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grobi1212

Anfänger

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Beiträge: 31

1

Donnerstag, 7. April 2011, 17:52

Aufruf an Anwälte mit Mut/Öffentlicher Prozess

Liebe Forengemende!

Nach langer Zeit melde ich mich hier wieder zu Wort. Lange ist es her als mein Thema (VG Stade "Parkbank") hier rege diskutiert wurde. Dafür nochmals herzlichen Dank nachträglich an Alle die damals teilgenommen haben.

Vielen ist mein Thema wahrscheinlich noch im Gedächtnis verblieben, falls nicht könnt ihr dies im Thread VG Stade(SUFU) nochmal nachlesen.

Nun habe ich, nach Jahren des Verzichtes, es endlich geschafft meine offene Rechnung bei meinem ex-Anwalt abzuzahlen. Dies bedeutet das ich nun im Besitz meiner kompletten Akte bin.

Ich habe nach gründlicher Überlegung und Beratung nun den Entschluss gefasst, den Weg zum EUGH zu gehen. Ich lese hier im Forum immer wieder über praktiken der FEB die sich zunehmend lockern. Nicht in meinem Fall. Seit ich meine FE im Jahre 2005 wiedererlangt habe bin ich von der Justiz mit zusammenarbeit der Behörden systemathisch ruiniert worden. Ich habe es zwischenzeitlich geschafft im jahre 2009 für 6 Monate dem Hartz 4 elend zu entfliehen, indem ich eine "Dumpinglohn" Arbeit in LK Wilhelmshaven in meiner Branche bekommen habe. Dies war Gott sei Dank nur möglich, indem mir die FEB Wilhelmshaven binnen 5 Minuten ohne Wenn und Aber meine Polnische Fahrerlaubnis annerkannt hat und mir das Führen eines KFZ auf dem gebiet der BRD genehmigt hatte. Nach 2 Monaten zog man diese genehmigung wieder zurück, da zwischenzeitlich sich meine "Freunde" aus dem LK Cuxhaven mit einem Veto zu Wort gemeldet hatten. Die Vorgesetzte der FEB WHV hatte traurig mit dem Kopf geschüttelt und mir ihr großes bedauern in dieser Angelegenheit mitgeteilt und beteuerte mir das die Praxis, nach einsicht der Akte Cuxhaven, große Empörung in den Zimmern der FEB ausgelöst hatte und man solche Praktiken nur als "befangen" deuten könne. Leider gäbe es aber keine rechtliche Grundlage die FEB Cuxhaven zu überstimmen, da eine gerichtlich beschlossene NU existiere.

Ich verlor daraufhin zum 2.ten mal meine gerade erst wieder gewonnene Arbeit(Keine FE keine Kundenfahrten) und hatte nichteinmal anspruch auf ALG I und versank wieder im Hartz 4 elend. Zudem kamen noch Mietschulden da Wohnung 3 Monate Kündigungsfrist.

Nach alle dem was mir hier ein befangener Polizeibeamter, eine befangene FEB und ein befangenes VG angetan hat, gibt es in meinem Leben nur noch das Ziel der Gerechtigkeit. Ich habe den unbedingten Mut und Willen bis zum äußersten zu kämpfen. Nun könnte man ja sagen,(wie mein ex-Anwalt) mach doch einfach die MPU oder warte noch 8 Jahre bis zur Verjährung usw. Dies ist in meinem Fall aber nicht der Weg den ich einschlagen möchte und zwar zum einem weil ich eben Gerechtigkeit möchte, zum zweiten weil ich eventuell entschädigt werden möchte und zum dritten vielen anderen die ähnliche Probleme haben wie ich(schikane der FEB mit EU-FS) helfen zu können in dem ich einen präzidenz Fall schaffen könnte.

Nun möchte ich hier in diesem öffentlichen Forum einen Aufruf starten:

1. Welcher Anwalt (z.b.RA Xdiver?) hätte den Mut mit mir diesen schweren Weg zum EUGH zu gehen(instanzen sind in D erschöpft).

2. Die Fananzierung müsste Vorab mit einer Ratenzahlung und kleinem Vorschuss schriftlich geklärt werden.(Ratenzahlungsvertrag). Evtl. PKH?

3. Mein Fall wird hier in diesem Forum in diesem Thread komplett Offen gelegt(Nur Namen werden geXXXt). Jede Korrespondenz jede kleinigkeit wird hier öffentlich diskutiert und ich wäre JEDEM dankbar für Tipps/Hilfe/Anregungen.

