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Gallier

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1

Montag, 7. März 2011, 10:39

Diskussion zu --> VGH München, Beschl. v. 28.02.2011, Az. 11 CS 10.2648; Zur Gültigkeit eines umgeschriebenen (CZ) erweiterten (AT) EU-FS

Hier könnt ihr drüber diskutieren!

Für mich heißt es nun also auch abwarten was der EUGH entscheidet :motz: :sf105: :böse: :iek: :sw68: -rr-
Lieber stehend sterben als knieend leben

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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2

Montag, 7. März 2011, 10:57

ok, dann mach' ich mal im diskussionsthread weiter:
Interessant ist allerdings, dass der VGH es nicht für ausgeschlossen hält, dass der Führerschein insgesamt anerkennungsfähig sein könnte, wenn der EuGH in seiner mit Spannung erwarteten Entscheidung zur 3. FS-RiLi seine bisherige Rechtsprechung beibehält.
die bisherige rechtsprechung besagt, dass fahrerlaubnisse, die ohne wohnsitzprinzipeinhaltung erteilt wurden, aberkannt werden dürfen. die österreichische fahrerlaubnis reiht sich da definitiv nicht ein. heisst das, dass die da jetzt eine reine "19.01.09-problematik" draus gemacht haben? also ganz ehrlich - dem vgh münchen würde ich (zumindest unbeaufsichtigt) noch nicht mal kühemelken anvertrauen.

und so ganz am rande angemerkt hat der vgh - unabhängig von der problematik, die er zu erkennen meint - die aufschiebende herzustellen, solange der eugh von seiner bisherigen rechtsprechung nicht abgewichen ist.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (5. August 2011, 11:39)


Paule

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3

Montag, 7. März 2011, 11:38

Der Beschluss ist drinne und Leute wenn der Xdiver in unserer Datenbank die Beschlüsse bekannt gibt, dann bitte nicht darauf antworten, das ist eine Datenbank und keine Diskussionsecke!

:wink:

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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4

Montag, 7. März 2011, 12:15

einstellung nach §170 abs. 2 - aus mangelndem anlass der anklageerhebung.

zitat: die ermittlungen der a-behörden sind als eignungsprüfung anzusehen.
zitat: die österreichische fahrerlaubnis sei zwar möglicherweise ... widerrufbar.

vielleicht sollte man dann auch mit der "amtshilfe" bis zur widerrufung warten?

in randnummer 9 geht's dann los: "behörde hat code 70 nicht eingetragen" - als ob es mit eingetragenem code 70 keine a-fe mehr ist und man deswegen die ermittlungen der a-behörden nicht mehr als eignungsprüfung sehen muss. :sw27:

sonst alles wie gehabt - die b+be a-fe ist immernoch ausschliesslich aufgrund einer cz-fe der kat. b zustandegekommen.
also ganz ohne wohnsitz, der behördlichen eignungsprüfung bei der umschreibung und der b+be theorie- und praxisprüfung im anschluss.

RN 15: wenn ich das richtig lese was da steht - KRANK!

ein stückchen weiter - überraschung - 11/4 geistert auch durch die gegend. :Hallo5:
den rest jetzt nur mal ganz grob überflogen - XDiver hat sich mächtig ist zeug gelegt. mal sehen was die anderen sagen.

RN 41: verheimlicht und vertuscht, dass es vor 100 jahren mal 'ne trunkenheitsfahrt gab. dass es in D eine trunkenheitsfahrt gab einer österreichischen behörde verschwiegen, wohlgemerkt. :VL: :VL: :VL: :VL:

aber wenigstens bleiben Grau, ERTL und Beck sich selber treu, indem sie sich -wie gewohnt- zunehmend in widersprüche verwickeln.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GhettoStarlight« (7. März 2011, 12:23)


Maverickssss

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5

Montag, 7. März 2011, 20:27

es läuft doch alles darauf aus das der EUGH entscheiden muss und dann muss doch mal Ruhe sein.....Es kann ja ned sein die anderen dürfen die anderen nicht...........wenn die Diskussion nicht europaweit wäre und der Rest der Welt würde das mitkriegen die lachen sich doch schief.......

Es gibt doch wirklich wichtigere ( schlimmere ) Sachen auf der Welt !!!!

