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Registrierungsdatum: 13. Januar 2011

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Führerschein aus: Polen Klasse ABC

1

Montag, 17. Januar 2011, 21:14

Darf die Polizei die EU Fahrerlaubnis einbehalten?

Darf die Polizei eigentlich den Führerschein einbehalten, einziehen oder gar an die austellende Behörde zurück senden?



2.Frage

Wie sieht es mit der Klasse M aus?

Meines Wissens gibt es in Polen z.B. diese Klasse nicht, warum gibt es da erneut in Deutschland eine Ausnahme?







Danke für eure Antworten

charly

Moderator

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2

Montag, 17. Januar 2011, 21:20

FRage 1: JA, die Rücksendung erfolgt dann in der Regel über die zuständige FEB bzw. KBA..

Frage 2: Die Klasse M ist eine nationale Klasse. Diese wird aber durch die europaweite Klasse AM abgelöst.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


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Führerschein aus: Polen Klasse ABC

3

Montag, 17. Januar 2011, 21:29

Wann wird es die Klasse AM geben?

Wie sieht es aus wenn jemand hier Urlaub macht aus dem Europäschem Ausland, muss er auch die Klasse M erwerben?

Was schließt die Klasse AM alles ein?

Ist Sie dann auch durch die Klasse B abgedeckt?

Was ist mit den alten Führerscheinen der Klasse BML behalten die Ihre Gültigkeit?



Fragen über Fragen.

Danke schon mal wir die Antworten vorher und ebenso für die folgenden!!!!!

DODOXX

Profi

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Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)

4

Montag, 17. Januar 2011, 22:05

FRage 1: JA, die Rücksendung erfolgt dann in der Regel über die zuständige FEB bzw. KBA..
Seit wann??? Die können doch nicht,mir nix dir nichts ein Dokument einbehalten.
Oder,woher nimmst du die kenntnis?
:wink: :DK: :wink:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DODOXX« (17. Januar 2011, 22:09)


charly

Moderator

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5

Montag, 17. Januar 2011, 22:07

Die Klasse AM kommt meines Wissens spätestens 2013

Der Urlauber aus dem Ausland darf in D alles fahren was er auch in seinem Heimatland fahren darf.

Die Klasse AM ersetzt die Klasse M und S

Die Klasse AM ist weiterhin - so wie jetzt auch die Klasse M und S - in der Klasse B enthalten.

Die Klasse L bleibt weiterhin bestehen. Meines Wissens ändert sich an den alten Führerscheinen nichts. Schließlich wird aus den Klassen M und S die neue Klasse AM.
Seit wann??? Die können doch mir nix dir nichts ein Dokument einbehalten.
Oder,woher nimmst du die kenntnis?
Doch können sie. Du kannst es dann wieder bei der ausstellenden Behörde abholen, sofern sie es Dir geben.

Bei Entzug durch ein deutsches Gericht wird es jedenfalls so gehandhabt.
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DODOXX

Profi

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Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)

6

Montag, 17. Januar 2011, 22:11

Naja,aber ohne irgend n Vorkommnis,wie betrunken am Steuer,
können die doch nicht einfach,mir nix dir nix,den FS einbehalten.
Haben wir doch schon öfters hier im Forum lesen können,
das die Braven Waldmeister,nachdem sie einen FS einfach so einbehalten haben,
ihn dann wieder brav in den Briefkasten werfen mussten.

Würd mich mal interessieren, was der Hr.RA sagt dazu.
:wink: :DK: :wink:

charly

Moderator

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7

Montag, 17. Januar 2011, 22:21

Naja,aber ohne irgend n Vorkommnis,wie betrunken am Steuer,
können die doch nicht einfach,mir nix dir nix,den FS einbehalten.
Hierfür gelten die gleichen Regeln wie für den deutschen FS auch.

Und wenn Du in Deutschland den Wohnsitz hast schon zwei mal.

Auch lässt die EU-Richtlinie ausdrücklich einen Entzug zu

Siehe Artikel 11/2

Zitat

2. Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen
Territorialitätsgrundsatzes kann der Mitgliedstaat des
ordentlichen Wohnsitzes auf den Inhaber eines von einem anderen
Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen
Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder
Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck
den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen.
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8

Montag, 17. Januar 2011, 22:26

Zitat

können die doch nicht einfach,mir nix dir nix,den FS einbehalten.
Haben wir doch schon öfters hier im Forum lesen können,
das die Braven Waldmeister,nachdem sie einen FS einfach so einbehalten haben,
ihn dann wieder brav in den Briefkasten werfen mussten

von DODOXX




Würde mich auch mal interessieren im welchem Gesetz das geregelt ist.







Zitat

Der Urlauber aus dem Ausland darf in D alles fahren was er auch in seinem Heimatland fahren darf


von Charly





Auch da würde ich gerne in Erfahrung bringen, wo das geregelt ist?





