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die bisherige rechtsprechung besagt, dass fahrerlaubnisse, die ohne wohnsitzprinzipeinhaltung erteilt wurden, aberkannt werden dürfen. die österreichische fahrerlaubnis reiht sich da definitiv nicht ein. heisst das, dass die da jetzt eine reine "19.01.09-problematik" draus gemacht haben? also ganz ehrlich - dem vgh münchen würde ich (zumindest unbeaufsichtigt) noch nicht mal kühemelken anvertrauen.Interessant ist allerdings, dass der VGH es nicht für ausgeschlossen hält, dass der Führerschein insgesamt anerkennungsfähig sein könnte, wenn der EuGH in seiner mit Spannung erwarteten Entscheidung zur 3. FS-RiLi seine bisherige Rechtsprechung beibehält.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (5. August 2011, 11:39)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GhettoStarlight« (7. März 2011, 12:23)
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So ist es und der erste Schritt zu, das eine Umschreibung oder Neuaustellung als Erteilung mit Eignungs(über)prüfung zu erkennen ist.letztendlich ist der Beschluß aber gar nicht so verkehrt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (8. März 2011, 01:46)
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was ist mit "insgesamt" gemeint und welche "Entscheidung" meint XDriverInteressant ist allerdings, dass der VGH es nicht für ausgeschlossen hält, dass der Führerschein insgesamt anerkennungsfähig sein könnte, wenn der EuGH in seiner mit Spannung erwarteten Entscheidung zur 3. FS-RiLi seine bisherige Rechtsprechung beibehält.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (9. März 2011, 00:46)
Grund: unnötiges Zitat gelöscht
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Die Verurteilung ist ja noch nicht rechtskräftig (und wird sie angesichts der Begründung des VGH auch in nächster Zeit nicht werden).

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gallier« (8. März 2011, 20:51)
Ich sammle ja die Wochen/Monatskarten für Bus/U-bahn usw...
die sollen dir ruhig mal etwas mehr aufschreiben.
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