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1

Donnerstag, 13. Januar 2011, 23:19

EU-Führerschein als Polnischer Staatsbürger erworben

Der Sachverhalt:

Am 05.09.2002 habe ich eine deutsche Fahrerlaubnis erworben.

Am 09.11.2003 habe ich eine Straftat im Straßenverkehr begangen.( Trunkenheit im Straßenverker, fahrlässige gefährdung des Straßenverkehrs) 1,89 Promille mit Unfall

mit parkenden Autos.

Am 05.11.2004 wurde mir Rechtskräftig die Fahrerlaubnis entzogen mit einer Sperre bis 02/2005.

Ende 2005 machte ich eine MPU die negativ ausfiel, diese brachte ich aber nie der Führerscheinstelle.(KBA Auszug TILGUNG ENDE 2020)

2006 verlegte ich meinen ordentliche Wohnsitz nach Polen und machte dort eine polnische Fahrerlaubnis Ende 2009.(War aber nie in Deutschland abgemeldet).

Die Polnische Fahrerlaubnis zu erwerben war nie ein Problem für mich, da ich polnischer Staatsbürger bin.

Nun halte ich mich seit 2010 aufgrund schulischer Aktivitäten vermehrt in D auf und bin in eine Fahrzeugkontrolle geraten.

Nach längerer Kontrolle wurde mir die Weiterfahrt versagt und die polnische Fahrerlaubnis zurückgegeben.

Daraufhin meldete ich mich bei der Führerscheinstelle um mich zu informieren, warum ich den hier nicht fahren darf.

Die Bearbeiterin wollte den Sachverhalt prüfen und erließ einen Aberkennungsbescheid. Sie teilte mir mündlich mit, dass ich wenn ich

in Deutschland wieder fahren möchte, meine Polnische Fahrelaubnis bei den polnischen Behörden abgeben soll und in Deutschland nach erfolgreichen bestanden MPU

eine neue erwerben soll.( Dies sehe ich aber nicht ein)

Ich wendete mich umgehend ein einen Anwalt, der 1. die Strafanzeige gegen mich zum Fallen lassen gebracht hat und dann Wiederruf gegen den Aberkennungsbescheid

gestellt hat. Dieser fiel in vor dem VG KÖLN negativ aus. Nun ist ein Berufungsantrag vor dem OVG in Münster gestellt.

Dem zu musste ich mich bei der Führerscheinstelle in meiner Geburtsstadt in Polen melden. Diese wollten ertsmal, dass ich meine polnische Fahrerlaubnis abgebe, da ich in

Deutschland eine besitze. (Sie hatten einen Brief in englisch vom KBA erhalten).

Nach Klärung der Sachlage, dass ich in Deutschland seit 2004 keinen Führerschein mehr besitze, da ich ihn aufgrund Trunkenheit im Straßenverkehr abgegeben habe und

ich den erst wiederbekomme, wenn ich eine positive MPU ablege und eine neue Führerscheinprüfung ablege, sah die Leiterin der Führerscheinstelle davon ab.

Ich gab Ihr dem zu den o.g. Sachverhalt schriftlich, und musste schriftlich der Leiterin bestätigen, dass ich nach einen positiv bestanden Kurs meinen polnischen Führerschein erhalten habe und dem zu fügen, dass ich mich nie wieder um eine deutsche Fahrerlaubnis bemühen werde.

Nun habe ich im letzten Jahr ohne Probleme eine Fahrerlaubnis der Klasse A und C in meinem Heimatland erhalten.



Nun sagt mein Anwalt, dass die Klage vor dem OVG in Münster wahrscheinlich auch keinen Erfolg haben wird, man aber diesem Weg gehen muss um

vor dem BVG letzendlich erfolg zu haben.

