grossem Interesse von uns verfolgt werden.

Der Hintergrund:

Ein Führerschein - Kunde hat über uns einen legalen EU Führerschein in Tschechien erworben, mit ordentlicher Wohnsitzanmeldung ( 185 Tageregelung ) und Ausweis.

Uns war von Anfang an klar, das dieser Führerschein - Kunde eine "aktuelle" Führerschein / Fahrverbotsspere hat, wenn auch nur noch wenige Tage.

Mit Absprache von unseren Rechtsanwälten haben wir diesen Kunden in Tschchien angemeldet zur Führerscheinprüfung mit dem vertraglichen Zusatz, das der EU Führerschein nach Fertigstellung durch die Tschechischen Behörden direkt an einen Rechtsanwalt und Notar weitergegeben wird, zwecks notarieller Hinterlegung, damit dieser Führerschein in der Sperfrist nachweislich nicht genutzt wird/wurde.

Laut Urteil ( 1 DS 312 Js 10762/05 Amtsgericht Freyung ) hat ein EU Führerschein auch Gültigkeit, wenn er in einer Sperzeit gemacht wurde.

Da die Polizei ja davon ausgehen könnte, das der Führerschein genutzt wurde ( in der Sperrzeit ), was Fahren ohne Führerschein gleich kommen würde, haben wir dem Kunden geraten, das dieser seinen Führerschein notariell hinterlegt wird mit dem Vermerk, diesen in der Sperrzeit nicht nutzen zu wollen.

Dieses soll vor dem Verwaltungsgericht Minden geklärt werden, reicht eine notarielle Hinterlegung, um zu belegen, das der Führerschein nicht genutzt wurde ?

Ganz Gleich, was hier nun entschieden wird, kann davon ausgegangen werden, das es ein weiteres Verfahren vor dem EUGH geben wird, denn beide Parteien werden wohl im Falle des Unterliegens eine weitere Instanz anrufen.


Asrael

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2

Montag, 4. Dezember 2006, 14:12

Re: Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

Das nenne ich mal einen interessanten Bericht wir würden uns sehr freuen weitere Nachrichten über diesen Fall zu erfahren

Lord Vader

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Montag, 4. Dezember 2006, 14:37

Re: Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

Zitat

Asrael schrieb am 04.12.2006 14:12
Das nenne ich mal einen interessanten Bericht wir würden uns sehr freuen weitere Nachrichten über diesen Fall zu erfahren

Aber zu 100%, schön am Ball bleiben
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Allzeit Gute, stressfreie, Alkohol und drogenfreie Fahrt wünscht Lord Vader !

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Montag, 4. Dezember 2006, 15:26

Re: Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

Zitat

tarabas68.de schrieb am 04.12.2006 14:05

Laut Urteil ( 1 DS 312 Js 10762/05 Amtsgericht Freyung ) hat ein EU Führerschein auch Gültigkeit, wenn er in einer Sperzeit gemacht wurde.



Übrigens dazu kann dir die Betroffene Person evtl. mehr sagen, die ist nämlich hier on Board !!!

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Montag, 4. Dezember 2006, 15:38

Re: Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

Der Richter der den Beschluß verfasste war auch der gleiche der mir 2004 die FE entzogen hat.

Der Landkreis Freyung ist nicht groß, von daher kennt jeder jeden und das dürft ihr mir glauben das der Richter nicht erfreut war, dass ich seine Sperre indirekt untergraben habe!
Trotzdem mußte er mich weiterfahren lassen.

Übrigens bezog sich der Richter nicht auf das Aushändigungsdatum, sondern auf das Prüfungsdatum. Von daher war die Zusendung an den Notar meiner Ansicht nach überflüssig!
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Alex aus Bremen

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Montag, 4. Dezember 2006, 15:39

Re: Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

Das wäre auch für meinen Freund intressant. Das Forum gefällt mir immer besser, mein Freund könnte seinen FS ja auch bei einem Notar hinterlegen, damit er in der Sperrfrist nachweislich nicht gefahren ist. Sehr intressant, bleibe am Ball. Er hat ab Fr. eine 9 Monats Sperre und die Deutschen Behörden wissen nichts vom PL-FS.
LG Alex aus Bremen



Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alex aus Bremen« (4. Dezember 2006, 15:41)


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Montag, 4. Dezember 2006, 15:47

Re: Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

Das Problem ist, dass deinem Kumpel die PL Fahrerlaubnis entzogen wurde. Meine hingegen wurde in der Sperre neu erteilt.

