die Rechtslage immer noch nicht so klar ist wie D es in seiner FVO darstellt
Die Rechtslage ist völlig klar, zumindest in den BL, in denen bereits ein obergerichtliches Urteil dazu ergangen ist.
Nun ist es in unserem föderalen System natürlich derzeit so, das diese Klarheiten zwar von BL zu BL völlig unterschiedlich sind, aber trotzdem eben absolut klar.
Diesem, in meinen Augen geradezu lächerlichen Zustand, auch auf Gesamt-D projeziert, abzuhelfen, bedarf es offensichtlich immer wieder des EuGH. Das ist einfach so in D und mit unserem weltweit führenden Verkehrsrecht.
Bis zu dieser Entscheidung tobt sich eben jedes obere Gericht nach eigenem Gusto (pro oder anti) noch etwas aus. Danach sind einige Klarheiten dann eben plötzlich doch andere, aber es bleibt klar, hoffentlich in unserem Sinne.
Es werden also zunächst keine anhängigen Verfahren davon direkt betroffen sein, bestenfalls wäre eine Aussetzung bis zur einzigen und endgültigen Klarheit möglich, unter Verweis auf die relativ zeitnah anstehende EuGH-Entscheidung.