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Keine Ahnung warum deine Beschwerde noch nicht durch ist, aber sei mehr froh, weil du wirst keine andere Entscheidung erfahren.
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Ja klar Getto, habs vergessen, das die Richter am Senat ihre Entscheidungen in Sache Anerkennung und Eu-Fs nach der Nase der Kläger bilden, es ist natürlich üblich das von daher in gleicher Angelegenheit der eine Fahren darf mit einem 19.01er Schein und der andere nicht.![]()
Zitat
Sollte wirklich der EuGH schneller sein, wird deine FeB wohl die Beschwerde zurück ziehen, oder sie wird rucki zucki positiv für dich entschieden.
Ansonsten wie in fast allen anderen Fällen steht ja das Hauptverfahren, also das Urteil selbst, noch aus. Bis auf die Klageabweise aus Köln und Regensburg sind mir noch keine Urteile bekannt aus erster Instanz, in zweiter Instanz steht bis dato alles noch offen.(in allen Bl´s)
Da wird wohl insgesamt überall auf die EuGH Entscheidung gewartet.
Für die Leute die schon ein Aufkleber im Schein haben und keine Klage am laufen ist, sehe ich eigentlich keine große Probleme, das die FeB die Aufkleber wieder entfernt, schließlich stützen sich die Verfügungen auf eine Rechtsgrundlage die dann nicht mehr existenz wäre.
Bei denen die eine Klage am laufen haben wird wohl per Beschluss das Verfahren beendet und die Verfügung aufgehoben.
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Getto, meine Antwort bezog sich auf die Frage von mpolenu ---> sollte das EugH Urteil positiv ausfallen.
Zu deiner Sache mit Vorlage nicht nötig, du übersiehst das dies in den AW´s drinne steht, da ist sie auch nicht nötig und die aktuelle Vorlage entstand aus einer Berufung im Hauptverfahren und dann wird diese sogar zur Pflicht!![]()
Du vergleicht also Apfel mit Birne, wie üblich und betreibst mit deinem unwissen Haarspaltereien.
Bis Heute kenne ich nur ein OVG das seine Rechtsansicht geändert hatte, das war das OVG Koblenz, dabei ging es um D-WS ohne Einträge, da hatte sich der Senat der Meinung aus Hessen angeschlossen.
Zitat
Dabei hat der Senat lange ausgeführt warum es seine Rechtsaufvassung ändert. Aber in der Beschwerde der AW blieb die Entscheidung erst noch nach alter Auffassung(abgelehnt). Übrigens hat der EuGH dann doch gegenteilig entschieden im Fall Grasser.
Zitat
Jedenfalls kann man fest davon ausgehen das dass OVG BB auch die nächsten Beschwerden mit gleichem Ergebniss entscheidet. Wenn es zu einer Entscheidung im Hauptverfahren käme könnte man noch auf einen Sinnenswandlung hoffen, denn dann haben die Richter auch mehr Zeit sich mit der Sachlage zu beschäftigen, als in den Eilverfahren(AW).
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