Danke euch schonmal im Voraus

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

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9

Montag, 17. Januar 2011, 22:44

Das ist ganz einfach geregelt:

Der Wohnsitz ist dafür maßgebend.

spanischer Wohnsitz und spanische FE = es darf alles gefahren werden was in Spanien auch gefahren werden darf
deutscher Wohnsitz und spanische FE = es darf nur das gefahren werden was auch mit der D-FE gefahren werden darf
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Oberklops

Zauberlehrling

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10

Montag, 17. Januar 2011, 22:44

Aus der Praxis

Also - in den seltensten Fällen wird ein dt. Polizist so ein Dokument einziehen. Wollen vielleicht schon. Aber er mus es im Zweifelsfall dem Eigentümer ja wieder hinterher tragen und hat ne Menge Streß - Arbeit, Papierkram...
Samstag 22.15 - mein Handy schellt. Eh ich zugreifen kann, hat es Olga beim Wickel, welche "Hure" mich jetzt wohl noch anruft...
Ein Kunde in FFO, mit "meinem" FS unterwegs, der Polizist will den FS behalten und meint, damit darf man in D. nicht fahren.
Was soll Ulf jetz - so Olga - der Polizei ihre Arbeit erklären? Gib mir die Polizei - ein Wort das andere, wo bist Du? Ein Lachen, ein Kuß und "das ist mir zu komisch" und weg ist mein Handy und meine Olga. Kommt nach 10 MInuten wieder und meint, sie brauchte nichts erklären, die Polizei war gerade 18 oder 19 Jahre, hat dann mit "richtiger Polizei", also dem Vorgesetzten telefoniert und mein Kunde durfte natürlich weiter fahren. :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

charly

Moderator

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11

Montag, 17. Januar 2011, 22:49

RE: Aus der Praxis

Also - in den seltensten Fällen wird ein dt. Polizist so ein Dokument einziehen. Wollen vielleicht schon. Aber er mus es im Zweifelsfall dem Eigentümer ja wieder hinterher tragen und hat ne Menge Streß - Arbeit, Papierkram...
Der aus Deiner Sicht seltenste Fall ist eine Straftat in Verbindung mit Drogen oder ALK sofern ein Entzug durch das Gericht im Raume steht. Und dies ist je beim D-FS nicht anders. Ebenso lässt die EU-Richtlinie den Entzug zu.

Wenn ich aber hier im Forum mich so umschaue und die verlinkten Berichte lese ist es halt doch nicht so selten, daß ein Entzug im Raum steht.

Die Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins brauchen nicht denken, daß sie mit ihrem Führerschein einen Freifahrtsschein in D hätten.

Egal ob Straftat mit D-Fs oder ausl. EU-FS. Beides wird gleich bestraft und in beiden Fällen wird entzogen, sofern nötig.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (17. Januar 2011, 22:53)


Oberklops

Zauberlehrling

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12

Montag, 17. Januar 2011, 23:10

Sicher - bei jeder Straftat ist das Ding weg - in jedem Land.
UNd was viele vergessen - ich greif das mal mit der Freifahrt auf - wenn jemand hier keinen FS bekommt - wegen Alk z. Bsp, bei mir oder sonstwo in der EU einen neuen macht und wieder unter Alk auffällt - es reicht eine weitaus geringere Grenze, als normal, um diesen FS einzubehalten - man nennt das schlicht neue Eignungszweifel (die alte Akte ist ja nch da)
Ansonsten - ohne neue Auffälligkeiten - FS rechtsgetreu legal erworben - warum sollte ein Polizist den behalten wollen, kann sich ja selbst einen "machen" bei mir - und machen ja auch einige mittlerweile - mein KOM rief vorhin gerade ungeduldig an und drängelte - als ob ich ihn drangsalisieren würde, wegen seines Berufes :KlSM: :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

DODOXX

Profi

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Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)

13

Montag, 17. Januar 2011, 23:43

Genau ebend das mein ich ja.
Wenn man ordentlich fährt "ohne neue Eignungszweifel" zu liefern,
sprich,nicht betrunken fahren,unter drogen,mit handy am Ohr,unangeschnallt
oder Furzender Weise, dann sollte der Bullizist keinen Grund haben,
die Fleppe ein zu behalten. So hab ich das immer verstanden.
Nur, welche Dienstvorschriften hat der Bullizist? Darf er"Willkürlich"
oder darf er nicht!?! was sagen da die Dienstvorschriften der Bullizisten?
"Wäre schön wenn ein Bullizist dies beantworten könnte oder zumindest ein RA"

Genau, einen Deutschen FS darf man auch nicht "einfach" so mir nix dir nix einbehalten,

Praxisnäher ist es doch so,das ein Bullizeioberwachförster den EU PL FS sieht,
sich denkt "darf nicht,geht nicht" und den dann einfach "So mir nix dir nix, du nix Pole" einbehält.



Die Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins brauchen nicht denken,
daß sie mit ihrem Führerschein einen Freifahrtsschein in D hätten.

(Zitat Charly)
wieso werd ich da das gefühl nicht los,das charly ein Bullerist ist,oder zumindest Sympathiesant...

:bäh: :Hallo4:

Vergleich entfernt. Etwas mehr Neveau bitte bei zukünftigen Beispielen. Pioneer
:wink: :DK: :wink:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (17. Januar 2011, 23:55)


Pioneer

unregistriert

14

Dienstag, 18. Januar 2011, 00:01

wieso werd ich da das gefühl nicht los,das charly ein Bullerist ist,oder zumindest Sympathiesant...
Kann sein, das es einfach darin begründet liegt, das @ charly auch auf Tatsachen hinweist, die vielen EU-FS-Inhabern nicht passen, aber oftmals trotzdem Realität sind.
Deswegen muß man ja nicht gleich Mitglied in einem Trachtenverein werden, was er auch nicht ist.

charly

Moderator

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15

Dienstag, 18. Januar 2011, 00:06

@ DODOXX

Die Polizei entzieht ja nur einen ausländischen FS wenn eine Straftat voliegt. Aber dann ist der deutsche FS genauso weg.

In Bezug aufs Handy oder unangeschnallt wird auch kein ausländischer EU-FS entzogen.

Und in Bezug Freifahrtsschein verweise ich nur aktuell auf die Landshut-Geschichte. Das spricht doch für sich
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DODOXX

Profi

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16

Dienstag, 18. Januar 2011, 00:14

Die Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins brauchen nicht denken, daß sie mit ihrem Führerschein einen Freifahrtsschein in D hätten.
Hörte sich so an.Ohne jemand nahe treten zu wollen

Kann sein, das es einfach darin begründet liegt, das @ charly auch auf Tatsachen hinweist, die vielen EU-FS-Inhabern nicht passen, aber oftmals trotzdem Realität sind.
Tatsache ist, das es öfters vorkommt und realität ist es auch, das ein unerfahrener Wachtmeister,der dein Gesicht und
dein Polen schein nicht gefällt,den mal so nebenher einbehält (oder man darf mit auf der Wache und der wird dort einbehalten).

Also wo sind die Gesetze das der das darf??? Ich hab nur was von EU Richtlinie und genauso wie ein Deutscher FS behandelt,gelesen.
Nichts deutliches,nichts, was sowas wie ne Dienstanweisung von einen Polizisten aussieht, oder ob er das darf,rechtlich,
einfach "SO" den FS,egal woher, aus D,aus F oder aus Turkmenistan,einbehalten.

Man muss ja schliesslich wissen, was ein Polizeibeamter sich bei einer "Allgemeinen Verkehrskontrolle" erlauben darf
und was nicht.

Noch Deutlicher`???
Glaub da sollte ich mal in die Copzone gehen,falls das Forum da noch existiert und
jemanden fragen,der das auch weiss. Mit Deutschen § Gesetzen...
:wink: :DK: :wink:

DODOXX

Profi

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17

Dienstag, 18. Januar 2011, 00:18

Vergleich entfernt. Etwas mehr Neveau bitte bei zukünftigen Beispielen. Pioneer

Ich ziehe demnächst nur noch mit Bienchen und Blümchen die Vergleiche,lieber Pioneer,versprochen. :soldat:
:wink: :DK: :wink:

charly

Moderator

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18

Dienstag, 18. Januar 2011, 00:22

Hierfür gibt es in jedem Bundesland ein Polizeigesetz bzw. ergänzende Länderinterne Anweisungen bzw. Verordnungen.

Das Polizeirecht ist schließlich Länderrecht.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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DODOXX

Profi

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19

Dienstag, 18. Januar 2011, 00:29

Ah,gut,danke,charly.

Ich merke,wir nähern uns an.
Leider ist es mir nu bissel spät.

Wäre aber interessant zu wissen,
wie das Polizeigesetz da aussieht.

Das wäre doch mal eine echte Information
und hilfe für den User.


bis dato :Hallo4:
:wink: :DK: :wink:

charly

Moderator

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20

Dienstag, 18. Januar 2011, 00:32

Das Polizeigesetz ist in jedem Bundesland anders.

Daher ist keine allgemeingültige Aussage hierzu möglich.

Fakt ist:
Ein ausländischer EU-FS darf genauso wie ein D-FS eingezogen werden, sobald ne Straftat im Raum steht die einen Entzug nach § 69 rechtfertigt.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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