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Benji

Anfänger

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Führerschein aus: CZ

1

Sonntag, 31. Oktober 2010, 17:50

Hilfe!!!Eu Schein immernoch gültig???

Hallo zusammen,
ich wollte gestern ein Fahrzeug mieten, der Mann verweigerte die Aushändigung des Fahrzeuges mit der Begründung das mein CZ Schein ungültig sei.
Diese Aussage hat mich so stark verunsichert. Das ich zum nächsten Polizeirevier fuhr und wollte mich vergewissern, ob mein Fühereschein noch gültig ist. Denn ich möchte nicht ohne einen unglültigen Führerschein unterwegs sein.

Der Beamte meinte das mein Schein nichtmehr anerkannt wird. Ich hätte ihn innerhalb einer Frist von 2 jahren in einen Deutschen umschreiben müssen und ich sollte ihn jetzt umschreiben.
Wenn ich ihn aber jetzt umschreibe kann die Feb immernoch eine MPU verlangen. Denn ich habe ihn damals 2001 abgegeben.

Ich habe den Schein seit 23.07.2007

so was ist jetzt sache?

Gruss Benji

emmy

unregistriert

2

Sonntag, 31. Oktober 2010, 17:56

Was für eine Adresse steht drauf? Ein Deutscher oder CZ-Wohnsitz? Mit CZ WS ist der Schein gültig und muss nicht umgeschrieben werden!

Benji

Anfänger

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Führerschein aus: CZ

3

Sonntag, 31. Oktober 2010, 17:58

CZ Wohnsitz.......

Hecatomb

Schüler

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Führerschein aus: CZ mit CZ Wohnsitz. Erteilt nach dem 19.01.2009

4

Sonntag, 31. Oktober 2010, 18:32

somit liegen die netten leute von der autovermietung und der leitstelle aber ganz stark daneben. mann hätte deinen führerschein ohne wenn und aber anerkennen müssen. eine umschreibung ist nicht nötig. wieso denn auch. bist ja nicht verpflichtet ihn in einen deutschen zu tauschen nur weil du wieder hier in d wohnst.

Gallier

Profi

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5

Sonntag, 31. Oktober 2010, 19:02

Aber um eben solchen Problemen aus dem Weg zu gehen würde ich ihn umschreiben lasen in einen deutschen.
Allerdings nur dann wenn auch alles zu 100% richtig abgelaufen ist bei der Wohnsitzname & Erteilung.
Nicht daß du auf nem Friedhof oder auf nem brachen Gelände angemeldet warst...
Erkundige dich lieber vorher und dann lass ihn in einen deutschen umschreiben, dann biste ein für allemal die Sorgen los, sofern du in Zukunft konform der STVO und STVZO fährst.
Lieber stehend sterben als knieend leben

Benji

Anfänger

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6

Montag, 1. November 2010, 09:45

Ich denk schon das bei dem Führerschein alles ok ist. ich hatte seitdem ich ihn habe schon 2 Unfälle. Die Männer in Grün haben ihn auf die Wache mitgenommen und Ich habe ihn immer wieder bekommen. Also ist er ja ok....
Ich hab bei google Maps nach meiner Meldeadresse geschaut und die Adresse exestiert wirklich.

Pioneer

unregistriert

7

Montag, 1. November 2010, 13:14

bist ja nicht verpflichtet ihn in einen deutschen zu tauschen nur weil du wieder hier in d wohnst.
Das ist völlig richtig erkannt. Es steht auch dem eigentlichen Grundgedanken des EU-FS geradezu entgegen. Genau dieser Verwaltungsaufwand soll damit überflüssig werden.


Aber um eben solchen Problemen aus dem Weg zu gehen würde ich ihn umschreiben lasen in einen deutschen.
Allerdings nur dann wenn auch alles zu 100% richtig abgelaufen ist bei der Wohnsitzname & Erteilung.
Da sind wir nun bei der derzeitigen D-Realität angekommen. So sieht es hier, real betrachtet, leider immer noch aus, aber auch das wird sich noch ändern. Auf Dauer wird es auch in D nicht möglich sein, sich gegen den Gedanken des EU-FS zu sperren. Es ist eine reine Zeitfrage und natürlich auch abhängig vom EuGH-Urteil zur 3. Rili. Von dort wird aber von der überwiegenden Anzahl der "Insider" ein im Sinne des EU-FS positives Ergebnis erwartet und damit wären wir dann wieder beim Zitat von @ Hecatomb angekommen.

Paule

Menschlich

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8

Montag, 1. November 2010, 15:10

Ich hätte ihn innerhalb einer Frist von 2 jahren in einen Deutschen umschreiben müssen
Diese Regelung ist vor 6 Jahren weggefallen, kannste dem netten Wachmeister mal als Tipp geben.

:kuck: Die Registrierungspflicht bestimmter EU-und EWR-Fahrerlaubnisse §29 FEV

charly

Moderator

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9

Montag, 1. November 2010, 22:43

Die Herren Wachtmeister haben sicherlich in den letzten 6 Jahren bei den Schulungsmaßnahmen entweder geschlafen oder waren krankheitsbedingt abwesend.

Sonst würden sie keinen solchen Schrott (mir fällt nichts besseres ein) erzählen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Benji

Anfänger

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10

Dienstag, 2. November 2010, 16:13

So habe jetzt bei meiner Rechtschutzhotline angerufen.
Der meinte: Da meine Straftaten alle noch nach Jugendstrafrecht behandelt worden sind, sieht er keine Probleme mein Führerschein in einen deutschen umzuschreiben.
Ich habe am Do einem Termin bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und lasse mich von ihm beraten.
Wenn es möglich ist ohne Probleme umzuschreiben, dann werde ich es auch machen.
Ich halte euch auf dem laufenden.

Paule

Menschlich

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11

Mittwoch, 3. November 2010, 16:54

Das hat weniger mit deinen Jugenstrafen zutun als damit, das nach EuGH Rechtsprechung dein Schein bedingungslos anzuerkennen ist, es sei denn es wäre eine D-WS eingetragen oder was Behördliches aus dem Ausstellerstaat bekannt was den WS anzweifeln lässt. :momo:

Benji

Anfänger

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Führerschein aus: CZ

12

Donnerstag, 4. November 2010, 19:04

So waren heute beim Anwalt.
Der Anwalt sagte: der Führersschein muss anerkennt werden und ich sollte ihn nicht umschreiben, weil sonst die Gefahr besteht das ich die MPU machen muss...Also warten bis die Verjährungsfrist verstichen ist.
Ich bekomm dann auch ein Schreiben von ihm das ich dann immer vorlegen kann.

emmy

unregistriert

13

Donnerstag, 4. November 2010, 20:19

Sorry, aber der Anwalt ist ne Flachzange! Stochert ein bischen rum in der Hoffnung ins Schwarze zu treffen, aber offensichtlich ohne "Plan". Trifft er doch, wars Zufall. :knips:

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

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14

Freitag, 5. November 2010, 06:22

Ich bekomm dann auch ein Schreiben von ihm das ich dann immer vorlegen kann
Dieser Wisch wird bei der Rennleitung nur ein hähmisches Grinsen auslösen. Den kannste dir eigentlich ins Klo hängen. Wobei der sicherlich noch recht teuer war, oder?
Signaturen sind doof!

Pioneer

unregistriert

15

Freitag, 5. November 2010, 23:17

Denn ich möchte nicht ohne einen unglültigen Führerschein unterwegs sein.
Das ist zwar eine hochinteressante Ansicht, aber trotzdem sollte man sie besser für sich behalten. :lach:


Sorry, aber der Anwalt ist ne Flachzange!
Diese Aussage kann ich nur unterstützen. Der Anwalt hat mit Sicherheit noch nicht einen EU-FS gesehen und die Regelungen dazu ebensowenig. :sw27: Scheidungsanwalt, oder welches Fachgebiet? :klatsch2:

Wie ich aus deinen Postings entnehme, hast du einen CZ-FS mit Erteilungsdatum aus 03/2007 und eingetragenem CZ-WS.
An diesem FS gibt es nichts zu rütteln, der ist auch umschreibbar, mit mehr oder weniger großen Problemen, je nach Bundesland, in deinem eher mit mehr Problemen, aber letzlich ist er schlicht umzuschreiben, daran kommt keine FEB vorbei.
Voraussetzung ist natürlich ein WS, der seinerzeit definitiv über 185 Tage in CZ bestanden hat, also nicht diese immer wieder gern zusammengepfuschten 3-Monats-WSe und natürlich auch nicht der hirnrissige Unfug mit sogenannten "Studentenbescheinigungen".


der Führersschein muss anerkennt werden
Diese Angabe ist (zufällig) richtig


ich sollte ihn nicht umschreiben, weil sonst die Gefahr besteht das ich die MPU machen muss
und diese Angabe ist ausgemachter Blödsinn.
Empfehlung an deinen Anwalt: Vor der nächsten Mandantenberatung aufmerksam hier im Forum lesen oder alternativ einen sachkundigen Kollegen empfehlen. :Ma: