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RA XDiver

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1

Montag, 7. Februar 2011, 14:20

FREISPRUCH IN NRW!!!! (FS nach 19.01.)

Ein Amtsgericht in NRW (näheres nach Ablauf der Rechtsmittelfrist) hat den Inhaber eines CZ-Führerscheins aus dem Jahre 2009 freigesprochen. Der Führerschein sei anzuerkennen, so die Richterin. Der Wohnsitz sei in Tschechien, somit sei man, trotz der Vermutung, es handele sich um einen "Tourismus-FS", an die Erteilung gebunden. Das gab sie den geladenen Polizeibeamten als Info auch nochmals mit auf den Weg. :wink:

Ob das Urteil hält, ist noch unklar. Zwar hatte auch der StA Freispruch beantragt, das kann aber sein Vorgesetzter ja wieder anders sehen. Gleichwohl: Ein kleiner Erfolg im Anti-EU-FE-BL Nr. 1.
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Wuerde1711

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2

Montag, 7. Februar 2011, 15:28

bitte noch mehr so gute Nachrichten! Bis wann kann das denn mit der Rechtskräftigkeit dauern? Welche Auswirkungen hat das auf die "Armen", denen nach den frustierenden, entwürdigenden Erfahrungen in Dt. kein anderer Ausweg mehr bleibt? Am meisten regt es mich auf, dass z.B. nach nicht bestander MPU (wenn man den Antrag nicht zurückzieht), die Laufzeit wieder von vorne beginnt. Oder wenn jemand, um etwas mobiler zu sein, den Mofa-Schein macht und sich erlaubt statt 25 50 zu fahren, er als Strafe wieder von vorne 15 Jahre warten muss - oder sich mit einem schier aussichtslosem Kampf wieder bemühen muss, den FS zu bekommen -aber es nicht schafft, wenn der Beamte gegen ihn eingestellt ist. Sorry. Aber das ganze schreit doch so sehr vor Ungerechtigkeit. Natürlich ist es nicht gut, Straftaten zu begehen. Aber die Leute, die nichts damit zu tun haben, wissen praktisch gar nichts. Es heißt dann nur, Tilgungsfrist 10 Jahre. Aber dass es in Wirklichkeit 15 Jahre sind, steht nicht dabei. Warum macht man dass denn? Dann kann man doch gleich sagen: 15 Jahre. Warum es eine Anlaufhemmung geben muss, verstehe ich überhaupt nicht. Gibt es das sonst irgendwo auf der Welt? Nur, weil jemand mal was angestellt hat, muss man ihm doch nicht total ruinieren.

emmy

unregistriert

3

Montag, 7. Februar 2011, 15:45

Gratuliere dir, wobei mir ein OVG Urteil besser gefallen hätte. :knips: :wink:

RA XDiver

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4

Montag, 7. Februar 2011, 16:05

Gratuliere dir, wobei mir ein OVG Urteil besser gefallen hätte. :knips: :wink:


Jetzt werden wir aber unverschämt. :gcool: Ich behaupte ja mal gut zu sein, aber mit Wundern ist das so eine Sache.... :wink:

@wuerde

Rechtskraft tritt kommenden Dienstag ein, so die StA nicht ins Rechtsmittel geht (wovon ich eigentlich ausgehe).
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Basstölpel

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5

Montag, 7. Februar 2011, 16:20

Glückwunsch!

Aber ist das jetzt dennoch in verwaltungsrechtlicher Hinsicht völlig bedeutungslos?

(Und bedeutet "WS sei in CZ", dass der WS noch besteht? M.a.W. bringt es was, den WS nach Erteilung der FE zu halten, z.B. bis zur EuGH-Entscheidung?)

RA XDiver

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6

Montag, 7. Februar 2011, 18:43

Es gibt kein Verwaltungsverfahren (bis jetzt). Bzgl. des Wohnsitzes habe ich mich unsauber ausgedrückt. Gemeint war natürlich der WS-Aufdruck auf dem FS, nicht der aktuelle Wohnsitz, der ist in D. M.E. bringt ein Fortbestand des WS in CZ gar nichts.
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Armani82

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Führerschein aus: CZ schein OHNE sperrvermerk und die bestätigung vom papst ich darf fahren...

7

Montag, 7. Februar 2011, 19:04

Kann es möglich sein das wen Rechtsmittel verstrichen ist das Die Gerichte oder Feb jetzt umstimmen und sich das Urteil als wegweisenden Denkanstoß nimmt und endlich mal Die eigentlich Anerkennung pflichtigen gültigen aber von D nicht anerkennt wir doch noch anerkennen z.B Bay. Und hardliner sprich Die BRD??
Lg Armani.
Was haben Das Unieversum und Die führerscheinrichtlienie gemeinsam??
Es wird immer was neues entdeckt und das Ende ist nicht zu sehen!!
:bw:

emmy

unregistriert

8

Montag, 7. Februar 2011, 19:11

bringt ein Fortbestand des WS in CZ gar nichts.


Genau so siehts aus! Habe letztens von einem Kunden erfahren das er einen Bekannten hat der auch in CZ den Fs gemacht hat, und nun schon das 6te Jahr einen WS-bezahlt!
Ich habe absichtlich nicht geschrieben dass er einen hat! :knips:

RA XDiver

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9

Montag, 7. Februar 2011, 19:12

Realistisch gesprochen? NEIN.
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Basstölpel

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10

Montag, 7. Februar 2011, 19:46

@ XDiver:
@ emmy: :DK:

Pioneer

unregistriert

11

Montag, 7. Februar 2011, 22:25

Hier auch meinen Glückwunsch an unseren "Forenanwalt". :klatsch:
Ganz offensichtlich eine erstklassige Verteidigung und ein ausgezeichnetes Ergebnis für NRW.

Trotzdem möchte ich die allgemein einsetzende Euphorie mal etwas bremsen, ohne die Leistung von RA XDiver damit zu schmälern.
Es handelt sich bei diesem Urteil lediglich um ein Amtsgericht, irgendwo im Nirgendwo, ok, immerhin in NRW. Trotzdem eben nur ein Amtsgericht, damit ist diese Entscheidung weder richtungsweisend noch allgemeinverbindlich, sondern schlicht eine Einzelfallentscheidung.
Das gilt, bis eine grundsätzliche Klärung durch den EuGH erfolgt ist, die glücklicherweise in absehbarer Zeit ansteht. Erst dann wird wirklich klar, wie die ab dem 19.1.09 erteilten FSe zu sehen sind.

schlaubi

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12

Dienstag, 8. Februar 2011, 22:24

Das gilt, bis eine grundsätzliche Klärung durch den EuGH erfolgt ist, die glücklicherweise in absehbarer Zeit ansteht.
...absehbarer zeit...? dachte das kann noch bis anfang nächsten jahres dauern oder lieg ich da falsch...?

Gallier

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13

Dienstag, 8. Februar 2011, 23:11

Auch das ist "absehbar" :so23:
Lieber stehend sterben als knieend leben

RA XDiver

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14

Dienstag, 15. Februar 2011, 09:47

Das Urteil ist rechtskräftig. Ich weise jedoch nochmals darauf hin, dass die Entscheidung sicherlich nicht repräsentativ für NRW ist! Nicht zuletzt wegen der zu erwartenden, rechtlich nicht ganz korrekten, Begründung. Volltext kommt, sobald er vorliegt.

Az.: 4 Ds-401 Js 520/10-654/10
AG Emmerich (zur Info: 2 ganze Strafrichter, ein riesiges Gericht also :gcool: )
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emmy

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15

Dienstag, 15. Februar 2011, 09:51

Gratuliere! :klatsch:
rechtlich nicht ganz korrekten, Begründung
Lass mich raten - Art 13 ? :sw27:

RA XDiver

[VERBORGEN]

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16

Dienstag, 15. Februar 2011, 10:01

Ne, völlige Unkenntnis der 3. RiLi und der damit verbundenen Problematik. :bh: Quasi die Begründung mit der Rechtslage zur 2. RiLi. Aber ich wollte die Richterin aus irgendeinem Grund nicht korrigieren.... :bw:
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emmy

unregistriert

17

Dienstag, 15. Februar 2011, 10:09

:lach: Also auch Unkenntnis bei der STA., haben also "aus versehen" richtig gelegen. Naja, das Ergebnis zählt! :lach:

schlaubi

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18

Dienstag, 15. Februar 2011, 10:37

@RA XDiver
gratuliere erst mal zu deiner anscheinend super arbeit :klatsch:
und zweitens zu so tollen richtern haben die das letzte jahr verschlafen...
(hätte nie gedacht dass das urteil rechtskräftig wird)
da kennen sich ja die meisten hier im forum mit der derzeitigen rechtsprechung hinsichtlich der eufs besser aus... :lach:
egal... wollt dir nur gratulieren und beim nächsten fall wieder so viel glück wünschen :wink: