Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »grobi1212« (7. April 2011, 18:02)
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1. Welcher Anwalt (z.b.RA Xdiver?) hätte den Mut mit mir diesen schweren Weg zum EUGH zu gehen(instanzen sind in D erschöpft).
Dann löst jeder betrunkene Fußgänger, der niemand gefährdet. schon Eignungszweifel aus.So wie ich mich an Deinen Fall erinnere, hat ja der Vorfall auf der Parkbank, der sich nach Erteilung des PL-Scheins zugetragen hat, aus deutscher Sicht neue Eignungszweifel ausgelöst.
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1. Welcher Anwalt (z.b.RA Xdiver?) hätte den Mut mit mir diesen schweren Weg zum EUGH zu gehen(instanzen sind in D erschöpft).
Welche Rechtsfrage müsste denn Deiner Meinung nach vom EUGH geklärt werden?
So wie ich mich an Deinen Fall erinnere, hat ja der Vorfall auf der Parkbank, der sich nach Erteilung des PL-Scheins zugetragen hat, aus deutscher Sicht neue Eignungszweifel ausgelöst. D.h. Deutschland hat seine nationalen Vorschriften über Entzug angewandt aufgrund eines Verhaltens, was nach Erteilung des PL-Scheins erfolgt ist. Da sehe ich momentan nicht, wie man einen Ansatzpunkt im Europarecht finden kann, um die deutschen Entscheidungen zu kippen.
Die europarechtliche Seite zu diesen Fragen hat der EUGH meines Erachtens bereits im Fall Scheffler beantwortet:Hi Eifelfahrer,
Ja, für mich sollte geklärt werden was das Gericht mit "Verhalten" genau meint. Es geht hier um die definition. Ist mit "Verhalten" die Aufälligkeit im Strassenverkehr gemeint? Oder das Spazieren gehen im Park? Wo sind hier die Grenzen? Welcher Willkür sind die besitzer einer FE hier ausgesetzt? Wieviele Menschen die in der Kneipe gesichtet werden, müssten ihre Führerscheine abgeben und zur MPU? Warum gibt es keinen Vergleichbaren Fall in Europa? Weshalb werde ich vor dem Gesetz anders behandelt?
In Deinem Fall hat der Vorfall im Park nach Meinung der deutschen Gerichte Deine Fahreignung in Frage gestellt. Ob das zu Recht oder zu Unrecht so gesehen wird, ist dann alleine eine Frage des deutschen Rechts. Wenn die Entscheidungen der niedersächsichen Gerichte dem deutschen Recht entsprechen, dann meines Erachtens auch dem Europarecht.
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75 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Voraussetzung, dass ein Verhalten des Inhabers eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins gegeben ist, das nach der Ausstellung dieses Führerscheins liegt und geeignet ist, die Anwendung der innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis zu rechtfertigen, nicht zwangsläufig so zu verstehen ist, dass sie sich ausschließlich auf einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bezieht. Gleichwohl erfordert eine solche Voraussetzung, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt ein nach der Ausstellung dieses Führerscheins liegendes Verhalten des Inhabers festgestellt wird, durch das dessen Fahreignung in Frage gestellt werden bzw. auf seine fehlende Fahreignung geschlossen werden kann.
Bitte auf die Umgangssprache achten!
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Paule« (10. April 2011, 22:19)
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Hier hätte sich dein Anwalt damals reinknien müssen, bzw du hättest einen (besseren) benötigt. Da die Frist Verstrichen ist, ist der Drops leider ziemlich gelutscht. Ich denke du bist besser beraten die momentane EU-FS Lage zu verfolgen, und wenn die Zeit gekommen ist so dein Glück zu suchen, aber nur über Profis. Es gibt jetzt schon Wege in einigen BL ihn in D FS umzuschreiben, kannste auch. Ich kenne dich und deine Vorgeschichte nicht, wenn es mit guter Vorbereitung möglich wäre die MPU zu meistern, dann wäre das am günstigsten. Aber das was du dir vorgenommen hast ist ein Kampf gegen Windmühlen, den du nicht gewinnen kannst. Ich mein schon meine ich von einem anderen komischen Fall aus Cuxhaven gehört zu haben, da bringste eher einem sturen Esel Steptanz bei! Besser du steckst die Kohle in PL/CZ, bevor du die ohne Resultat los bist und immer noch kein FS hast.Das Mutmaßungen OHNE jegliche Beweise ausreichen
völlig richtig erkannt. Und genau aus diesem Grund hat bei vielen Menschen wie z.B. auch mir der EU-FS eine bessere Ausräumung der alten/neuen Eignungszweifel zur Folge als durch eine MPU, die oft nur im Vorfeld Veränderungen an der Person bewirkt. Diesbezüglich bin ich zwangsweise ein Spießer geworden, wenn es um mein Verhalten bezüglich EU-FS geht....wie stark gefährdet euer aller FE`s sind. Die MPU lebt und jeder ist ein potenzieller Kandidat. Es brauch dich nur einmal ein *netter Polizist* nicht abkönnen
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (11. April 2011, 07:17)
In Deinem Fall hat der Vorfall im Park nach Meinung der deutschen Gerichte Deine Fahreignung in Frage gestellt. Ob das zu Recht oder zu Unrecht so gesehen wird, ist dann alleine eine Frage des deutschen Rechts. Wenn die Entscheidungen der niedersächsichen Gerichte dem deutschen Recht entsprechen, dann meines Erachtens auch dem Europarecht.
Zitat
75 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Voraussetzung, dass ein Verhalten des Inhabers eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins gegeben ist, das nach der Ausstellung dieses Führerscheins liegt und geeignet ist, die Anwendung der innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis zu rechtfertigen, nicht zwangsläufig so zu verstehen ist, dass sie sich ausschließlich auf einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bezieht. Gleichwohl erfordert eine solche Voraussetzung, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt ein nach der Ausstellung dieses Führerscheins liegendes Verhalten des Inhabers festgestellt wird, durch das dessen Fahreignung in Frage gestellt werden bzw. auf seine fehlende Fahreignung geschlossen werden kann.
) dann aber doch zu dem ergebnis, dass die aberkennung aufgrund der "neuen eignungszweifel" nicht rechtens ist. wie kann denn überhaupt ein spaziergang im park eine zuvor eu-behördlich überprüfte fahreignung "in frage stellen"? Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »GhettoStarlight« (11. April 2011, 06:51)
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1.Wie nu, mit dem Führerschein kann man mit 3%o + Joint im Hals + Koks in der Nase + Spritze im Arm ständig einäugig schwerhörig unterzuckert mit 180 Km/h rote Ampeln plattfahren, ohne das die die den FS einziehen können? Den FS will ich haben! :-)schlussendlich kommt der eugh (!) dann aber doch zu dem ergebnis, dass die aberkennung aufgrund der "neuen eignungszweifel" nicht rechtens ist
1.Die Baumstruktur der angewendeten § für den Entzug sind: 3. EU RiLi Art.11 Abs.2 (FeV §3/2 (FeV $11 (Anlage4 Punkt 8.1=Mißbrauch Alk.)))1.geschieht etwas ausserhalb des strassenverkehrs, ist ein im raum stehender entzug sache des ausstellerstaates.
2.wenn man den holländern die fe nicht wegen einem abbauproduktwert von (weit) über 150ng/ml entziehen kann,
3.warum sollte man dass eine pl-fe wegen irgendwas, was man als fussgänger im park gemacht hat entziehen können?
) hat schon bei 1,59%o schwerste Ausfallerscheinungen. Somit sind die Wahrnehmungen der Polizisten wertlos, wenn die sagen er war voll. Voll ist ein individueller Zustand, beim einen sinds 1,4 beim anderen 6,0, kritisch ist medizinisch ab 1,6. Es kann sich nur auf die 2 leeren Flaschen stützten.
Das spricht Bände über die beteiligten Institutionen und deren Eignungsmängel!
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (11. April 2011, 10:32)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »grobi1212« (12. April 2011, 00:05)
Etsmal danke dafür
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