Kann ich mit einem Tschechischen Führerschein (als Tschechischer Staatsbürger) der nach dem 19.1.2009 (3.Führerscheinrichtlinie) ausgestellt wird, trotzdem in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen.
Können sicherlich. Dürfen...naja. In Hessen, RLP und dem Saarland wohl ja. Im Rest der Republik evtl. mit der Gefahr eines Strafverfahrens. Nationalität und Wohnsitz sind hierfür unerheblich.
Was ist mit Art. 13 Nr. 2 der Richtlinie?
Nach meiner Ansicht das schlechteste Argument, was man gegen behördliche Maßnahmen einwenden kann. Wer dem 13er das Wort redet, der hat sonst keine durchschlagenden Argumente (sieht übrigens auch der ansonsten eher EU-FE-freundliche VGH Kassel so).