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emile

[VERBORGEN]

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1

Montag, 22. November 2010, 09:37

Neue Vorlage beim EuGH, Rechtssache C-467/10 Baris Akyüz

Beim EuGH wurde eine neue Vorlage veröffentlicht:

Rechtssache C-467/10 Baris Akyüz

Zitat


Vorlegendes Gericht

Landgericht Gießen


Vorlagefragen

Sind

a) Artikel 1 Abs. 2 i.V.m. Art. 8 Abs. 4, 2 der Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (91/439/EWG)1

b) Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung)2

dahin auszulegen,

dass sie es einem Mitgliedsstaat (Aufnahmestaat) verwehren, es abzulehnen, die von einem anderen Mitgliedsstaat (Ausstellerstaat) erteilte Fahrerlaubnis in seinem Hoheitsgebiet anzuerkennen, wenn dem Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausstellerstaat eine Versagung einer Fahrerlaubnis im Aufnahmestaat vorausgegangen ist, weil die körperlichen und geistigen Anforderungen an das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges nicht erfüllt worden seien;

bejahendenfalls: dass sie es einem Mitgliedsstaat (Aufnahmestaat) verwehren, es abzulehnen, die von einem anderen Mitgliedsstaat (Ausstellerstaat) erteilte Fahrerlaubnis in seinem Hoheitsgebiet anzuerkennen. wenn dem Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausstellerstaat eine Versagung einer Fahrerlaubnis im Aufnahmestaat vorausgegangen ist, weil die körperlichen und geistigen Anforderungen an das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges nicht erfüllt worden seien und aufgrund von Angaben auf dem Führerschein, sonstigen vom Ausstellerstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen oder aufgrund sonstiger unzweifelhafter Erkenntnisse, insbesondere etwaiger Angaben des Führerscheininhabers selbst oder weiterer sicherer Erkenntnisse des Aufnahmestaates, feststeht, dass ein Verstoß gegen die Wohnsitzregel des Art. 7 Abs. 1 lit. b der RL 91/439/EWG bzw. Art. 7 Abs. 1 lit. e der RL 2006/126/EG vorliegt -

? soweit sonstige unzweifelhafte Erkenntnisse, insbesondere etwaige Angaben des Führerscheininhabers selbst oder weitere sichere Erkenntnisse des Aufnahmestaates nicht ausreichen: Rühren Informationen auch dann im Sinne der Rechsprechung des Gerichtshofes vom Ausstellerstaat her, wenn sie nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar in Form einer auf solche Informationen gestützten Mitteilung Dritter, insbesondere der Botschaft des Aufnahmestaates im Ausstellerstaat, übermittelt wurden ?;

dass sie es einem Mitgliedsstaat (Aufnahmestaat) verwehren, es abzulehnen, die von einem anderen Mitgliedsstaat (Ausstellerstaat) erteilte Fahrerlaubnis in seinem Hoheitsgebiet anzuerkennen, wenn zwar die formalen Voraussetzungen für den Erwerb eines Führerscheins im Ausstellerstaat gewahrt wurden, jedoch feststeht, dass der Aufenthalt allein dem Führerscheinerwerb und keinen weiteren vom Unionsrecht, insbesondere den Grundfreiheiten des AEUV und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, geschützten Zwecken dient (Führerscheintourismus)?


Quelle

Paule

Menschlich

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3

Freitag, 27. Januar 2012, 19:49

Die Urteilsverkündung in Sachen Akyüz ist jetzt auf Donnerstag 1.3.2012 um 9:30 angesetzt.

Die mündliche Verhandlung war bereits am 26.10.2011. Ein Schlussantrag wurde anscheinend nicht gestellt.

Bikerjoe1969

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4

Freitag, 27. Januar 2012, 20:06

Wirkt sich das nachteilig aus?
Signaturen sind doof!

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5

Freitag, 27. Januar 2012, 20:33

Nö. Es geht außerdem um die zweite Richtlinie, und da sind die meisten der vorgelegten Fragen schon durch den Wierer-Beschluss beantwortet.
Neu ist die Frage, ob eine Versagung dazu führt, dass eine Nichtanerkennung eines später in einem anderen Staat erworbenen Führerscheins erfolgt.

Das ist aber bei logischer Betrachtung zu verneinen, da eine Versagung nicht schlimmer sein kann als ein Entzug ohne Sperrfrist, wo ja bereits nach dem Kremer-Beschluss eine Anerkennung eines nach dem Entzug erworbenen EU-Führerscheins erfolgen muss.

ickebins69

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6

Donnerstag, 1. März 2012, 07:12

ARD Morgenmagazin, heute ergeht ein Beschluss vom EuGh??

Ist es heute so weit ?? Laut ARD gibt es heute ein Urteil ?

Und natürlich gleich ein Bericht hinterher, wo klein Bürger es woanders versucht, der nicht durch eine MPU kam.
Kleiner Fehler im Leben, danach Überlebenskampf. doll..... :S:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ickebins69« (1. März 2012, 07:20)


kmp

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7

Donnerstag, 1. März 2012, 07:57

es geht um diese geschichte, ich linke es mal hier ist einfacher für alle.

C-467/10 Akyüz

Gerichtshof - Zweite Kammer
Verkehr

Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Landgericht Gießen – Auslegung von Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. L 237, S. 1) sowie von Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403, S. 18) – Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine –Weigerung eines Mitgliedstaats, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der einer Person, die nach den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats nicht über die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges verfügt, von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden is

lg
kmp
:sw68: Das Grauen hat einen Namen "BRD" :sw68:

Tom

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8

Donnerstag, 1. März 2012, 08:48

Geht es da um einen FS nach 19.01..
Wir sind immer da Ultras aus KA

Bikerjoe1969

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9

Donnerstag, 1. März 2012, 08:55

Nö, da geht´s um nen Schein davor.
Hier ne kleine Übersicht derzeitiger Vorlagenfragen.
Signaturen sind doof!

Tom

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10

Donnerstag, 1. März 2012, 09:05

Ich habe mir das mal durchgelesen und bin der Ansicht,dass das Urteil für den jungen Mann nicht gut ausgeht.
Wir sind immer da Ultras aus KA

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11

Donnerstag, 1. März 2012, 10:33

:wink: Wollte das mal als Link mit einstellen:

http://mediathek.daserste.de/sendungen_a…nach-tschechien

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Krabbels« (1. März 2012, 11:08)


Bikerjoe1969

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12

Donnerstag, 1. März 2012, 10:56

Danke.

Und ausgerechnet den Schwing haben sie interviewt :lach: . Der Bericht ist sowas von Anti EU-FS! Schon die Anmoderation zeigt das Unwissen und das typische Klischeedenken. Aber wir sind es ja mittlerweile gewöhnt.....
Signaturen sind doof!

Tom

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13

Donnerstag, 1. März 2012, 11:08

Gibt es schon Infos zu dieser Sache?
Aber wie soll das schon ausgehen bei klarem Verstoss gegen das Wohnsitzprinzip.
Wir sind immer da Ultras aus KA

mirko1

Schüler

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14

Donnerstag, 1. März 2012, 11:53

EUGH URTEIL zu 19.01.2009 gewonnen D hat verloren

das Urteil vom EUGH soll schon da sein, wie es aussieht haben "wir" gewonnen, den es muss anerkannt werden der Artikel 11/4 der neuen 3- EU FS Richtlinie ändert daran nichst, das ist also das wichtigste, der 19.01.2009 ist also für Deutschland gestorben, ANERKENNUNG ALSO AUCH NACH DEM 19.01.2009

das D ablehnen darf wenn kein Wohnsitz bestanden hat und dies der Erteiler Staat an D auf Anfrage auch meldet, dass wussten wir schon lagen 06/2008 bestätigt 2009

Deutschland darf also wie schon vor 2009 gewohnt Anfragen ob ein Wohnsitz bestand, kommt die Meldung von CZ oder PL Wohnsitz war sauber gemeldet, kann D nix mehr machen und muss anerkennen.

ein Sieg auf der ganzen Linie so wird das EUGH Urteil zu der VGH München Vorlage wohl nicht anders ausfallen. -cla-

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tabbei

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15

Donnerstag, 1. März 2012, 12:04

wo gibts das zum nachlesen??
:fido:

kmp

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16

Donnerstag, 1. März 2012, 12:10

das urteil ist da seht selber :klatsch: mein grinsen geht garnet mehr aus dem gesicht :lol:

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/…/cp120015de.pdf
:sw68: Das Grauen hat einen Namen "BRD" :sw68:

Paule

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17

Donnerstag, 1. März 2012, 12:16

Nee nee da handelt es sich um einen FS vor 19.01 !

Tom

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18

Donnerstag, 1. März 2012, 12:18

Das ist der absolute Hammer(positiv)mit so einer Entscheidung hätte ich in diesem Falle nicht gerechnet.
Ich denke,dass wir 19.01.ler auch unsere Anerkennung finden.

Ich ziehe mir das Urteil nachmal rein.
Eigentlich kann das Urteil auch schon positiv für uns gewertet werden.Denn es ist ein Grundsatzurteil.
Wir sind immer da Ultras aus KA

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tom« (1. März 2012, 12:25)


kmp

Fortgeschrittener

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19

Donnerstag, 1. März 2012, 12:24

ich habs jetzt 3 mal gelesen :)) und lese es nochmal, ich finde es einfach klasse.!!

und Glückwunsch Herr. Akyüz
:sw68: Das Grauen hat einen Namen "BRD" :sw68:

DODOXX

Profi

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Beiträge: 751

Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)

20

Donnerstag, 1. März 2012, 12:29

Da geht mir das Grinsen ja gar nicht mehr aus dem Gesicht.
Allein die ersten Paar Absätze sind sowas wie ne Schelle für D-Hammer.

:Respekt: und Glückwunsch Hr.Ayküz- :so23:
:wink: :DK: :wink: