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TicTac

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. August 2010

Beiträge: 12

1

Samstag, 7. August 2010, 18:14

2010 VGH Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 11 CE 09.2712, Beschluss vom 12.03.2010 (Eu-Fs erteilt vor Sperre aber nach der Tat)

Es geht um diesen Beschluß:

2010 VGH Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 11 CE 09.2712, Beschluss vom 12.03.2010(Eu-Fs erteilt vor Sperre aber nach der Tat, keine unmittelbare Ungültigkeit, wegen fehlender Rechtsgrundlage nach FeV 28)

Bei mir liegt meines Erachtens ein ähnlicher Fall vor,
- Straftat FoF 2006
- 2 Jahre Auslandsaufenthalt Rumänien (Firmengründung etc) in Deutschland Wohnsitz abgemeldet
- nach 1Jahr dort den FS gemacht
- 2010 in Deutschland wegen der Tat aus 2004 zu Geldstrafe und 4 Monaten "isolierte Sperrfrist" verurteilt.
( den Besitz meines FS aus Rumänien hatte ich bei Gericht nicht angegeben)
- Sperrfrist im Mai 2010 abgelaufen, aber ich hab mich bisher nicht getraut in Deutschland zu fahren, bzw musste ich auch nicht.
- Habe derzeit Wohnsitz in Deutschland und Rumänien, Firma in D und auch in RO

meine Frage, dürfte ich denn Fahren?

Wie ist denn der obige Beschluss zu interpretieren,
vorallem ist so ein beschluss nur auf Länderebene gültig?

TT

think

unregistriert

2

Sonntag, 8. August 2010, 14:33

es ist genau so, wie Paule scheibt - die nutzungsuntersagung ist jeden moment möglich.

TicTac

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. August 2010

Beiträge: 12

3

Montag, 9. August 2010, 10:17

ja die Nutzungsuntersagung ...

bisher wissen die ja noch nicht dass ich einen EU-FS habe,
aber sollte ich dann jetzt doch mal fahren und komme in ne Kontrolle
dann könnte dann vielleicht im Nachhinein was kommen.

Was kann man tun um der Nutzungsuntersagung entgegenzuwirken?

TT

think

unregistriert

4

Montag, 9. August 2010, 10:30

es ist davon auszugehen, dass sobald du kontrolliert wirst, die feb vom bestehen der fe erfährt und eine nutzungsuntersagung ausspricht.

Was kann man tun um der Nutzungsuntersagung entgegenzuwirken?


am besten, noch bevor du kontrolliert wirst wohnsitz im eu-ausland anmelden und eine zusätzliche kategorie erwerben, bspw. a oder b für e.

TicTac

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. August 2010

Beiträge: 12

5

Montag, 9. August 2010, 10:41

nun ich habe immernoch einen Wohnsitz im Ausland,
wobei ja mein ständiger Aufenthalt seit 2008 wieder in Deutschland ist.

Muss ich mich da nun wieder in D abmelden und die 185 Tage Regelung einhalten?
Oder einfach mal eben ne neue Klasse in den FS nachtragen lassen ...
das könnte ich releativ schnell und unproblematisch in Rumänien machen lassen.

Ich hab auch noch einen Mietvertrag, Meldebescheinigung, Gewerbeanmeldung, Aufenthaltserlaubnis für 5Jahre (ab 2006) ...
alles noch gültig.

Danke schonmal für deine Hilfe,
es fällt mir etwas schwer mich durch die ganze problematik durchzuarbeiten ...

TT

think

unregistriert

6

Montag, 9. August 2010, 11:55

du kannst 27 hauptwohnsitze und beliebig viele nebenwohnsitze innerhalb der eu haben. die deutsche obrigkeit hat da ihre nase nicht reinzustecken. entscheidend ist, dass die fe ordnungsgemäss erworben wird. wenn du dort die ganze zeit durchgehend gemeldet bist, wird es wohl darauf hinauslaufen.

als ausländer würde ich mich aber nicht auf die vorhandene anmeldebescheinigung verlassen, sondern prüfen, ob du nicht schon abgemeldet wurdest (kann passieren, wenn die rumänische behörde dich weder am wohnort antrifft, noch antworten auf ihre an dich adressierten briefe bekommt).

es muss alles wasserdicht sein, wenn D dort anfragt.

Ich hab auch noch einen Mietvertrag, Meldebescheinigung, Gewerbeanmeldung, Aufenthaltserlaubnis für 5Jahre (ab 2006) ...
alles noch gültig.


wenn das alles da ist - ok. vorzeigen musst du das hier aber niemandem. das dokument "führerschein" und die beantwortung eventueller anfragen ist entscheidend und sonst nichts.

(ich hab mal die hervorhebung gesetzt, weil du von "eintragen" gesprochen hast).

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »think« (9. August 2010, 12:02)


TicTac

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. August 2010

Beiträge: 12

7

Montag, 9. August 2010, 13:07

nein ich kann nicht abgemeldet werden,
das ist mein grundstück dort.
Und die Firmengründung war wegen dem Grundstückskauf,
da ich noch vor EU-Beitritt im Jahre 2006 ein Stückchen land gekauft hatte.
Ausländer durften damals nicht als Privatperson ein Grundstück kaufen....

Meine jetztige RO-Fahrerlaubnis wurde legal erworben - Klasse B -
es würde ja reichen dann nur die Klasse BE nachtragen zu lassen?
Also natürlich ohne Backschisch sondern ganz legal mit prakt. Prüfung ...

Ja, das ist n prima Tipp ... werd ich dann mal wohl in Angriff nehmen,
und das ist dann auch wirklich absolut wasserdicht?

Thx, TT

think

unregistriert

8

Montag, 9. August 2010, 13:11

juristisch gesehen - ja. du solltest - sofern nicht schon vorhanden - dennoch - wie jeder andere - eine verkehrsrechtschutzversicherung beim adac abschliessen.
(zusammen mit dem "adac plus paket" ~90 euro/jahr).

Paule

Menschlich

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Führerschein aus: mit und ohne -:)

9

Montag, 9. August 2010, 13:16

juristisch gesehen - ja.
Woher willst du das wissen? Es gibt noch keine Grundsatzentscheidung dazu und ein solch ähnlich gelagerter Fall liegt dem EugH als Ersuchen vor. :wink:
Allerdings glaube ich auch das die Erweiterung auf BE die Sache etwas sicherer macht.

TicTac

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. August 2010

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10

Montag, 9. August 2010, 13:21

okay Verkehrsrechtschutzversicherung ... werd ich machen.

Paule,
welches Ersuchen liegt da vor dem EuGH? Link?


Achso, hab ich das richtig verstanden:
Ich dürfte jetzt mit meiner Pappe fahren,
würde aber jederzeit ne NU riskieren?
Aber wenn die mich anhalten in ner Kontrolle,
ein FoF riskier ich da nicht?


Thx all
TT

think

unregistriert

11

Montag, 9. August 2010, 13:31

ein solch ähnlich gelagerter Fall liegt dem EugH als Ersuchen vor.


die eu-komission sieht bereits schon jetzt (auch ohne erweiterung) in jeder ausstellung eine erteilung der fahrerlaubnis. :wink:
(hab ich zuvor schon mehrmals verlinkt).

Zitat von »TicTac«

Aber wenn die mich anhalten in ner Kontrolle, ein FoF riskier ich da nicht?


die unwahrscheinliche anzeige wird zu 99% in der rundablage des staatsanwalts landen. das 1% der fälle, die es in den gerichtssaal schaffen, werden zu 99% vom gericht abgewiesen. dass eine verurteilung rechtskräftig wird, wenn man den richtigen RA - den wir hier im forum haben - konsultiert, schliesse ich zu 100% aus.

:wink:

charly

Erleuchteter

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 4 429

12

Montag, 9. August 2010, 13:34

die unwahrscheinliche anzeige wird zu 99% in der rundablage des staatsanwalts landen. das 1% der fälle, die es in den gerichtssaal schaffen, werden zu 99% vom gericht abgewiesen. dass eine verurteilung rechtskräftig wird, wenn man den richtigen RA - den wir hier im forum haben - konsultiert, schliesse ich zu 100% aus.
Das hängt aber vom Bundesland ab.

In BW würde sofort ein FoFE geschrieben werden.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Seit 21.01.12 wieder weiße Weste im VZR und bei der FEB
Ab Fasnet hoffentlich wieder selbst hintern Steuer!!!!

think

unregistriert

13

Montag, 9. August 2010, 13:37

gesetzt den fall, dass man innerhalb der 4 jahre baumschule das schreiben gelernt hat.

hast du 'nen link zu einer verurteilung? :)

TicTac

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. August 2010

Beiträge: 12

14

Montag, 9. August 2010, 15:05


Das hängt aber vom Bundesland ab.

In BW würde sofort ein FoFE geschrieben werden.
Wie in BW würde man wegen FoF drankommen?
hast du richtig durchgelesen wie der Fall liegt?

Ich besitze nen Fs, keine Sperre, keine Auflagen wie MPU etc.
(zumindest derzeit)

So wie ich das denke und bisher überall gelesen habe darf ich wohl damit fahren,
aber muss mit einer NU und deren Auflage eine MPU innerhalb von 2 Monaten beizubringen rechnen.

Aber wenn du sicher bist, dass ich vllt. doch ein FoF riskiere,
hast du mal nähere Infos darüber?

Thx

charly

Erleuchteter

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 4 429

15

Montag, 9. August 2010, 15:18

Du bist zu einer isolierte Sperrfrist verurteilt worden und diese ist einem Entzug gleichzusetzen und steht je nach Tat bis zu 15 Jahre im VZR.

Somit muß für den rumänischen FS die Anerkennung in D gemäß § 28 FEV beantragt werden.

Solange die Anerkennung nicht durch ist, ist mit eine Anzeige wegen FoFE zu rechnen.

So ist meine Ansicht.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Seit 21.01.12 wieder weiße Weste im VZR und bei der FEB
Ab Fasnet hoffentlich wieder selbst hintern Steuer!!!!

TicTac

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. August 2010

Beiträge: 12

16

Montag, 9. August 2010, 15:31

Hmmmm
aber es heisst doch in dem Beschluss: (in dem Beschluss um den sich hier der Thread dreht, siehe Topic)

2. Wird nach einer ohne Vorliegen einer Fahrerlaubnis begangenen Verkehrszuwi-
derhandlung im Inland die ausländische EU-Fahrerlaubnis erteilt und erst nach
dieser Erteilung für die im Inland begangene Verkehrszuwiderhandlung eine
Sperrfrist für die Widererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt, so führt dies nicht
zur unmittelbaren Inlandsunwirksamkeit der ausländischen EU-Fahrerlaubnis,
denn eine diesbezüglich europarechtlich dem nationalen Normgeber eröffnete
Nichtanerkennungskompetenz wurde jedenfalls nicht – insbesondere auch nicht
in § 28 Abs. 4 FeV – national aufgegriffen und umgesetz
t.

Hast du mal wirklich einen aussagekräftigen, eindeutigen Link der deine Meinung untermauert?
Weisst du mir hilft es nix wenn man nur so seine Ansichten kundtut,
es sollte schon Hand und Fuss haben ...

Geht hier schliesslich um einiges ;)

TT

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (9. August 2010, 15:39)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht.


charly

Erleuchteter

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 4 429

17

Montag, 9. August 2010, 16:04

Dein genanntes Gerichtsurteil hat in Bayern Gültigkeit, ist aber nicht allgemeinverbindlich so einfach auf andere Bundesländer übertragbar. Das Führerscheinrecht ist leider nun mal Ländersache.

Daher kann z. B. eine Kontrolle in BW ganz anders verlaufen und andere Folgen haben als eine Kontrolle in Bayern.

Wenn man Dich z. B. in BW wegen FoFE verurteilt oder ne Nutzungsuntersagung ausspricht, dann nutzt Dir das bayrische Urteil überhaupt nichts.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Seit 21.01.12 wieder weiße Weste im VZR und bei der FEB
Ab Fasnet hoffentlich wieder selbst hintern Steuer!!!!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »charly« (9. August 2010, 16:15)


max

Schüler

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Beiträge: 107

18

Montag, 9. August 2010, 16:29

Ich muß Think in jeder Hinsicht recht geben. Eine Erweiterung hilft nur dem Vermittler. Umschreibung reicht. Bei Charly müßte jeder User, wie er , die Tilgungsfrist hinter sich haben. :jipp:

charly

Erleuchteter

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 4 429

19

Montag, 9. August 2010, 16:55

Eine abgelaufene Tilgungsfrist ist immer von Vorteil.

Insbesondere bei der Anerkennung gemäß § 28 FEV.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Seit 21.01.12 wieder weiße Weste im VZR und bei der FEB
Ab Fasnet hoffentlich wieder selbst hintern Steuer!!!!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (9. August 2010, 17:01)


TicTac

Anfänger

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Beiträge: 12

20

Montag, 9. August 2010, 20:00

Ich muß Think in jeder Hinsicht recht geben. Eine Erweiterung hilft nur dem Vermittler. Umschreibung reicht. Bei Charly müßte jeder User, wie er , die Tilgungsfrist hinter sich haben. :jipp:
wie meinst du das denn jetzt???
Um welchen Vermittler gehts denn, ich les im ganzen Thread nix von einem Vermittler ...
Weche Umschreibung reicht? Will doch garnicht umschreiben ...
Irgendwie versteh ich nicht was du meinst.

@ Charly
Wenn die Sache so klar ist (deiner Meinung nach) und du deinen Standpunkt auch so fest verteidigst,
dann bitte eine externe Quelle deinens Wissens ...

Ist es nicht so, dass man nur dann in Deutschland für eine Tat verurteilt wird,
wenn man sich über die Unrechtmässigkeit der Straftat bewusst war?

Wenn ein deutsches Gericht (VGH Bayern) ein Urteil spricht kann ich mich sehr wohl auch in anderen Bundesländern darauf beziehen,
zumindest falls ich eine Anzeige wegen FoF bekämre
Denn der Straftatbestand FoF ist überhaupt nicht gegeben, wenn man im Besitz einer gültigen, legalen FE ist,
und auch keine Sperre hat etc.
Oder lieg ich da falsch?
Sollte ich eine NU bekommen und mich nicht daran halten,
dann wäre es wohl was anderes ...


TT