Laut Amtsgericht Günzburg, dass in der gleichen Situation urteilen mußte, wie das AG Freyung (Habe den Beschluß grad nicht hier), war auch der Auffassung, dass es unerheblich ist, ob vor während oder nach einer Sperre erteilt wurde.

Ich möchte aber bestimmt niemanden dazu raten, denn Ärger ist vorprogrammiert!

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Montag, 4. Dezember 2006, 15:50

Re: Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

Gefälschte Führerscheine LKA Bayern & Ebay

Na, sehr interessant, das mein Beitrag hierher verschoben wurde, muss wohl auf Interesse gestossen sein...

Wobei es ja ein noch interessanteres Thema gibt ( top aktuell ) !

Die SOKO Bayern ~ vom LKA ( Landes Kriminal Amt ) SOKO ~ Prag genannt, arbeitet in den letzten Wochen sehr intensiv mit Ebay zusamen und das hat für viele EU Führerschein Inhaber Folgen, welche sich in den Jahren 2004 und 2005 einen Führerschein über Ebay gekauft haben !!!

In den letzten Tagen machte die Polizei laufend Hausdurchsuchungen.
Auch Kunden von "uns" wurden von der Polizei besucht, der Hintergrund ist, "unsere" Kunden hatten bei Ebay Auktionen eine Anfrage per E-Mail an die Anbieter gestellt, wie und wo ein Führerschein denn zu bekomen sei, ob man(n) wirklich Anreisen muss oder nicht etc. pp.

Auch wenn diese Kunden nicht alle auf solche Angebote eingegangen sind, sind die E-Mails bei E-bay gespeichert und an das LKA weiter gegeben worden.

Auch Kunden von "uns" hatten Besuch, der Führerschein wurde bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt, zwar nach Überprüfung am nächsten Tag wieder zurückgegeben, aber es wird nun wegen Einhaltung der Meldepflicht ermittelt.

Wobei unsere Kunden da keine Angst haben müssen.

Nun werden wohl noch viel ( 2.500 bis 8.000 ist die Rede ) Kunden Besuch bekommen.

Aber nun noch ein Wirtschaftliche Frage:

Es melden sich bei "uns" Kunden, die inen Gefälschten EU Führerschein haben.

Aktuell in der letzten Woche hatten wir einen Kunden, der mit seinem gefälschten Führerschein einen Unfall hatte, hier ganz wichtig, er hatte kein Verschulden an dem Unfall !!!
Aber mit einem gefälschten ist es so, das es als Fahren ohne Führerschein ausgelegt wird !!!
ER ganz alleine trägt die Kosten nun !!!
Teurer gefälschter Führerschein !

Aber eine Frage:

Sollen "wir" Kunden denn nun raten, eine Führerscheinerweiterung auf Ihren gefälschten Führerschein zu machen ( bei Klasse B Erweiterung auf C ) ???
Vom Führerschein Preis sehr verlockend :-)
Oder dem Kunden lieber raten, den falschen weg zu schmeissen, eine ganz neuen zu machen und auf die anderen Klassen, welche er schon hatte, zu verzichten ?

Da lohnt sich das letztere mehr, a) der Kunde hat einen Echten EU Führerschein b) kann seine Klassen erweiterung immer noch machen ( zum Beispiel bei "uns" :-) )

Wir Praktizieren das letztere !!!

Dennoch werden sich einige in den nächsten Tagen und Wochen über "bösen Besuch wundern )





Paule

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Montag, 4. Dezember 2006, 15:51

Re: Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

Nee sein Kumpel hat den PL-Schein zwischen der Tat und dem Urteil erteilt bekommen, die Prüfung hatte er vor der Tat bestanden.

Allerdings hat er keine Angaben zur PLFe gemacht, auf Deutsch die wissen garnichts von dem Führerschein !

tarabas68.de

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10

Montag, 4. Dezember 2006, 15:53

Re: Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

http://www.auto-mpu.de/

Auf der Internetseite in der Laufschrift !!!

