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DoNk

Anfänger

Registrierungsdatum: 24. Juli 2008

Beiträge: 34

1

Donnerstag, 23. Juni 2011, 00:22

Wie bevorstehende NU hinauszögern bzw. umgehen?

Ich haben einen CZ-Führerschein 2010 mit CZ-Wohnsitz gemacht, da ich in Deutschland eine MPU-Auflage(wegen Alkohol) hatte.

Vor kurzem bin ich in eine Polizeikontrolle mit 0,3X mg/l gekommen. Da das wahrscheinlich als Wiederholungstat gilt werde ich vermutlich eine erneute MPU-Auflage bekommen und falls ich die nicht in der Frist absolviere eine NU auf den CZ-Führerschein bekommen.

Jetzt zu meinen Fragen:

1.Wie kann ich die MPU-Aufforderung bzw. die NU möglichst lange hinauszögern?
Ich habe mit ETG-Screenings begonnen aber für eine erfolgreiche MPU brauche ich halt 1 Jahr lang nachgewießene Abstinenz.
Darum würde ich hat die NU so kurz wie möglich halten.
Ich habe heute den Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle bekommen. Macht es Sinn den Verstoß nicht zuzugeben um Zeit zu gewinnen?
Und danach Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulgen?
Wieviel Zeit könnte man dadurch schinden?

2.Würde eine Erweiterung der CZ-FS (nach Ablauf der Sperrzeit) die NU(bzw. MPU-Auflage) hinfällig werden lassen?

3.Falls das mit der MPU nicht klappen sollte, könnt ich dann einen FS in einem anderen EU-Land(bsp. Polen) machen(natürlich nach der Sperrzeit in Deutschland)
und mit diesem in Deutschland unbehelligt fahren?

JohnnyHolm

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 18. Mai 2011

Beiträge: 271

2

Donnerstag, 23. Juni 2011, 00:39

1) Macht sinn nur Angaben zur person. Danach widerspruch gegen Bußgeldbescheid aber ohne Begründung. Und dann wieder zurückziehen um nicht vor dem gericht zu landen.
2) Gibt es meiner meinung noch kein Urteil, sollte für RLP aber möglich sein.
3) Geht natürlich gerade in deinem BL. Muss aber wieder unter Beachtung WS und Co. erteilt werden und du müsstest auf deinen alten fs verzichten.
6 Monate brauchst du hierfür vielleiocht könnte der EUGH bis dahin entschieden haben.

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 335

3

Donnerstag, 23. Juni 2011, 08:31

bleib doch in dem bereits von Dir begonnen Thead.

1. brauchstDu uns dann nicht alles mehrmals erzählen.
2. sind für die anderen User die Zusammenhänge klarer
3. sind von den Usern keine Nachfragen nötig.

Danke.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


DoNk

Anfänger

Registrierungsdatum: 24. Juli 2008

Beiträge: 34

4

Donnerstag, 23. Juni 2011, 12:26

Danke Johnny für deine immer hilfreichen und schnellern Antworten :DD:
1) Macht sinn nur Angaben zur person. Danach widerspruch gegen Bußgeldbescheid aber ohne Begründung. Und dann wieder zurückziehen um nicht vor dem gericht zu landen.
Hatte mir überlegt bei "Verkehrsverstoß zugeben" nein anzukreuzen. Mit der Bergündung dass ich die Messwerte anzweifel, da vor Ort 0,4 mg/l gemessen wurde und auf der Wache 0,3 mg/l. Und meine Forderung nach einem Blutalkoholtest(auf eigene Kosten) abgelehnt wurde.
Mir ist klar, das ich damit nicht durchkommen werde, das die AAK mit Alcotest 7110 Evidential gemessen wurde (einem gerichtlich anerkannten Messgerät).

Aber könnte ich auf dem Punkt lange genug rumreiten um möglichst viel Zeit zu schinden ohne, dass ich zuständige Behörden (Bußeldstelle oder FEB) so verärger, dass sie sich mir dann die größtmöglichen Sanktionen geben?


Zitat

bleib doch in dem bereits von Dir begonnen Thead
Hatte ich mir am Anfang auch überlegt, aber da der Thread relativ unübersichtlich geworden ist, hatte ich die Befürchtung, dass die Fragen dort untergehen, auch war ich mir nicht sicher ob das das richte Unterforum für die Fragen ist/war.