Außerdem sagt der, wenn ich schneller meine Fahreignung in D haben möchte, müsste ich hier einen Antrag auf eine MPU stellen, dieses möchte ich aber aus Prinzip nicht, und dem zu

habe ich ja in Polen schriftlich niedergelegt, dass ich mich in Deutschland nie wieder um eine Fahrerlaubnis bemühen werde.



Nun möchte ich gerne wissen, ob Ihr eine Idee oder ein Tipp habt, wie ich schneller an meine Fahreignung kommen kann.

Oder einen Ideenanstoß für mich zwecks Argementation vor Gericht, ferner da ich ja auch polnischer Staatsbürger bin und kein

Führerscheintourist.



Vielen Dank im Voraus!!!

charly

Moderator

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2

Donnerstag, 13. Januar 2011, 23:38

Da Deine polnische Fe nach dem 19.01.09 erteilt wurde hast Du derzeit in D Probleme.

Diese lassen sich derzeit nur mittels positiver MPU aus der Welt schaffen.

Andernfalls musst Du warten bis hoffentlich der EUGH in Bezug 19.01.09 positiv entscheidet.

Solange kann ich Dir nur abraten von der PL-FE in D Gebrauch zu machen.
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3

Donnerstag, 13. Januar 2011, 23:58

Das mache ich ja auch nicht, nur ist ärgerlich dass ich in allen anderen Mitgliedstaaten fahren kann, nur in D nicht.

Dem zu selbst wenn ich nach Holland fahren möchte, kann ich D nicht als Transitstrecke benutzen, sondern muss durch halb Europa.

Auch kann ich die langen Tilgungsfristen nicht nachvollziehen.

Meine persönliche Meinung ist, dass es lohnender ist in Deutschland ein Kind zu vergewaltigen, als betrunken Auto zufahren.

Da sollten sich mal die Politiker gedanken machen wer mehr schaden anrichten kann.



Dem zu wird man in Polen vor dem Führerscheinerwerb gründlich ärtzlich untersucht, auch auf Alkoholkonsum.(Meiner Ansicht nach intensiver als bei der MPU).

[Vielleicht auch ein Grund, das es dort keine MPU gibt]

Ich bin auch immer noch der Ansicht, dass es der größter Fehler meines Lebens war betrunken am Straßenverkehr teilzunehmen.

Doch irgendwann muss man ja auch jemandem wieder eine Chance geben.

Ich bin der Ansicht, dass eine MPU generel Schwachsinn ist, denn wie möchte ein Psycholge in 45 min. festellen, was ich mein ganzes Leben über machen werde.

Und in meinem Fall hat er auch 1000% falsch entschieden, weil es nicht so eingetroffen ist, dass ich wieder trinke.

Wie umgekehrt in anderen Fällen.--> Ich habe auch damals alles gemacht was von mir gefordert wurde. Sämtliche Kurse etc pp.

Nach der MPU sollte ich auf anraten der Psychologen, erneut Kurse besuchen und mich mit meinem Verhalten auseinander setzen.

Was mich zu dem Schluß gebracht hat, dass sie sich die Kunden hin und her schieben.



naja das ist aber meine persönliche Meinung und wird nichts an der jetzigen Rechtslage ändern.

Pioneer

unregistriert

4

Freitag, 14. Januar 2011, 04:22

das ist aber meine persönliche Meinung und wird nichts an der jetzigen Rechtslage ändern.
So ist es.

Ansonsten hat @ charly dazu schon alles gesagt, es wird in deinem Fall auf den EuGH ankommen.
Gerade mit dem OVG Münster wird das ohnehin nichts, hält aber zunächst deine Angelegenheit offen.

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5

Freitag, 14. Januar 2011, 04:48

Was ist den genau die Fragestellung vor dem EUGH und wie viele Fälle liegen den vor, die für die 3.Führerscheinrichtlinie relevant sind.

