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zeusdj

Anfänger

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1

Montag, 12. September 2011, 17:57

Frage zum aktuellen Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 07.09.11

XDiver schrieb heute morgen von einem nachteiligen Urteil vom OVG Berlin-Brandenburg, siehe Bibliothek.

Sind Berlin und/oder Brandenburg bis zum EUGH-Urteil ähnlich "verbrannt" wie NRW und Bayern für EU-FS nach 19.01.09 ?

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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2

Montag, 12. September 2011, 19:54

quatsch mit sosse. ist eher wie der letzte akt eines theaterstücks zu betrachten. so nach dem motto "fühlt euch mal nicht zu sicher in B/BRB"... so kurz vor der eugh-entscheidung. es soll nur abschrecken, in der hoffnung, dass einige sich für die mpu umentscheiden. dass die FEBen brandenburgs dieser entscheidung (die in 3-4 monaten sowieso wieder hinfällig ist) folgen werden, kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

mpolenu

Schüler

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3

Montag, 12. September 2011, 22:36

Was ist denn nun los..... ich habe das gleiche Urteil vom VG Potsdam...... jedoch schon vom 15.09.2010! Die FSt hatte damals auch Einspruch gegen dieses Urteil eingelegt, bisher hat das OVG BB darüber noch nicht entschieden..... Warum? Bedeutet dies das nun auch mein FS nicht anerkannt wird?

Paule

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4

Dienstag, 13. September 2011, 01:09

Die Entscheidung vom OVG ist die Beschwerde von der Entscheidung aus Potsdam. Da das OVG das höchste Verwaltungsgericht ist für Berlin und Brandenburg ist dies natürlich auch entscheidend für Zukünftige rechtliche Belangen der Führerscheinstellen in BB und zwar im Negativen.

Übrigens wird an Gerichten nach Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Vorschriften gehandelt und keine Lobby oder Politik betrieben, der Gesetzgeber bzw Bundesrat hat dieser Änderung unserer FeV im Bezug auf Eu-Scheine und deren Anerkennung zugestimmt und demnach hat nun das OVG in diesem Sinn entschieden.

Lässt sich also nur noch auf den EuGH hoffen, in den betroffenen Bundesländer.


So ist.

mpolenu

Schüler

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5

Dienstag, 13. September 2011, 10:24

Warum wurde in meinem Fall vor dem OVG BB noch nicht entschieden, obwohl die eingelegte Beschwerde von der FEB gegen das Urteil vom VG Potsdam viel weiter zurück liegt als in dem aktuellen Fall? Rücke ich nun Zeitnah nach, wurde ich übersehen, vergessen oder hat es andere rechtliche Hintergründe???? Wie wird es nun bei mir weitergehen, wie soll ich mich Verhalten?

Vielen Dank für eure Antworten!

RA XDiver

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6

Dienstag, 13. September 2011, 10:53

Wie wäre es, wenn Du das einfach mal den Kollegen fragst, der die Beschwerde für Dich betreibt?
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
www.kanzlei-gms.de
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mpolenu

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7

Dienstag, 13. September 2011, 11:14

@ Xdiver: Habe ich natürlich als erstes Versucht, jedoch ist Fr. Schmidt (FFO), wie so oft, nicht erreichbar! Wie ist die Sicht aus deiner Erfahrung?

mpolenu

Schüler

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8

Mittwoch, 14. September 2011, 09:52

Ist jetzt das große Schweigen ausgebrochen hier??????

charly

Moderator

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9

Mittwoch, 14. September 2011, 09:58

Hast Du schon mal daran gedacht, daß die meisten hier im Forum noch einen Job und Familie haben könnten und dies z. B. ein Grund sein könnte warum noch keine Antwort kam.

Mit der Methode wenn ich in den Wald schreie will ich auch sofort ne Antwort kommst Du hier nicht weiter. Dann lässt man Dich viel eher links liegen.

Also übe Dich in etwas Geduld.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


mpolenu

Schüler

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10

Mittwoch, 14. September 2011, 10:38

Hallo Charly,

dann übe ich mal! Ist nur immer etwas schwer mit der Geduld, wenn man selbst betroffen ist und nicht genau weiß was nun passiert.... da hat man nur das eine im Kopf! Aber ich warte gern auf produktive Antworten :-)

Paule

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11

Mittwoch, 14. September 2011, 11:14

Was für Antworten erwartest du denn nun? Soll ich die Frau Schmitt anrufen und mich in deinem Namen erkunden? :ka:
Keine Ahnung warum deine Beschwerde noch nicht durch ist, aber sei mehr froh, weil du wirst keine andere Entscheidung erfahren.

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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12

Mittwoch, 14. September 2011, 13:34

die berliner-brandenburger instanz(en) sind (jedenfalls mir) eigentlich dafür bekannt, dass sie sich vorrangig für den europarechtlichen teil interessieren und sich erst danach um das nationale recht und irgendwelche pangermanistischen verordnungen und paragraphen kümmern. in diesem zusammenhang meine frage:

Keine Ahnung warum deine Beschwerde noch nicht durch ist, aber sei mehr froh, weil du wirst keine andere Entscheidung erfahren.


woher diese sicherheit? insbesondere, wenn sich um die sache ein RA kümmert, der etwas bessere "ortskenntnisse" in brandenburg hat?
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mpolenu

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13

Mittwoch, 14. September 2011, 14:23

Wenn du (Paule) Fr. Schmidt erreichst, gerne, ich erreiche sie nämlich nicht! Das ich kein anderes Urteil bekomme ist mir schon klar... doch wie geht es dann weiter? Sollte das Urteil des EUGH positiv ausfallen, darf ich dann automatisch wieder fahren, muß/kann man gegen das Urteil des OVG BB Einspruch einlegen, welche Instanz folgt wenn ja.... Sollte das OVG BB nicht vor dem EUGH Urteil über mein Fall entscheiden, ist das Verfahren dann automatisch beendet? Das ist ein kleiner Einblick über die Fragen auf die ich gern antworten hätte :ka:

Paule

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14

Mittwoch, 14. September 2011, 23:57

Ja klar Getto, habs vergessen, das die Richter am Senat ihre Entscheidungen in Sache Anerkennung und Eu-Fs nach der Nase der Kläger bilden, es ist natürlich üblich das von daher in gleicher Angelegenheit der eine Fahren darf mit einem 19.01er Schein und der andere nicht. :sw68:

mpolenu

Schüler

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15

Donnerstag, 15. September 2011, 10:22

Sollte das Urteil des EUGH positiv ausfallen, darf ich dann automatisch wieder fahren, muß/kann man gegen das Urteil des OVG BB Einspruch einlegen, welche Instanz folgt wenn ja.... Sollte das OVG BB nicht vor dem EUGH Urteil über mein Fall entscheiden, ist das Verfahren dann automatisch beendet? :ka: :ka: :ka:

Paule

Menschlich

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16

Donnerstag, 15. September 2011, 11:27

Sollte wirklich der EuGH schneller sein, wird deine FeB wohl die Beschwerde zurück ziehen, oder sie wird rucki zucki positiv für dich entschieden.
Ansonsten wie in fast allen anderen Fällen steht ja das Hauptverfahren, also das Urteil selbst, noch aus. Bis auf die Klageabweise aus Köln und Regensburg sind mir noch keine Urteile bekannt aus erster Instanz, in zweiter Instanz steht bis dato alles noch offen.(in allen Bl´s)
Da wird wohl insgesamt überall auf die EuGH Entscheidung gewartet.

Für die Leute die schon ein Aufkleber im Schein haben und keine Klage am laufen ist, sehe ich eigentlich keine große Probleme, das die FeB die Aufkleber wieder entfernt, schließlich stützen sich die Verfügungen auf eine Rechtsgrundlage die dann nicht mehr existenz wäre.
Bei denen die eine Klage am laufen haben wird wohl per Beschluss das Verfahren beendet und die Verfügung aufgehoben.

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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17

Donnerstag, 15. September 2011, 13:06

Ja klar Getto, habs vergessen, das die Richter am Senat ihre Entscheidungen in Sache Anerkennung und Eu-Fs nach der Nase der Kläger bilden, es ist natürlich üblich das von daher in gleicher Angelegenheit der eine Fahren darf mit einem 19.01er Schein und der andere nicht. :sw68:


guck mal nach bayern - vorlage nicht nötig, vorlage nicht nötig, vorlage nicht nötig... ZACK - vorlage.
oder nach EU - d-ws-fe in jedem fall ok, d-ws-fe darf aberkannt werden, wenn vorbelastungen bestehen... d-ws-fe darf in jedem fall aberkannt werden.

warum sollte man ausgerechnet die brandenburger nicht zur vernunft bewegen können?

Zitat


Sollte wirklich der EuGH schneller sein, wird deine FeB wohl die Beschwerde zurück ziehen, oder sie wird rucki zucki positiv für dich entschieden.
Ansonsten wie in fast allen anderen Fällen steht ja das Hauptverfahren, also das Urteil selbst, noch aus. Bis auf die Klageabweise aus Köln und Regensburg sind mir noch keine Urteile bekannt aus erster Instanz, in zweiter Instanz steht bis dato alles noch offen.(in allen Bl´s)
Da wird wohl insgesamt überall auf die EuGH Entscheidung gewartet.

