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ufo-mobile

Anfänger

Registrierungsdatum: 22. Januar 2011

Beiträge: 18

1

Samstag, 22. Januar 2011, 18:24

Fahren ohne Fahrerlaubnis-offenbar vorangegangene NU-Was kann ich noch tun??

Guten Abend,



habe mich heute hier im Forum angemeldet um vielleicht noch einen Tipp zu
bekommen, der mich vom wirtschaftlichen aus bewahren kann.



Hier eine Schilderung der Umstände, die mich zu einem tschechischen
Führerschein geführt haben.



1997 hatte ich einen schweren Autounfall bei dem drei Menschen gestorben sind,
auch ich hatte lebensbedrohliche Verletzungen. Unfallverursacher war ich, die
alleinige Schuld an dem Tod der Menschen habe ich aber nicht bekommen. Der
Unfall ist ohne Alkohol- und Drogeneinfluss passiert. Großen Einfluss auf das
Geschehen hatte auch der bauliche Zustand der Landstraße, die nach dem Unfall erneuert
wurde. Es handelte sich bei dem Straßenabschnitt um einen Unfallschwerpunkt.



Habe bei der Verhandlung eine Strafe von ca. 3 000 DM erhalten, der
Führerschein wurde mir aber nicht entzogen. Aufgrund dessen, das der Unfall
noch in der 2-jährigen Probezeit passierte wurde eine Nachschulung angefordert.
Hier fingen die Probleme dann an, dies ist mir aber erst seit einigen Monaten
bewusst.



Bei dem Unfall hat es mich ziemlich schlimm erwischt. Angefangen von einem SHT,
Lungenquetschung, Rippen-Becken und Wirbelbrüchen war auch mein Sehnerv
gelähmt. Zudem kam auch noch die anfängliche Abneigung gegen das erneute Führen
eines Kfz


Am 14.11.1997 also ca. 6 Monate nach meinem Unfall bekam ich
die Aufforderung für eine Nachschulung, die ich bis spätestens zum 14.01.1998
beizubringen hatte. Was mich damals teilweise geschockt hat, bestätigte sich
jetzt als wahre Vermutung. Fakt war allerdings, dass ich zum damaligen
Zeitpunkt gesundheitlich keine Möglichkeit hatte an dieser Nachschulung
teilzunehmen. Zu dieser Zeit könnte ich mich weder vernünftig bewegen, geschweige
denn korrekt sehen. Für die Augen-OP war es noch zu früh, dies konnte erst
mindestens ein Jahr nach dem Schaden geschehen so die Ärzte. Darum habe ich
diesen Temin nicht wahrgenommen und dem Landratsamt nur mitgeteilt, dass ich
nicht Teilnehmen kann. Wie ich nun weis, hätte ich damals die Angelegenheit
nachdrücklicher und mit exakter Begründung der Führerscheinstelle gegenüber
darlegen sollen. Für diese Behörde war anscheinend nur bekannt, dass ich einen
Verkehrsunfall verursacht habe und dies zu einer Nachschulung führen musste.


Folglich bekam ich einen unangenehmen Brief von der
Führerscheinstelle. Diese teilte mir mit, dass ich aufgrund der nicht
beigebrachten Nachschulung in einem „Entziehungsverfahren“ den Führerschein
freiwillig abgeben könnte oder mir diese per Bescheid abgenommen wird. Da ich
nach dem Unfall nichts mehr hatte wählte ich die Kostenfreie Variante und gab
den Führerschein ab. Dabei war ich sehr blauäugig, auch kannte ich zu diesem
Zeitpunkt die Vorgehensweise von Behörden nicht.


Als ich dann im Herbst 1998 wieder soweit hergestellt war
und neue berufliche Pläne hatte, (meinen
erlernten Beruf als Landmaschinenmechaniker konnte ich aus gesundheitlichen
Gründen nicht mehr ausführen) stellte ich Antrag auf Erteilung meiner
Fahrerlaubnis.