Gallier

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6

Montag, 7. März 2011, 20:39

Da stehen Sachen drin die nicht der Wahrheit entsprechen, wie z.B. daß die Össis nicht gewusst haben was ich hier in D "angestellt" hatte...
Die wussten alles, nur kann ich ja nichts dafür wenn es nicht verwertet wird! :böse:

Nunja, letztendlich ist der Beschluß aber gar nicht so verkehrt, denn sollte der EUGH nicht von seiner Schiene abweichen und die FS nach dem 19.01.2009 für anerkennungspflichtig halten, dann darf ich wenigstens wieder fahren-wie viele andere auch :lach: :wink:
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Paule

Menschlich

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7

Dienstag, 8. März 2011, 01:42

letztendlich ist der Beschluß aber gar nicht so verkehrt
So ist es und der erste Schritt zu, das eine Umschreibung oder Neuaustellung als Erteilung mit Eignungs(über)prüfung zu erkennen ist. :bild:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (8. März 2011, 01:46)


Pioneer

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8

Dienstag, 8. März 2011, 03:48

Steht ja eigentlich im Beschluß schon drin: Vorläufige Entscheidung, nur gültig bis zum EuGH-Entscheid.
Das hat man nur etwas blumig und wichtig formuliert, weiter nichts und man wollte wohl nicht vorher seine Ansichten in München direkt ändern, sieht es aber dennoch kommen.

Gallier

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9

Dienstag, 8. März 2011, 10:49

Wenn nur die :bw: Entscheidung noch dieses Jahr kommen würde...
Herr Wandt sieht das in seiner Glaskugel leider erst für 2012
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GhettoStarlight

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10

Dienstag, 8. März 2011, 11:02

was passiert dann mit deiner jüngsten verurteilung eigentlich - wird die strafzahlung irgendwie rückabgewickelt?
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RA XDiver

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11

Dienstag, 8. März 2011, 11:15

Die Verurteilung ist ja noch nicht rechtskräftig (und wird sie angesichts der Begründung des VGH auch in nächster Zeit nicht werden).
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
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58239 Schwerte
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fantasiarala

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12

Dienstag, 8. März 2011, 20:19

Interessant ist allerdings, dass der VGH es nicht für ausgeschlossen hält, dass der Führerschein insgesamt anerkennungsfähig sein könnte, wenn der EuGH in seiner mit Spannung erwarteten Entscheidung zur 3. FS-RiLi seine bisherige Rechtsprechung beibehält.
was ist mit "insgesamt" gemeint und welche "Entscheidung" meint XDriver

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (9. März 2011, 00:46)
Grund: unnötiges Zitat gelöscht


Gallier

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13

Dienstag, 8. März 2011, 20:46

Die Verurteilung ist ja noch nicht rechtskräftig (und wird sie angesichts der Begründung des VGH auch in nächster Zeit nicht werden).

Die Mofasitzbanktaschengeschichte?
Na das wär ja klasse wenn man das damit aus der Welt kriegt :ja:

Ich sammle ja die Wochen/Monatskarten für Bus/U-bahn usw...
Bringt es was die Dinger aufzuheben bis der EUGH gesprochen hat und ich vielleicht wieder fahren darf?
Kann ich die Kosten für die Fahrkarten danach einklagen oder ist es sinnlos und ich kann die Karten entsorgen?
Lieber stehend sterben als knieend leben

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gallier« (8. März 2011, 20:51)


Pioneer

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14

Mittwoch, 9. März 2011, 00:50

Ob die Kosten letztlich eintreibbar sind, kann derzeit wohl niemand beurteilen. :sd21:
Trotzdem vorsoglich erstmal den leeren Schuhkarton in die Ecke stellen und immer rein mit den Belegen.

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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15

Mittwoch, 9. März 2011, 05:10

Ich sammle ja die Wochen/Monatskarten für Bus/U-bahn usw...


solange du das fahrverbot hast müsstest du soviele belege für unvermeidbare fahrten mit dem taxi sammeln.
:lol: die sollen dir ruhig mal etwas mehr aufschreiben.
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emmy

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16

Mittwoch, 9. März 2011, 07:19

Halte ich für Sinnlos. Die Kosten die du dafür mit dem Auto gehabt hättest werden dir sicher gegengerechnet. Und wenn du siehst wie D rechnet kannst du froh sein wenns am Ende Null auf Null geht. Kennen wir doch von den Statistiken die D anfertigt. :knips:

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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17

Mittwoch, 9. März 2011, 07:37

das auto ist soweit ich zu wissen glaube abgemeldet.
wenn gegenrechnen, dann mit dem moped.
das ist nicht mehr ganz so einfach.

du hast ja recht. aber wenn alle so denken würden, hätten wir eufe-rechtstechnisch noch tieffinsteres 2004... :)
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emmy

unregistriert

18

Mittwoch, 9. März 2011, 08:58

Ich bin nur realistisch. Warum mit Moped gegenrechnen? Es geht hier um die FE Klassen B-BE, also müssten auch diese Kosten gegengerechnet werden. Es ist Ihm ja unbenommen weiter mit dem Mofa zu fahren, er hat ja keine Fahrverbot kassiert.

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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19

Mittwoch, 9. März 2011, 09:05

'nen monat fahrverbot wegen dem nicht abgedeckten rücksitz, denk ich...?
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
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Gallier

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20

Mittwoch, 9. März 2011, 09:08

@ Ghetto
Nein, ich habe kein FV bekommen und mein Auto IST und BLEIBT angemeldet!
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