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Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 323

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1

Samstag, 16. April 2011, 23:46

Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum 19.01.2013 (Drucksache 660/10)

Womit die 3 Richtlinie dann komplett erfüllt wäre.

Wichtigstes ist wohl, das die Führerscheine die vor dem 19.01.2013 erteilt oder ausgestellt wurden bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden müssen. (Befristung)
»Paule« hat folgende Datei angehängt:

Rollbert

Moderator

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 177

2

Sonntag, 17. April 2011, 02:34

Seitenzahl

Hi Paule,
wenn schon so ein Wälzer, schreib doch bitte ab welcher Seite es für uns spannend wird.

Danke
(ein nach den ersten 15 Seiten paranoider Kopfkraulender)
Rollbert

RA XDiver

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 4. Mai 2006

Beiträge: 923

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3

Sonntag, 17. April 2011, 15:20

Spannend ist das gar nicht. Die Änderung ist für die hiesige Diskussion eigentlich relativ uninteressant. Es geht vielmehr um die einzuführende Befristung, die genaue Definition der Prüfungsleistungen etc. Allenfalls wäre interessant, dass Alt-Führerscheine bis 2033 umzutauschen sind. Das ist aber schon alles. Insgesamt also eher unspannend.
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