Zitat

sind für die anderen User die Zusammenhänge klarer
Naja, für die Bewrtung/Beantwortung der Fragen sind die hier angegebenen Fakten vollkommen ausreichend glaub ich. Und ich wollte den Leuten die Zeit ersparren einen 5 Seiten langen Tread durchzulesen um die Fragen beantworten zukönnen.
Aber Falls es tatsächlich noch Unklarheiten gibt ist hier der Link zu dem "Anfangsthread":
Alkohol am Steuer mit CZ-Führerschein

Zitat

brauchstDu uns dann nicht alles mehrmals erzählen
Da meine Erziehung größtenteilß von Frauen geprägt wurde, muss ich dem daraus reultierenden gesteigertem Mitteilungsbedürfniss ab und zu nachgehen :D-bla:


Aber auch dir Charly danke für deine rege Beteiligung an den Disussionen.
Ich werde mir deinen Ratschlag zu Herzen nehmen und das ganze auch mal im "Anfangsthread" posten und sehen ob meine Befürchtungen umsonst waren .

Schwarzfahrer

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 24. April 2011

Beiträge: 212

5

Donnerstag, 23. Juni 2011, 12:34

Dein Problem ist doch dass du in der Probezeit Alkohol hattest. Soweit ich weis gilt in DE während der Probezeit die 0,0 Grenze. Korrigiert mich wenn ich mich irre.

Du hast also während deiner PBZ wiederholt gegen die Alkohol Grenze verstoßen. FS Adeee. Und wenn ich mich nicht irre neue Sperrzeit.

Sorry wenn ich es so direkt sage. Aber wenn du Scheiße baust musst du dafür auch gerade stehen. Wenn du schon einen CZ FS hast wieso fährst du dann nochmal unter ALK? Will dir keine Moralpredigt machen. Aber willst du wirklich fahren oder trinken? Lass doch für die Zukunft eines von beiden ganz bleiben. Wenn du einen Affen Durst hast dann lass das Auto stehen.

1 Tropfen Alk = Auto bleibt stehen
Auto in Betrieb = Kein topfen Alk auch kein Rest Alk

Wenn du Probleme hast lass dir helfen. Allerdings den FS trotz Alk zu nutzen war garantiert das dümmste was du hattest machen können. Wenn ich das doch schon durch gemacht habe und weis wie die Konsequenzen sind. Warum lerne ich nicht daraus? Ich trinke ja auch meine Bierchen. Aber dann lass ich Auto stehen. Und wenn ich 800km mit dem Taxi fahren muss.

Trotz allem wünsche ich dir eine Dritte Chanche! Ich wünsche dir auch dass du da so gut wie möglich davon kommst. Dennoch denke über dein Verhalten nach. Es bringt wirklich nichts. Weder MPU noch EU FS so lange du wieder mit ALK fährst kannst du dir beides sparen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Schwarzfahrer« (23. Juni 2011, 12:42)


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 377

6

Donnerstag, 23. Juni 2011, 12:51

die probezeit gilt nur dann, wenn die deutsche probezeit vor dem entzug noch nicht abgelaufen war - dann läuft die probezeit mit der erteilung einer neuen (deutschen / ausländischen) fe weiter. aber - @Donk - wie war's denn nun wirklich? 0.6 promille, 0.3 promille oder 0.6 UND 0.3 promille? weil für eine "rechtliche bewertung" würde eine fiktive geschichte zwar schon ausreichen aber in der feb sitzen auch nur menschen...
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

DoNk

Anfänger

Registrierungsdatum: 24. Juli 2008

Beiträge: 34

7

Donnerstag, 23. Juni 2011, 12:56

die probezeit gilt nur dann, wenn die deutsche probezeit vor dem entzug noch nicht abgelaufen war - dann läuft die probezeit mit der erteilung einer neuen (deutschen / ausländischen) fe weiter. aber - @Donk - wie war's denn nun wirklich? 0.6 promille, 0.3 promille oder 0.6 UND 0.3 promille? weil für eine "rechtliche bewertung" würde eine fiktive geschichte zwar schon ausreichen aber in der feb sitzen auch nur menschen...
0,38 mg/l laut Anhörungsbogen mg/l mal zwei sind Promille --> Das "amtliche Endergebniss" ist 0,76 Promille bzw 0,38 mg/l je nachdem welche Einheit man lieber hat .

