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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RA XDiver« (15. November 2010, 23:40)
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Mein anwalt ist wenn ich das sagen darf Andreas Krämer aus Frankfurt.Maßgeblich ist allein Ziffer 10, auch wenn das so mancher Amtsrichter nicht begreifen will.
Wenn der Wohnsitz sicher war, fahr ruhig. Ich sehe da kein Hindernis.
Was mir ein wenig Kopfschmerzen macht ist, diese Frage hier überhaupt zu lesen. Die Antwort sollte doch Dein Verteidiger auch wissen, oder?
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RA XDiver« (16. November 2010, 00:04)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lemon5980« (16. November 2010, 00:24)
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Das stimmt und es ist mit deinem Erteilungsdatum auch kein Problem, wäre es allerdings mit einem Datum ab dem 19.1.09 in Spalte 10 auch nicht, etwas aufwendiger allerdings schon, aber ebenso machbar.Ich habe öfters gelesen das ich meinen PL-FS in einen deutschen umschreiben lassen kann und da sei das Datum in Spalte 10 entscheidend.
Bei einer derartigen Ansage kann natürlich auch ein Anwalt kaum etwas machen. Gegen hinterwäldlerische Amtsrichter ist kein Kraut gewachsen, außer eben, dieses Urteil keinesfalls rechtskräftig werden zu lassen. Es geht also in die zweite Instanz, vermutlich mit besserem Erfolg, auch in Bayern.Richter sagte zu beginn zu meinem anwalt wörtlich "Sie werden bei mir nicht weiter kommen"
Das sich @ RA XDiver zu diesem Thema nicht äußern möchte, obwohl indirekt hat er es schon getan, ist nachvollziehbar und ebenso verständlich, daher mache ich das an dieser Stelle mal ersatzweise. Bei Durchsicht des I-Net-Auftrittes muß ich feststellen, wer sich als Konsequenz der EuGH-Entscheidungen Gedanken über eine touristische Abgrenzung zu einem D-WS macht und noch weitere, neben der Sache liegende Ausführungen, die letztlich in der Erkenntnis gipfeln:Anwalt nahm das alte Urteil Halbritter und Kremer.
hat nicht wirklich zielführende und aktuelle Ansichten zur Rechtslage. Sie stammen bestenfalls tatsächlich eher aus der Zeit der o.g. EuGH-Entscheidungen und seine Ausführungen liegen auch in anderen Punkten leider neben der Sache, aber evtl. ist ja auch nur die Site nicht aktualisiert worden.
Zitat
im Zweifel bleibt nur übrig, auszuwandern.
Viel dämlicher geht es nun wirklich nicht mehr, selbst für bayerische Verhältnisse, es liegt also auf dem Niveau von Wilhelmshaven, Ochtrup und Stuttgart, kurz: "unter aller Sau"Richter begründet Austellungsdatum nach dem 19.01.2009 also in DE nich gültig.
Die Begründung ist schlüssig und logisch, mal abgesehen von der Tatsache, das Policki ein Powiat, also ein Bezirk und keine Stadt ist. Zuständig dürfte da die Behörde in Police gewesen sein. Trotzdem, der FS ist und bleibt gültig, was auch immer ein Amtsrichter dazu meint und somit "Gute Fahrt"Bin dann anfang 2009 in Pl umgezogen und habe dann Februar 2009 meinen FS von der Stadt Policki bekommen.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (16. November 2010, 03:52)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (16. November 2010, 06:50)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (16. November 2010, 15:45)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht.
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Nein ich wollte wissen, ob der Richter die Erteilung hinterfragt hat. Also ob hinterfragt wurde warum das Austellungsdatum zum Erteilungsdatum unterschiedliche Daten aufweist.Der Ablauf ca. 20 min. dann Schuldspruch.

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Das ist gut und dabei würde ich es auch belassen.Über das austellungs bzw. erteilungsdatum wurde kein wort verloren.
Diese Meinung teile ich nicht.Habe vorhin nochmal mit meinem anwalt telef. seiner meinung ist das datum sowieso egal.

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Achso den Anwalt meint das der FS auch wenn er nach dem 19.01.2009 erteilt wurde gültig sei? Doch diese Hoffnung hab ich auch, allerdings hat hier wie erwähnt nun der EuGH das letzte Wort.Ich teile diese ansicht auch nicht solang es keine konkrete entscheidung des EUGH gibt.

Pioneer
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das das vordere datum uninteressant ist.
Mein anwalt wusste dies bestimmt nicht.
Wenn ich die obigen Zitate im Zusammenhang sehe, kommen mir tatsächlich ganz erhebliche Zweifel, ob der Anwalt den Unterschied überhaupt kennt. Diese Ansicht des Users habe ich zunächst für ein Kommunikationsproblem zwischen ihm und seinem Anwalt gehalten. Das scheint ein Irrtum zu sein, oder wie kann es sonst angehen, das man im Amtsgericht in heller Aufregung in der 3. Rili blättert, hier ist die 2. Rili maßgebend (Erteilungsdatum, Spalte 10, RS). Wenn man das nicht deutlich macht, weil man es vermutlich selbst nicht weiß, darf man sich über dieses Ergebnis wirklich nicht wundern.Über das austellungs bzw. erteilungsdatum wurde kein wort verloren.
Der richter hat sich ganz auf die 3. rilli 19.01.09 verlassen.
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Und wenn doch, es gibt ja noch die Revision, da kann man immer noch wechseln.
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