Der EuGH urteilte am 13.6.06 wie folgt. 49/03 C-173/03
Der Gerichtshof bestätigt, daß ein Mitgliedstaat für Schäden haftet,
die dem Einzelnen durch einem obersten Gericht zuzurechnende
offenkundige Verstöße gegen daß Gemeinschaftsrecht entstanden sind.
Der EuGH fügt hinzu:
Die Mitgliedstaaten haften auch dann, wenn sich der offenkundige Verstoß
gegen das Gemeinschaftsrecht aus einer Auslegung von Rechtsvorschriften oder einer Sachverhalts- und Beweiswürdigung ergibt.
Hier sollten Betroffene einmal einen Anwalt aufsuchen,sich beraten lassen und wegen verschiedener
finanzieller Ausfälle, durch rechtswidrige Aberkennungen von EU FS, gegen die entsprechenden Behörden der Bundesrepublik Deutschland zu klagen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (18. November 2006, 22:53)