Für die Leute die schon ein Aufkleber im Schein haben und keine Klage am laufen ist, sehe ich eigentlich keine große Probleme, das die FeB die Aufkleber wieder entfernt, schließlich stützen sich die Verfügungen auf eine Rechtsgrundlage die dann nicht mehr existenz wäre.
Bei denen die eine Klage am laufen haben wird wohl per Beschluss das Verfahren beendet und die Verfügung aufgehoben.


und was, wenn die entscheidung des eugh keine positive wird?
kann doch niemand so genau sagen, wie es kommt - deine bzw. eure worte.
oder habt ihr eure meinung zwischenzeitlich geändert und nur vergessen, mir auch bescheidzusagen?
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mpolenu

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18

Donnerstag, 15. September 2011, 14:26

Vielen Dank Paule! Da brauch ich ja nun nicht mehr vergeblich versuchen Fr. Schmidt zu erreichen..... Aber kann sich irgendjemand erklären warum das OVG BB einen Beschluß vom VG Potsdam schneller wieder gekippt hat, als meinen Beschluß der ganze 10 Monate früher entschieden wurde? Gibt es bestimmte Kriterien oder Rangordnungen nach Dringlichkeit des Einzelfalls oder wurde ich schlicht übersehen?

Paule

Menschlich

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19

Donnerstag, 15. September 2011, 23:49

Getto, meine Antwort bezog sich auf die Frage von mpolenu ---> sollte das EugH Urteil positiv ausfallen.

Zu deiner Sache mit Vorlage nicht nötig, du übersiehst das dies in den AW´s drinne steht, da ist sie auch nicht nötig und die aktuelle Vorlage entstand aus einer Berufung im Hauptverfahren und dann wird diese sogar zur Pflicht! :jojoj:
Du vergleicht also Apfel mit Birne, wie üblich und betreibst mit deinem unwissen Haarspaltereien.

Bis Heute kenne ich nur ein OVG das seine Rechtsansicht geändert hatte, das war das OVG Koblenz, dabei ging es um D-WS ohne Einträge, da hatte sich der Senat der Meinung aus Hessen angeschlossen. Dabei hat der Senat lange ausgeführt warum es seine Rechtsaufvassung ändert. Aber in der Beschwerde der AW blieb die Entscheidung erst noch nach alter Auffassung(abgelehnt). Übrigens hat der EuGH dann doch gegenteilig entschieden im Fall Grasser.

Jedenfalls kann man fest davon ausgehen das dass OVG BB auch die nächsten Beschwerden mit gleichem Ergebniss entscheidet. Wenn es zu einer Entscheidung im Hauptverfahren käme könnte man noch auf einen Sinnenswandlung hoffen, denn dann haben die Richter auch mehr Zeit sich mit der Sachlage zu beschäftigen, als in den Eilverfahren(AW).

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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20

Freitag, 16. September 2011, 00:23

Getto, meine Antwort bezog sich auf die Frage von mpolenu ---> sollte das EugH Urteil positiv ausfallen.

Zu deiner Sache mit Vorlage nicht nötig, du übersiehst das dies in den AW´s drinne steht, da ist sie auch nicht nötig und die aktuelle Vorlage entstand aus einer Berufung im Hauptverfahren und dann wird diese sogar zur Pflicht! :jojoj:
Du vergleicht also Apfel mit Birne, wie üblich und betreibst mit deinem unwissen Haarspaltereien.

Bis Heute kenne ich nur ein OVG das seine Rechtsansicht geändert hatte, das war das OVG Koblenz, dabei ging es um D-WS ohne Einträge, da hatte sich der Senat der Meinung aus Hessen angeschlossen.


das kann man im grossen und ganzen schon ruhig so stehenlassen - aber heute ist schon seit 11 minuten vorbei. dass der tag morgen nichts bringt ist doch genau so spekulation. ich hoffe, XDiver erkennt die haarspaltereien als solche und nimmt sie sich nicht zu sehr zu herzen. :)




Zitat

Dabei hat der Senat lange ausgeführt warum es seine Rechtsaufvassung ändert. Aber in der Beschwerde der AW blieb die Entscheidung erst noch nach alter Auffassung(abgelehnt). Übrigens hat der EuGH dann doch gegenteilig entschieden im Fall Grasser.


was eindeutig absehbar war - noch vor jahren, bevor es eine zweite eugh-entscheidung zum "d-ws" gab.

Zitat

Jedenfalls kann man fest davon ausgehen das dass OVG BB auch die nächsten Beschwerden mit gleichem Ergebniss entscheidet. Wenn es zu einer Entscheidung im Hauptverfahren käme könnte man noch auf einen Sinnenswandlung hoffen, denn dann haben die Richter auch mehr Zeit sich mit der Sachlage zu beschäftigen, als in den Eilverfahren(AW).


logisch, schlüssig und unter gegebenen umständen wohl das wahrscheinlichste szenario (sofern man das, ohne der volltext gelesen zu haben überhaupt beurteilen kann). und dennoch nicht das einzig mögliche. koblenz war damals auch kein leichtes pflaster (zu erkennen daran, dass es die von dir erwähnte *fehlentscheidung* gab)... und in hessen ist es ja z.T. heute noch so, dass die FEBen machen was sie wollen ud sich nichtmal für die entscheidungen des eigenen vgh interessieren. :bumm:
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)