Ich kann dem Anwalt/in zusichern das sämtliche Kosten beglichen werden und durch die Öffentlichkeit wahrscheinlich ein hohes Maß an "Werbung" und "Prestige" enstehen würden.

Bitte lasst es uns GEMEINSAM anpacken und der deutschen Justiz die Hölle heiss machen und bitte helft einer armen Sau wieder zurück ins Leben. Ich könnte jede auch nur noch so kleine Hilfe auch im seelischen gebrauchen, um diesen letzten Kampf zu bestehen.

Ich bedanke mich im Vorraus für ALL EURE UNTERSTÜTZUNG.

VIELEN DANK

Grobi1212

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »grobi1212« (7. April 2011, 18:02)


Registrierungsdatum: 23. September 2007

Beiträge: 893

2

Freitag, 8. April 2011, 01:13

Zitat

1. Welcher Anwalt (z.b.RA Xdiver?) hätte den Mut mit mir diesen schweren Weg zum EUGH zu gehen(instanzen sind in D erschöpft).

Welche Rechtsfrage müsste denn Deiner Meinung nach vom EUGH geklärt werden?

So wie ich mich an Deinen Fall erinnere, hat ja der Vorfall auf der Parkbank, der sich nach Erteilung des PL-Scheins zugetragen hat, aus deutscher Sicht neue Eignungszweifel ausgelöst. D.h. Deutschland hat seine nationalen Vorschriften über Entzug angewandt aufgrund eines Verhaltens, was nach Erteilung des PL-Scheins erfolgt ist. Da sehe ich momentan nicht, wie man einen Ansatzpunkt im Europarecht finden kann, um die deutschen Entscheidungen zu kippen.

charly

Moderator

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Beiträge: 5 335

3

Freitag, 8. April 2011, 01:22

So wie ich mich an Deinen Fall erinnere, hat ja der Vorfall auf der Parkbank, der sich nach Erteilung des PL-Scheins zugetragen hat, aus deutscher Sicht neue Eignungszweifel ausgelöst.
Dann löst jeder betrunkene Fußgänger, der niemand gefährdet. schon Eignungszweifel aus.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


RA XDiver

[VERBORGEN]

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Beiträge: 923

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Schwerte

Beruf: RA

Führerschein aus: D

4

Freitag, 8. April 2011, 01:25

@grobi1212

Ruf mich morgen Nachmittag mal an. :wink:
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
www.kanzlei-gms.de
www.strafzettel.de

Svensenn

Schüler

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Beiträge: 128

5

Freitag, 8. April 2011, 12:46

Hallo Grobi,



kenne deinen Fall, möchte dich unterstüzen. Wie kann ich dir nen Zwanni zukommen lassen?



Kein Scherz :saar:
Esst alle Scheiße! 2 Billionen Schmeißfliegen können nicht irren. :Keks:

grobi1212

Anfänger

Registrierungsdatum: 31. Oktober 2007

Beiträge: 31

6

Freitag, 8. April 2011, 14:36

Zitat

1. Welcher Anwalt (z.b.RA Xdiver?) hätte den Mut mit mir diesen schweren Weg zum EUGH zu gehen(instanzen sind in D erschöpft).

Welche Rechtsfrage müsste denn Deiner Meinung nach vom EUGH geklärt werden?

So wie ich mich an Deinen Fall erinnere, hat ja der Vorfall auf der Parkbank, der sich nach Erteilung des PL-Scheins zugetragen hat, aus deutscher Sicht neue Eignungszweifel ausgelöst. D.h. Deutschland hat seine nationalen Vorschriften über Entzug angewandt aufgrund eines Verhaltens, was nach Erteilung des PL-Scheins erfolgt ist. Da sehe ich momentan nicht, wie man einen Ansatzpunkt im Europarecht finden kann, um die deutschen Entscheidungen zu kippen.


Hi Eifelfahrer,

Ja, für mich sollte geklärt werden was das Gericht mit "Verhalten" genau meint. Es geht hier um die definition. Ist mit "Verhalten" die Aufälligkeit im Strassenverkehr gemeint? Oder das Spazieren gehen im Park? Wo sind hier die Grenzen? Welcher Willkür sind die besitzer einer FE hier ausgesetzt? Wieviele Menschen die in der Kneipe gesichtet werden, müssten ihre Führerscheine abgeben und zur MPU? Warum gibt es keinen Vergleichbaren Fall in Europa? Weshalb werde ich vor dem Gesetz anders behandelt?

Zum Zweiten warum wurde meine positive VPU die NACH dem Vorfall erbracht wurde ohne Begründung nicht annerkannt?

Das sind erstmal die gröbsten ansatzpunkte die ich bei mir sehe.

@Svensenn

Vielen dank, das ist sehr nett von Dir. Allerdings musst du es nicht unbedingt. Verstehe mich nicht falsch, ich wäre der letzte der finanzielle hilfen ablehnen würde,schon garnicht in meiner finanziellen Situation, allerdings werde ich jetzt erstmal telefonisch Kontakt mit XDiver aufnehmen und die Finanzierung klären und ob er mich überhaubt vertritt.Wenn Du dann gerne etwas Spenden möchtest dann könnte ich mir eventuell vorstellen das man das auf das Konto von Xdiver überweist und er es dann für die EuGH klage verwendet. Würde mir sicherlich helfen. Wo Du mir aber auch sehr mit helfen kannst ist: Halte die Ohren und Augen auf. Falls du eine Idee hast eine Rechtsprechung entdeckt hast, dann Poste es hier und beteilige dich an meinen Öffentlichen Forum Fall. Das würde mich wirklich sehr freuen -ty-

So, ich werde jetzt Kontakt mit Xdiver aufnhemen und dann weitere Infos hier Posten.

Vielen Dank schonmal für die eure Antworten.

Registrierungsdatum: 23. September 2007

Beiträge: 893

7

Sonntag, 10. April 2011, 01:32

Hi Eifelfahrer,

Ja, für mich sollte geklärt werden was das Gericht mit "Verhalten" genau meint. Es geht hier um die definition. Ist mit "Verhalten" die Aufälligkeit im Strassenverkehr gemeint? Oder das Spazieren gehen im Park? Wo sind hier die Grenzen? Welcher Willkür sind die besitzer einer FE hier ausgesetzt? Wieviele Menschen die in der Kneipe gesichtet werden, müssten ihre Führerscheine abgeben und zur MPU? Warum gibt es keinen Vergleichbaren Fall in Europa? Weshalb werde ich vor dem Gesetz anders behandelt?
Die europarechtliche Seite zu diesen Fragen hat der EUGH meines Erachtens bereits im Fall Scheffler beantwortet:

Zitat

75 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Voraussetzung, dass ein Verhalten des Inhabers eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins gegeben ist, das nach der Ausstellung dieses Führerscheins liegt und geeignet ist, die Anwendung der innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis zu rechtfertigen, nicht zwangsläufig so zu verstehen ist, dass sie sich ausschließlich auf einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bezieht. Gleichwohl erfordert eine solche Voraussetzung, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt ein nach der Ausstellung dieses Führerscheins liegendes Verhalten des Inhabers festgestellt wird, durch das dessen Fahreignung in Frage gestellt werden bzw. auf seine fehlende Fahreignung geschlossen werden kann.
In Deinem Fall hat der Vorfall im Park nach Meinung der deutschen Gerichte Deine Fahreignung in Frage gestellt. Ob das zu Recht oder zu Unrecht so gesehen wird, ist dann alleine eine Frage des deutschen Rechts. Wenn die Entscheidungen der niedersächsichen Gerichte dem deutschen Recht entsprechen, dann meines Erachtens auch dem Europarecht.

Insofern bleibt Dir meines Erachtens nur die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit anhand des deutschen Rechts zu prüfen. Da aber bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, wird das bestimmt nicht einfach werden.

Dass Deutschland die polnische MPU nicht anerkennt, entspricht dem deutschen Recht. Es ist kein Verstoß gegen das Europarecht, da in den Führerscheinrichtlinien keine gegenseitige Anerkennung derartiger Untersuchungen vorgeschrieben ist.

grobi1212

Anfänger

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Beiträge: 31

8

Sonntag, 10. April 2011, 20:13

Wenn DAS so die deutsche Rechtsprechung sein soll. Das Mutmaßungen OHNE jegliche Beweise ausreichen und im gegenzug schriftliche Beweise annerkannter Psychologen NICHTS bedeuten...dann gute Nacht. Somit ist der Willkür in JEDER Form Tür und Tor geöffnet. Das bestärkt meinen Willen das mein Fall UNBEDINGT vom EUGH Klargestellt werden MUß. Da ansonsten meiner Meinung die Verfassung und das GG stark gefährdet ist. Es ist keine gleichbehandlung vor dem Gesetz mehr sicher. Es könnte grundsätzlich JEDER seinen Lappen abgeben ohne auch nur einen hauch angestellt zu haben.



