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Lemon5980

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1

Montag, 15. November 2010, 23:26

Eu-Führerschein welches Datum ist entscheidend (4a oder Spalte10)

Hallo
Ich habe einen Pl-FS unter punkt 4a Austellungsdatum 25.02.2009 und auf der rückseite Spalte 10 steht 01.07.2008.
Ich habe öfters gelesen das ich meinen Pl-FS in einen deutschen umschreiben lassen kann und da sei das Datum in Spalte 10 entscheidend.
Wurde ende Septemeber 2010 wegen FoFe zu 3 Monate auf 3 Jahre und 50 Sozi Stunden verurteilt Anwalt hat berufung eingelegt.
Ich fahre seit ca nem halben jahr nicht weil ich nicht Vorsätzlich FoFe riskieren will.

Hoffe es kann mir geholfen werden
Vielen dank im voraus

RA XDiver

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2

Montag, 15. November 2010, 23:35

Maßgeblich ist allein Ziffer 10, auch wenn das so mancher Amtsrichter nicht begreifen will.

Wenn der Wohnsitz sicher war, fahr ruhig. Ich sehe da kein Hindernis.

Was mir ein wenig Kopfschmerzen macht ist, diese Frage hier überhaupt zu lesen. Die Antwort sollte doch Dein Verteidiger auch wissen, oder?
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Lemon5980

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3

Montag, 15. November 2010, 23:47

Hallo Ra Diver

Jetzt bekomm ich noch kurz vor mitternacht nen kollopps

Komm seit nem halben jahr nicht mehr klar wegen diesem 19.01.2009
Aber es heisst doch immer FS nach dem 19.xxxxx (Ausstellungsdatum) 4a.
Ist das sicher das das (Prüfungdatum) Spalte 10 enscheidend ist.
Ich komm aus BAYERN. da laufen die Uhren ja meistens anders.
Da in dem urteil und Anklageschrift immer von dem (Austellungsdatum) 25.02.2009 gesprochen wird.

Danke dir sehr das du mir so schnell geantwortet hast.

Lemon5980

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4

Montag, 15. November 2010, 23:55

Maßgeblich ist allein Ziffer 10, auch wenn das so mancher Amtsrichter nicht begreifen will.

Wenn der Wohnsitz sicher war, fahr ruhig. Ich sehe da kein Hindernis.

Was mir ein wenig Kopfschmerzen macht ist, diese Frage hier überhaupt zu lesen. Die Antwort sollte doch Dein Verteidiger auch wissen, oder?
Mein anwalt ist wenn ich das sagen darf Andreas Krämer aus Frankfurt.
Er wurde mir empfohlen das aber meistens nix heist.
Kennst du diesen Anwalt.
Und ja mir macht dies auch grad schmerzen denn dies hätte er doch wissen müssen.

Falls du irgendwie negative sachen von diesen anwalt weisst wäre es super mir dies zu sagen.
Habe schon 1000 euro bezahlt und bin trotzdem verurteilt worden.
Danach habe ich mir auch erstmal gedanken gemacht richtige anwalt oder nicht.

Großen dank, du hast ja schon vielen aus diesem forum mit guten antworten geholfen..
Danke danke und
Mfg lemon

RA XDiver

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5

Montag, 15. November 2010, 23:58

Maßgeblich ist das ERTEILUNGSdatum, nicht das AUSSTELLUNGSdatum. Das Datum auf der Vorderseite kann nun aus mannigfaltigen Gründen nach dem 19.01. liegen, z.B. wegen eines Dokumentenverlustes z.B.. Aussagekraft: NULL.

Man hätte einfach mal den Richter oder StA fragen sollen, was auf deren FS vorne steht und ob er an diesem Tag die FE erteilt bekommen hat.

Bei allem Respekt, mit Ruhm bekleckert haben sich die beteiligten Juristen alle nicht. :sw27:

P.S. Ich kenne den Kollegen nicht und selbst wenn, würde ich hier sicher nicht aus dem Nähkästchen plaudern. :gcool:

Ich bewerte nur die geschriebenen Fakten und denke mir meinen Teil.

