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Paule

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Donnerstag, 6. Juli 2006, 14:24

Neuer Beschluß OVG Schleswig v. 20.06.2006

Zitat

OVG Schleswig v. 20.06.2006: Mit dem Halbritter-Beschluss des EuGH ist der Streit um die Reichweite des Urteils des EuGH vom 29.04.2004 (Rechtssache Kapper - C-476/01 -) obsolet geworden. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung nicht mehr fest, wonach Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie es überwiegend wahrscheinlich zulasse, eine Entziehungsentscheidung nach mitgliedstaatlichem Recht auch auf Sachverhalte zu stützen, die zeitlich vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis eingetreten waren

Das Schleswig-Holsteinische OVG in Schleswig (Beschl. v. 20.06.2006 - 4 MB 44/06) hat in Konsequenz des Halbritter-Beschlusses des EuGH die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt und entschieden:
Mit dem Halbritter-Beschluss des EuGH ist der Streit um die Reichweite des Urteils des EuGH vom 29.04.2004 (Rechtssache Kapper - C-476/01 -, EuZW 2004, 337) obsolet geworden. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung nicht mehr fest, wonach Art. 8 Abs. 2 Führerschein-Richtlinie es überwiegend wahrscheinlich zulasse, eine Entziehungsentscheidung nach mitgliedstaatlichem Recht auch auf Sachverhalte zu stützen, die zeitlich vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis eingetreten waren.


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Donnerstag, 6. Juli 2006, 23:58

Re: Neuer Beschluß OVG Schleswig v. 20.06.2006

Zitat

Paule schrieb am 06.07.2006 13:24
wonach Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie es überwiegend wahrscheinlich zulasse, eine Entziehungsentscheidung nach mitgliedstaatlichem Recht auch auf Sachverhalte zu stützen, die zeitlich vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis eingetreten waren


steht im Halbritter Beschluß nicht auch was von " nationale Vorschriften haben keine Belange " ( Sinngemäß )

Sollte es überwiegend wahrscheinlich möglich sein, hätten sie es auch getan !


<span style="color:blue;"><span style="font-size:7pt;">Quote korrigiert</span></span>
mir san mir

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (7. Juli 2006, 19:54)