Nach einigen Wochen bekam ich ein Schreiben von der
Führerscheinstelle mit den Auflagen für eine Erteilung. Dies waren drei
Facharztgutachten, die meine gesundheitliche Eignung beweisen sollten und eine
MPU. In Anbetracht dessen, dass das Amt nach meinem Unfall kein Interesse an
meinem gesundheitlichen Zustand hatte, fand ich diese Vorgehensweise doch
ziemlich unverschämt. Die Aufforderung zur MPU konnte ich damals gar nicht
nachvollziehen, da ich weder Alkohol- noch drogenabhängig bin. Damals habe ich
von einer Unfallversicherung einen für mich damals großen DM Betrag erstattet
bekommen. Da ich außer Schulden nichts mehr hatte, war dies zu diesem Zeitpunkt
eine gute Sache. Das Geld verwendete ich um Schulden, die von meinem Unfall her
rührten zu begleichen und um die 3 Fachartgutachten sowie die MPU zu bezahlen.
Natürlich im Vorfeld auch noch die Nachschulung.


Die Gutachten haben meine Gesundheitliche Fahreignung
einwandfrei bestätigt. Auch der motorische Teil der MPU war erfolgreich, zu
diesem Zeitpunkt dachte ich eigentlich schon, dass der Neuerteilung nichts mehr
im Wege stehen würde. Doch dann kam das Gespräch mit der Psychologin. Das
Gespräch selbst war für mich sehr positiv. Denn seit einigen Wochen hatte ich
auch wieder berufliche Perspektiven, die ich mit Begeisterung verfolgte. Als mir
die Dame dann verschiedene Fragen zum Unfall stellte, beantwortete ich diese
Wahrheitsgemäß. Dann fragte Sie mich warum ich den Führerschein nun neu
beantragen möchte. Dass war dann das Problem im Nachhinein. Voller Begeisterung
erzählte ich ihr, dass ich einen IT – Beruf erlernen möchte und mich dann
entweder für einen Beruf als Administrator bewerben möchte oder mich noch
besser selbstständig machen möchte. Dann teilte ich ihr noch ein paar
Einzelheiten mit, wie ich die eventuelle Selbstständigkeit ausbauen möchte und
das Gespräch war nach ca. 1 Stunde beendet.


Damals war ich zuversichtlich, dass der Neuerteilung nichts
mehr im Wege stünde und bin zum Umschulungszentrum gefahren. Als ich dann nach
einigen Wochen das Gutachten bekam war ich wirklich geschockt, denn das
Gutachten war „NEGATIV“.


Als ich dann auch noch die Begründung lass, wusste ich nicht
mehr was ich denken sollte. In dem Gutachten stand, dass ich in keinster Weise
das Geschehene begriffen habe, unreif sei und träumerische Plane für die
Zukunft habe.


Die Darstellung der Psychologin war für mich einfach nur
demütigend, da ich auch ohne finanzielle Mittel war, unternahm ich nichts mehr.
In den nächsten Monaten sparte ich Geld für ein Fahrrad. Dieses sollte auch für
die nächsten 6 Jahre mein Fortbewegungsmittel bei Wind und Wetter sein.


Damit wurde mir das erste Mal die Grundlage entzogen wieder
auf einen grünen Zweig zu kommen. Damals dachte ich aber noch, es muss auch
ohne Führerschein möglich sein, etwas zu erreichen. Da ich dann sowieso die
neue Berufsausbildung durchzog, ließ ich die Sache nicht an mich heran.



Als ich nach zwei Jahren meine neue
Berufsausbildung sehr erfolgreich vor der IHK München abschloss, begann ich
voller Enthusiasmus einen Job zu suchen. Nach ca. 100 Bewerbungen im süddeutschen
Raum musste ich feststellen dass der Führerschein wichtig war um einen
entsprechenden Job zu finden. Denn auch als PC Techniker in der Werkstatt wurde
meistens ein Führerschein gefordert um auch Außendiensteinsätze bewerkstelligen
zu können. Als gar nichts weiterging in Sachen Job machte ich mich als
EDV-Dienstleister selbstständig.



Da ich keinen Führerschein hatte bin ich die Folgenden 4 Jahre wie gewohnt mit
dem Fahrrad gefahren. Nur mit dem Unterschied, dass ich nun mein Fahrrad für
den gewerblichen Einsatz nutzte. Bei Wind und Wetter, bei Regen, Schnee und
Sturm war ich mit dem Rad unterwegs zu meinen Kunden. In den Spitzenjahren bis
zu 35 000 KM im Jahr (kein Joke). Als ich im Sommer 2001 meine
Selbstständigkeit anfing, hatte ich das große Glück durch Empfehlungen von
mittlerweile gewonnen Freunden einige Baumaschinenhändler als Kunden zu
gewinnen, die ich EDV technisch unterstützte. Auch in dem benannten Jahr nahm
ich an einer Ausschreibung teil, in der es um die komplette Ausstattung eines
EDV Raum mit 22 PC Arbeitsplätzen incl. benutzerdefinierter Administration
dieser ging. So war meine kleine Firma für mich ausreichend zum gut überleben.



Als meine Freundin dann ein Kind
erwartete musste sich etwas ändern. Da zu dieser Zeit in Tschechien als
Selbstständiger die Zeiten ziemlich gut waren, suchte ich mir Arbeit über einen
kleinen Telekommunikationsconsulter den ich kannte, wir arbeiteten als Team,
somit war der Führerschein für mich nicht wichtig. Ziemlich schnell hörte ich
dann von der Möglichkeit den Führerschein ohne diese demütigende MPU zu machen.
Gesagt getan, während dieser Zeit in Tschechien erwarb ich diesen und habe
diesen dort auch noch genutzt. Nach Projektende suchte ich mir in Deutschland
auch schon aus familiären Gründen einen Job, denn ich mit Führerschein auch
ohne weiteres bekam. Als selbstständiger Telekommunikationsdienstleister fand
ich ein Projekt als WiMAX Systemtechniker, für diese der Führerschein Klasse B
Voraussetzung war. Über drei Jahre war ich aktiv am Netzausbau der Firma
beteiligt. Zuletzt in ganz Deutschland. Vom normaler Installationspartner für
Kundenmodems bin ich in der Firma aufgestiegen zum Leiter der Support und
Technikabteilung. Auch hatte ich meine kleine EDV Dienstleistungsfirma parallel
weitergeführt. In dieser Zeit habe ich ohne Probleme mit meinem Tschechischen
Führerschein über 150 000 KM zurückgelegt. Während dessen wurde ich 3 Mal von
der Polizei kontrolliert (Routinekontrollen) und ein viertes Mal fuhr ein
Fahranfänger mit seinem PKW in meinen Wagen. Alles kein Problem, jedes mal wurde
der Führerschein von den Beamten als "gültiger Tschechischer Führerschein
deklariert.



Als ich dann für ein Mobilfunkprojekt ein Jahr lang ausschließlich im
süddeutschen Raum unterwegs war, legte ich mit mehreren Autos über 90 000 KM
zurück (ohne Probleme). Das Problem begann als mein Wagen im Kundendienst in
der Werkstatt war. Damals hat mir mein Vater seinen alten Ford Fiesta geliehen
um zu einem Einsatz an die österreichische Grenze zu kommen. Als ich gegen
Abend mit dem klapprigen Fort Fiesta auf dem Weg zur letzten Baustelle war,
wurde ich von der Polizei gestoppt, die eine Drogenkontrolle durchführen
wollte. Den Beamten hatte ich erklärt, dass ich keine Drogen besitze und auf
dem Weg zur nächsten Baustelle bin, die dringen noch an diesem Tag erledigt
sein musste. Natürlich fand die Polizei keine Drogen in dem Wagen, aber dennoch
schien es die Beamten zu befriedigen mir mitteilen zu können, dass meine
"tschechische Fahrerlaubnis" ungültig sei. Dies verneinte ich sofort,
da ich wenige Wochen vor diesem Zwischenfall in Stuttgart kontrolliert wurde
und die Polizei keine Einwände an meinem Führerschein hatte. Daraufhin erklärten
mir die Beamten, dass ein enormer Wissensunterschied bei den Beamten vorlag und
ihre Ausführungen der aktuellen Gesetzeslage entsprachen. Die Beamten ließen
mich stehen teilten mir aber vorher noch mit, dass ich einen Anzeige wegen
"Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" bekomme.