Werde aber um weitere Verwirrungen zu vermeiden einfach immer die Einheit Promille nehmen.

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 377

8

Donnerstag, 23. Juni 2011, 13:10

jo, wäre besser. bei einem einmaligen verstoss, würde ich keine probleme mit einer erweiterung aus pl erwarten. bei mehreren wäre es vllt. besser in cz zu bleiben.
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die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
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Schwarzfahrer

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 24. April 2011

Beiträge: 212

9

Donnerstag, 23. Juni 2011, 13:13

Okay das wusste ich nicht. Naja 0,8 Promille :bumm:

0,5 Promille = Ordnungswidrigkeit (Strafe: 500,-EUR im Erstfall, dann 1000,- dann 1500,-EUR plus Punkte in Flensburg und Fahrverbot 1-3 Monate) Stand 2009 kann also abweichen. Ein Fahrverbot ist also gegeben. Eine Straftat denke ich ich noch nicht. Da bist du knapp daran vorbei.

Es sind auf jeden Fall erneute Eignungszweifel. Sprich MPU oder neue EU FS. Bzw, NU kommt darauf. Da bin ich mir sicher.

Welches Bundesland?

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 377

10

Donnerstag, 23. Juni 2011, 13:24

nicht weiter von bedeutung - wenn man keinen weg findet, die behörde "auszutricksen" wird bei nichtbeibringung der mpu überall eine NU ausgesprochen. :wink:

das rumtricksen kann auch nach hinten losgehen. NU schnellstmöglich bekommen --> erweitern.#

und dann innerhalb des strassenverkehrs wirklich keinen tropfen mehr saufen!!!!11
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
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DoNk

Anfänger

Registrierungsdatum: 24. Juli 2008

Beiträge: 34

11

Donnerstag, 23. Juni 2011, 13:48

Zitat

bei einem einmaligen verstoss, würde ich keine probleme mit einer
erweiterung aus pl erwarten. bei mehreren wäre es vllt. besser in cz zu
bleiben.
Wieso dass? Ist die CZ tolleranter wenn es um Alkoholverstöße geht?

Zitat

Welches Bundesland?
RLP

Zitat

wenn man keinen weg findet, die behörde "auszutricksen"
Ich bin ganz Ohr bei Tipps und Erfahrungen zu Thema Behörden austricksen


Zitat

das rumtricksen kann auch nach hinten losgehen
Davor habe ich halt auch Angst, aber würde trotzden gerne möglichst viel Zeit schinden ohne es mir mit den Behörden ganz zu verscherzen (falls ich das noch nicht sowieso hab)

Zitat

und dann innerhalb des strassenverkehrs wirklich keinen tropfen mehr saufen!!!!11
Thats for sure. Im Moment ist sogar komplette Abstinenz angesagt, das ETG-Screenings anstehen. Versuche momentan zwei
gleisig zu fahren, bis ich ausmachen kann welches der bessere Weg ist.


Zitat

Eine Straftat denke ich ich noch nicht
Nope ist "nur" ne Ordnungswidrigkeit laut Anhörungsbogen.


@Ghetto: :DK: für deine vielen und guten Beiträge

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 377

12

Donnerstag, 23. Juni 2011, 13:57

Zitat


bei einem einmaligen verstoss, würde ich keine probleme mit einer
erweiterung aus pl erwarten. bei mehreren wäre es vllt. besser in cz zu
bleiben.


Wieso dass? Ist die CZ tolleranter wenn es um Alkoholverstöße geht?


nein, aber die tschechen teilen - im gegensatz zu den polen - nicht nach D mit, dass eine fe erteilt wurde. wenn ich von einem unbelehrbaren alkoholiker ausgehe, gehe ich auch davon aus, dass die (neue) fe (notfalls auch rechtswidrig) zur nutzung untersagt wird... zumindest wenn so schnell nach entzug wieder eine am mann ist und dies bekannt wird.

insofern wäre in so einem fall eine behördenunbekannte cz-fe besser - man könnte den zeitpunkt an dem sie behördenbekannt wird selbst bestimmen. wenn sie bspw. 2 jahre nach ihrer erteilung (und somit auch über 2 jahre nach dem letzten delikt) bekannt wird, minimiert das imho das risiko, eine NU zu bekommen. verhält es sich so wie bei dir, geh nach pl.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)