P.P.S. Welches Amts- bzw. Landgericht ist denn zuständig?
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Lemon5980

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6

Dienstag, 16. November 2010, 00:15

da hast du recht da hat sich keiner mit ruhm bekleckert.
Werde morgen gleich anwalt anrufen und dies klären.
Kotz hab grad 2tes auto verkauft und mofaroller geholt war der meinung das nächte halbe jahr mit mofa zu fahren zu müssen.
Wollt mpu machen da ich dachte mein PL-FS wäre fürn Ar....

Danke für diese Starke info.
:DK:

P.S. "Zuständig Amtsgericht Günzburg (Schwaben)"

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lemon5980« (16. November 2010, 00:24)


RA XDiver

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7

Dienstag, 16. November 2010, 00:29

Worauf wurde denn die Verteidigungsstrategie erstinstanzlich aufgebaut? Rein Interesse halber.

Und, by the way, warum differieren die beiden Daten bei Dir?
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Lemon5980

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8

Dienstag, 16. November 2010, 00:44

Richter sagte zu beginn zu meinem anwalt wörtlich "Sie werden bei mir nicht weiter kommen"
Richter begründet Austellungsdatum nach dem 19.01.2009 also in DE nich gültig.
Anwalt nahm das alte Urteil Halbritter und Kremer.

Die daten differieren deshalb.
Ich habe 2008 in PL Stettin führerschein gemacht in dieser zeit gab es gerade in stettin viele durchsuchungen von fahrschulen wo alles beschlagnahmt wurde.
Eigentlich 1 Woche Fahrschule und ender der woche gleich prüfung.
Nachdem dort die ganzen razien waren wurde alles geändert.
2 wochen Fahrschule und dann erst prüfung beantragen dann kann man erst prüfung machen.
Stettin gab dann nur noch sperrlich führerschene raus manche haben bis heute keinen.
Bin dann anfang 2009 in Pl umgezogen und habe dann Februar 2009 meinen FS von der Stadt Policki bekommen.

Pioneer

unregistriert

9

Dienstag, 16. November 2010, 02:09

Ich habe öfters gelesen das ich meinen PL-FS in einen deutschen umschreiben lassen kann und da sei das Datum in Spalte 10 entscheidend.
Das stimmt und es ist mit deinem Erteilungsdatum auch kein Problem, wäre es allerdings mit einem Datum ab dem 19.1.09 in Spalte 10 auch nicht, etwas aufwendiger allerdings schon, aber ebenso machbar.


Richter sagte zu beginn zu meinem anwalt wörtlich "Sie werden bei mir nicht weiter kommen"
Bei einer derartigen Ansage kann natürlich auch ein Anwalt kaum etwas machen. Gegen hinterwäldlerische Amtsrichter ist kein Kraut gewachsen, außer eben, dieses Urteil keinesfalls rechtskräftig werden zu lassen. Es geht also in die zweite Instanz, vermutlich mit besserem Erfolg, auch in Bayern.
Dein PL-FS ist so gültig, gültiger kann ein EU-FS überhaupt nicht sein und wie @ RA XDiver auch schon erläutert hat, wurden hier die Begriffe Ausstellungs- und Erteilungsdatum verwechselt, oder sind in Günzburg völlig unbekannt. Für eine absolute Unfähigkeit eines Amtsrichters kannst du nichts, dein Anwalt aber vermutlich ebensowenig, nur weiterhin fahren kannst du selbstverständlich. Dieser grobe Unfug wird mit Sicherheit nicht so stehen bleiben.
Wir haben im Forum allein aus der letzten Zeit Amtsgerichtsurteile, in denen ein "ungutes Gefühl" (Wilhelmshaven) wesentlich war oder ein D-Amtsgericht, das einer CZ-FEB Weisungen erteilen will (Ochtrup) und immerhin auch noch ein OLG (Stuttgart), das über keine Vorstellung von aktuellem Verwaltungsrecht verfügt.
Du befindest dich also in bester Gesellschaft. :lol:


Anwalt nahm das alte Urteil Halbritter und Kremer.
Das sich @ RA XDiver zu diesem Thema nicht äußern möchte, obwohl indirekt hat er es schon getan, ist nachvollziehbar und ebenso verständlich, daher mache ich das an dieser Stelle mal ersatzweise. Bei Durchsicht des I-Net-Auftrittes muß ich feststellen, wer sich als Konsequenz der EuGH-Entscheidungen Gedanken über eine touristische Abgrenzung zu einem D-WS macht und noch weitere, neben der Sache liegende Ausführungen, die letztlich in der Erkenntnis gipfeln:

Zitat

im Zweifel bleibt nur übrig, auszuwandern.
hat nicht wirklich zielführende und aktuelle Ansichten zur Rechtslage. Sie stammen bestenfalls tatsächlich eher aus der Zeit der o.g. EuGH-Entscheidungen und seine Ausführungen liegen auch in anderen Punkten leider neben der Sache, aber evtl. ist ja auch nur die Site nicht aktualisiert worden.
Das soll nicht bedeuten, das er für diesen Prozeßausgang verantwortlich ist, ein Amtsgericht eben und auch noch Günzburg, das entschuldigt Vieles. Dennoch frage ich mich, ob nicht mit etwas mehr Agressivität, Einsatz und neueren Erkenntnissen (auch EuGH-Entscheidungen) deutlich mehr zu machen gewesen wäre. Wirklich beurteilen läßt es sich aber nicht, ohne den Verlauf der Verhandlung selbst erlebt zu haben. Was bei mit persönlich bleibt, ist dennoch ein "ungutes Gefühl" bei deinem Anwalt, aber das mag auch täuschen.



Richter begründet Austellungsdatum nach dem 19.01.2009 also in DE nich gültig.
Viel dämlicher geht es nun wirklich nicht mehr, selbst für bayerische Verhältnisse, es liegt also auf dem Niveau von Wilhelmshaven, Ochtrup und Stuttgart, kurz: "unter aller Sau"


Bin dann anfang 2009 in Pl umgezogen und habe dann Februar 2009 meinen FS von der Stadt Policki bekommen.
Die Begründung ist schlüssig und logisch, mal abgesehen von der Tatsache, das Policki ein Powiat, also ein Bezirk und keine Stadt ist. Zuständig dürfte da die Behörde in Police gewesen sein. Trotzdem, der FS ist und bleibt gültig, was auch immer ein Amtsrichter dazu meint und somit "Gute Fahrt"

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (16. November 2010, 03:52)


Lemon5980

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10

Dienstag, 16. November 2010, 03:13

Vielen dank RA Xdiver und Pioneer,
das ihr euch nachts noch die mühe macht mir zu antworten.

Ich werde dies mit dem anwalt nochmal besprechen.

Aber jetzt muss ich in bett mein kopf raucht vom vielen lesen.

Großen dank ich wünsch euch was
Mfg
lemon

Paule

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11

Dienstag, 16. November 2010, 06:47

Mich würde mal interessieren ob der Ablauf dieser Erteilung gegenstand der Verhandlung war und wenn ja, ob der Verlauf so erklärt wurde, wie oben beschrieben? :ka:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (16. November 2010, 06:50)


Lemon5980

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12

Dienstag, 16. November 2010, 14:45

Der Ablauf ca. 20 min. dann Schuldspruch.
Ich selber habe gestern erst durch xdiver und pioneer erfahren das das vordere datum uninteressant ist.
Mein anwalt wusste dies bestimmt nicht.
Ich will im berufungsverfahren genau auf diesen punkt hinaus.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (16. November 2010, 15:45)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht.


Paule

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13

Dienstag, 16. November 2010, 17:07

Der Ablauf ca. 20 min. dann Schuldspruch.
Nein ich wollte wissen, ob der Richter die Erteilung hinterfragt hat. Also ob hinterfragt wurde warum das Austellungsdatum zum Erteilungsdatum unterschiedliche Daten aufweist.

Lemon5980

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14

Dienstag, 16. November 2010, 17:32

Über das austellungs bzw. erteilungsdatum wurde kein wort verloren.
Der richter hat sich ganz auf die 3. rilli 19.01.09 verlassen.
Die hätten vielleicht mal die rückseite kopieren sollen
Habe vorhin nochmal mit meinem anwalt telef. seiner meinung ist das datum sowieso egal.

Paule

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15

Dienstag, 16. November 2010, 17:39

Über das austellungs bzw. erteilungsdatum wurde kein wort verloren.
Das ist gut und dabei würde ich es auch belassen.

Habe vorhin nochmal mit meinem anwalt telef. seiner meinung ist das datum sowieso egal.
Diese Meinung teile ich nicht.

Lemon5980

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16

Dienstag, 16. November 2010, 18:29

Ich teile diese ansicht auch nicht solang es keine konkrete entscheidung des EUGH gibt.
Habe gerade noch gute infos bekommen.
Dann schaun wir mal was da rauskommt.
Berufungsverfahren dauert noch paar monate.

Paule

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17

Dienstag, 16. November 2010, 18:47

Ich teile diese ansicht auch nicht solang es keine konkrete entscheidung des EUGH gibt.
Achso den Anwalt meint das der FS auch wenn er nach dem 19.01.2009 erteilt wurde gültig sei? Doch diese Hoffnung hab ich auch, allerdings hat hier wie erwähnt nun der EuGH das letzte Wort.

Was ich meinte, ist das ich dein FS als vor 19.01.2009 erteilt sehe, weil dies unter Punkt 10 dokumentiert ist. Demnach wäre dein FS also so oder so anzuerkennen. :knips3:

Pioneer

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18

Dienstag, 16. November 2010, 23:59

das das vordere datum uninteressant ist.
Mein anwalt wusste dies bestimmt nicht.


Über das austellungs bzw. erteilungsdatum wurde kein wort verloren.
Der richter hat sich ganz auf die 3. rilli 19.01.09 verlassen.
Wenn ich die obigen Zitate im Zusammenhang sehe, kommen mir tatsächlich ganz erhebliche Zweifel, ob der Anwalt den Unterschied überhaupt kennt. Diese Ansicht des Users habe ich zunächst für ein Kommunikationsproblem zwischen ihm und seinem Anwalt gehalten. Das scheint ein Irrtum zu sein, oder wie kann es sonst angehen, das man im Amtsgericht in heller Aufregung in der 3. Rili blättert, hier ist die 2. Rili maßgebend (Erteilungsdatum, Spalte 10, RS). Wenn man das nicht deutlich macht, weil man es vermutlich selbst nicht weiß, darf man sich über dieses Ergebnis wirklich nicht wundern.
Da der FS nun mal nicht unter die 3. Rili fällt, erübrigen sich auch alle Gedanken bzgl. zukünftiger EuGH-Entscheidungen dazu, sie spielen in diesem Fall keine Rolle.
Zur 2. Rili ist dagegen fast alles entschieden und für den vorliegenden Fall allemal.
Prozesse sind nun mal nicht mit mangelnder Sachkenntnis und ersatzweise Träumereien zu gewinnen und bevor die nächste Instanz auch noch in die Hose geht, das kann mit diesem Anwalt durchaus passieren, rate ich dringend zu einen Vertretungswechsel.
Es gibt Anwälte, die in diesem Rechtsgebiet wirklich fit sind und nicht nur gehört haben, das es sowas wie EU-Führerscheine geben soll und irgendwelche hochtrabenden Titel mit sich herumschleppen, diesen dann in der Praxis aber auch nicht annahernd gerecht werden.

Lemon5980

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19

Mittwoch, 17. November 2010, 01:25

@pioneer
Natürlich habe ich mit diesem gedanken auch schon gespielt anwalt zu wechseln.
mich hindert daran nur das ich zur zeit ohne job bin, lebe auf dem dorf und bin ohne schein schxxx dran.
1000 Euro schon an den anwalt bezahlt davon musste ich mir schon 600 von mutter leihen.
Jetzt neuen anwalt der auch erst mal kohle sehn will. Voher nehmen?
Ich fahr seit über nem halben jahr nicht seit ich die anklageschrift bekommen habe und auch jetzt wo ich weiß das der FS anerkannt werden muss,
trau ich mir nicht zu fahren weil noch das offene verfahren ansteht. Will ja net noch ein vorsätzlich kassieren.
Das berufungsverfahren dauert bestimmt noch paar monate.
Ich weiß auch net richtig was ich machen soll, wenn der anwalt das vergeigt bin ich immer mehr geld los und werd trotzdem verknackt.

RA XDiver

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20

Mittwoch, 17. November 2010, 01:51

@Pioneer

Ich habe heute auf der Heimfahrt (oh, war ja gestern....) lange mit dem TE telefoniert und ihm ausdrücklich von einem Wechsel (aus Kostengründen) abgeraten. Da würden mind. 2 Gebühren doppelt anfallen( round about 350 EUR netto), die sich Lemon schenken kann. Dieses Verfahren kann man eigentlich gar nicht verhauen, selbst als völlig Ahnungsloser.... :bw: Und wenn doch, es gibt ja noch die Revision, da kann man immer noch wechseln. :wink:
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