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Pioneer

unregistriert

1

Montag, 17. Januar 2011, 01:34

Brandneu aus Bayern - VGH stellt aufschiebende Wirkung her - Vorinstanz VG Ansbach

Nun gibt es selbst aus Bayern etwas Erfreuliches und Neues:

Es handelt sich hierbei um einen im letzten Jahr abgeschossenen PL-FS, erteilt nach dem 19.1.09.

Vorab habe ich gehört, das der VGH München ein Urteil des VG Ansbach aufgehoben und die aufschiebende Wirkung wieder hergestellt hat. Dort wird man also offensichtlich auch deutlich ruhiger und will zu dem in der Vergangenheit fabrizierten Mist wohl nicht noch neuen anhäufen im Hinblick auf die dazu anstehende EuGH-Entscheidung.
Das läßt die Vermutung zu, das zumindest in BY alle diesbezüglichen neuen Verfahren bis zur v.g. Entscheidung ruhen könnten.
Man zweifelt also selbst dort wohl an der bisherigen eigenen oder nationalen Auslegung des EU-Rechts zu Artikel 11. Schaun mer ma, wenn die Unterlagen vorliegen.

Ob es sich um einen User hier aus dem Forum handelt, ist mir derzeit noch nicht bekannt. Die Entscheidung wird hier natürlich eingestellt, sobald sie mir vorliegt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (17. Januar 2011, 01:52)


Oberklops

Zauberlehrling

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2

Montag, 17. Januar 2011, 02:28

Kein Forumkind, sonst hätten wir das Urteil ja per Mail - aber computer sind für ihn immer noch ein Fremdwort und wirds wohl bleiben (über 60 der Mann).
Und - ,man mag sagen, was man will - Ansbach war noch Steffi (klar zu der Zeit noch ohne EUGH-Vorlage) - München war Riedl. :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

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3

Montag, 17. Januar 2011, 21:02

Hast du vielleicht das Urteil wir uns/mich????



Vielen Dank im Voraus!!!!

Oberklops

Zauberlehrling

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4

Montag, 17. Januar 2011, 23:14

KOmmt - lies mal nochmal bitte meinen Beitrag davor - heißt also, da er Computer nicht mag, kommt per Kopie und per Post - irgendwann diese/nächste Woche.
BIn selbst über 50 - kann meine Kunden nicht mehr hetzen, wenn die über 60 sind. :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Pioneer

unregistriert

5

Montag, 17. Januar 2011, 23:17

Habe ich doch bereits geschrieben, nur kann ich mir das Ding nicht selbst drucken, also Ruhe bewahren = erste Bürgerpflicht. :wink:
Schaun mer ma, wenn die Unterlagen vorliegen.


Die Entscheidung wird hier natürlich eingestellt, sobald sie mir vorliegt.
PS: Da war schon wieder jemand schneller, ich werd alt :cursing:

Oberklops

Zauberlehrling

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6

Montag, 17. Januar 2011, 23:31

Wirste nicht - nur wie Tina (Kristianna Sharlen, gestatten, bald 6 Monate :oma: ) einfach eben älter :Keks:
Und wirklich alt - wenn Du das werden willst, wirst Du das.
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (17. Januar 2011, 23:50)
Grund: textlich angepaßt


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7

Dienstag, 18. Januar 2011, 00:12

sorry, habe ich dann beim genaurerem Betrachten auch gesehen.

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Beiträge: 893

8

Dienstag, 18. Januar 2011, 00:40

Oder handelt es sich um den Fall des Users Loewenhopfi: klick.

Der hatte ja eine isolierte Sperrfrist und den EU-FS nach Ablauf derselben erworben und hatte vor dem VG Ansbach schon verloren. In seinem Fall würde ich tippen, dass der VGH München zu seinen Gunsten entscheidet, weil bereits der Wortlaut des deutschen Rechts nichts für eine Nichtanerkennung hergibt.

Dass der VGH seine Haltung zum 19.01.09-Problem vor einer Entscheidung des EUGH grundsätzlich ändert, kann ich mir nicht vorstellen. Er hatte ja letztes Jahr nach seiner Vorlage noch mal begründungsmäßig nachgelegt.

Wenn die Konstellation aber keine Standardkonstellation ist, dann hat man beim VGH gute Chancen, dass man nicht mit den Standardfällen in einen Topf geworfen wird.
Insofern würde ich tippen, dass (auch wenn es Loewenhopfi nicht ist, der ist ja noch keine 60) es sich eher um eine Einzelfallentscheidung handelt als um einen grundsätzlichen Meinungsumschwung.

Pioneer

unregistriert

9

Dienstag, 18. Januar 2011, 00:56

Fall des Users Loewenhopfi
Der Fall war so ähnlich, aber dort ging es um einen CZ-Schein. Das paßt also nicht und er ist es definitiv auch nicht. Ich kenne den betroffenen PL-FS-Inhaber persönlich.


einen grundsätzlichen Meinungsumschwung
Ein grundsätzlicher Meinungsumschwung hat dort sicher nicht stattgefunden, wie man an den immer noch aufrecht erhaltenen Begründungen erkennt, das ist auch nicht wirklich zu erwarten.
Ich denke eher, unter dem Druck der Ereignisse wird man in München deutlich ruhiger, denn auch der VGH wird, entgegen anderslautender eigener Bekundungen, lange erkannt haben, das der EuGH auch ihn schlicht überrollen wird, spätestens seit der "Scheffler-Entscheidung", die meiner Ansicht nach viel zu wenig beachtet wurde, andernfalls müßten dort Analphabeten sitzen, wovon ich mal nicht ausgehe.
Ist also eher eine zwangsweise Meinungsänderung, wie bei vielen D-Gerichten.

Loewenhopfi

Anfänger

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10

Dienstag, 15. Februar 2011, 16:38


Die Entscheidung wird hier natürlich eingestellt, sobald sie mir vorliegt.



Hallo liegt die Entscheidung schon vor ? Wenn ja wo ?
Da der Fall sehr mit meinem ähnelt und noch in München zur entscheidung liegt, bin ich ja gespannt wann und wie Die Herren Richter bei mir entscheiden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (15. Februar 2011, 17:36)
Grund: Zitat und Post getrennt.


Pioneer

unregistriert

11

Dienstag, 15. Februar 2011, 23:06

Dazu habe ich bisher noch nichts, sollte aber langsam kommen.

Gallier

Profi

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Beiträge: 1 348

12

Mittwoch, 16. Februar 2011, 12:57

Hallo loewenhopfi
Bei mir steht auch noch ne Entscheidung des VGH aus...
Magst nochmal kurz zusammen fassen um was es bei dir geht?
Lieber stehend sterben als knieend leben

Loewenhopfi

Anfänger

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Führerschein aus: CZ vom 28.04.09

13

Freitag, 18. Februar 2011, 13:29

Morgen 20.10.09 Verhandlung wegen FoFe CZ FE vom 28.04.09 mit CZ WS


Hallo bin neu hier lese seit zwei Tagen hier im Forum

jetzt mal zu meinem Problem

ende Juli diesen Jahres sah mich ein Poli aus meinem WO mit dem Auto rumsurfen allerdings war er privat und beide waren wir ca 50 km von ZH weg. die Woche darauf kam er zu meiner Frau nach Hause und fragte sie warum ich an diesem Tag mit dem Auto fuhr und nicht Sie denn ich hätte ja keine FE. Darauf meine Frau das ich sehr wohl eine FE habe. Darauf meinte er ich solle bei ihm auf DiSt vorbeikommen und FE vorzeigen. Ich gemacht er kopiert wieder nach Hause "gefahren". Eine Woche Später kommt Anruf auf mein Handy von Poli (keine Ahnung woher der meine Nr.Hatte) er nachgefragt bei FeBe FE ungültig für D und er macht Anzeige wegen FoFe. Ich Termin Anwalt der ich darf weiter fahren bis NU kommt von FeBe. Gut ich weiter gefahren. 4 wochen später kamm schreiben ich soll FE vorlegen zur NU eintragung wenn nicht ergeht Kostenpfl. Bescheid.Ich Anwalt angerufen der Weiterfahren. eine Wo später kamm Anklageschrift wegen FoFe vom AG Bayreuth (für mich eigentlich AG Hersbruck)aber da 50 km von zu Hause gesehen von Poli jetzt AG Bayreuth. Verhandlung 20.10.09 um 9,00 Uhr . vor 4Wochen kostenplichtiger Bescheid von FeBe FE abgeben wegen NU eintrag. Ich nicht vorgelegt sollte ab da trozdem in D nicht mehr fahren laut Anwalt und Klage eingereicht gegen Bescheid dei VG Ansbach.

Vorgeschichte Dreimal Fahren mit Promille schein weg seit 1994, Fahren oFE unter Btm einfluß, Bewährung Fahrverbot bis 06/07 FE CZ mit CZ WS seit 28.04.09

Schaun mer mal was die morgen sagen ich werde es morgen gleich Berichten


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Diesen Ordner gibt es schon, um mehr zuerfahren lies bitte dort Danke :DK:

Alfa

Anfänger

Registrierungsdatum: 15. Februar 2011

Beiträge: 13

14

Mittwoch, 2. März 2011, 11:37

Hi

welchen Anwalt hast du gehabt?
Die zeit deines entzug 94 (fast das gleiche Prob) is bei mir ca das selbe aber meine Anwältin sagte damals das ich vorerst nicht fahren soll (BY) ( FS CZ .6.09, angehalten .3.10 anzeige FoFS = eingestellt)
KBA auszug war noch was drin bis .11.10 und natürlich in Zevis :iek: jetzt liegt es in der überliegefrist bis .11.11 aber da bekommt keiner Auskunft.
Kann fahren bis ich schwarz werde aber werde die pappe umschreiben beim :AT: :bäh:
hast du schon ein KBA auszug?
weist ja 15 J. darf nix dazu kommen und 1 j Überliegefrist dann ist es komplett weg.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alfa« (2. März 2011, 11:40)


charly

Moderator

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Beiträge: 5 335

15

Mittwoch, 2. März 2011, 14:23

weist ja 15 J. darf nix dazu kommen und 1 j Überliegefrist dann ist es komplett weg.
Die Überliegefrist ist nicht relevant, solange man möglicherweise nicht doch am letzten Tag der Tilgung doch noch Mist macht, welcher dann die bisherige Eintragung hemmt und erst nach Tilgungsablauf im VZR eingetragen wird.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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Beiträge: 1 377

16

Mittwoch, 2. März 2011, 14:30

Die Überliegefrist ist nicht relevant,


rechtlich nicht, wird praktisch aber hin und wieder gerne mal abgewartet..
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

charly

Moderator

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Beiträge: 5 335

17

Mittwoch, 2. März 2011, 15:10

Solange in der Tilgungsfrist nichts passiert was die Tilgung hemmen könnte, braucht man die Überliegefrist nicht abwarten.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (4. März 2011, 02:49)
Grund: unnötiges Zitat gelöscht


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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Beiträge: 1 377

18

Mittwoch, 2. März 2011, 15:38

rechtlich - ja. aber praktisch weiss man ja erst, nachdem die überliegefrist vorbei ist, ob während der tilgungsfrist auch wirklich nichts passiert ist.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
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charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 335

19

Mittwoch, 2. März 2011, 15:49

Ich denke das weis man schon kurz nach dem Vergehen.

Die Tilgung wird ja nur mit erneuten Straftaten gehemmt.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 377

20

Mittwoch, 2. März 2011, 16:04

man selbst in der regel ja. wobei es auch da ausnahmen gibt. z.b. ein parkrempler in tateinheit mit fahrerflucht auf einem fahrerlaubnisfreiem fahrzeug. spass bei seite - ich meinte aus sicht der behörde... die - wenn da jetzt kein denkfehler eingebaut ist - halt auch erst nach 16 anstatt von 15 jahren erteilen kann?
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
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