1 DS 312 Js 10762/05 Amtsgericht Freiburg

Leider habe ich das Urteil nur GEKLAUT !

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »tarabas68.de« (4. Dezember 2006, 16:05)


Paule

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Montag, 4. Dezember 2006, 15:56

Re: Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

Zitat

tarabas68.de schrieb am 04.12.2006 15:50


Wobei es ja ein noch interessanteres Thema gibt ( top aktuell ) !

Die SOKO Bayern ~ vom LKA ( Landes Kriminal Amt ) SOKO ~ Prag genannt, arbeitet in den letzten Wochen sehr intensiv mit Ebay zusamen und das hat für viele EU Führerschein Inhaber Folgen, welche sich in den Jahren 2004 und 2005 einen Führerschein über Ebay gekauft haben !!!



Man kann in einem Topice nit über 2 Themen reden das gibt nur Chaos !
Übrigens die Abteilung Prag ermittelt schon lange, im alten Forum hatten wir den Fall, da musste ein User seine CZ-Fe nach Bayern, zwecks überprüfung, schicken.

Alex aus Bremen

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Montag, 4. Dezember 2006, 15:57

Re: Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

Zitat

Freelancer schrieb am 04.12.2006 15:47
Das Problem ist, dass deinem Kumpel die PL Fahrerlaubnis entzogen wurde. Meine hingegen wurde in der Sperre neu erteilt.



Das ist so nicht ganz richtig, mein Freund hatte zur Tatzeit noch keinen PL-FS den bekam er erst 2 Monate später. Vor Gericht verweigerte er die Aussage und ist jetzt noch im Besitz eines PL-FS. Die Sperre fängt erst am Fr. 24:00 Uhr an und dauert 9 Monate.....
LG Alex

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13

Montag, 4. Dezember 2006, 16:00

Re: Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

Zitat

Paule schrieb am 04.12.2006 15:26

Zitat

tarabas68.de schrieb am 04.12.2006 14:05

Laut Urteil ( 1 DS 312 Js 10762/05 Amtsgericht Freyung ) hat ein EU Führerschein auch Gültigkeit, wenn er in einer Sperzeit gemacht wurde.



Übrigens dazu kann dir die Betroffene Person evtl. mehr sagen, die ist nämlich hier on Board !!!


Es ist bei diesen Verfahren auch nur ein Kunde von "uns" dabei, der 2. ist mir nicht Bekannt.

Wichtig ist auch nur, daß das Hinterlegen des Führerschein, beim Notar, in der Sperzeit ausreichend ist.
Wenn das Verwaltungsgericht das genau so Sieht, was zu 99% zu Erwarten ist, dann ist auch wieder die Legalität des Tschechischen EU Führerschein damit Aktenkundig.....
Zum XXX mal

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14

Montag, 4. Dezember 2006, 16:00

Re: Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

@Alex
Denke das das ein klarer Fall für Dr. Säftel ist!
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15

Montag, 4. Dezember 2006, 16:05

Re: Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

@Tarabas

Das wird nicht vor einem Verwaltungsgericht entschieden, sondern von einem Strafgericht.

Was mich aber besonders interessiert, wo steht das AG Urteil von Freyung auf der www.auto-mpu Seite. Finde ich nirgends!
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Alex aus Bremen

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Montag, 4. Dezember 2006, 16:09

Re: Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

@Freelancer , wenn er die Kohe dazu hätte würde er sich Dr.Säftel als Anwalt nehmen hat er aber nicht, Rechtsschutzversicherung auch nicht. Ja ist alles nicht so einfach, es geht ja nur darum das er dann nachweisen könnte das er in der Sprrfrist nicht gefahren ist. Er Ist mit Alk das erste mal auffällig geworden. Deutschen Behörden wissen nichts vom PL-FS, er fährt im Mai mit mir nach Sttetin um eine Erweiterung zu machen, Prüfung natürlich nach der Sperrfrist. Was für ein Datum steht dann in der Erweiterung? Bei B bleibt es bei 28.08.06 oder wird das Datum von der neuen Prüfung eingetragen. Habe Brawo (Fahrschule) angeschrieben leider noch keine Antwort auf diese Frage bekommen.
LG Alex

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alex aus Bremen« (4. Dezember 2006, 16:10)


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17

Montag, 4. Dezember 2006, 16:22

Re: Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

Bei der Erweiterung wird im Feld 10 auf dem neuen Führerschein dann das Datum der neuen Klasse eingetragen, bei der alten Klasse bleibt das Prüfungsdatum bestehen.
Das mit der Erweiterung ist aber wie schon erwähnt nur eine Theorie, wobei die Mehrheit das genauso sieht, dass bei einer Erweiterung die Eignung neu geprüft wird.

An seiner Stelle würde ich aber vor Erweiterung Dr. Säftel konsultieren, denn wenns schiefgeht ist noch mehr Zaster den Bach runter.
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Montag, 4. Dezember 2006, 16:27

Re: Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

Dazu haben wir ja hier schon ein Thema: http://49088.rapidforum.com/topic=100373485679

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (4. Dezember 2006, 16:47)


tarabas68.de

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19

Montag, 4. Dezember 2006, 19:14

Re: Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

Zitat

Alex aus Bremen schrieb am 04.12.2006 16:09
@Freelancer , wenn er die Kohe dazu hätte würde er sich Dr.Säftel als Anwalt nehmen hat er aber nicht, Rechtsschutzversicherung auch nicht. Ja ist alles nicht so einfach, es geht ja nur darum das er dann nachweisen könnte das er in der Sprrfrist nicht gefahren ist. Er Ist mit Alk das erste mal auffällig geworden. Deutschen Behörden wissen nichts vom PL-FS, er fährt im Mai mit mir nach Sttetin um eine Erweiterung zu machen, Prüfung natürlich nach der Sperrfrist. Was für ein Datum steht dann in der Erweiterung? Bei B bleibt es bei 28.08.06 oder wird das Datum von der neuen Prüfung eingetragen. Habe Brawo (Fahrschule) angeschrieben leider noch keine Antwort auf diese Frage bekommen.
LG Alex


Falsch,
da es eine Verwaltungssache ist, wird auch ein Verwaltungsgericht ( in diesem Fall Minden ) darüber ein (2) Urteil(e) Fällen.
Werde die Urteile gerne hier hereinstellen, sobald mein Rechtsanwalt mir diese benennt.

Anders sieht es mit den Kunden aus, die sich bei E-bay einen EU führerschein gekauft haben, die bekommen natürlich grosse Probleme mit dem Staatsanwalt, denn das ist Betrug, Beihilfe, Urkundenfälschung ( zumindest Förderung oder Beihilfe pp. ) und das wird richtig Ärger geben. Und zwar Strafrechtlich !!!

Ja, die SOKO Prag Ermittelt schon lange ( seid 2004 ) aber das mit E-bay ist sehr Aktuell, da die Herausgabe von Kunden E-Mails und Daten erst ( meines Wissens nach ) Eingeklagt werden musste.
Aber es gibt auch Vermittler, bei dennen bei Hausdurchsuchungen, Brisante Kundendaten gefunden wurden...

Einige meiner Kunden hatten erst in den letzten paar Tagen oder wenigen Wochen von der Kripo, meist sehr früh Morgens und immer mit X Beamten... Nett für die Nachbarschaft....

Aber "unsere" Kunden hatten bis Dato noch keine Probleme, vereinzelt wird nur Überprüft, wie und ob diese Kunden auch Angemeldet sind / wahren...

Aber selbst dazu gibt es eindeutige Urteile.......


tarabas68.de

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20

Donnerstag, 8. März 2007, 16:47

Re: Führerschein während Sperrzeit - Verwaltungsgerich

mal wieder hallo sagen,...
zu den fällen beim Verwaltungsgericht Minden:
in der ersten instanz ist die klage bestätigt worden soll heissen der führerschein bleibt eingezogen, da der kunde keine anmeldung zum 2. wohnsitz hatte,.... ra´seefeld ist mit dem kunden nun vor dem ober-verwaltungsgerich in berufung,... hat sehr gute aussichten, denn der kunde ist inzwischen über uns in tschechien angemeldet worden, so sind alle bedingungen erfüllt,...
teile noch mit, was das ober-verwaltungsgericht sagt .... rolf herbrechtsmeier

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<span style="color:royalblue;"> Kein Doppelposten,daher gelöscht!</span>

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Urquell« (8. März 2007, 17:57)