Spannend ist das gar nicht. Die Änderung ist für die hiesige Diskussion eigentlich relativ uninteressant. Es geht vielmehr um die einzuführende Befristung, die genaue Definition der Prüfungsleistungen etc. Allenfalls wäre interessant, dass Alt-Führerscheine bis 2033 umzutauschen sind. Das ist aber schon alles. Insgesamt also eher unspannend.
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
www.kanzlei-gms.de
www.strafzettel.de