Pioneer

unregistriert

6

Freitag, 14. Januar 2011, 05:20

Hier ist die entsprechende Übersicht zu finden: Vorlagefragen

Das Thema 19.1.09 wird angesprochen in der Rechtssache Hofmann AZ C419/10

Zitat

Datum 16.08.2010
Vorlegendes Gericht: VGH Bayern
AZ: C419/10
Rechtssache: Hofmann
Sachgebiet: Verkehr
Betrifft: 3. Richtlinie
Grund: Frage zur Gültigkeit eines EU-FS, erteilt ab dem 19.01.2009 und einer möglichen geänderten Auslegung der 3. Richtlinie dazu bei bestehenden Vorbelastungen. (Artikel 2, Abs. 1 und Artikel 11, Abs 4)

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7

Freitag, 14. Januar 2011, 17:58

Super und danke erstmal.



Nun habe ich eine Frage bezüglich des Sperrvermerkes.

Die deutsche Behörde will mir einen Sperrvermerk im FS eintragen.

Haben auch damals einen Typen vom Ordnungsamt an meine deutsche Anschrift

geschickt. War aber leider nicht im Lande.

Hat das eigentlich auch Konsequenzen, wenn ich den nicht eintragen lasse?

Warum will die deutsche Behörde eigentlich eine Eintragung in einen PL-FS machen?

Ist es nicht allein die Aufgabe des Austellerstaates und auch dessen Handlungskompetenz?



Was ist eigentlich, wenn ich erneut angehalten werden würde,

bin ich da richtig in der Annahme, dass mir eine FOF Anzeige droht?



Was ist mit den neu erworbenen Führerscheinen A und C?

Müssen die nicht seperat aberkannt werden?



Und darf eigentlich der deutsche Beamte meine PL-FS sicherstellen, oder einbehalten und

an die polnishce Behörde zurückschicken?



Fragen über Fragen!!!!

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!!

droht

charly

Moderator

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8

Freitag, 14. Januar 2011, 19:14

Natürlich darf D einen Sperrvermerk eintragen. Dazu gibt es auf der Rükseite das Feld 13.

Wenn Du den FS nicht fristgerecht vorlegst kommt entweder die Polizei/ordnungsamt vorbei um abzuholen und den Vermerk eintragen zu lassen. Alternativ kann auch der FS zur Fahndung ausgeschrieben werden. Kommst dann in eine Kontrolle, dann hast Du ein sehr großes Problem.

Warum will die FEB einen Sperrvermerk eintragen?

Wahrscheinlich weil er in D nicht gültig ist.

Ich empfehle Dir mal ein Gespräch mit unserem Forenanwalt, dann ich denke, daß Du alleine eh nicht aus der Sache raus kommst, sofern es nicht schon zu spät dafür ist.
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Bikerjoe1969

Globaler Moderator

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9

Freitag, 14. Januar 2011, 20:12

Ich empfehle Dir mal ein Gespräch mit unserem Forenanwalt
Der da Dieser ist. :wink:
Signaturen sind doof!

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10

Freitag, 14. Januar 2011, 21:01

Zitat

Warum will die FEB einen Sperrvermerk eintragen?

Zitat von Charly

Habe ja einen Aberkennungsbescheid erhalten. Allerdings wohne ich seit 2006 nicht mehr auf dem Gebiet der BRD,

sondern halte mich größtenteils in meinem Heimatland auf, in dem ich auch fahren darf. Wenn die deutsche FEB

einen Eintag haben möchte, dann lasse ich den nur in meinem Heimatland machen. Deutschland kann meiner Meinung nach

mit Ihren Staatsbürgern und Ihren Führerscheinen machen was sie will. Meinetwegen auch ... , aber nicht mit den polnischen

EU Mitbürgern ,diese mussten schon genug im 2.Weltkrieg leiden.

Fühle mich ehh schon diskriminiert bis aufs letzte, vorallem durch die Aussage der Beamten der FEB, ich sollte meinen

PL-FS in PL abgeben und in Deutschland einen neuen erwerben,nachdem ich Sie damit ich konfrontierte, dass

man in der EU nur noch einen FS haben könnte.

