Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)

Registrierungsdatum: 4. Mai 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schwerte
Beruf: RA
Führerschein aus: D
Registrierungsdatum: 9. Juli 2009
Geschlecht: Männlich
Beruf: Ing. Elektrotechnik
Führerschein aus: Deutschland; Frankfurt/Main
Registrierungsdatum: 4. Mai 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schwerte
Beruf: RA
Führerschein aus: D
Registrierungsdatum: 9. Juli 2009
Geschlecht: Männlich
Beruf: Ing. Elektrotechnik
Führerschein aus: Deutschland; Frankfurt/Main
Anfänger
Registrierungsdatum: 5. März 2010
Geschlecht: Männlich
Wohnort: München
Beruf: Rechtsanwalt
Registrierungsdatum: 7. Mai 2010
Geschlecht: Männlich
Wohnort: wolfsburg
Beruf: edv
Führerschein aus: ---
Rein rechtlich gesehen ist Dein Lebensmittelpunkt dort, wo Du Dich 185 Tage im Kalenderjahr oder mehr aus familieären oder beruflichen Gründen aufhälst.c) Ich MUSS mich ja nicht 185 Tage in CZ aufhalten.
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Naja ob der Anwalt die Ausetzung zweck eines Ersuchen beantragt hat, stellt sich hier nicht, weil das OGL schon alleine aus dem EG-Vertrag Art. 234 EG zur Vorlage verpflichtet wäre, da es schliesslich um EU-Gemeinschaftsrecht geht.e) war wohl der anwalt mies.
Zitat
Wird eine derartige Frage in einem schwebenden Verfahren bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, so ist dieses Gericht zur Anrufung des Gerichtshofes verpflichtet.

Anfänger
Registrierungsdatum: 20. Oktober 2009
Geschlecht: Weiblich
Wohnort: Nürnberg
Beruf: RA
Führerschein aus: D
Da das OLG ja erkannt hat, dass zwei OVGs eine entgegengesetzte Ansicht vertreten, hätte es die Sache nicht als europarechtlich klar ansehen dürfen.
Anfänger
Registrierungsdatum: 20. Oktober 2009
Geschlecht: Weiblich
Wohnort: Nürnberg
Beruf: RA
Führerschein aus: D
da fällt mir auch noch eine Anekdote ein. Hatte neulich ein Telefonat mit einer Strafrichterin in einer EU-FS-Sache. Als wir dann kurz auf das Thema Wohnsitz zu sprechen kamen äußerte sie - der Wohnsitzverstoß ist offensichtlich und schon allein aus ihrer eigenen Praxis heraus nachweisbar, da der Betroffene in dem maßgeblich Zeitraum, in dem er sich angeblich in CZ aufgehalten hat, mehrfach bei ihr und anderen Richtern als Zeuge oder Angeklagter geladen war... und erschienen ist - das kann sie nachweisen. Er kann daher keine 185 Tage in CZ gewesen seinRein rechtlich gesehen ist Dein Lebensmittelpunkt dort, wo Du Dich 185 Tage im Kalenderjahr oder mehr aus familieären oder beruflichen Gründen aufhälst.c) Ich MUSS mich ja nicht 185 Tage in CZ aufhalten.
Von dem her gesehen wurde und wird jeder EU-FS unter Verstoß des Wohnsitzprinzips ausgestellt, da sich der Führerscheinanwärter tatsächlich nur ca. 2 bis 3 Wochen in CZ oder PL körperlich aufhält. Und dann meist nicht unter der gemeldeten Adresse, sondern in einem Hotel.
Da von den Ausstellerländern dies nicht genaustens überprüft wird und D dies nicht überprüfen darf, sind den deutschen Behörden die Hände gebunden.
Registrierungsdatum: 4. Mai 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schwerte
Beruf: RA
Führerschein aus: D
Da das OLG ja erkannt hat, dass zwei OVGs eine entgegengesetzte Ansicht vertreten, hätte es die Sache nicht als europarechtlich klar ansehen dürfen.
es scheint momentan angesagt zu sein unter den - eher südlich gelegenen - Strafgerichten, die Rechtslage als völlig klar zu werten. Mir hat neulich ein AG die Beiordnung zur Pflichtverteidigung versagt, da ja die Rechtslage sooo eindeutig sei und der Angeklagte sich ohne weiteres selbst vertreten könne.
Beschwerde eingelegt und dann kam der "Traumbeschluß" vom LG - die Rechtslage sei alles andere als klar, außerdem müsse man bei der derzeitigen Rechtsprechung der VG's zwingend prüfen, ob nicht ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vorliegt, etc. p.p. - Pflichtverteidigung bewilligt!![]()
).
Alle anderen auch natürlich - Staatsdiener - EU-FS Interessierte
) - bisher aber nur von Staatsanwälten und einer Berliner Richterin.
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Meinst du mich? Ich hab nichts bekommen!Ich erinnere mal kurz an die Übersendung des anonymisierten Beschlusses....

Registrierungsdatum: 4. Mai 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schwerte
Beruf: RA
Führerschein aus: D
Anfänger
Registrierungsdatum: 20. Oktober 2009
Geschlecht: Weiblich
Wohnort: Nürnberg
Beruf: RA
Führerschein aus: D
Hi Steffi,
die Argumentation darf ich mir hier in NRW auch teilweise anhören, ist wohl kein rein süddeutsches Problem (Grüße an den Richter aus Hamm, falls er mal wieder mitliest).
Ich erinnere mal kurz an die Übersendung des anonymisierten Beschlusses....![]()
Beschluss ist auf dem Weg zu dir.Hits heute: 2 335 | Hits gestern: 4 823 | Hits Tagesrekord: 20 491 | Hits gesamt: 4 856 870 | Hits pro Tag: 3 585,79
Klicks heute: 3 607 | Klicks gestern: 8 402 | Klicks Tagesrekord: 25 180 | Klicks gesamt: 8 950 432 | Klicks pro Tag: 6 608,04
Gezählt seit: 8. September 2008, 00:23
Alter (in Tagen): 1 354,48
Forensoftware: Burning Board® 3.0.9, entwickelt von WoltLab® GmbH