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max

Schüler

Registrierungsdatum: 16. April 2008

Beiträge: 116

21

Montag, 9. August 2010, 20:32

@tic tac

Sorry, falsches Posting, falscher Threat . Ich hatte mich gar nicht mit deiner Sache beschäftigt und war von Charlys Posting irritiert. :wink:

TicTac

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. August 2010

Beiträge: 12

22

Montag, 9. August 2010, 20:56

Jo ich kann dich gut verstehn ...
Charlys Postings irritieren wohl nicht nur mich :sf35:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (10. August 2010, 08:27)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht.


think

unregistriert

23

Montag, 9. August 2010, 22:07

Eine Erweiterung hilft nur dem Vermittler. Umschreibung reicht.


so kann man das nicht sagen. europarechtlich reicht eine umschreibung. aber es gibt ein urteil aus bayern von 2005, was eine "nur" umschreibung wie einen "blossen umtausch der plastikkarte" definiert. bspw. bei Gallier würde ich momentan schwarz sehen, wenn er nicht - nachdem er die cz-fe 2009 in eine a-fe gewandelt hat - auch noch 2010 erweitert hätte.

think

unregistriert

24

Montag, 9. August 2010, 22:20

Wenn ein deutsches Gericht (VGH Bayern) ein Urteil spricht kann ich mich sehr wohl auch in anderen Bundesländern darauf beziehen,
zumindest falls ich eine Anzeige wegen FoF bekämre
Denn der Straftatbestand FoF ist überhaupt nicht gegeben, wenn man im Besitz einer gültigen, legalen FE ist,
und auch keine Sperre hat etc.
Oder lieg ich da falsch?


nö, sehe ich genau so: wenn selbst bayern - was alles andere als liberal ist - ausdrücklich beschliesst, dass die fe bis zur NU gültig ist, sehe ich beim besten willen keine grundlage für die fofe-anzeige. und mit erweiterung schon gar nicht bzw. mit dieser selbst im rechtsverbiegenden bayern keine möglichkeit eine NU auszusprechen.

Paule

Menschlich

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25

Montag, 9. August 2010, 22:41

Ich habs ja schon in der Titelbeschreibung stehen, für eine FoFe fehlt die Rechtsgrundlage in der FeV, in diesem Fall, selbst wenn der Schein in der Sperre erteilt worden wäre! 28/4 spricht demnach nur von einer aktuellen Sperre, aber soweit müßen wir nicht ausschweifen, der Schein von TicTac wurde ja vor der Sperre erteilt.

TicTac

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. August 2010

Beiträge: 12

26

Mittwoch, 11. August 2010, 10:48

prima, da bin ich doch nun schon ein grosses Stück weiter.

Ich werde wohl versuchen im September eine Erweiterung meiner FE auf Klasse BE
in Constanta (Rumänien) zu machen. Ich hab mich schon erkundigt, das kann ich alles
während ner Woche Urlaub erledigen.

Jetzt kommt aber nochmals die Frage wegen dem Wohnsitz auf.

Ich hab seit 2006 Wohnsitz, Aufenthaltserlaubnis und eine Firma in RO
habe auch nachweislich bis 2009 dort gelebt und meinenn Lebensunterhalt verdient.
In Deutschland lebe ich wieder seit 2009 und verdiene mit einem eigenen Unternehmen hier meine Brötchen.
Muss ich nun in Deutschland abgemeldet sein (evtl. sogar 185 Tage lang) wenn ich
die Erweiterung des Führerscheins in Angriff nehme?

Denke das war dann fast die letzte meiner Fragen ...
TT

think

unregistriert

27

Mittwoch, 11. August 2010, 11:23

wir haben vergangenheitlich zur abmeldung aus D zum erteilungszeitpunkt geraten.
seit dem eugh-beschluss Wierer ist dies - so geht es aus dem beschluss hervor - nicht mehr nötig.
aber wenn dir aus der abmeldung keine nachteile entstehen - warum sollte man dann angemeldet bleiben? :hä?:

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 335

28

Mittwoch, 11. August 2010, 11:32

Ich rate zu einer Abmeldung über die ganzen 6 Monate.

Sollten die Deutschen innerdeutsch das suchen anfangen, dann sehen sie ja anhand der abgemeldeten Zeit, daß man nicht in D gemeldet war und sie somit keine Zuständigkeit hatten.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


TicTac

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. August 2010

Beiträge: 12

29

Mittwoch, 11. August 2010, 11:41

aber wenn dir aus der abmeldung keine nachteile entstehen - warum sollte man dann angemeldet bleiben? :hä?:
bin seit 2009 in Deutschland selbständig (freiberuflicher SAP Developer)
und da kann ich mich nicht so ohne weiteres abmelden ...

muss mal nach dem "eugh-beschluss Wierer" suchen was der aussagt ;)

thx, TT

think

unregistriert

30

Mittwoch, 11. August 2010, 11:59

klar kannste - kann ich doch auch.
hab vorletzte woche sogar eins meiner gewerbe angemeldet, ohne dass das amt ein problem mit dem fortbestehen eines weiteren hatte.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »think« (11. August 2010, 12:04)


TicTac

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. August 2010

Beiträge: 12

31

Mittwoch, 11. August 2010, 12:20

hmmmm nee, kann ich wohl nicht.

Wenn ein Freiberufler, (der ja keine Gewerbeanmeldung braucht sondern nur eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt)
seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, dann sieht das Finanzamt darin eine Betriebsaufgabe und
es wird dann ein Aufgabegewinn ermittelt der auch noch versteuert werden muss.
(tel. Kurzauskunft des Finanzamtes)

think

unregistriert

32

Mittwoch, 11. August 2010, 12:28

man lernt immer wieder was dazu - danke für die infos.

http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/fo…0&Submit=Suchen

(Wierer-beschluss).