Müsste ich mich nicht zwangsweise diese und nächstes Jahr in D

aufhalten (und vorrausichtlich noch 4 weitere Jahre) würde ich in diesen Bürokratendschungel nie wieder einen Fuß setzen,

und von meiner gedanklichen Landkarte streichen. Getreu dem Motto---> Good bye Deutschland!!!!



Jeszcze Polska nie zginęła, :Polenfan: :Polenfan:
Kiedy my żyjemy, :Polenfan: :Polenfan:
Co nam obca przemoc wzięła, :Polenfan: :Polenfan:
Szablą odbierzemy. :Polenfan: :Polenfan:


:Polenfan: :Polenfan: :Polenfan: :Polenfan: :Polenfan:

Oberklops

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11

Freitag, 14. Januar 2011, 21:05

Der übrigens die geleiche Frage wie in München aus Münster dem EUGH vorgelegt hat :) :ja: (der Anwalt meine ich)
Aber Du bist schnell :) Für die mit nichtpolnsichen Sprachkenntnissen - das war die erste Strophe der poln. Nationalhymne, die viel bei uns unwissenderweise zitieren, die erste Zeile heißt nämlich: "Noch ist Polen nicht verloren" :soist:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Oberklops« (14. Januar 2011, 21:11)


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12

Freitag, 14. Januar 2011, 23:09

Zitat


von Oberklops

Aber Du bist schnell :)


Zuerst--> Was meinst du damit?



Punkt 2--> Hätte ich vorher müssen wissen mit dem Spezialanwalt hier, vielleicht komme ich auch noch darauf zurück bezüglich gegenlesen der Ausführung meines Anwaltes, der

sich momentan mit der Sache befasst.

Haben ja im Moment Berufungsantrag vor dem OVG Münster gestellt.--> Soll aber laut Ansicht meines Anwaltes, wie oben geschrieben eigentlich Aussichtslos sein.

Er sagt man muss aber diesen Weg gehen.



Ich bin aber immer noch guter Dinge das der Spezianwalt die Interessen aller EU Führerscheininhaber zum Positiven vor dem EUGH bringt, und so

die Unklarheiten aus der Welt schafft.

Armani82

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Führerschein aus: CZ schein OHNE sperrvermerk und die bestätigung vom papst ich darf fahren...

13

Samstag, 15. Januar 2011, 01:41

Ja dein Problem teilen viele ich bin zur Hälfte deutsch-andere Grieche und da ich vor 11 Jahren mal einen Deutschen Fs hatte wurde mir meinen EU Führerschein der zeitgleich wie deiner mit allen Einhaltungen aberkannt ich hasse es genauso und wir sind nicht allein mit so nen Stress viele sind im selben Boot:-(
Es ist beschießen den A: ich war jugendlich und B: ich habe kein Mord begangen werde aber vom Strafmaß irgendwie gleich gestellt ich liebe D aber nicht Die Gesetzeslage:-€
Was haben Das Unieversum und Die führerscheinrichtlienie gemeinsam??
Es wird immer was neues entdeckt und das Ende ist nicht zu sehen!!
:bw:

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14

Samstag, 15. Januar 2011, 01:55

Gut zu wissen, dass man nicht alleine ist.



Man kann nur positiv in die Zukunft blicken und im laufe des Jahres das

EUGH URTEIL abwarten.





Was nun letzendlich Klarheit bringt und den deutschen Behörden ne dicke Watsche verpasst.

Armani82

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15

Samstag, 15. Januar 2011, 02:25

Das hofft jeder einzelne und sogar ein Anwalt ist hier der zu uns hält der vielleicht bald ein gutes Wort beim EuGH einbringt den D wiedersetzt sich so oft das Das EuGH sogar schon genervt ist von D.;-)
Was haben Das Unieversum und Die führerscheinrichtlienie gemeinsam??
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