Ich kann behaubten "Eifelfahrer, ich glaube ich habe dich letzte Woche aus der Kneipe kommen sehen" ich schreibe einen Bericht an die FEB und ZACK! Dein leben is vorbei. Ich bezweifel eben das du geeignet bist warum warst du denn in der Kneipe das is doch ein Indiz!



Stimmt natürlich nicht, Eifelfahrer, war nur ein hypothetisches Beispiel. Ich wollte dir nur mal verdeutlichen wie ich mich fühle und wie stark gefährdet euer aller FE`s sind. Die MPU lebt und jeder ist ein potenzieller Kandidat. Es brauch dich nur einmal ein *netter Polizist* nicht abkönnen oder eine *nette Mitarbeiterin* von der FEB und du kannst einpacken. Denn über die MPU brauch ich hoffentlch hier nichts mehr sagen das man die nur von gottes gnaden im weißen Kittel besteht.



Hier besteht grundsätzlich Handlungsbedarf bevor das noch Schule macht und alle FEB so anfangen wie Cuxhaven.


Bitte auf die Umgangssprache achten!

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Paule« (10. April 2011, 22:19)


andreas34

Moderator

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9

Montag, 11. April 2011, 05:50

@grobi1212 , der Eifelfahrer hat leider Recht. (Es sei denn ich hab was gravierendes in deinem Fall übersehen, ist ja mehr ne Schnitzeljagt wenn man ihn nicht von früher kennt)
Das Mutmaßungen OHNE jegliche Beweise ausreichen
Hier hätte sich dein Anwalt damals reinknien müssen, bzw du hättest einen (besseren) benötigt. Da die Frist Verstrichen ist, ist der Drops leider ziemlich gelutscht. Ich denke du bist besser beraten die momentane EU-FS Lage zu verfolgen, und wenn die Zeit gekommen ist so dein Glück zu suchen, aber nur über Profis. Es gibt jetzt schon Wege in einigen BL ihn in D FS umzuschreiben, kannste auch. Ich kenne dich und deine Vorgeschichte nicht, wenn es mit guter Vorbereitung möglich wäre die MPU zu meistern, dann wäre das am günstigsten. Aber das was du dir vorgenommen hast ist ein Kampf gegen Windmühlen, den du nicht gewinnen kannst. Ich mein schon meine ich von einem anderen komischen Fall aus Cuxhaven gehört zu haben, da bringste eher einem sturen Esel Steptanz bei! Besser du steckst die Kohle in PL/CZ, bevor du die ohne Resultat los bist und immer noch kein FS hast.
...wie stark gefährdet euer aller FE`s sind. Die MPU lebt und jeder ist ein potenzieller Kandidat. Es brauch dich nur einmal ein *netter Polizist* nicht abkönnen
völlig richtig erkannt. Und genau aus diesem Grund hat bei vielen Menschen wie z.B. auch mir der EU-FS eine bessere Ausräumung der alten/neuen Eignungszweifel zur Folge als durch eine MPU, die oft nur im Vorfeld Veränderungen an der Person bewirkt. Diesbezüglich bin ich zwangsweise ein Spießer geworden, wenn es um mein Verhalten bezüglich EU-FS geht.

Fazit: Mach neue EU-FS, und lebe deine neue Erkenntnis!
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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (11. April 2011, 07:17)


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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10

Montag, 11. April 2011, 06:43


In Deinem Fall hat der Vorfall im Park nach Meinung der deutschen Gerichte Deine Fahreignung in Frage gestellt. Ob das zu Recht oder zu Unrecht so gesehen wird, ist dann alleine eine Frage des deutschen Rechts. Wenn die Entscheidungen der niedersächsichen Gerichte dem deutschen Recht entsprechen, dann meines Erachtens auch dem Europarecht.


ich hab den fall zwar nicht im kopf aber ich denke Grobi wird den park nicht befahren haben. geschieht etwas ausserhalb des strassenverkehrs, ist ein im raum stehender entzug sache des ausstellerstaates. wenn man den holländern die fe nicht wegen einem abbauproduktwert von (weit) über 150ng/ml entziehen kann, warum sollte man dass eine pl-fe wegen irgendwas, was man als fussgänger im park gemacht hat entziehen können?

Zitat

75 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Voraussetzung, dass ein Verhalten des Inhabers eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins gegeben ist, das nach der Ausstellung dieses Führerscheins liegt und geeignet ist, die Anwendung der innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis zu rechtfertigen, nicht zwangsläufig so zu verstehen ist, dass sie sich ausschließlich auf einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bezieht. Gleichwohl erfordert eine solche Voraussetzung, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt ein nach der Ausstellung dieses Führerscheins liegendes Verhalten des Inhabers festgestellt wird, durch das dessen Fahreignung in Frage gestellt werden bzw. auf seine fehlende Fahreignung geschlossen werden kann.


schlussendlich kommt der eugh (! :knips3: ) dann aber doch zu dem ergebnis, dass die aberkennung aufgrund der "neuen eignungszweifel" nicht rechtens ist. wie kann denn überhaupt ein spaziergang im park eine zuvor eu-behördlich überprüfte fahreignung "in frage stellen"?
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »GhettoStarlight« (11. April 2011, 06:51)


andreas34

Moderator

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11

Montag, 11. April 2011, 09:47

schlussendlich kommt der eugh (! :knips3: ) dann aber doch zu dem ergebnis, dass die aberkennung aufgrund der "neuen eignungszweifel" nicht rechtens ist
1.Wie nu, mit dem Führerschein kann man mit 3%o + Joint im Hals + Koks in der Nase + Spritze im Arm ständig einäugig schwerhörig unterzuckert mit 180 Km/h rote Ampeln plattfahren, ohne das die die den FS einziehen können? Den FS will ich haben! :-)
1.geschieht etwas ausserhalb des strassenverkehrs, ist ein im raum stehender entzug sache des ausstellerstaates.
2.wenn man den holländern die fe nicht wegen einem abbauproduktwert von (weit) über 150ng/ml entziehen kann,
3.warum sollte man dass eine pl-fe wegen irgendwas, was man als fussgänger im park gemacht hat entziehen können?
1.Die Baumstruktur der angewendeten § für den Entzug sind: 3. EU RiLi Art.11 Abs.2 (FeV §3/2 (FeV $11 (Anlage4 Punkt 8.1=Mißbrauch Alk.)))
Und wenn auch die vorherigen Versionen der § zutreffend waren, so kommt doch das selbe raus!
Und von Mißbrauch gehen die ab 1,6 Bar aus, egal wo aufgegriffen! Wenn Beamte einen nuken wollen, ist es passiert!
"ausstellerstaat" kommt bei diesem Thema nicht vor!
2.Ich weiß nicht was die in NL machen, aber 3.RiLi gesteht es denen zu.
3.Herkunft ist völlig egal, nur das bei EU-FS nuke-Modus aktiv ist!

Bezügl. EUGH ist Anerkennung nicht mit Entzug zu verwechseln. Bei der Anerkennung hat EUGH durchgegriffen weil eigene RiLi nicht umgesetzt wurde. Reglungen für Entzug verlagerte er immer schon auf nationale Ebene. Aus diesem Grund sehe ich wenig Chancen. Aber wer weiß, wenn TE gute RV hat, und die sogar mitzieht, vielleicht kommt ja was gutes raus. Das würd ich aber ebenso wenig in meine Lebensplanung inetgrieren wie ein in Zukunft erwarteter Lotogewinn.

Ich denke er soll das mit RA XDiver besprechen, der wird es genau abschätzen können, und ist wenn auch der richtige.

Ich grübel bei diesem Fall über folgendes:
Der zugrunde liegende statistische Bürger wie auch der TE( trinkt jeweils 1 Glas Sekt zum Geburtstag und Silvester ^^ ) hat schon bei 1,59%o schwerste Ausfallerscheinungen. Somit sind die Wahrnehmungen der Polizisten wertlos, wenn die sagen er war voll. Voll ist ein individueller Zustand, beim einen sinds 1,4 beim anderen 6,0, kritisch ist medizinisch ab 1,6. Es kann sich nur auf die 2 leeren Flaschen stützten. :vogel: Das spricht Bände über die beteiligten Institutionen und deren Eignungsmängel! :bumm:
Fazit: Mit EU-FS besser nicht bei Städtereinigung als LKW fahrer anfangen, wenn man mit 600 Alkflaschen im Glascontainer auf Ladefläche erwischt wird ist großes Alkoholproblem!
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Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (11. April 2011, 10:32)


grobi1212

Anfänger

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Beiträge: 31

12

Montag, 11. April 2011, 23:10

Die absolute Pointe an der Geschicht: Ich war nicht Voll und die Flaschen waren nicht leer ;)



Jaja, ich warte heute noch auf den BAK Wert der leider seltsamerweise nie bestimmt wurde(geht ja auch schlecht so ganz ohne Blut) Hätten die sich wenigstens die Mühe gemacht und und mich ins lustige Röhrchen pusten lassen...waren ja zu Zweit die "Strategen" so mit doppelter Zeugenaussage das da ein gewisser Wert stand...ja DAS wär schon was gewesen da kann man ja eventuell ganz entfernt "Eignungszweifel" herleiten, wie die FEB mit der über 1,6, toleranz, Einstein hats irgendwann mal festgestellt bla blabla. NUR in meinem Fall gibt es ein gravierendes Problem: Warum haben die beiden "netten" denn nicht wenigstens Pustekuchen mit Onkel Grobi gespielt, war er doch sooooooooooooooooooo besoffen? Wieso bezeugt das nur der eine von den beiden "Special Agents"?



Leude man kann es drehen wie man will, wer 1 und 1 zusammenzählen kann merkt, das hier was zum Himmel stinkt. Ich könnt euch viel von dem "Special Agent "aus Langen erzählen. Er ist unter sehr vielen Einwohnern äußerst bekannt für seine "Methoden". Die 1 Million Dollar Frage ist jedoch: Wie überzeugt man eine Krähe das an der anderen etwas Faul ist. Denn bei der mündlichen Verhandlung sickerte mir durch das die sich privat kennen...



Thats Germany!!!

Krabbels

Moderator

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13

Montag, 11. April 2011, 23:21

@Grobi
Ich kann dich gut verstehen, und ich würde wohl Amo.... nee ich schreibs nicht, könnte ja auch neue Eignungszweifel ergeben :D-bla:
Nee,, es ist nee Riesen Sauerei was mit dir, bzw. mit sicher vielen anderen auch passiert, da ist wirklich Willkür angesagt...
Bin zuletzt zu meinem Bier-Dealer gefahren, wenn die mich mit der leeren oder nachher mit der Vollen Kiste Bier gesehen und Kontrolliert hätten, man man man...ist ja nochmal zum Glück gut gegangen :KlSM:
Kann dir leider in deinem Fall nicht weiter helfen, außer Moralischer Unterstützung :wink:
Gruß Krabbels

grobi1212

Anfänger

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Beiträge: 31

14

Montag, 11. April 2011, 23:54

Krabbels, mit deinem Post hilfst du mir mehr als du denkst, danke :thumbup:





P.S. an all: ich habe Kontakt zu Xdiver Kriegt diese Woche meine Akte, dann gehts weiter.



@Mods

Jetzt wo ich ja vorrausichtlich meinen Anwalt gefunden habe, wäre es vielleicht besser den Thread Titel um zu benennen? Was meint ihr`?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »grobi1212« (12. April 2011, 00:05)


Registrierungsdatum: 23. September 2007

Beiträge: 893

15

Dienstag, 12. April 2011, 00:03

Hier die wohl letzte Entscheidung der Verwaltungsrichter in dieser Sache:

OVG Lüneburg 12 LA 404/07 Beschluss vom 06.03.2008 (Ablehnung der Zulassung der Berufung im Hauptsacheverfahren).

Aus europarechtlicher Sicht ist dieser Beschluss meines Erachtens nicht zu beanstanden. Ob das erstinstanzliche Urteil aus Stade der Weisheit letzter Schluss war, ist damit natürlich nicht gesagt. Der Beschluss des OVG in Lüneburg konnte daran aber wohl schon deshalb im Ergebnis nichts ändern, weil Grobis Anwalt damals nicht in der Lage war, einen formgerechten Antrag auf Zulassung der Berufung zu formulieren. Das VG Stade hat dann aber sein Fett noch weggekriegt, weil es die Rechtslage zum falschen Zeitpunkt geprüft hat (was aber am Ergebnis nach Ansicht des OVG nichts geändert hat).

grobi1212

Anfänger

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Beiträge: 31

16

Dienstag, 12. April 2011, 00:10

Oha, Eifelfahrer siehste :ka: Etsmal danke dafür :Handd:



Das sind alles Dinge von denen ich gar keine Ahnung habe, umso besser das ich jetzt den guten Xdiver habe...vielleicht lässt sich da noch was drehen...die hoffnung stirbt.....du weisst schon wann :knips:



Nu mach mir aber nich soviel Angst ich glaub manches will ich besser garnicht wissen was da so schief gelaufen ist....hehe :(lol):