Aufgrund dessen, dass mir ohne Führerschein die Existenzgrundlage entzogen
wurde und ich aber auch Verpflichtungen nachkommen musste, fand ich auf einer
Projektwebsite, auf der ausschließlich Projekte aus der Telekommunikation
ausgeschrieben sind, das Passende. Da ich zu dieser Zeit mit Deutschland
abschließen wollte, was auch mehr oder weniger eine Kurzschlusshandlung war,
meldete ich mich komplett ab und hatte fortan keinen Wohnsitz mehr in
Deutschland.



Als mein Vertrag am 03.04.2010 abgelaufen ist, kam ich zurück nach Deutschland.
Unverzüglich fuhr ich mit einem Freund nach Tschechien um das zuständige
Magistrat aufzusuchen. Es wurde mir mitgeteilt, dass es mit meinem Führerschein
kein Problem geben würde und dieser mich berechtigt in Europa zu fahren. Am
folgenden Tag suchte ich mir eine günstige Ferienwohnung und meldete mich dort
in Wohnsitztechnisch an. Im April flog ich für längere Zeit nach Addis Abeba um
meine Frau zu besuchen und Business zu machen. Am 05.05.2010 rief mich ein Jobagent in Addis
Abeba bot mir einen Job in Deutschland (Mobilfunk) an. In den folgenden 3,5
Monaten hatte ich für diesen Job mehr als 24 000 km zurückgelegt. Dies alles in
dem Wissen mit einer gültigen Fahrerlaubnis zu fahren.



Dann Ende Juli finden die Probleme an. Im Großraum Berlin stoppte mich die
Polizei 2-mal und teilte mir mit, dass nach mir gefahndet wird und sie mich mit
zum Polizeirevier nehmen werden. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich keine Idee,
warum dieses sein sollte. Nach und nach stellte sich heraus, dass eine Fahndung
wegen der Führerscheinangelegenheit gegen mich lief. Da ich mich komplett in
Deutschland abgemeldet hatte konnte die Führerscheinstelle die
Nutzungsuntersagung nicht zusenden und die Staatsanwaltschaft keine Ladung für
die Verhandlung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zustellen. Der Witz ist, ca.
eine Woche nach Anmeldung in Deutschland hatte ich einen Brief vom Finanzamt im
Briefkasten ---????““““!!!!!. Nach ca. 2,5 Stunden auf der Polizeiwache teilten
mir die Beamten mit, dass nun alles geklärt sei, die Fahndung definitiv
ausgesetzt wurde. Die Beamten fuhren mich zu meinem Wagen zurück und teilten
mir mit, dass ich mit meiner "gültigen tschechischen Fahrerlaubnis"
weiterfahren dürfte.



Dann im August der nächste Streich. Im Raum Würzburg Verkehrskontrolle. Diese
Aktion nahmen die Beamten als Grund für eine Fahrzeugkontrolle. Nachdem auch
die Fahrgestellnummer und der Umweltzonenaufkleber wurde natürlich auch der
Führerschein geprüft. Daraufhin nahmen mich die Polizisten umgehend mit aufs
Revier. Dort wurde mir mitgeteilt, dass für mich eine Sperrfrist festgelegt ist.
Somit ein neues Verfahren. Auch hier war ich ziemlich überrascht, da ich davon
nichts wusste. Erst als ich dann den verspäteten Strafbefehl zugestellt bekam
wusste ich was los war.

Nach diesen Erfahrungen kann ich nur sagen, in Deutschland ist Mord ein
Kavaliersdelikt und ein Führerscheinvergehen bzw. MPU-Vergehen ein
Schwerverbrechen. :böse:



Momentaner Stand ist, dass ich ohne Fahrerlaubnis keine Grundlage mehr habe um
meinen Job auszuführen. Außerdem auch keine Möglichkeit habe ein neues Projekt
zu finden, da Grundvoraussetzung die Fahrerlaubnis "Klasse B" ist. Es
gibt nur ganz wenige Jobs, die von mir ohne Fahrerlaubnis ausgeführt werden
können, da ich mich spezialisiert habe.



Nun stehe ich das zweite Mal für dem Nichts, weil die Behörden mit meiner
Fahrerlaubnis spielen. Aus diesem Grund wende ich mich an das Forum in der
Hoffnung ich kann noch eine Lösung finden. Auch muss ich sagen, dass ich mich
eigentlich nie mit der Problematik „Ausländischer Führerschein“ befasst habe,
da ich diesen mit einem deutschen Führerschein gleichsetzte. Es handelt sich ja
in beiden Fallen um EU-Führerscheine. Es hat auch in den gesamten 5 Jahren
Nutzungsdauer des tschechischen Führerscheines keine Verkehrsvergehen gegeben
(in keinster Weise) außer einen Punkt, weil keine Umweltplakete auf meinem
Fahrzeug war als ich in eine Umweltzone fuhr.


Hoffentlich hat es jemand bis hierher geschafft.





Danke für eure Hilfe.


Tschüss

charly

Moderator

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2

Samstag, 22. Januar 2011, 18:36

Hast Du das negative Gutachten der FEB vorgelegt bzw. damals den Antrag zurückgezogen und wann war dies genau?
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


ufo-mobile

Anfänger

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Beiträge: 18

3

Samstag, 22. Januar 2011, 19:20

Aufgrund Geldmangel konnte ich damals leider nichts mehr unternehmen. Das negative Gutachten hat dann ja auch die Führerscheinstelle bekommen. Das Urteil würde Rechtsgültig im Juni 1999. Zu dieser Zeit habe ich dann vorerst den Kampf aufgegeben. Da kein positives Gutachten vorlag, kam es nicht zur Neuerteilung.

Wuerde1711

Fortgeschrittener

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4

Samstag, 22. Januar 2011, 20:04

hallo ufo-mobile. Es ist wirklich schlimm, wie es dir ergangen ist. Ich hoffe, die Fachleute hier im Forum werden dir antworten. Meine Empfehlung wäre, einen guten Anwalt zu befragen bzw. zu beauftragen - ich glaube, da könnte dir hier auch jemand einen Tip geben. Das ganze wäre reif für die Presse, damit die Leute nicht immer nur mit den Finger auf diese "Bösen" zeigen, sondern merken, was los ist und ihre Vorurteile abbauen können.

ufo-mobile

Anfänger

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Beiträge: 18

5

Samstag, 22. Januar 2011, 20:29

Hallo wuerde1711,

meine Unkosten durch diese Angelegenheit betragen nun schon + 10.000 euro. Da sind schon die Anwaltskosten für die erste Verhandlung und die Berufunsverhandlung von letzten Donnerstag mit drin. Langsam weis ich nicht mehr weiter, dem ganzen steht man ziemlich machtlos entgegen. Das schlimmste ist, trotz dem dass alles ziemlich klar auf der Hand liegt und auch jeder Richter die ganze Geschichte aus den Akten lesen kann, ist kein Ende in Sicht.

Wenn ich die Verhandlungen revue passieren lasse, waren die Meinungen beider Richter von vorne herein klar. Der erste Richter vom Amtsgericht sagte wort wörtlich

"Er wird in meinem Fall genauso vorgehen wie in allen anderen Führerscheinfällen, da wird er keine Ausnahme machen".

Der Richter am Donnertag hat es auf die Spitze getrieben. Dieser hat in der Verhandlung bei der Urteilsbegründung folgene Sätze verlauten lassen:

1. Man kann die Sache von damals, der Unfall ist ja nun fast 14 Jahre her, nicht mehr so schwer gewichten.... Das war der Heuchelsatz

2. Erst drei Leute totfahren, dann im Zuge des führerscheintourismus nach tschechien fahren um die Mpu zu umgehen. Das war der Oberhammer schlechthin. Der weis überhaupt nicht, was ich damals mitgemacht habe.

Jetzt habe ich noch eine Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht München. Bin gespannt wie das ausgeht. In der Zwischenzeit bin ich wahrscheinlich sowieso pleite ohne job.

Wuerde1711

Fortgeschrittener

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6

Samstag, 22. Januar 2011, 20:53

ich kann da nur sagen: beten und hoffen!

Pioneer

unregistriert

7

Sonntag, 23. Januar 2011, 03:47

Welcher WS ist unter 4 c (VS) eingetragen und welches Erteilungsdatum ist in Spalte 10 (RS) enthalten ?

ufo-mobile

Anfänger

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8

Sonntag, 23. Januar 2011, 11:20

Unter 4c ist eingetragen "Mag KARLOVY VARY". In der Spalte "10" ist enthalten: B (auto), Erteilungsdatum= 08.07.05.

Hoffe dir fällt was dazu ein.

Danke.

greets Ufo

RA XDiver

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Sonntag, 23. Januar 2011, 13:30

Hier müsste man wohl mal schauen, was denn da alles so unschönes im Detail passiert ist, insbesondere mit dem StrB und der Ordnungsverfügung (evtl. öffentliche Zustellung?). Bzgl. der Verfügung könnte man an ein Wiederaufgreifen des Verfahrens denken, hat bei einem Mandanten von mir mal recht gut geklappt. Etwas Sorgen macht mir der StrB, aber der müsste auch formwirksam zugestellt werden.

Also, sagen wir mal so. Hopfen und Malz dürfte noch nicht verloren sein, zumindest nach erster Einschätzung, da der FS augenscheinlich formell ja ok ist.
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Sonntag, 23. Januar 2011, 14:16

Ich bin leider in Sachen Führerschein nur Anwender und kein Fachkundiger. Die meisten Details von damals kann ich schriftlich belegen. Leider ist bei diversen Umzügen auch wichtiges Material verloren gegangen. Aber dies sollen ja dann zumindest die Ämter in deren Archiven haben. Auch für mich wäre es nachvollziehbar, das Problem von damals aufzuarbeiten. Denn dies scheint jetzt ja die Wurzel alles Übels zu sein. Eigentlich dachte ich mir, dass die ganze Angelegenheit kein Problem sein dürfte, denn mit der Wahrheit kommt man eigentlich immer am weitesten. Nur dies scheint in meinem Fall keine Rolle zu spielen. Rechtlich gesehen geht es meiner Meinung immer noch um das Problem von damals, mit der negativen MPU. Wenn ich könnte würde ich diese jederzeit anfechten, insbesondere weil sich ja nun eigentlich herausgestellt hat, dass dieses Gutachten in jeder Richtung falsch war.

Momentan habe ich noch einen Job für 2 Monate, danach dürfte es schlecht ausschauen. Darum muss ich dieses Problem lösen, solange ich noch Finanzmittel zur Verfügung habe. Für mich bedeuted eine Nutzungsuntersagung für Deutschland momentan das existenzielle Aus.

Bin für jeden Rat dankbar.

RA XDiver

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Sonntag, 23. Januar 2011, 14:35

Es geht bei Dir um viele Probleme, aber die negative MPU interessiert indes niemanden mehr. Das ist wirklich völlig unerheblich.
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Sonntag, 23. Januar 2011, 15:07

Wo denkst du dann, das etwas zu machen wäre.

Natürlich würde ich dann auch für Hilfe bezahlen.

Danke

RA XDiver

[VERBORGEN]

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Sonntag, 23. Januar 2011, 15:51

Die Wurzel dürfte hier in den Zugangsproblematiken der belastenden Schreiben zu suchen sein. Die MPU war ja VOR Erteilung der CZ-FE. Damit ist diese gänzlich unerheblich. Ansetzen muss man bei den beiden "neuen" Entscheidungen.

Wenn ich dich richtig verstehe, ist der Strafbefehl Dir nie zugegangen (?). Damit gibt es das Problem Nr. 1, da eine öffentliche Zustellung desselben unzulässig wäre (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1997, 2965). Die NU, soweit sie wirklich im Raum ist, könnte man ebenso angreifen, nämlich mit einem Wiederaufgreifensantrag an die Behörde.

Wie bereits gesagt, ist das alles nicht ganz wenig Arbeit, aber ein durchaus lösbares Problem.
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Sonntag, 23. Januar 2011, 16:07

Der Strafbefehl war vom 19.11.2009. Dieser wurde mir aufgrund dieser Zustellproblematik dann Anfang August 2010 zugestellt. Diesem widersprach ich innerhalb der ab Zustellung zwei wöchingen Frist. Dieser Fall wurde dann vor dem Amtsgericht Miesbach verhandelt. Es bestand für mich eigentlich keine wirkliche Chance. Die Urteilsspruch wurde aber definitiv auf folgenden Umstand gesprochen:

Umgehen des Wohnsitzprinzips (Deutscher Wohnsitz im CZ-Führerschein).

Alle Argumente meines Anwalts sind im Sande verlaufen. Genauso bei der Berufungsverhandlung letzte Woche. Wenn es irgendeine greifbare Chance gibt dieses Urteil zu umgehen, muss ich diese Nutzen.

Danke.

RA XDiver

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Sonntag, 23. Januar 2011, 16:09

Welcher Wohnsitz steht denn unter Ziffer 8? Ich hatte Pioneers Posting leider nicht richtig gelesen. Unter 4c steht die ausstellende Behörde, nicht der WS.
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Sonntag, 23. Januar 2011, 16:13

Unter Ziffer 8 steht:

WALDKRAIBURG, SPOLKOVA REPUBLIKA NEMECKO

Waldkraiburg war mein damaliger Wohnsitz in Deutschland

RA XDiver

[VERBORGEN]

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Sonntag, 23. Januar 2011, 16:14

Ok, dann muss ich das oben Gesagte relativieren. Der Lappen ist tatsächlich ungültig (vgl. EuGH, Rechtssachen Wiedemann und Wierer). Die Revision (wird übrigens nicht mündlich verhandelt) dürfte aussichtslos sein. Da hilft tatsächlich wohl nur der Neuerwerb im Ausland oder die MPU.

Allenfalls kann sich aus strafrechtlicher Sicht noch ein Verbotsirrtum zu Deinen Gunsten auswirken. Das ist allerdings ein Strohhalm, zumal er sich bzgl. der Nutzungsberechtigung nicht positiv für Dich auswirkt.
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Sonntag, 23. Januar 2011, 16:19

Kann die Tschechische Behörde Führerscheine ausstellen, die solche groben Fehler aufweisen. Denn es wurde ein Führerschein mit Fahrschule, Fahrprüfung (theorie und praxis), die ich nicht unbedingt als leicht empfand, normal erworben. Auch war ich länger als ein halbes Jahr schwerpunktmäßig in Tschechien.

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Sonntag, 23. Januar 2011, 16:21

Da müssen Du und alle anderen, die vor dem 01.07.2006 in CZ den Lappen gemacht haben, sich bei den Tschechen bedanken. Der EuGH hat deutlichst klargestellt, dass diese Führerscheine nicht anerkannt werden müssen. Der Mist wurde in CZ verbockt.

Evtl. hätte man sich im Berufungsverfahren auf einen Fehler der Tschechen berufen und diesen ggf. nachweisen müssen, wenn man tatsächlich mehr als sechs Monate da gewesen ist (tatsächlich, nicht auf dem Papier!). Das ist aber regelmäßig sehr schwierig. Wenn in diese Richtung nicht verteidigt wurde, kann man das mit der Revision nicht mehr kitten.
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Sonntag, 23. Januar 2011, 16:25

Wenn die Tschechen das verbockt haben, müssten diese das doch heilen können. Die wissen ja, dass ich drüber war. Oder kann man dies nicht mit einem Werkvertrag bestätigen, dass man drüber war?